Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 470/2/26
22.09.26
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten,
netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren
Energien im Stromsektor
Punkt 56 der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein (Kritik am Vier-Zonen-Modell)
a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs, den Ausbau
der Erneuerbaren Energien planbarer, marktorientierter und
kosteneffizienter auszugestalten. In seiner derzeitigen Ausgestaltung führt der
Gesetzentwurf jedoch in Einzelfällen zu unsachgemäßen Ergebnissen.
b) Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
insbesondere die Einführung eines neuen Vier-Zonen-Modells im Zuge der
Ausdifferenzierung des Referenzertragsmodells die Gefahr birgt, zu
bürokratisch und fehleranfällig zu werden sowie in der Sache nicht
zweckdienlich zu sein. Besonders deutlich zeigt sich dies beispielsweise daran, dass
Teile des Westmünsterlandes im Rahmen des neu aufgesetzten
Referenzertragsmodells der Küstenregion zugeordnet werden, obwohl sie rund
150 Kilometer von der Nordseeküste entfernt liegen und sämtliche
umliegenden Gebiete der Region Mitte-Nord zugerechnet werden. Es zeigt
sich darüber hinaus auch darin, dass in der Südregion die Sorge besteht,
dass durch die neue Systematik der Ausbau erneuerbarer Energien dort
gehemmt wird.
c) Der Bundesrat gibt ferner zu bedenken, dass die Ausdifferenzierung des
Referenzertragsmodells zusätzliche beihilferechtliche Prüfungen
erforderlich machen und dadurch die beihilferechtliche Genehmigung durch die
Kommission weiter hinauszögern könnte.
d) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Vier-Zonen-Modell in der
vorliegenden Fassung zu verwerfen. Er bittet, den Gesetzentwurf im Hinblick auf
die vorgenannten Punkte grundlegend zu überarbeiten, um die damit
verbundenen Probleme zu beheben.
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