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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 293/2/26 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 293/2/26 09.06.26 Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA Punkt 42 der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat begrüßt die Vorlage des Gesetzentwurfes, der einen dringend erforderlichen Rahmen für die Beschaffung zusätzlicher steuerbarer Erzeugungskapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ab dem Jahr 2031 schaffen soll. b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die im Gesetzentwurf konkret vorgesehenen Regelungen das Risiko erheblicher – und vermeidbarer – Mehrkosten bergen. Nur wenn es gelingt, tatsächlich genau jene Technologien und Kapazitäten anzureizen, die den gegebenen Bedarf an steuerbaren Leistungen erfüllen, ist sichergestellt, dass dies volkswirtschaftlich effizient und damit zu geringstmöglichen Kosten erfolgt. Hierfür bedarf es eines hohen Wettbewerbsdrucks und der größtmöglichen Technologieoffenheit. c) Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die vielfältigen Beiträge im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung keinen erkennbaren Niederschlag im Gesetzentwurf der Bundesregierung finden. Dies betrifft auch die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrats und des Bundeskartellamts, die auf verschiedene Schwachstellen im vorliegenden Gesetzentwurf hingewiesen haben. Diese Hinweise, die insbesondere auf die erwarteten Kosten des geplanten Gesetzes und Möglichkeiten zu deren Begrenzung abzielen, erachtet der Bundesrat als besonders relevant. d) Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung abgegebenen Stellungnahmen dahingehend zu prüfen, inwiefern die dort geäußerten Bedenken und Kritikpunkte berechtigt sind. Insoweit bittet der Bundesrat, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu überprüfen, inwieweit es noch Nachbesserungen bedarf, um insbesondere die Hinweise hinsichtlich der Technologieoffenheit, des Gebotshöchstwertes und der Regelungen zu den Pönalen, der Versorgungssicherheit im netztechnischen Norden sowie der Sicherstellung eines effektiven (Bieter-)Wettbewerbs angemessen aufzunehmen. e) Der Bundesrat weist abschließend auf die wirtschaftspolitische Bedeutung eines effizienten Auf- und Ausbaus von steuerbaren Kapazitäten hin. Wenn es hierbei zu Fehlallokationen und einer zu geringen Wettbewerbsintensität kommt, wird dies die Stromkunden auf Jahre zusätzlich – und in der Höhe unnötig – belasten.

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