Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 293/2/26
09.06.26
Antrag
der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit
Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur
Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
Punkt 42 der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt die Vorlage des Gesetzentwurfes, der einen
dringend erforderlichen Rahmen für die Beschaffung zusätzlicher steuerbarer
Erzeugungskapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ab
dem Jahr 2031 schaffen soll.
b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die im Gesetzentwurf konkret
vorgesehenen Regelungen das Risiko erheblicher – und vermeidbarer –
Mehrkosten bergen. Nur wenn es gelingt, tatsächlich genau jene Technologien
und Kapazitäten anzureizen, die den gegebenen Bedarf an steuerbaren
Leistungen erfüllen, ist sichergestellt, dass dies volkswirtschaftlich effizient und
damit zu geringstmöglichen Kosten erfolgt. Hierfür bedarf es eines hohen
Wettbewerbsdrucks und der größtmöglichen Technologieoffenheit.
c) Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die vielfältigen Beiträge
im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung keinen erkennbaren
Niederschlag im Gesetzentwurf der Bundesregierung finden. Dies betrifft
auch die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrats und des
Bundeskartellamts, die auf verschiedene Schwachstellen im vorliegenden
Gesetzentwurf hingewiesen haben. Diese Hinweise, die insbesondere auf
die erwarteten Kosten des geplanten Gesetzes und Möglichkeiten zu deren
Begrenzung abzielen, erachtet der Bundesrat als besonders relevant.
d) Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die im
Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung abgegebenen Stellungnahmen
dahingehend zu prüfen, inwiefern die dort geäußerten Bedenken und
Kritikpunkte berechtigt sind. Insoweit bittet der Bundesrat, den
Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu überprüfen,
inwieweit es noch Nachbesserungen bedarf, um insbesondere die Hinweise
hinsichtlich der Technologieoffenheit, des Gebotshöchstwertes und der
Regelungen zu den Pönalen, der Versorgungssicherheit im netztechnischen
Norden sowie der Sicherstellung eines effektiven (Bieter-)Wettbewerbs
angemessen aufzunehmen.
e) Der Bundesrat weist abschließend auf die wirtschaftspolitische Bedeutung
eines effizienten Auf- und Ausbaus von steuerbaren Kapazitäten hin. Wenn
es hierbei zu Fehlallokationen und einer zu geringen Wettbewerbsintensität
kommt, wird dies die Stromkunden auf Jahre zusätzlich – und in der Höhe
unnötig – belasten.
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