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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU

dip / drucksache 13.08.2026 · WP 21 · zu189/26(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 189/26 (Beschluss) 13.08.26 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU C(2026) 5818 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 11.8.2026 C(2026) 5818 final Herrn Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Strategie für die Häfen der EU“ (COM(2026) 112 final). Diese Mitteilung stellt eine Antwort auf die sich wandelnde Rolle des EU-Hafensektors und die ihm bevorstehenden Herausforderungen dar, die in der Initiative des Europäischen Parlaments für eine EU-Hafenstrategie1 und im Draghi-Bericht2 ermittelt wurden, und ist somit Teil der Umsetzung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Kommission3. Mit einem umfassenden Ansatz stellt die EU-Hafenstrategie einen Rahmen für die Zukunft der europäischen Häfen dar, in dem laufende und neue Initiativen, Vereinfachungsmaßnahmen und Leitlinien für die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften gebündelt werden sollen. Die Kommission begrüßt es, dass es im Bundesrat eine breite Unterstützung für die Ziele der EU-Hafenstrategie in Bezug auf die Rolle der Häfen als wichtiger Knotenpunkte für Resilienz, Nachhaltigkeit und die Energiewende sowie als Portale des europäischen Handels gibt. Die Kommission nimmt zudem zur Kenntnis, dass der Bundesrat angesichts der Grundsätze der Subsidiarität und Komplementarität Bedenken hinsichtlich der normativen Umsetzung der sicherheitsrechtlichen Aspekte hat. Die Kommission begrüßt die Gelegenheit, im Folgenden einige Elemente der EU-Hafenstrategie zu erläutern, und hofft damit die Bedenken des Bundesrates zu zerstreuen. Die Kommission nimmt die Vorbehalte des Bundesrates hinsichtlich der Notwendigkeit von Rechtsvorschriften für einen EU-Rahmen für Sicherheitsüberprüfungen von Hafenpersonal zur Kenntnis. Im Hinblick auf den wirksamen grenzüberschreitenden Austausch von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und Strafverfolgungsdaten, die für die Ermittlung von Hochrisikopersonen mit Zugang zu sensibler Hafeninfrastruktur von 1 2023/2059(INI) Building a comprehensive European port strategy. 2 The Draghi report on EU competitiveness. 3 https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/competitiveness-compass_de. zu Drucksache 189/26 (Beschluss) entscheidender Bedeutung sind, ist die Praxis der Mitgliedstaaten nach wie vor uneinheitlich, was zu blinden Flecken in unserer kollektiven Sicherheit führen kann. Der von der Kommission geplante Rahmen soll die nationalen Systeme nicht ersetzen, sondern auf den bestehenden Instrumenten aufbauen; er soll für eine stärkere Koordinierung und Harmonisierung im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen von Hafenpersonal sorgen und damit die Mitgliedstaaten bei der wirksamen Nutzung der bestehenden Instrumente unterstützen. Die Kommission ist sich der vom Bundesrat angesprochenen administrativen und operativen Herausforderungen bewusst und strebt daher Maßnahmen an, die zwingend erforderlich sind, die Verhältnismäßigkeit wahren und einen greifbaren EU-Zusatznutzen erbringen. Damit soll Sicherheitslücken vorgebeugt werden, die die Resilienz der kritischen Hafeninfrastruktur Europas gefährden könnten. Was die Umsetzung des EU-Besitzstands im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr in den Mitgliedstaaten, auch in Bezug auf die Inspektionen zur Gefahrenabwehr im Seeverkehr, angeht, wird die Europäische Kommission auf weitere Leitlinien der EU und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation hinarbeiten, mit denen die Umsetzung des ISPS-Codes in den Mitgliedstaaten vorangebracht werden soll, und ihre Bemühungen um die Durchsetzung fortsetzen. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den Ausführungen in diesem Schreiben beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Piotr SERAFIN Mitglied der Kommission zu Drucksache 189/26 (Beschluss) - 2 -

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