Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 189/26 (Beschluss)
13.08.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Strategie für die Häfen der EU
C(2026) 5818 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 11.8.2026
C(2026) 5818 final
Herrn Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Strategie für die Häfen
der EU“ (COM(2026) 112 final).
Diese Mitteilung stellt eine Antwort auf die sich wandelnde Rolle des EU-Hafensektors
und die ihm bevorstehenden Herausforderungen dar, die in der Initiative des
Europäischen Parlaments für eine EU-Hafenstrategie1 und im Draghi-Bericht2 ermittelt
wurden, und ist somit Teil der Umsetzung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit der
Europäischen Kommission3. Mit einem umfassenden Ansatz stellt die EU-Hafenstrategie
einen Rahmen für die Zukunft der europäischen Häfen dar, in dem laufende und neue
Initiativen, Vereinfachungsmaßnahmen und Leitlinien für die Umsetzung der geltenden
Rechtsvorschriften gebündelt werden sollen.
Die Kommission begrüßt es, dass es im Bundesrat eine breite Unterstützung für die Ziele
der EU-Hafenstrategie in Bezug auf die Rolle der Häfen als wichtiger Knotenpunkte für
Resilienz, Nachhaltigkeit und die Energiewende sowie als Portale des europäischen
Handels gibt. Die Kommission nimmt zudem zur Kenntnis, dass der Bundesrat angesichts
der Grundsätze der Subsidiarität und Komplementarität Bedenken hinsichtlich der
normativen Umsetzung der sicherheitsrechtlichen Aspekte hat. Die Kommission begrüßt
die Gelegenheit, im Folgenden einige Elemente der EU-Hafenstrategie zu erläutern, und
hofft damit die Bedenken des Bundesrates zu zerstreuen.
Die Kommission nimmt die Vorbehalte des Bundesrates hinsichtlich der Notwendigkeit
von Rechtsvorschriften für einen EU-Rahmen für Sicherheitsüberprüfungen von
Hafenpersonal zur Kenntnis. Im Hinblick auf den wirksamen grenzüberschreitenden
Austausch von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und Strafverfolgungsdaten, die für
die Ermittlung von Hochrisikopersonen mit Zugang zu sensibler Hafeninfrastruktur von
1 2023/2059(INI) Building a comprehensive European port strategy.
2 The Draghi report on EU competitiveness.
3 https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/competitiveness-compass_de.
zu Drucksache 189/26 (Beschluss)
entscheidender Bedeutung sind, ist die Praxis der Mitgliedstaaten nach wie vor
uneinheitlich, was zu blinden Flecken in unserer kollektiven Sicherheit führen kann. Der
von der Kommission geplante Rahmen soll die nationalen Systeme nicht ersetzen,
sondern auf den bestehenden Instrumenten aufbauen; er soll für eine stärkere
Koordinierung und Harmonisierung im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen von
Hafenpersonal sorgen und damit die Mitgliedstaaten bei der wirksamen Nutzung der
bestehenden Instrumente unterstützen. Die Kommission ist sich der vom Bundesrat
angesprochenen administrativen und operativen Herausforderungen bewusst und strebt
daher Maßnahmen an, die zwingend erforderlich sind, die Verhältnismäßigkeit wahren
und einen greifbaren EU-Zusatznutzen erbringen. Damit soll Sicherheitslücken
vorgebeugt werden, die die Resilienz der kritischen Hafeninfrastruktur Europas
gefährden könnten.
Was die Umsetzung des EU-Besitzstands im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr
in den Mitgliedstaaten, auch in Bezug auf die Inspektionen zur Gefahrenabwehr im
Seeverkehr, angeht, wird die Europäische Kommission auf weitere Leitlinien der EU und
der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation hinarbeiten, mit denen die Umsetzung
des ISPS-Codes in den Mitgliedstaaten vorangebracht werden soll, und ihre
Bemühungen um die Durchsetzung fortsetzen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
Ausführungen in diesem Schreiben beantwortet werden konnten, und sieht der
Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Piotr SERAFIN
Mitglied der Kommission
zu Drucksache 189/26 (Beschluss) - 2 -
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