Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25
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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25
[Bundesrat Drucksache 126/1/25
02.06.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - Fz - In - U - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den
Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für
Kabelsicherheit
JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In),
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U),
der Verkehrsausschuss (Vk) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Vor dem Hintergrund der zunehmenden geopolitischen Spannungen weist der
Bundesrat auf die besondere sicherheitspolitische Relevanz des Ostseeraums
hin. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich die von der Kommission und der
Hohen Vertreterin im EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit vorgestellten
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Seekabeln. Diese stellen einen
wichtigen Schritt zur Sicherung der kritischen maritimen Infrastruktur im Ostseeraum
dar. Um die klima- und energiepolitischen Ziele der Europäischen Union und
Deutschlands, einschließlich der Vollendung des europäischen
Energiebinnenmarktes, zu erreichen, ist der Betrieb von Seekabeln zur Stromübertragung un-
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abdinglich. Auch die Verlegung von weiteren Seekabeln wird zukünftig
erforderlich sein.
2. Der EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit der Kommission und der Hohen
Vertreterin ist eine wichtige und willkommene Initiative, um kritische maritime
Infrastrukturen zu schützen. Der Bundesrat hebt in diesem Zusammenhang die
Bedeutung der Nord- und Ostsee vor dem Hintergrund der Energiewende, dem
Angriffskrieg Russlands und geopolitischer Machtkämpfe in Europa hervor.
Zudem spielen die Küstenregionen mit ihren zahlreichen Seehäfen und
Schifffahrtsstraßen eine zentrale Rolle im Handel sowie im Zusammenhang mit dem
Umweltschutz, der Fischerei und dem Tourismus. Es bedarf daher eines
ganzheitlichen Ansatzes, der neben nationalen und internationalen Initiativen auch
die Länder und private Infrastrukturbetreiber in einer kohärenten
Sicherheitsarchitektur miteinander verzahnt.
3. Einen wichtigen Baustein zur Versorgungssicherheit Deutschlands und der
Europäischen Union mit erneuerbaren Energien stellen die großen Offshore-
Windparks dar.
4. Der Bundesrat bekräftigt das in der Ostende Deklaration vom 18. Mai 2022
ausgerufene Ziel, die Nordsee als „grünes Kraftwerk Europas“ auszubauen und
die gemeinsamen Windenergiekapazitäten der Nordseestaaten bis 2050 auf 300
Gigawatt auszubauen. Unterseekabel spielen für den Bau des „grünen
Kraftwerks“ in der Nordsee eine zentrale Rolle. Auch in der Zukunft wird es daher
zu einem starken Ausbau des Unterseekabelnetzwerks in der Nordsee kommen.
Saubere Energie aus der Nordsee wird nicht nur die Energiewende
vorantreiben, sondern auch Europas Energieautonomie gegenüber Russland und den
globalen Märkten stärken. Der EU-Aktionsplan trägt in diesem Zusammenhang
dazu bei, die Vitalität der deutschen Meeresräume als wirtschaftlichen und
ökologischen Raum zu gewährleisten.
5. Der Schutz dieser Infrastrukturen auf See – einschließlich gewerblich genutzter
Seehäfen, Informationstechnologie in Hafenanlagen sowie maritimer
Infrastruktur wie Hafenfahrzeuge, Hafenbahnen, Krananlagen und anderer Umschlags-
und Ladeeinrichtungen – ist angesichts der steigenden politischen und militäri-
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schen Spannungen von großer Bedeutung und bedarf einer strategisch
abgestimmten Stärkung auf nationaler und europäischer Ebene. Dazu sind
regelmäßige und dauerhafte Maßnahmen zum Schutz dieser Infrastrukturen über und
unter Wasser zu ergreifen beziehungsweise zu entwickeln und aufzubauen.
6. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Sicherheitslage in der Ostsee seit Beginn
des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine deutlich verschärft hat. Dies
macht eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den demokratischen
Ostseeanrainern erforderlich. Vor diesem Hintergrund unterstreicht der Bundesrat die
Notwendigkeit, die politische Bedeutung der EU-Ostseestrategie mit deutscher
Beteiligung zu steigern. Darüber hinaus verweist der Bundesrat auf die
bestehenden intergouvernementalen Strukturen der Ostseezusammenarbeit als
bewährte und wichtige Pfeiler der Sicherheitsarchitektur. Hierzu gehört der
Ostseerat als zentrale Institution zur Förderung von Stabilität und Demokratie im
Ostseeraum und wichtigste Plattform für den politischen Dialog der
Ostseeanrainer. Der Bundesrat erachtet es deshalb als dringend geboten, den Ostseerat
eng in die weitere Sicherheitszusammenarbeit im Ostseeraum einzubeziehen.
Entsprechendes gilt für die Helsinki-Kommission, die über eine langjährige und
umfassende Expertise auf dem Gebiet des Schutzes der Ostsee und der
Förderung der marinen Umwelt verfügt.
7. Darüber hinaus besteht eine vielseitige Bedrohungslage der Untersee- und
sonstigen maritimen Infrastrukturen, beispielsweise das Risiko von Cyber- und
Terrorangriffen, organisierter Kriminalität sowie von Naturkatastrophen wie
Sturmfluten, aber auch von Unfällen und Schiffskollisionen. Dabei können
Infrastrukturen zerstört oder schwer beschädigt werden, was zu
Versorgungsengpässen und dem Ausfall wichtiger Kommunikations-, Transport-, und
Energiesysteme führen kann. Die Resilienz maritimer Infrastrukturen muss daher
umfassend erhöht werden. Dazu bedarf es nicht nur Maßnahmen, um
Infrastrukturen präventiv zu schützen. Zusätzlich müssen Kapazitäten erhöht werden, um
die Funktionsfähigkeit von Infrastrukturen bei Ausfällen und Schäden schnell
wiederherstellen zu können. Insbesondere die Küstenländer müssen beim
Aufbau dieser Kapazitäten durch die Bundesregierung unterstützt werden. Zudem
müssen die entsprechenden Kapazitäten der Länder miteinander koordiniert
werden, um einen kohärenten Ansatz sicherzustellen.
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8. Im Ostseeraum ist die gesamte maritime kritische Infrastruktur (Seekabel,
Windparks, Verteilerstationen und Pipelines) durch hybride Kriegsführung
gefährdet. Die Einschränkung oder Beschädigung dieser Infrastruktur ist geeignet,
die Versorgungssicherheit der Staaten und Länder im Ostseeraum
einzuschränken.
Die Russische Föderation betreibt eine Flotte von getarnten Aufklärungs- und
Spionageschiffen, um unter dem Deckmantel von Fischereischutz oder
Frachtschifffahrt gegnerische Infrastruktur auszukundschaften beziehungsweise zu
bedrohen. Die Russische Föderation nutzt dazu vermehrt die sogenannte
„Schattenflotte“, die zuvorderst zur Umgehung von gegen die Russische
Föderation verhängten Sanktionen genutzt wird. Der Bundesrat spricht sich vor
diesem Hintergrund für eine konsequente Nutzung der europäischen Instrumente
zur Bekämpfung daraus erwachsender hybrider Bedrohungen aus. Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in den Gremien der International Maritime
Organization (IMO) auf die Einführung einer Lotsenpflicht in der Kadetrinne
hinzuwirken.
9. Überdies stellen die gesteigerten Aktivitäten durch die sogenannte russische
„Schattenflotte“ eine zunehmende Herausforderung für die Durchsetzung
internationaler Sicherheits- und Umweltstandards dar, da durch die Schiffe dieser
Flotte große Mengen Öl, Gas und Chemikalien über Nord- und Ostsee
transportiert werden. Der offensichtlich sehr schlechte Zustand von Schiffen dieser
Flotte vergrößert ferner die Gefahr von Umweltkatastrophen an Nord- und Ostsee
im Falle einer Havarie immens. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat
für dringend erforderlich, eine Gefährdungshaftung und eine dementsprechende
Versicherungspflicht für Schiffe in deutschen Gewässern, welche auch die
Bergung und die Beseitigung von Umweltschäden im Falle einer Havarie abdeckt,
einzuführen, soweit dies völkerrechtlich zulässig ist. Die Einhaltung
international anerkannter Versicherungspflichten in deutschen Gewässern muss vom
Bund zudem besser überwacht werden.
10. Russlands hybride Kriegsführung stellt derzeit auch in der Nord- und Ostsee die
größte Bedrohung für Unterseekabel und andere maritime Infrastrukturen dar.
Dies bezieht sich insbesondere auf die sogenannte „Schattenflotte“ Russlands.
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Der Bundesrat begrüßt hierzu ausdrücklich die Initiative der Europäischen
Union, Versicherungsschutz von Schiffen, die europäische Gewässer
durchqueren, zu überprüfen.
11. Der Bundesrat begrüßt, dass die Europäische Union den Rechtsrahmen für das
Abfangen von oder Anbordgehen auf Schiffen, die Risiken für die EU
darstellen, in voller Übereinstimmung mit dem Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen (SRÜ) sorgfältig prüfen möchte.
12. Des Weiteren weist der Bundesrat darauf hin, dass effektive Schutzmaßnahmen
zur Erhaltung der Sicherheit maritimer Infrastrukturen auch Klarheit über die
zuständigen Stellen erfordert. Weder ist derzeit geklärt, ob der Bund oder die
Länder für den Schutz maritimer Infrastrukturen in der deutschen
Ausschließlichen Wirtschaftszone zuständig sind, noch existiert eine einheitliche
behördliche Zuständigkeit. Ein nationales Seesicherheitsgesetz sollte diese Lücke
schließen und für die notwendige Rechtsklarheit sorgen. Gegebenenfalls
erforderliche Änderungen des Grundgesetzes, beispielsweise Anpassungen der
Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz, müssen dazu vorab angestoßen
werden.
13. Des Weiteren fordert der Bundesrat, eine Radarabdeckung des gesamten
Küstenmeeres in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern her- und
sicherzustellen. Zur Überwachung der Schifffahrt in Gebieten von unter See
verlegter Infrastruktur ist eine lückenlose Radarabdeckung auf See notwendig.
14. Der Bundesrat fordert weiter, die bereits verhängten Sanktionen und Embargos
der EU gegenüber der Russischen Föderation strikt durchzusetzen (siehe
Beschluss vom 14. Februar 2025, BR-Drucksache 62/25 (Beschluss)) sowie
Kontrollen von Schiffen in deutschen Häfen und bei Verdacht des Verstoßes gegen
das Gebot der friedlichen Durchfahrt auch außerhalb von Häfen konsequent
durchzuführen. Dies trägt zur Vervollständigung der EU-Sanktionsliste für
Schiffe bei, um Sicherheitsansprüchen und internationalen Standards zu
genügen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang der von den Staats- und
Regierungschefinnen und -chefs der NATO-Ostseeanrainer am 14. Januar 2025
getroffene Beschluss, die gemeinsame Überwachung der Ostsee zu verbessern,
rechtliche Maßnahmen gegen Schiffe auszuloten, die Schäden verursachen, und
die Sanktionen gegen die sogenannte russische „Schattenflotte“ auszuweiten.
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15. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem dazu auf, den Schutz
maritimer Infrastrukturen durch Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer
maritimer Technologien zu stärken. Insbesondere im Unterwasserbereich
müssen Sensorlösungen entwickelt werden, um Kabel und andere Infrastrukturen
besser zu überwachen. Öffentliche Forschungseinrichtungen, aber auch private
Unternehmen müssen in diesem wichtigen Forschungsfeld gestärkt werden.
16. Der Bundesrat weist zudem auf die wichtige Rolle des Maritimen
Sicherheitszentrums hin, welches bereits erfolgreich die Zusammenarbeit von maritimen
Sicherheitsakteuren auf der nationalen Ebene – inklusive der entsprechenden
Landes- und Bundesbehörden – gewährleistet. Eine weitere Stärkung des
Maritimen Sicherheitszentrums und seine Einbettung in die Bemühungen der
Europäischen Union und anderer internationaler Akteure ist für eine verbesserte
Bearbeitung maritimer Sicherheitslagen in deutschen Gewässern von großer
Bedeutung.
17. Der Bundesrat bekräftigt, dass auch private Infrastrukturbetreiber besser in
Deutschlands maritime Sicherheitsarchitektur integriert werden müssen. Hierfür
ist ein verbesserter Austausch von Daten und Informationen zwischen
Betreibern und Behörden und ein kontinuierlicher Dialog zwischen diesen Akteuren
erforderlich. Auch müssen Schutz- und Resilienzmaßnahmen für maritime
Infrastrukturen und Unterseekabel gemeinsam mit Betreibern entwickelt werden.
18. Der Bundesrat unterstreicht zudem die Bedeutung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit für den Schutz der Meeresnatur und -umwelt, insbesondere in
der Umsetzung des Baltic Sea Action Plans der Helsinki-Kommission.
19. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung des Havariekommandos als
gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für ein ganzheitliches
Unfallmanagement hervorzuheben, um den hohen Vorsorgestandard
aufrechtzuerhalten. Eine Stärkung des Havariekommandos ist für die Aufrechterhaltung
des hohen Versorgungsstandards, für ein resilientes Unfallmanagement und mit
Blick auf die gestiegenen Anforderungen im Ostseeraum unerlässlich.
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20. Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die norddeutschen
Küstenländer bei ihren Bedarfsplanungen für Einrichtungen des
Katastrophenschutzes zur Abwehr möglicher Umweltschäden und Gefahren für die
Bevölkerung sowie zum Schutz der Infrastruktur von Häfen und Küstenschutzanlagen
unter Berücksichtigung der sich verändernden Bedrohungslage zu unterstützen.
21. In der deutschen Nord- und Ostsee lagern ca. 1,6 Millionen Tonnen
Altmunition zu einem großen Teil in Versenkungsgebieten mit relativ geringer
Wassertiefe. Diese Munition stellt nicht nur ein erhebliches Umweltrisiko dar, sondern
bietet auch ein erhebliches Potential für Sabotageakte. Eine Sicherung bzw.
Bergung dieser Munitionsaltlasten ist daher ebenfalls von sicherheitspolitischer
Relevanz. Um dieser Gefährdung zukünftig begegnen zu können, fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, die in der Koalitionsvereinbarung der
neuen Bundesregierung vorgesehene Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums
zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee mit Sitz in
Ostdeutschland zeitnah umzusetzen. Vor dem Hintergrund der gesamtstaatlichen
Verantwortung des Bundes, das Sofortprogramm zur Bergung von
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee langfristig fortzusetzen, wird ein Gesamtkonzept
zum zukünftigen Umgang mit dieser Altmunition sowie ein auskömmliches
Finanzierungskonzept als zwingend erforderlich erachtet, welches auch mit den
entsprechenden Finanzmitteln zu hinterlegen ist.
22. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
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23. Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
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Relationen
- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 endg.; (Empfehlungen der Ausschüsse)