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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 126/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25 [Bundesrat Drucksache 126/1/25 02.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - Fz - In - U - Vk - Wi zu Punkt ... der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Vor dem Hintergrund der zunehmenden geopolitischen Spannungen weist der Bundesrat auf die besondere sicherheitspolitische Relevanz des Ostseeraums hin. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich die von der Kommission und der Hohen Vertreterin im EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit vorgestellten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Seekabeln. Diese stellen einen wichtigen Schritt zur Sicherung der kritischen maritimen Infrastruktur im Ostseeraum dar. Um die klima- und energiepolitischen Ziele der Europäischen Union und Deutschlands, einschließlich der Vollendung des europäischen Energiebinnenmarktes, zu erreichen, ist der Betrieb von Seekabeln zur Stromübertragung un- EU In U Vk Wi ... abdinglich. Auch die Verlegung von weiteren Seekabeln wird zukünftig erforderlich sein. 2. Der EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit der Kommission und der Hohen Vertreterin ist eine wichtige und willkommene Initiative, um kritische maritime Infrastrukturen zu schützen. Der Bundesrat hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Nord- und Ostsee vor dem Hintergrund der Energiewende, dem Angriffskrieg Russlands und geopolitischer Machtkämpfe in Europa hervor. Zudem spielen die Küstenregionen mit ihren zahlreichen Seehäfen und Schifffahrtsstraßen eine zentrale Rolle im Handel sowie im Zusammenhang mit dem Umweltschutz, der Fischerei und dem Tourismus. Es bedarf daher eines ganzheitlichen Ansatzes, der neben nationalen und internationalen Initiativen auch die Länder und private Infrastrukturbetreiber in einer kohärenten Sicherheitsarchitektur miteinander verzahnt. 3. Einen wichtigen Baustein zur Versorgungssicherheit Deutschlands und der Europäischen Union mit erneuerbaren Energien stellen die großen Offshore- Windparks dar. 4. Der Bundesrat bekräftigt das in der Ostende Deklaration vom 18. Mai 2022 ausgerufene Ziel, die Nordsee als „grünes Kraftwerk Europas“ auszubauen und die gemeinsamen Windenergiekapazitäten der Nordseestaaten bis 2050 auf 300 Gigawatt auszubauen. Unterseekabel spielen für den Bau des „grünen Kraftwerks“ in der Nordsee eine zentrale Rolle. Auch in der Zukunft wird es daher zu einem starken Ausbau des Unterseekabelnetzwerks in der Nordsee kommen. Saubere Energie aus der Nordsee wird nicht nur die Energiewende vorantreiben, sondern auch Europas Energieautonomie gegenüber Russland und den globalen Märkten stärken. Der EU-Aktionsplan trägt in diesem Zusammenhang dazu bei, die Vitalität der deutschen Meeresräume als wirtschaftlichen und ökologischen Raum zu gewährleisten. 5. Der Schutz dieser Infrastrukturen auf See – einschließlich gewerblich genutzter Seehäfen, Informationstechnologie in Hafenanlagen sowie maritimer Infrastruktur wie Hafenfahrzeuge, Hafenbahnen, Krananlagen und anderer Umschlags- und Ladeeinrichtungen – ist angesichts der steigenden politischen und militäri- EU U EU In U Vk Wi EU U EU In U Vk Wi ... schen Spannungen von großer Bedeutung und bedarf einer strategisch abgestimmten Stärkung auf nationaler und europäischer Ebene. Dazu sind regelmäßige und dauerhafte Maßnahmen zum Schutz dieser Infrastrukturen über und unter Wasser zu ergreifen beziehungsweise zu entwickeln und aufzubauen. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Sicherheitslage in der Ostsee seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine deutlich verschärft hat. Dies macht eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den demokratischen Ostseeanrainern erforderlich. Vor diesem Hintergrund unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, die politische Bedeutung der EU-Ostseestrategie mit deutscher Beteiligung zu steigern. Darüber hinaus verweist der Bundesrat auf die bestehenden intergouvernementalen Strukturen der Ostseezusammenarbeit als bewährte und wichtige Pfeiler der Sicherheitsarchitektur. Hierzu gehört der Ostseerat als zentrale Institution zur Förderung von Stabilität und Demokratie im Ostseeraum und wichtigste Plattform für den politischen Dialog der Ostseeanrainer. Der Bundesrat erachtet es deshalb als dringend geboten, den Ostseerat eng in die weitere Sicherheitszusammenarbeit im Ostseeraum einzubeziehen. Entsprechendes gilt für die Helsinki-Kommission, die über eine langjährige und umfassende Expertise auf dem Gebiet des Schutzes der Ostsee und der Förderung der marinen Umwelt verfügt. 7. Darüber hinaus besteht eine vielseitige Bedrohungslage der Untersee- und sonstigen maritimen Infrastrukturen, beispielsweise das Risiko von Cyber- und Terrorangriffen, organisierter Kriminalität sowie von Naturkatastrophen wie Sturmfluten, aber auch von Unfällen und Schiffskollisionen. Dabei können Infrastrukturen zerstört oder schwer beschädigt werden, was zu Versorgungsengpässen und dem Ausfall wichtiger Kommunikations-, Transport-, und Energiesysteme führen kann. Die Resilienz maritimer Infrastrukturen muss daher umfassend erhöht werden. Dazu bedarf es nicht nur Maßnahmen, um Infrastrukturen präventiv zu schützen. Zusätzlich müssen Kapazitäten erhöht werden, um die Funktionsfähigkeit von Infrastrukturen bei Ausfällen und Schäden schnell wiederherstellen zu können. Insbesondere die Küstenländer müssen beim Aufbau dieser Kapazitäten durch die Bundesregierung unterstützt werden. Zudem müssen die entsprechenden Kapazitäten der Länder miteinander koordiniert werden, um einen kohärenten Ansatz sicherzustellen. EU In U Vk Wi EU U ... 8. Im Ostseeraum ist die gesamte maritime kritische Infrastruktur (Seekabel, Windparks, Verteilerstationen und Pipelines) durch hybride Kriegsführung gefährdet. Die Einschränkung oder Beschädigung dieser Infrastruktur ist geeignet, die Versorgungssicherheit der Staaten und Länder im Ostseeraum einzuschränken. Die Russische Föderation betreibt eine Flotte von getarnten Aufklärungs- und Spionageschiffen, um unter dem Deckmantel von Fischereischutz oder Frachtschifffahrt gegnerische Infrastruktur auszukundschaften beziehungsweise zu bedrohen. Die Russische Föderation nutzt dazu vermehrt die sogenannte „Schattenflotte“, die zuvorderst zur Umgehung von gegen die Russische Föderation verhängten Sanktionen genutzt wird. Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund für eine konsequente Nutzung der europäischen Instrumente zur Bekämpfung daraus erwachsender hybrider Bedrohungen aus. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in den Gremien der International Maritime Organization (IMO) auf die Einführung einer Lotsenpflicht in der Kadetrinne hinzuwirken. 9. Überdies stellen die gesteigerten Aktivitäten durch die sogenannte russische „Schattenflotte“ eine zunehmende Herausforderung für die Durchsetzung internationaler Sicherheits- und Umweltstandards dar, da durch die Schiffe dieser Flotte große Mengen Öl, Gas und Chemikalien über Nord- und Ostsee transportiert werden. Der offensichtlich sehr schlechte Zustand von Schiffen dieser Flotte vergrößert ferner die Gefahr von Umweltkatastrophen an Nord- und Ostsee im Falle einer Havarie immens. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für dringend erforderlich, eine Gefährdungshaftung und eine dementsprechende Versicherungspflicht für Schiffe in deutschen Gewässern, welche auch die Bergung und die Beseitigung von Umweltschäden im Falle einer Havarie abdeckt, einzuführen, soweit dies völkerrechtlich zulässig ist. Die Einhaltung international anerkannter Versicherungspflichten in deutschen Gewässern muss vom Bund zudem besser überwacht werden. 10. Russlands hybride Kriegsführung stellt derzeit auch in der Nord- und Ostsee die größte Bedrohung für Unterseekabel und andere maritime Infrastrukturen dar. Dies bezieht sich insbesondere auf die sogenannte „Schattenflotte“ Russlands. EU In U Vk Wi EU In U Vk Wi EU U ... Der Bundesrat begrüßt hierzu ausdrücklich die Initiative der Europäischen Union, Versicherungsschutz von Schiffen, die europäische Gewässer durchqueren, zu überprüfen. 11. Der Bundesrat begrüßt, dass die Europäische Union den Rechtsrahmen für das Abfangen von oder Anbordgehen auf Schiffen, die Risiken für die EU darstellen, in voller Übereinstimmung mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) sorgfältig prüfen möchte. 12. Des Weiteren weist der Bundesrat darauf hin, dass effektive Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Sicherheit maritimer Infrastrukturen auch Klarheit über die zuständigen Stellen erfordert. Weder ist derzeit geklärt, ob der Bund oder die Länder für den Schutz maritimer Infrastrukturen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone zuständig sind, noch existiert eine einheitliche behördliche Zuständigkeit. Ein nationales Seesicherheitsgesetz sollte diese Lücke schließen und für die notwendige Rechtsklarheit sorgen. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen des Grundgesetzes, beispielsweise Anpassungen der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz, müssen dazu vorab angestoßen werden. 13. Des Weiteren fordert der Bundesrat, eine Radarabdeckung des gesamten Küstenmeeres in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern her- und sicherzustellen. Zur Überwachung der Schifffahrt in Gebieten von unter See verlegter Infrastruktur ist eine lückenlose Radarabdeckung auf See notwendig. 14. Der Bundesrat fordert weiter, die bereits verhängten Sanktionen und Embargos der EU gegenüber der Russischen Föderation strikt durchzusetzen (siehe Beschluss vom 14. Februar 2025, BR-Drucksache 62/25 (Beschluss)) sowie Kontrollen von Schiffen in deutschen Häfen und bei Verdacht des Verstoßes gegen das Gebot der friedlichen Durchfahrt auch außerhalb von Häfen konsequent durchzuführen. Dies trägt zur Vervollständigung der EU-Sanktionsliste für Schiffe bei, um Sicherheitsansprüchen und internationalen Standards zu genügen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang der von den Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der NATO-Ostseeanrainer am 14. Januar 2025 getroffene Beschluss, die gemeinsame Überwachung der Ostsee zu verbessern, rechtliche Maßnahmen gegen Schiffe auszuloten, die Schäden verursachen, und die Sanktionen gegen die sogenannte russische „Schattenflotte“ auszuweiten. EU U EU U EU In U Vk Wi EU In U Vk Wi ... 15. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem dazu auf, den Schutz maritimer Infrastrukturen durch Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer maritimer Technologien zu stärken. Insbesondere im Unterwasserbereich müssen Sensorlösungen entwickelt werden, um Kabel und andere Infrastrukturen besser zu überwachen. Öffentliche Forschungseinrichtungen, aber auch private Unternehmen müssen in diesem wichtigen Forschungsfeld gestärkt werden. 16. Der Bundesrat weist zudem auf die wichtige Rolle des Maritimen Sicherheitszentrums hin, welches bereits erfolgreich die Zusammenarbeit von maritimen Sicherheitsakteuren auf der nationalen Ebene – inklusive der entsprechenden Landes- und Bundesbehörden – gewährleistet. Eine weitere Stärkung des Maritimen Sicherheitszentrums und seine Einbettung in die Bemühungen der Europäischen Union und anderer internationaler Akteure ist für eine verbesserte Bearbeitung maritimer Sicherheitslagen in deutschen Gewässern von großer Bedeutung. 17. Der Bundesrat bekräftigt, dass auch private Infrastrukturbetreiber besser in Deutschlands maritime Sicherheitsarchitektur integriert werden müssen. Hierfür ist ein verbesserter Austausch von Daten und Informationen zwischen Betreibern und Behörden und ein kontinuierlicher Dialog zwischen diesen Akteuren erforderlich. Auch müssen Schutz- und Resilienzmaßnahmen für maritime Infrastrukturen und Unterseekabel gemeinsam mit Betreibern entwickelt werden. 18. Der Bundesrat unterstreicht zudem die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den Schutz der Meeresnatur und -umwelt, insbesondere in der Umsetzung des Baltic Sea Action Plans der Helsinki-Kommission. 19. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung des Havariekommandos als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für ein ganzheitliches Unfallmanagement hervorzuheben, um den hohen Vorsorgestandard aufrechtzuerhalten. Eine Stärkung des Havariekommandos ist für die Aufrechterhaltung des hohen Versorgungsstandards, für ein resilientes Unfallmanagement und mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen im Ostseeraum unerlässlich. EU U EU U EU U EU U EU In U Vk Wi 20. Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die norddeutschen Küstenländer bei ihren Bedarfsplanungen für Einrichtungen des Katastrophenschutzes zur Abwehr möglicher Umweltschäden und Gefahren für die Bevölkerung sowie zum Schutz der Infrastruktur von Häfen und Küstenschutzanlagen unter Berücksichtigung der sich verändernden Bedrohungslage zu unterstützen. 21. In der deutschen Nord- und Ostsee lagern ca. 1,6 Millionen Tonnen Altmunition zu einem großen Teil in Versenkungsgebieten mit relativ geringer Wassertiefe. Diese Munition stellt nicht nur ein erhebliches Umweltrisiko dar, sondern bietet auch ein erhebliches Potential für Sabotageakte. Eine Sicherung bzw. Bergung dieser Munitionsaltlasten ist daher ebenfalls von sicherheitspolitischer Relevanz. Um dieser Gefährdung zukünftig begegnen zu können, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung vorgesehene Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee mit Sitz in Ostdeutschland zeitnah umzusetzen. Vor dem Hintergrund der gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes, das Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee langfristig fortzusetzen, wird ein Gesamtkonzept zum zukünftigen Umgang mit dieser Altmunition sowie ein auskömmliches Finanzierungskonzept als zwingend erforderlich erachtet, welches auch mit den entsprechenden Finanzmitteln zu hinterlegen ist. 22. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. B 23. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen. EU In U Vk Wi EU U EU]

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