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Zusammenhang zwischen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4677)

dip / drucksache 09.04.2026 · WP 21 · 21/5302 · Antwort · Original ↗

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Zusammenhang zwischen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4677) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5302 21. Wahlperiode 09.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4677 – Zusammenhang zwischen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta Connemann ist seit dem 11. Dezember 2021 Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) (https://gitta-conneman n.de/ueber-mich/lebenslauf-und-ehrenaemter/). Die MIT hat bundesweit 25 000 Mitglieder und bezeichnet sich selbst als „größten parteipolitischen Wirtschaftsverband Deutschlands“ (www.mit-bun d.de/bundesvorstand). In ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin vertritt Gitta Connemann die Bundesregierung in wirtschafts- und mittelstandspolitischen Fragen. Diese Position umfasst regelmäßig auch den Austausch mit Wirtschafts- und Branchenverbänden, Handwerksorganisationen sowie weiteren Akteuren der mittelständischen Wirtschaft. Vor dem Hintergrund ihrer Funktion als Bundesvorsitzende der MIT stellt sich die Frage, inwiefern durch diese personelle Verflechtung strukturell eine Bevorzugung oder prioritäre Berücksichtigung der MIT gegenüber anderen Verbänden oder Organisationen entstehen könnte. Daher muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass der Dialog mit den wirtschaftsrelevanten Akteuren plural, offen und ausgewogen gestaltet wird und keine einseitige Interessenvertretung stattfindet. 1. Wie viele zuvor bei der MIT angestellte Mitarbeitende sind seit dem Amtsantritt der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann und der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katharina Reiche in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewechselt, und in welche Abteilungen? Eine Offenlegungspflicht für die Beschäftigten, frühere Tätigkeiten anzuzeigen, besteht nicht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie viele zuvor in den Gremien der MIT aktiven Personen sind seit dem Amtsantritt der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann und der Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche in das BMWE angestellt worden, und in welchen Abteilungen sind sie beschäftigt (bitte nach Abteilungsleitern, Unterabteilungsleitern und Referatsleitern aufschlüsseln)? Bei der MIT handelt es sich nach § 1 Absatz 2 ihrer Satzung um eine Vereinigung nach den §§ 38 und 39 des Statuts der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) sowie eine Arbeitsgemeinschaft nach § 29 der Satzung der Christlich-Sozialen Union in Bayern e. V. (CSU). Arbeitgeber – auch die Bundesregierung – sind nicht berechtigt, Bewerber oder Mitarbeiter nach politischer Einstellung, Parteimitgliedschaft oder Wahlverhalten zu fragen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die doppelte Funktion von Gitta Connemann als Vorsitzende der MIT und als Parlamentarische Staatssekretärin im BMWE hinsichtlich potenzieller Interessenkonflikte? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 des Abgeordneten Julian Joswig auf Bundestagsdrucksache 21/1164 wird verwiesen. 4. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um potenzielle Interessenkonflikte zu verhindern? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Verbändebeteiligungen alle gleichberechtigt gehört werden und die MIT nicht aufgrund der Doppelfunktion von Gitta Connemann bevorzugt gehört wird? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Wie oft hat Gitta Connemann seit ihrem Amtsantritt als Parlamentarische Staatssekretärin im BMWE an Terminen der MIT teilgenommen, und in welcher Funktion (als Parlamentarische Staatssekretärin oder als MIT- Vorsitzende; bitte aufschlüsseln)? Die Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand, Gitta Connemann, hat sich seit ihrem Amtsantritt mit einer Fülle von Unternehmen und Verbänden, insbesondere mit mittelständischen Betrieben getroffen. Denn ihre Aufgabe ist es, als Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Verbänden die Probleme und Bedürfnisse aus der Praxis in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen und den kleinen und mittleren Unternehmen Gehör zu verschaffen. Zu den Terminen, die Gitta Connemann als MIT-Bundesvorsitzende wahrnimmt, kann das BMWE mangels Informationen keine Auskunft geben. 7. Wie oft hat Gitta Connemann bisher an Terminen mit mittelständischen Unternehmen und Verbänden teilgenommen, an denen die MIT nicht beteiligt gewesen ist? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Gesetzes- und Regelungsvorhaben oder sonstigen Tätigkeitsbereiche des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf Bundesebene oder auf Ebene der Europäischen Union beeinflusst die MIT bzw. versucht die MIT, seit Beginn der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu beeinflussen? Die MIT setzt sich als Parteiorganisation der CDU/CSU für die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Mittelstands in Deutschland ein. 9. Prüft die Bundesregierung bei Treffen mit Mitgliedern der MIT vorab deren Eintragung im Lobbyregister? Das Lobbyregistergesetz enthält grundsätzlich keine Verpflichtungen für Kontaktpersonen auf Seiten der Bundesregierung. Es müssen weder aufgrund des Lobbyregistergesetzes Kontakte registriert werden noch muss von Seiten der Bundesregierung generell überprüft werden, ob Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ihren Verpflichtungen aus dem Lobbyregistergesetz ordnungsgemäß nachkommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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