Zusammenhang zwischen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4677)
Text
Zusammenhang zwischen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4677)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5302
21. Wahlperiode 09.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Stein, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4677 –
Zusammenhang zwischen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie Gitta Connemann ist seit dem 11. Dezember 2021
Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) (https://gitta-conneman
n.de/ueber-mich/lebenslauf-und-ehrenaemter/).
Die MIT hat bundesweit 25 000 Mitglieder und bezeichnet sich selbst als
„größten parteipolitischen Wirtschaftsverband Deutschlands“ (www.mit-bun
d.de/bundesvorstand).
In ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin vertritt Gitta
Connemann die Bundesregierung in wirtschafts- und mittelstandspolitischen
Fragen. Diese Position umfasst regelmäßig auch den Austausch mit
Wirtschafts- und Branchenverbänden, Handwerksorganisationen sowie weiteren
Akteuren der mittelständischen Wirtschaft.
Vor dem Hintergrund ihrer Funktion als Bundesvorsitzende der MIT stellt sich
die Frage, inwiefern durch diese personelle Verflechtung strukturell eine
Bevorzugung oder prioritäre Berücksichtigung der MIT gegenüber anderen
Verbänden oder Organisationen entstehen könnte. Daher muss die
Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden Vorkehrungen treffen, um
sicherzustellen, dass der Dialog mit den wirtschaftsrelevanten Akteuren plural, offen und
ausgewogen gestaltet wird und keine einseitige Interessenvertretung
stattfindet.
1. Wie viele zuvor bei der MIT angestellte Mitarbeitende sind seit dem
Amtsantritt der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann und
der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katharina Reiche in das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewechselt, und
in welche Abteilungen?
Eine Offenlegungspflicht für die Beschäftigten, frühere Tätigkeiten anzuzeigen,
besteht nicht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele zuvor in den Gremien der MIT aktiven Personen sind seit dem
Amtsantritt der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann und
der Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche in das BMWE
angestellt worden, und in welchen Abteilungen sind sie beschäftigt (bitte nach
Abteilungsleitern, Unterabteilungsleitern und Referatsleitern
aufschlüsseln)?
Bei der MIT handelt es sich nach § 1 Absatz 2 ihrer Satzung um eine
Vereinigung nach den §§ 38 und 39 des Statuts der Christlich Demokratischen Union
Deutschlands (CDU) sowie eine Arbeitsgemeinschaft nach § 29 der Satzung
der Christlich-Sozialen Union in Bayern e. V. (CSU). Arbeitgeber – auch die
Bundesregierung – sind nicht berechtigt, Bewerber oder Mitarbeiter nach
politischer Einstellung, Parteimitgliedschaft oder Wahlverhalten zu fragen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die doppelte Funktion von Gitta
Connemann als Vorsitzende der MIT und als Parlamentarische
Staatssekretärin im BMWE hinsichtlich potenzieller Interessenkonflikte?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 des
Abgeordneten Julian Joswig auf Bundestagsdrucksache 21/1164 wird verwiesen.
4. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um potenzielle
Interessenkonflikte zu verhindern?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Verbändebeteiligungen alle
gleichberechtigt gehört werden und die MIT nicht aufgrund der
Doppelfunktion von Gitta Connemann bevorzugt gehört wird?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
6. Wie oft hat Gitta Connemann seit ihrem Amtsantritt als Parlamentarische
Staatssekretärin im BMWE an Terminen der MIT teilgenommen, und in
welcher Funktion (als Parlamentarische Staatssekretärin oder als MIT-
Vorsitzende; bitte aufschlüsseln)?
Die Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte der Bundesregierung für
den Mittelstand, Gitta Connemann, hat sich seit ihrem Amtsantritt mit einer
Fülle von Unternehmen und Verbänden, insbesondere mit mittelständischen
Betrieben getroffen. Denn ihre Aufgabe ist es, als Schnittstelle zwischen
Politik, Wirtschaft und Verbänden die Probleme und Bedürfnisse aus der Praxis in
die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen und den kleinen und
mittleren Unternehmen Gehör zu verschaffen.
Zu den Terminen, die Gitta Connemann als MIT-Bundesvorsitzende
wahrnimmt, kann das BMWE mangels Informationen keine Auskunft geben.
7. Wie oft hat Gitta Connemann bisher an Terminen mit mittelständischen
Unternehmen und Verbänden teilgenommen, an denen die MIT nicht
beteiligt gewesen ist?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Welche Gesetzes- und Regelungsvorhaben oder sonstigen
Tätigkeitsbereiche des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf Bundesebene
oder auf Ebene der Europäischen Union beeinflusst die MIT bzw. versucht
die MIT, seit Beginn der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu
beeinflussen?
Die MIT setzt sich als Parteiorganisation der CDU/CSU für die Verbesserung
der Rahmenbedingungen des Mittelstands in Deutschland ein.
9. Prüft die Bundesregierung bei Treffen mit Mitgliedern der MIT vorab
deren Eintragung im Lobbyregister?
Das Lobbyregistergesetz enthält grundsätzlich keine Verpflichtungen für
Kontaktpersonen auf Seiten der Bundesregierung. Es müssen weder aufgrund des
Lobbyregistergesetzes Kontakte registriert werden noch muss von Seiten der
Bundesregierung generell überprüft werden, ob Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter ihren Verpflichtungen aus dem Lobbyregistergesetz
ordnungsgemäß nachkommen.
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ISSN 0722-8333
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