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Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur USA-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/7723)

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8088 · Antwort · Original ↗

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Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur USA-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/7723) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8088 21. Wahlperiode 21.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7723 – Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur USA-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der zweiten Märzhälfte 2026 hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich der CERAWeek, eine Veranstaltung der US-Energiebranche, eine Dienstreise in die USA gemacht. Auf dieser Reise hat sie sich mit verschiedenen Lobbyisten von fossilen Großkonzernen getroffen. Die Internetplattform FragDenStaat hat mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Informationen zu diesen Treffen angefordert und veröffentlicht (https://fragdenstaat.de/dokumente/277372-260721bminreis eceraweek2026-final-an-antragsteller/). Allerdings hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einige wichtige Stellen in den Unterlagen geschwärzt, sodass weiterhin Fragen offenbleiben.  1. Warum hat das BMWE die IFG-Anfrage von FragDenStaat vom 2. April 2026 mit dem Titel „USA-Reise der Ministerin“ (https://fragdenstaat.de/ anfrage/usa-reise-der-ministerin/) erst am 21. Juli, also mit erheblicher Verspätung, beantwortet? Die Bearbeitung des Antrags nahm wegen des mit dem Antrag verbundenen erheblichen Prüfungs- und Abstimmungsaufwands längere Zeit in Anspruch. Auf diesen Umstand wurde der Antragsteller auch im Rahmen der Zwischennachricht des BMWE an den Antragsteller vom 14. April 2026 hingewiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche Gemeinsamkeiten werden vom BMWE und Bundesministerin Katherina Reiche mit der Energiepolitik der USA gesehen, angesichts der Tatsache, dass in der Gesprächsvorbereitung für das Treffen mit dem Innenminister der USA als Kernbotschaft steht: „The US and Germany share important approaches in the implementation of their energy policies“ (S. 1 der oben verlinkten Unterlagen)? Die Antwort hierzu können Sie den freigegebenen Dokumenten entnehmen (S. 6, “We share the approach to energy policy that focusses on affordability and resiliency, applying pragmatism and common sense.”).  3. Aus welchem Grund hat das BMWE bei der Beantwortung der IFG- Anfrage von FragDenStaat die Themen 3 und 4 in der Vorbereitung zum Gespräch mit Exxon Mobil (S. 47 ff. der oben verlinkten Unterlagen) geschwärzt, welche Themen sind dies, und was sind die wesentlichen Inhalte der geschwärzten Stellen?  4. Welche sechs Themen waren in der Vorbereitung für das Gespräch von Bundesministerin Katherina Reiche im Rahmen ihrer USA-Reise mit Exxon Mobil vorgesehen? Frage 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Begründung für geschwärzte Stellen können Sie dem an den Antragsteller übersendeten IFG-Bescheid entnehmen.  5. Welche Themen hat Bundesministerin Katherina Reiche tatsächlich mit Exxon Mobil während ihrer USA-Reise besprochen? Hierzu liegen keine Informationen vor.  6. Aus welchem Grund hat das BMWE bei der Beantwortung der IFG- Anfrage von FragDenStaat Teile der Vorbereitung zum Gespräch mit Exxon Mobil zum Thema „LNG“ geschwärzt, was sind die wesentlichen Inhalte der geschwärzten Stellen?  7. Aus welchem Grund hat das BMWE bei der Beantwortung der IFG- Anfrage von FragDenStaat Teile der Vorbereitung zum Gespräch mit Exxon Mobil zum Thema „EU-Methane Regulation“ geschwärzt, was sind die wesentlichen Inhalte der geschwärzten Stellen?  8. Aus welchem Grund hat das BMWE bei der Beantwortung der IFG- Anfrage von FragDenStaat Teile der Vorbereitung zum Gespräch mit Exxon Mobil zum Thema „CO2 storage obligation under the NZIA (IVD2)“ geschwärzt, was sind die wesentlichen Inhalte der geschwärzten Stellen?  9. Aus welchem Grund hat das BMWE bei der Beantwortung der IFG- Anfrage von FragDenStaat Teile der Vorbereitung zum Gespräch mit BP (S. 53 f. der oben verlinkten Unterlagen) zum Thema „LNG“ geschwärzt, was sind die wesentlichen Inhalte der geschwärzten Stellen? Frage 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Begründung für geschwärzte Stellen können Sie dem an den Antragsteller übersendeten IFG-Bescheid entnehmen. Sie können aus den im Bescheid ausgeführten Gründen nicht offengelegt werden. 10. Warum hat sich Bundesministerin Katherina Reiche für eine Teilnahme an der CERAWeek entschieden, obwohl ihr Haus votiert hat, dass ihre Teilnahme „nicht zwingend“ sei und der Termin daher, wie auch in den vorherigen Jahren, gegebenenfalls auf Staatssekretärebene übernommen werden könne (S. 91 der oben verlinkten Unterlagen)? Die CERA Week ist eine der wichtigsten Konferenzen für Energiethemen weltweit (2026: mehr als 10 000 Teilnehmer, darunter ca. 1 600 CEOs sowie 84 Minister und hochrangige Regierungsvertreter). Bundesministerin Katherina Reiche beabsichtigte mit Ihrer Teilnahme, wichtige politische Kontakte aufzubauen und Beziehungen zu vertiefen, aber auch hochrangige Gespräche mit Industrievertretern zu führen. 11. Hat sich Bundesministerin Katherina Reiche im Rahmen der CERAWeek mit Vertretern des US-amerikanischen Energy Dominance Council getroffen, und wenn ja, mit wem, wann, und was waren die Gesprächsthemen? Bundesministerin Reiche nahm gemeinsam mit Jarod Agen, Executive Director, National Energy Dominance Council, an einer Paneldiskussion zum Thema „Reimagining Trans-Atlantic Relations: European Energy, Security and Sovereignty“ teil. Die Themen können den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden (S. 19). 12. Wurde das Thema der US-Energiedominanz-Doktrin auf der CERAWeek angesprochen, und wenn ja, was waren dazu die Kernbotschaften von Bundesministerin Katherina Reiche, und was waren die Erkenntnisse aus den Gesprächen? Hierzu liegen keine Informationen vor. 13. Für welche Termine während ihrer US-Reise hat Bundesministerin Katherina Reiche eine Vorbereitung aus ihrem Haus erhalten, wurden alle Vorbereitungsunterlagen im Rahmen der oben genannten IFG- Anfrage bereitgestellt, und wenn nein, welche nicht, und warum wurden diese nicht bereitgestellt? Es sind alle Vorbereitungsunterlagen bereitgestellt worden insoweit keine Ausnahmetatbestände nach IFG/UIG vorlagen. 14. Wurden Gesprächsprotokolle zu den Terminen angefertigt, und wenn ja, zu welchen Terminen und warum sind diese nicht einmal in geschwärzter Form in den herausgegebenen Unterlagen enthalten? Einzelne Gesprächsprotokolle liegen nicht vor. Die Botschaft Washington hat einen Drahtbericht zur CERA-Week verfasst (VS-NfD eingestuft), der den Abgeordneten des Bundestages zugänglich ist (ID: WASH_2026-04-01_61439). 15. Warum hat Bundesministerin Katherina Reiche bei ihrem Auftritt auf der CERAWeek die europäischen Klimaziele infrage gestellt (www.t-onlin e.de/heim-garten/aktuelles/id_101183854/reiche-stellt-klimaziele-infrag e-deutsche-energie-wende-ist-naiv-.html), und wie verhält sich ihre Aussage zur Position der Bundesregierung? Siehe hierzu die Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/5159 (https://dip.bunde stag.de/vorgang/aussagen-von-bundesministerin-katherina-reiche-zu-den-eu-kli mazielen/333683). 16. Wie begründet die Bundesregierung, dass „nuclear“, also Atomenergie, mehrfach als Teil des angestrebten Energiemixes (vgl. S. 11, 24, 32 der oben verlinkten Unterlagen) oder als Gegenstand potenzieller Kooperation zwischen den USA und Deutschland (vgl. S. 16 der oben verlinkten Unterlagen) genannt wird, auf was konkret bezieht sich die Bundesregierung hier jeweils? Das BMWE hat den Begriff „nuclear“ im vorliegenden Kontext aus einer rein systemischen und technologieübergreifenden Klassifizierung von Erzeugungspfaden verwendet. Im Verbund mit den weiteren aufgeführten Systemkomponenten (Wind, PV, Gas, Storage und Interconnection) soll der Begriff hier als abstrakter Oberbegriff zur Abbildung von Technologien dienen, die auf der Freisetzung von Bindungsenergien aus Atomkernen basieren und auch die Kernfusion umfassen. Analog dazu steht auch der Begriff „Gas“ übergreifend für verschiedene Energieträger wie Erdgas, Biogas oder Wasserstoff. Es handelt sich hierbei also ausdrücklich nicht um eine definitionsgemäße Formulierung im Sinne einer offiziellen Abstimmung durch die Bundesregierung. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Atomgesetz werden in Deutschland keine Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erteilt. Ein Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie durch Kernspaltung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden. 17. Welche konkreten Maßnahmen und Gesetzesinitiativen seit Beginn der laufenden Legislaturperiode sieht die Bundesregierung als Teil der „Efficiency First“-Strategie (vgl. S. 25 der oben verlinkten Unterlagen), und anhand welcher Kriterien begründet sie dies? 18. Welche konkreten Entscheidungen der Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode wären ohne die Anwendung des „Efficiency First“-Prinzips anders ausgefallen, und worin bestand jeweils der Unterschied? Frage 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Formulierung „efficiency first“ in der besagten Terminvorbereitung bezieht sich auf die Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung in der Breite, die sich u. a. positiv auf die Stromkosten der Haushalte auswirkt. Die beschriebenen positiven Effekte sind Ergebnis eines breiten und langjährig etablierten Maßnahmenportfolios in der Energieeffizienzpolitik, welches Förderung, Ordnungsrecht sowie Information umfasst. Anzuführen sind hier beispielsweise die großen Förderprogramme BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und EEW (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft); die mit der Wirtschaft initiierte Energieeffizienzinitiative IEEKN sowie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Zudem wird in dem kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf einer Novelle des Energieeffizienzgesetzes das Prinzip Energieeffizienz an erster Stelle („Efficiency First“) ordnungsrechtlich im Rahmen der 1:1-Umsetzung von EU-Recht verankert (§ 5). Es wird somit erst mit Inkrafttreten des novellierten Gesetzes wirksam. 19. Hat das BMWE anderen Antragsstellenden nach IFG oder Umweltförderungsgesetz (UFG) dieselben oben verlinkten Unterlagen zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wie viele, und wurde die mehrfache Bereitstellung der gleichen Unterlagen bei der Berechnung der Kostenentscheidungen berücksichtigt? Ja, das BMWE hat allen Antragstellenden dieselben Informationen zur Verfügung gestellt. Dies wird bei der Kostenentscheidung berücksichtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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