Transparenz- und Compliance-Praxis bei der Teilnahme der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche an dem "Moving MountAIns"-Gipfel in Tirol im Oktober 2025 (Antwort zu Drs. 21/3427)
Text
Transparenz- und Compliance-Praxis bei der Teilnahme der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche an dem "Moving MountAIns"-Gipfel in Tirol im Oktober 2025 (Antwort zu Drs. 21/3427)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3682
21. Wahlperiode 13.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Audretsch, Michael Kellner,
Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3427 –
Transparenz- und Compliance-Praxis bei der Teilnahme der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche an dem „Moving MountAIns“-Gipfel in
Tirol im Oktober 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang Oktober 2025 fand im österreichischen Seefeld (Tirol) ein viertägiger
privater Gipfel mit dem Titel „Moving MountAIns“ statt, organisiert von Ex-
Bundeskanzler Sebastian Kurz (Österreich) und Ex-Bundesminister der
Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg (Deutschland). Dieses Treffen war
bereits Gegenstand parlamentarischer Anfragen, aus den bisherigen Antworten
der Bundesregierung ergeben sich jedoch weitere Fragen. Aus Sicht der
Fragestellenden ist die Einstufung der Teilnahme der Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche am Gipfel als „privat“ politisch und rechtlich schwer
haltbar, sofern dort Inhalte mit dienstlichem Bezug – etwa sicherheits- oder
wirtschaftspolitische Fragen – erörtert wurden. Sollte es sich tatsächlich um einen
rein privaten Anlass gehandelt haben, wäre plausibel zu machen, warum ein
Treffen in einem internationalen Unternehmer- und Politiknetzwerk als eng
familiär bzw. persönlich einzustufen ist. Vor diesem Hintergrund richten sich die
folgenden Fragen insbesondere auf Kriterien der Einstufung, Dokumentation,
Teilnehmerkreis und Anschlusskontakte.
1. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Teilnahme von
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am „Moving MountAIns“-Gipfel
als „privat“ eingestuft wurde, obwohl der griechische Minister dienstlich
teilnahm (www.mod.mil.gr/en/defence-minister-visits-seefeld-austria-
toparticipate-in-moving-mountains/)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3185
verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
12. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche,
über ihre Erkenntnisse aus Gesprächen mit dem Verteidigungsminister
Griechenlands oder mit anderen Teilnehmern des „Moving MountAIns-
Gipfels gegenüber dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem
Bundesministerium der Verteidigung oder anderen Bundesministerien
berichtet, und wenn nein, wie stellt die Bundesregierung eine
abgestimmte Wirtschafts-, Außen- und Sicherheitspolitik sicher?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3185
verwiesen.
3. Nach welchen konkreten Kriterien, Prüfschritten und
Dokumentationspflichten entscheiden Mitglieder der Bundesregierung ex ante, ob ein
Treffen als „privat“ oder als „amtlich“ einzustufen ist, und wer überprüft
diese Einstufung ex post (bitte einschlägige Rechtsgrundlagen,
Rundschreiben und Handreichungen auflisten, auf die sich die
Bundesregierung bezieht)?
Ob ein Termin dienstlicher bzw. amtlicher Natur ist, richtet sich danach, ob die
Tätigkeit unmittelbar der Erledigung einer Aufgabe für den Bund dient oder im
Bundesinteresse liegt. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre
Antwort auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Andreas Andretsch auf
Bundestagsdrucksache 21/3373 und auf ihre Antwort auf die schriftliche
Frage 77 des Abgeorndeten Andreas Andretsch auf Bundestagsdrucksache
21/2665.
4. Wurde im Fall der Teilnahme der Bundeswirtschaftsministerin Katherina
Reiche am „Moving MountAIns“-Gipfel eine schriftliche Einstufung des
Termins als „privat“ o. Ä. erstellt (wenn ja, bitte Datum, zeichnende
Stelle, Begründung und beteiligte Dienststellen mitteilen, und wenn nein,
bitte Gründe für das Unterbleiben darlegen)?
Das BMWE hat hierzu keine schriftliche Einstufung vorgenommen. Auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Andreas Andretsch auf Bundestagsdrucksache 21/3373 wird verwiesen.
5. Wie erklärt die Bundesregierung, dass eine Teilnahme einer
Bundeswirtschaftsministerin zu Themen, die ihr Ressort betreffen, privat sein kann?
Das BMWE hat hierzu keine Einstufung vorgenommen. Ob ein Termin
dienstlicher bzw. amtlicher oder privater Natur ist, richtet sich danach, ob die
Tätigkeit unmittelbar der Erledigung einer Aufgabe für den Bund dient oder im
Bundesinteresse liegt.
6. Sind Vorbereitungsarbeiten für die Konferenz im
Bundeswirtschaftsministerium geleistet worden, die explizit für diese Konferenz erbracht
wurden, ist der Bundeswirtschaftsministerin Material für die Konferenz zur
Verfügung gestellt worden, und sind im Übrigen Dokumente,
insbesondere Vermerke, zu den Themen der Konferenz erstellt worden?
Das BMWE hat keine Vorbereitung oder sonstige Dokumente zu dem Termin
angefertigt.
7. Welche Dokumente wurden im Bundeswirtschaftsministerium im
Zeitraum von sechs Wochen vor der Konferenz bis zu deren Beginn zu den
Themen der Konferenz erstellt?
Die Themen der Konferenz sind dem BMWE nicht bekannt, da keine
Teilnahme in dienstlicher Funktion an der Konferenz erfolgte.
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einstufung eines Treffens
als „privat“ durch ein Bundesregierungsmitglied allein nicht ausreicht,
um Transparenz-, Dokumentations- oder Compliance-Pflichten
auszuschließen, wenn bei dem Treffen dienstliche Themen oder Interessen
Dritter berührt werden, und auf welche Rechtsgrundlage stützt sie die
gegenteilige Auffassung?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einstufung von
Kontakten als „privat“ nicht dazu führt, Transparenz- und Offenlegungspflichten
– insbesondere im Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes –
faktisch zu umgehen, und welche Kontrollmechanismen greifen hierzu im
Geschäftsbereich der Bundesregierung?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Integritätsverpflichtungen und insbesondere auch die Verpflichtung zur
Vermeidung von Interessenskonflikten gelten für alle Mitglieder der
Bundesregierung und werden durch diese sichergestellt. Dies gilt auch, wenn im
Rahmen von privaten Kontakten dienstliche Belange berührt werden.
Dokumentationspflichten nach dem Lobbyregistergesetz gelten regelmäßig für
Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter, nicht aber für die Mitglieder der
Bundesregierung. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
10. Wurde die ressortübergreifende Abfrage, die für die Bundesregierung
nicht „in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich“ war
(Bundestagsdrucksache 21/3185), inzwischen nachgeholt (wenn ja, bitte die
Ergebnisse – insbesondere zu Teilnehmern, Gesprächsthemen und
Kontakten – vorlegen, und wenn nein, bitte begründen)?
Die ressortübergreifende Abfrage wurde nachgeholt. Aus den anderen Ressorts
wurden keine Teilnehmer gemeldet. Es liegen keine weiteren Erkenntnisse vor.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
11. Liegen dem Bundeskanzleramt oder anderen Ressorts nachträglich
Erkenntnisse zum Teilnehmerkreis und zu den behandelten Themen des
Treffens vor, einschließlich etwaiger externer sicherheitsbehördlicher
Einschätzungen?
Nein.
12. Hat es im Zusammenhang mit der Teilnahme Kostenübernahmen durch
Dritte (etwa für Reise, Hotel, Bewirtung) gegeben (für den Fall, dass
hierzu mit Verweis auf einen „privaten“ Termin keine Auskunft erteilt
wird, bitte die Rechtsgrundlage dieser Auskunftsverweigerung
gegenüber dem Parlament nennen)?
Es handelte sich nicht um einen dienstlichen Termin. Zu nicht-dienstlichen
Terminen erteilt das BMWE grundsätzlich keine Auskunft. Bei der Wahrnehmung
von Terminen jeder Art werden die geltenden Compliance-Regeln gewahrt. Das
Fragerecht erstreckt sich lediglich auf Termine, die Bundesministerin Katherina
Reiche in dienstlicher Funktion wahrgenommen hat.
13. In welchen Fällen prüft die Bundesregierung aktiv, ob Kontaktpartner der
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Lobbyregister
eingetragen sind, anstatt auf deren Selbstoffenlegung zu vertrauen (bitte
entsprechende Verfahrensanweisungen sowie Angaben zu Prüfquoten und
Ergebnissen seit 2024 auflisten)?
Das Lobbyregistergesetz richtet sich in erster Linie an Interessenvertreterinnen
und Interessenvertreter und enthält keine Verpflichtungen für Kontaktpersonen
auf Seiten der Bundesregierung. Es müssen weder aufgrund des
Lobbyregistergesetzes Kontakte registriert werden noch muss von Seiten der
Bundesregierung generell überprüft werden, ob Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter ihren Verpflichtungen aus dem Lobbyregistergesetz ordnungsgemäß
nachkommen.
14. Auf welcher Tatsachengrundlage gelangt die Bundesregierung zu der
Einschätzung, es gebe „keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte“ im
vorliegenden Fall (bitte den zugrunde gelegten Prüfmaßstab, die
berücksichtigten Sachverhalte sowie etwaige Recusal- bzw. Compliance-
Verfügungen darlegen)?
Aus Sicht der Bundesregierung liegen keine Tatsachengrundlagen vor, die
entsprechende Anhaltspunkte begründen könnten.
15. Welche dienstlichen und privaten Auslandsaufenthalte absolvierte
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Zeitraum vom 15.
September 2025 bis zum 5. November 2025 (bitte mit Zweck, Ort, Abflug- und
Ankunftsflughafen, Verkehrsmittel sowie Kosten- und
Kostenträgerangaben in tabellarischer Form auflisten)?
Im Zeitraum vom 15. September bis 5. November 2025 ist die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie zu dienstlichen Auslandsaufenthalten nach
Belgien (Brüssel, EU-Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit), in die USA (New York,
Austausch mit Investoren und Startup-Gründern), nach Luxemburg
(Luxemburg, EU-Ministerrat Energie), in die Ukraine (Kiew u. a.) und nach Kanada
(Toronto, Treffen der G7-Energie- und Umweltminister) geflogen.
Zu nicht-dienstlichen Terminen der Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie erteilt das BMWE grundsätzlich keine Auskunft.
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die bei dem Treffen
gesammelten Eindrücke, Informationen und geknüpften Kontakte durch die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, einen
Amtsbezug haben und also ausschließlich von ihr privat genutzt und
verarbeitet werden?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Mitglieder der Bundesregierung auch im
privaten Kontext Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen
Gruppen zu verschiedensten Themen haben und sich hierzu austauschen. Es
kann nie ausgeschlossen werden, dass Eindrücke und Informationen aus dem
privaten Umfeld der Mitglieder der Bundesregierung in die persönliche
Meinungsbildung einfließen. Wichtig ist, dass auch insoweit der Grundsatz der
Vermeidung von Interessenskonflikten gilt und von jedem Mitglied der
Bundesregierung sichergestellt wird.
17. Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche,
im Rahmen ihres Israelbesuchs vom 15. bis zum 17. Dezember 2025
Gespräche mit Personen geführt, die nach Medienberichten auch am
nichtöffentlichen Treffen „Moving MountAIns“ in Seefeld/Tirol
teilgenommen haben – insbesondere mit Shalev Hulio bzw. Vertretern der Firma
„Dream“ oder dem griechischen Verteidigungsminister Nikos Dendias,
und wenn ja, wurden diese Kontakte als dienstliche Termine eingestuft
und entsprechend dokumentiert?
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen ihres Israels-
Besuchs nach den dazu im BMWE vorliegenden Informationen keine
Gespräche mit Shalev Hulio, Vertretern der Firma Dream oder dem griechischen
Verteidigungsminister geführt. Zu etwaigen Teilnehmern am nicht-öffentlichen
Treffen „Moving MountAIns“ in Seefeld/Tirol liegen dem BMWE keine
Informationen vor, da keine Teilnahme in dienstlicher Funktion an der Konferenz
erfolgte.
18. Welche Abgrenzungskriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um
festzustellen, ob Kontakte eines Mitglieds der Bundesregierung mit
Unternehmern, Investoren oder ausländischen Regierungsvertretern bei
nichtöffentlichen Veranstaltungen als lobbyregisterrelevante Kontakte zu
werten sind, insbesondere wenn diese Kontakte weder ungeplant noch im
öffentlichen Raum stattfinden?
19. Auf welcher Grundlage gelangt die Bundesregierung zu der
Einschätzung, Kontakte der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bei
einem mehrtägigen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden
Treffen mit im Vorfeld feststehendem Teilnehmerkreis könnten als
„Zufallsbegegnungen“ qualifiziert werden, obwohl die Veranstaltung
geplant, nicht öffentlich zugänglich und die Teilnahme gezielt organisiert
war, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf die
Anwendung der Ausnahmeregelung für Zufallsbegegnungen nach dem
Lobbyregistergesetz?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht keine Verpflichtung der Bundesregierung, die Eintragungen ins
Lobbyregister zur prüfen. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Die
Unternehmen und Interessensverbände prüfen selbstständig, ob die Verpflichtung zur
Eintragung besteht. Hier gelten allein die Maßstäbe des Lobbyregistergesetzes.
20. Wurden im Zusammenhang mit dem „Moving MountAIns“-Treffen
Fragen des Geheimschutzes oder der Verschwiegenheitspflicht geprüft oder
die Bundeswirtschaftsministerin sensibilisiert, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass bei dem Treffen sicherheits- und wirtschaftspolitisch
relevante Themen sowie Dual-Use-Technologien behandelt wurden, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Dem BMWE ist nicht bekannt, dass bzw. ob bei dem Treffen die in der
Frage genannten Themen Gegenstand von Gesprächen waren.
21. Gab es eine Einladung an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
zu der „Moving MountAIns“-Konferenz 2026?
Dem BMWE ist keine Einladung an die Bundesministerin Katherina Reiche zu
der Moving-Mountains-Konferenz 2026 bekannt.
22. Hat die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Compliance-
Unterrichtung erhalten, und legt sie regelmäßig Compliance-
Informationen vor, die vom Bundeswirtschaftsministerium überprüft werden?
Im BMWE gibt es Informations- und Beratungsdokumente zu Integritätsfragen
für alle (neuen) Beschäftigten und auch für die Leitung in Form von Leitfäden
und Checklisten. Diese wurden 2021/2023 erstellt und werden seitdem
verwendet. Die Bundesministerin Katherina Reiche hat diese Informationen erhalten.
Wie alle Mitglieder der Bundesregierung hat die Bundesministerin Katherina
Reiche außerdem die „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der
Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen
und Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ erhalten, die der
Information und Sensibilisierung über die wesentlichen Rechte und Pflichten dient.
23. Welche Regeln gelten für Beamte, Staatssekretäre, Parlamentarische
Staatssekretäre und die Bundeswirtschaftsministerin bei Auftritten im
Namen des Bundeswirtschaftsministeriums?
24. Kann ein Beamter mit voller Amtsbezeichnung gleichzeitig privat auf
einer Konferenz auftreten, würde das gegen die Regeln des
Bundeswirtschaftsministeriums widersprechen, und welche Konsequenzen hätte
das?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Für Bundesbeamte gilt gemäß § 86 Absatz 2 Satz 2 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG) ausdrücklich, dass diese ihre Amtsbezeichnung auch außerhalb des
Dienstes, das heißt auch bei privaten Veranstaltungen führen dürfen.
Für Mitglieder der Bundesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorgaben
nicht. Als Personen des öffentlichen Lebens werden sie ohnehin konstant als
„Bundesministerin/Bundesminister“ wahrgenommen und in der
Berichterstattung auch so betitelt.
25. Wie bewertet das Bundeswirtschaftsministerium, dass
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beim „Moving MountAIns“-Gipfel
mit voller Amtsbezeichnung aufgetreten ist, und ist das vereinbar mit den
Compliance-Regeln, wenn sie gleichzeitig ihre Teilnahme als privat
deklariert (www.spiegel.de/politik/deutschland/katherina-reiche-wurde-
inbroschuere-als-bundesministerin-vorgestellt-moving-mountains-
treffena-510a8a7d-fa8b-4a05-a9f4-d2bf11cb055f)?
Die Bundesministerin Katherina Reiche hat an dem Treffen nicht in
dienstlicher Funktion teilgenommen und ist dort nicht in dienstlicher Funktion
aufgetreten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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