Schriftliche Frage 77 von Edgar Naujok (AfD): Wie fällt nach Einschätzung der Bundesregierung die bisherige Bilanz von der Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand Gitta Conn…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 77 von Edgar Naujok (AfD): Wie fällt nach Einschätzung der Bundesregierung die bisherige Bilanz von der Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand Gitta Conn…
Frage 77 (Edgar Naujok, AfD):
Wie fällt nach Einschätzung der Bundesregierung die bisherige Bilanz von der Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand Gitta Connemann aus, und welche wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse sind hierbei hervorzuheben? 3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. Mai 2026:
Über 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland zählen zum Mittelstand. Dementsprechend breit ist das Tätigkeitsfeld der Parlamentarischen Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung Gitta Connemann. Um dem Mittelstand auf Bundesebene eine stärkere Stimme auf Bundesebene zu geben, hat die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann den Mittelstandsdialog neu gestartet und intensiviert. Hier trifft sie sich alle drei Monate mit mittelständischen Fachverbänden zum Austausch über Schwerpunktthemen wie z. B. die Mittelstandsfinanzierung. Darüber hinaus hat sie das Konzept der Mittelstandsreisen ins Leben gerufen. Neben den ohnehin stattfindenden Besuchen bei Unternehmen und Selbständigen finden in diesem Rahmen jedes Quartal mehrtägig Bereisungen in jeweiligen Schwerpunktregionen statt. Für die Erhöhung der Sichtbarkeit von Mittelstand und Handwerk sind neue Formate wie z. B. „Auf ein Wort“ geschaffen worden. Der Mittelstand ist auf ein breites Maßnahmenbündel angewiesen – vorneweg auf wachstumsdienliche Rahmenbedingungen. Dafür hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zahlreiche Weichen gestellt – daran hatte die Mittelstandsbeauftragte inhaltlich Anteil. So profitiert der Mittelstand von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, dem Infrastrukturausbau, den Energiekostenentlastungen, steuerlichen Verbesserungen und Anreizen für mehr Erwerbstätigkeit und Selbständigkeit. Alle diese Maßnahmen kommen dem Mittelstand zugute. Besonders zu nennen ist auch die Einführung der Aktivrente. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können so wertvolles Know-how älterer Mitarbeitender länger binden. Darüber hinaus hat die Mittelstandsbeauftragte Anteil am umfassenden Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung des Standortes Deutschland, das vor allem auf gezielte Förderung von Investitionen und Innovationen setzt. Dazu zählen zum Beispiel der Investitionsbooster mit der Einführung einer degressiven Abschreibung von bis zu 30 Prozent sowie die bedarfs- und adressatengerechte Weiterentwicklung des vielfältigen Finanzierungsförderangebots. So kann etwa mit dem ERP- Wirtschaftsplangesetz 2026 ein weiter steigendes Fördervolumen in Höhe von fast 11 Mrd. Euro für den Mittelstand sowie für Startups zur Verfügung gestellt werden. Auch von dem im Dezember 2025 gestarteten Deutschlandfonds, der in erheblichem Maße privates Kapital für Zukunftsinvestitionen mobilisieren soll und stufenweise aufgebaut wird, profitiert der Mittelstand. Zudem stärkt die Bundesregierung mithilfe der Innovations- und Transferinstrumente zur Innovations- und Digitalisierungsförderung gezielt den Mittelstand. Hierzu zählen unter anderem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM, dessen Fördermittel nun vollständig digital beantragt werden können, die Industrielle Gemeinschaftsforschung IGF, deren Netzwerk der Forschungsvereinigungen um zukunftsträchtige Technologiefelder wie etwa KI (Künstliche Intelligenz) und Quantentechnologien erweitert wurde, und nicht zuletzt das Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren, das ab dem Jahr 2027 neu aufgestellt wird. Hinzu kommen Anreize für Investitionen in Dekarbonisierung bzw. in hocheffiziente Anlagen und Maschinen – beispielsweise über die Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz (BIK), die technologieoffen auch auf kleinere Projekte zur Umstellung der energieintensiven Industrie auf CO2-arme Produktionsverfahren abstellt. Der neue BIK-Förderaufruf ist Anfang 2026 gestartet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Rückbau von Bürokratie. Dabei wurde auf Einsatz der Mittelstandsbeauftragten ein Augenmerk auf mittelstandsfreundliche Maßnahmen gelegt – wie z. B. durch die Streichung von Weiterbildungspflichten bei Immobilienmaklern durch Anpassung der Gewerbeordnung, die Ausweitung von Praxischecks und die Reduzierung von Berichtspflichten. Hinzu kommt etwa auch die Vereinfachung von Vergabeverfahren unter Beibehaltung der Grundsätze einer mittelstandsfreundlichen Vergabe (Losgrundsatz). Beispielsweise ist auch die Stärkung des Handwerks durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu nennen. Durch die Herausnahme des Fleischerhandwerks als Risikobranche entfallen Dokumentationspflichten für gut 9.000 Betriebe. Demgegenüber werden durch die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in den Anwendungsbereich die Handwerksbetriebe vor Schwarzarbeit geschützt. Ihre mittelstandsfreundliche Politik wird die Bundesregierung entschlossen weiterverfolgen – und dies auch und besonders über einen engen Austausch der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung mit kleinen und mittleren Unternehmen und deren Verbänden. Dieser kontinuierliche Austausch garantiert, dass in der mittelstands-politischen Diskussion im Allgemeinen und in der Politik der Bundesregierung im Besonderen die wirtschaftliche Expertise aus der unternehmerischen Praxis weithin Berücksichtigung findet.
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