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Schriftliche Frage 84 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Vorkehrungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) getroffen, um sicherzustellen, dass Mitglieder (un…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 84 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Vorkehrungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) getroffen, um sicherzustellen, dass Mitglieder (un… Frage 84 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Vorkehrungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) getroffen, um sicherzustellen, dass Mitglieder (und deren Unternehmen bzw. Verbände) sowie Sponsoren der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) keine strukturelle Vorzugsbehandlung erfahren – etwa bei der Bearbeitung politischer Anliegen, der wirtschaftspolitischen Ausgestaltung oder der Vergabe von Fördermitteln –, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Interessenkonflikten entgegenzuwirken, die sich aus der Doppelfunktion der Parlamentarischen Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragten Gitta Connemann als zugleich amtierende Bundesvorsitzende der MIT ergeben könnten – einer parteinahen Organisation, die laut § 2 ihrer Satzung ausdrücklich politische Einflussnahme sowie die Zusammenarbeit mit Parlamenten und Behörden anstrebt (vgl. www.mit-bund.de/content/sa tzung)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. August 2025: Bei der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) handelt es sich um eine politische Vereinigung bzw. Arbeitsgemeinschaft der Parteien CDU und CSU. Ihre Tätigkeit ist auf die genannten Parteien bezogen und findet in deren Rahmen statt. Eine Vorzugsbehandlung wird den mit der MIT verbundenen Unternehmen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nicht zuteil. Für die Mitarbeitenden des BMWE gelten insoweit die allgemeinen Regeln des Beamten- und Dienstrechts, insbesondere die politische Neutralitätspflicht gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes sowie die internen Integritätsregeln der Bundesregierung, insbesondere die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004. Das BMWE stellt die Einhaltung dieser Maßgaben sicher. Mitglieder der Bundesregierung müssen stets kritisch prüfen, ob es durch ihre Handlungen zu Kollisionen mit öffentlichen Interessen der Bundesregierung kommen kann. Ist dies zu befürchten, sind diese zu vermeiden. Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergibt sich aus Artikel 66 des Grundgesetzes und findet sich u. a. in § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) wieder. Dies gilt nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) entsprechend für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre. Anzeige- und Genehmigungspflichten für diesen Personenkreis sind abschließend im BMinG geregelt. Der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta Connemann steht es nach den o. g. Maßgaben frei, das politische Amt der Bundesvorsitzenden der MIT auch weiterhin auszuüben. Eine Inkompatibilität der Mitgliedschaft oder Tätigkeit im Sinne des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre liegt nicht vor. Interessenkonflikte oder ein entsprechender Anschein werden bei der Amtsausübung vermieden.

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