Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für die Gemeinsame Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für national-regionale Partnerschaften gemäß der Verordnung (EU) [NRP-Fonds] für den Zeitraum 2028 bis 2034
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für die Gemeinsame Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für national-regionale Partnerschaften gemäß der Verordnung (EU) [NRP-Fonds] für den Zeitraum 2028 bis 2034
[Bundesrat Drucksache 465/25 (Beschluss) (2) * )
21.11.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung
der Unionsunterstützung für die Gemeinsame Fischereipolitik,
den Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und
Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für
nationalregionale Partnerschaften gemäß der Verordnung (EU) [NRP-
Fonds] für den Zeitraum 2028 bis 2034
COM(2025) 559 final; Ratsdok. 11757/25
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zur Gemeinsamen Fischereipolitik, zum europäischen Pakt für die Meere und zur
Meeres- und Aquakulturpolitik
1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, mit dem Vorschlag zur
Verordnung die Gemeinsame Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die
Meere und die Meeres- und Aquakulturpolitik der Union zu stärken. Die Meere
haben als Naturraum und Wirtschaftsraum (z. B. Fischerei, Tourismus,
Schifffahrt, erneuerbare Energien) eine hohe Bedeutung.
2. Der Bundesrat hebt die Bedeutung des – vor dem Hintergrund der hohen
Belastungen aufgestellten – Europäischen Pakts für die Meere als umfassende
Strategie zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen hervor.
Dieser baut auf bestehenden Rechtsvorschriften und Initiativen, wie unter ande-
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 17.10.2025, BR-Drucksache 465/25 (Beschluss)
Drucksache 465/25 (Beschluss) (2) - 2 -
rem der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), auf und hebt die Bedeutung
der Ozeane in all ihren Dimensionen hervor.
3. Der Bundesrat betont die Bedeutung von gesunden und resilienten Meeren
sowohl für den Klima- und Biodiversitätsschutz als auch für die Wirtschaft und
Ernährungssicherheit.
4. Der Bundesrat erkennt die großen Herausforderungen an, vor denen der
künftige Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) als zentrales Planungs- und
Steuerungselement in Zeiten multipler Krisen steht.
5. Die bisherigen Mittel im Bereich des Europäischen Meeres-, Fischerei- und
Aquakulturfonds (EMFAF) dürfen jedoch nicht bereits auf EU-Ebene derart
massive Kürzungen erfahren, wie zuletzt avisiert (von rund sechs auf nur noch
zwei Milliarden Euro). Damit würde das Budget auf eine unterkritische
Größenordnung fallen, mit der weder eine hinreichende Unterstützung des Sektors
noch eine adäquate spezifische Verwaltung möglich wäre.
6. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass der Vorschlag zwar die Unterstützung der
Gemeinsamen Fischereipolitik, des Europäischen Pakts für die Meere und der
Meeres- und Aquakulturpolitik der Union unter den Rechtsrahmen der
Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) subsumiert, nähere rechtsverbindliche
Bestimmungen zur Unterstützung von (Binnen-)Aquakultur und Teichwirtschaft, wie
etwa die Unterstützung von produktiven Investitionen, Investitionen im Bereich
der Verarbeitung und Vermarktung sowie von Lokalen Fischerei
Aktionsgruppen (FLAG), jedoch fehlen. Der Bundesrat sieht deshalb die angemessene
Berücksichtigung dieser Bereiche bei der Fischereiförderung gefährdet.
7. Zur Vermeidung von Unsicherheit, sowohl hinsichtlich der Verortung der
Unterstützung von (Binnen-)Aquakultur und Teichwirtschaft als auch hinsichtlich
ihrer konkreten Ausgestaltung fordert der Bundesrat rechtsverbindliche
Regelungen hinsichtlich der Zuordnung der Unterstützung von (Binnen-)Aquakultur
und Teichwirtschaft sowie FLAG und zur inhaltlichen Ausgestaltung der
Unterstützung beispielsweise durch die Definition von möglichen
Interventionskategorien wie Investive Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen.
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8. Der Bundesrat bedauert zudem, dass in der aktuellen Förderperiode keine
explizite EU-Förderung für die Umsetzung der MSRL, als wichtigste Richtlinie für
den Meeresnaturschutz, zur Verfügung steht. Die Verknüpfung von
Meeresschutz, Klimaschutz und Küstenschutz muss integraler Bestandteil einer
zielgerichteten und erfolgreichen Förderstrategie sein.
9. Der Bundesrat sieht für die Erreichung der Ziele der Nachhaltigkeit, Erhalt der
biologischen Meeresressourcen, Klimaschutz und Stärkung der maritimen
Wirtschaft die Notwendigkeit, die Verordnung so auszugestalten, dass zukünftig
auch Maßnahmen zur Umsetzung der MSRL unmittelbar förderfähig sind. Die
alleinige Ausrichtung auf Förderung von Maßnahmen in Fortführung des
EMFAF mit Fokus auf Fischerei wird nicht als ausreichend angesehen.
Zur Gemeinsamen Agrarpolitik
10. Der Bundesrat unterstreicht, dass das Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik
(GAP) der laufenden Förderperiode künftig keinen Kürzungen unterworfen
werden darf. Er stellt vielmehr fest, dass die Landwirtinnen und Landwirte auch
in Zukunft im Sinne der Ernährungssicherung und der Stabilität und Planbarkeit
eine verstärkte GAP-Förderung benötigen.
11. Der Bundesrat befürwortet daher den Vorschlag einer gezielten
Einkommensunterstützung für landwirtschaftliche Betriebe zur Gewährleistung einer
nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung.
12. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission dahingehend, weiterhin
an einer Einkommensunterstützung für landwirtschaftliche Betriebe
festzuhalten, dafür ein festes GAP-Mindestbudget für GAP-Interventionen vorzusehen
und damit einen Großteil des EU-Agrarbudgets für die
Einkommensunterstützung zu sichern.
13. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission
dafür einzusetzen, dass die GAP auch weiterhin als ein eigenständiger
Politikbereich mit einem gesonderten und ausreichend finanzierten Fonds möglichst im
Geiste der bisherigen Zwei-Säulen-Struktur erhalten bleibt.
Drucksache 465/25 (Beschluss) (2) - 4 -
14. Der Bundesrat sieht den Wegfall des eigenständigen Förderbudgets für die
ländliche Entwicklung sehr kritisch und hält eine starke Förderung der
Landwirtschaft und der ländlichen Räume mit einer zusätzlichen Budgetzuweisung für
unerlässlich. Vor diesem Hintergrund lehnt er die geplante Einbindung der GAP
in die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) ab und fordert,
dass die GAP auch weiterhin als ein eigenständiger Politikbereich mit einem
gesonderten und ausreichend finanzierten Fonds erhalten bleibt und damit als
zentrales Instrument der EU für Ernährungssicherung, Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, Stärkung des Ländlichen Raums sowie das
Erreichen ökologischer und gesellschaftlicher Ziele nicht an Bedeutung verliert. Es
ist auch dafür Sorge zu tragen, dass die klare Ausrichtung und Umsetzung des
Vorschlags an den Zielen des Artikels 39 des Vertrages über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV) erhalten bleibt.
15. Weiter ist aus Sicht des Bundesrates die investive Förderung der Marktstruktur
als wichtiges Glied in der Wertschöpfungskette zu erhalten.
16. Die EU-Agrarpolitik trägt nicht nur zur Einkommenssicherung der Betriebe,
sondern auch zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei. Die Agrarförderung
für die Umsetzung von Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlmaßnahmen
muss daher spürbar über die zusätzlichen Kosten und das entgangene
Einkommen hinausgehen, um eine Anreizkomponente zu setzen.
17. Der Bundesrat ist sich einig, dass der Fokus der EU-Agrarpolitik darauf
auszurichten ist, zur ökonomischen und ökologischen Tragfähigkeit der Betriebe
beizutragen, unabhängig von der Bewirtschaftungs- und Rechtsform. Dies gilt für
kleinbäuerlich strukturierte Betriebe bis hin zu regional verankerten
Agrarbetrieben und Mehrfamilienunternehmen. Dies rechtfertigt eine angemessene
Förderung aller Betriebsformen und -größen sowie ein Festhalten an der Förderung
der ersten Hektare. Darüber hinaus sollen Betriebe in benachteiligten Regionen
weiter unterstützt werden.
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18. Zudem ist die Agrarförderung unabhängig von der Betriebsgröße umzusetzen –
für kleinbäuerlich strukturierte Betriebe bis hin zu regional verankerten
Agrarbetrieben und Mehrfamilienunternehmen. Der Bundesrat bittet darum, dass sich
der Bund bei der Kommission dafür einsetzt, den Mitgliedstaaten Degression
und Kappung nicht obligatorisch vorzugeben, sondern eine fakultative und
flexible Umsetzung zu ermöglichen. Darüber hinaus ist von dem Konzept
„Förderung nach sozialer Bedürftigkeit“ dringend Abstand zu nehmen.
19. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag eines festen GAP-Mindestbudgets für
GAP-Interventionen, die zu einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der
landwirtschaftlichen Betriebe, zur Steigerung der Attraktivität des Berufs, zur
Verbesserung des Klimaschutzes und zur Bereitstellung von Ökosystemleistungen
sowie zur Verbesserung der Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe beitragen.
Er kritisiert in diesem Zusammenhang gleichwohl, dass für die Agrarumwelt-
und Klimamaßnahmen zukünftig kein Mindestbudget vorgesehen ist.
20. Der Bundesrat begrüßt, dass Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie
Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in die Landwirtschaft in der nächsten GAP-
Förderperiode im Fokus stehen, um den Generationswechsel zu fördern und
hierfür eine gezielte Unterstützung gewährleisten zu können, unabhängig
davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.
21. Die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) ermöglicht
bisher mit ihren spezifischen Interventionen, passgenaue Angebote für die
ambitionierten Umwelt-, Tierwohl- und Klimaziele sowie für die ländlichen Räume zu
schaffen und dabei den unterschiedlichen natürlichen, regionalen, strukturellen
und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Der Bundesrat
fordert, dass sich die Regionen weiterhin individuell einbringen können und damit
ausreichend Gestaltungsspielraum für die Länder besteht und auch weiterhin
Mittel für länderspezifische Maßnahmen verwendet werden können. Eine
Zentralisierung der Struktur der Förderung ist dabei nicht zielführend.
22. Der Bundesrat fordert, dass für die Erreichung von Zielen und Aufgaben, die
bisher nicht Bestandteil der GAP waren, zusätzliche Mittelansätze außerhalb
des GAP-Mindestbudgets zur Verfügung gestellt werden müssen.
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23. Der Bundesrat bittet weiter, folgende offene Fragen zu klären bzw. in den
Verhandlungsprozess einzubringen:
a) Wie wirkt sich die in dem Verordnungsvorschlag genannte Formel für die
Mittelzuweisung auf die Verteilung der (Agrar-)Zahlungen auf die
Mitgliedstaaten aus?
b) Wie wird das Mindestbudget für die GAP bei zu befürchtenden weiteren
Einsparungen gesichert, um eine unverhältnismäßige Belastung der
Landwirtschaft und der Ernährungssicherung zu verhindern?
c) Wie sollen mit den Vorschlägen konkrete Vereinfachungen, insbesondere
im Bereich der Kontrollen und Dokumentation, erreicht werden, oder ist
eher von einer zusätzlichen Komplexität für die Verwaltung durch die
Zusammenlegung so heterogener Handlungsfelder in einem NRPP
auszugehen?
d) Wie soll bei einer deutlichen Erhöhung der Kofinanzierungsraten
sichergestellt werden, dass Landwirtinnen und Landwirten ausreichend
Unterstützung bei der Erreichung der von der EU angestrebten Umweltziele
angeboten wird?
e) Wie können die regionalen Besonderheiten und die agrarstrukturelle
Vielfalt in den Regionen bei der Planung in den NRPP einfließen, ohne die
Kohärenz der GAP zu unterminieren oder agrarpolitische Kernziele aufgrund
konkurrierender Prioritäten zu marginalisieren?
f) Wie gedenkt die Kommission sicherzustellen, dass der administrative
Mehraufwand durch zusätzliche Kontroll- und Monitoringsysteme
kompensiert wird? Welche substanziellen Ansätze zum Bürokratieabbau über das
bisherige Maß hinaus sind tatsächlich vorgesehen?
g) Wird es mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Leistungsrahmen
zu einer Abkehr von der kostenbasierten Förderung kommen? Gilt dies
auch für die GAP- beziehungsweise einkommensrelevante On-farm-
Maßnahmen?
h) Warum geht die Kommission zurück auf die „n+1-Regelung“ und schränkt
dabei die Flexibilität insbesondere bei investiven Maßnahmen erheblich
ein?
i) Was heißt es, wenn bei der Einkommensstützung stärker auf die
Bedürftigkeit abgestellt werden soll? Wie will die Kommission das Bedürftigkeitskri-
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terium bei Nebenerwerbslandwirtinnen und -landwirten konkret auslegen,
um eine sachgerechte Abgrenzung zwischen förderfähigen und nicht
förderfähigen Nebenerwerbslandwirtinnen und -landwirten vorzunehmen?
j) Inwiefern berücksichtigt die Kommission die regionale Heterogenität und
prüft Möglichkeiten, soziale Faktoren – wie Beschäftigungswirkung oder
regionale Wertschöpfung – in die Kappungslogik einzubeziehen, um die
negativen Effekte für bestimmte Betriebe und die Entwicklung des
Ländlichen Raumes zu vermeiden sowie Verwerfungen auf dem Binnenmarkt zu
verhindern?
k) Wie will die Kommission sicherstellen, dass ihre Vorschläge hinreichende
Anreize für Landwirtinnen und Landwirte schaffen, freiwillige ökologische
Maßnahmen tatsächlich umzusetzen? Wie kann spürbarer Bürokratieabbau
gewährleistet werden?
l) Wie will die Kommission sicherstellen, dass die Maßnahmen für den
Ländlichen Raum, die zukünftig außerhalb des GAP-Budgets liegen sollen
(LEADER, Integrierte ländliche Entwicklung/Dorferneuerung,
Innovationen, Wissenstransfer, Beratung), in angemessenem Umfang finanziert
werden und nicht im Wettbewerb mit anderen Prioritäten, etwa aus den
Bereichen Sicherheit oder Migration, an politischem Gewicht verlieren?
m) Wie will die Kommission einen Wettbewerb nach unten und
Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Farm Stewardships verhindern, wenn sie dessen
Ausgestaltung im Bereich der ökologischen Mindeststandards vollständig in
die Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten legt?
n) Wie werden „widerstandsfähige Produktionssysteme“ definiert und wie
werden sie innerhalb der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
konkret ausgestaltet?
o) Wie möchte die EU sicherstellen, dass trotz regionaler Besonderheiten und
agrarstruktureller Vielfalt in den Regionen Europas, diese bei den
Planungen im NRPP berücksichtigt werden können, ohne die Kohärenz der GAP
auf Bundes- und EU-Ebene zu unterminieren?
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24. Der Bundesrat betont, dass die Kohäsions- und Agrarpolitik ein zentrales
Instrument zur Unterstützung regionaler Entwicklung darstellt. Mit Blick auf das
in Anhang I der NRP-Verordnung vorgesehene nationale Sicherheitsnetz fordert
er, dass auf Länderebene ebenfalls ein wirksamer Schutzmechanismus
einzuführen ist, um abrupte Mittelrückgänge zu verhindern. Eine Mittelausstattung
ist mindestens auf dem Niveau der aktuellen Förderperiode zuzüglich
Inflationsausgleich zu ermöglichen.
25. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass der Verwaltungs- und
Koordinierungsaufwand zur Abstimmung der Kapitel innerhalb des NRPP im Vergleich zur
bisherigen Praxis der Programmierung und Genehmigung der Programme der
verschiedenen EU-Förderbereiche erheblich ansteigt. Der Bundesrat weist darauf
hin, dass die Länder die Bedarfe der regionalen Landwirtschaft und des
ländlichen Raums am besten kennen und so maßgeschneiderte Programme angeboten
werden können. Zudem ist bei einem Entfall der Zwei-Säulenstruktur
sicherzustellen, dass die GAP weitestgehend regionalisiert und in Synergien mit der
Kohäsionspolitik in den NRPP konzipiert und umgesetzt werden kann.
26. Damit die neue Förderperiode bruchlos weitergeführt werden kann, ist das
bereits mit enormen Kapazitäten erstellte System der nationalen GAP-
Strategiepläne im Sinne der Kontinuität und der Verwaltungsvereinfachung
fortzusetzen. Zudem sollte den Kompetenzen der Länder durch Reduzierung der
Detailtiefe und einer größeren Datenhoheit verstärkt Rechnung getragen
werden.
27. Aus Sicht des Bundesrates ist die „n+3“-Regelung beizubehalten
beziehungsweise wiedereinzuführen, um auch im Jahr n investive Vorhaben unterstützen
zu können sowie Mittelverluste bei Verzögerungen zu vermeiden. Eine
Verkürzung des „Decommitment“-Zeitraums auf 10 Monate und die degressive
Ausgestaltung der jährlichen Mittelplanung bei gleichzeitig erhöhtem Aufwand für
die Programmplanung wird entschieden abgelehnt. Stattdessen braucht es eine
verlässliche, ausgeglichene und im Mittelumfang ansteigende
Haushaltsplanung.
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28. Die verpflichtende Einführung eines leistungsbasierten Ansatzes wird sehr
kritisch gesehen. Der Bundesrat lehnt es ab, die Mittelauszahlung künftig an die
Erfüllung von Reformzielen zu knüpfen, sollten diese nicht im
Zuständigkeitsbereich der Länder liegen oder ohne ihre Mitwirkung festgelegt worden sein.
Die Umsetzung übergeordneter EU-Ziele als horizontale Voraussetzungen darf
zudem nicht zu einer Überfrachtung auf Projektebene führen.
29. Der Bundesrat lehnt den vorgeschlagenen Detailgrad der Output- und
Ergebnisindikatoren ab. So sollen gemäß Anhang 1 der BR-Drucksache 485/25
zukünftig im Bereich der Landwirtschaft 40 Outputindiktoren, unterteilt in 69
Teilindikatoren, und 40 Ergebnisindikatoren, unterteilt in 82 Teilindikatoren, zur
Anwendung kommen. Der vorhandene und bereits sehr komplexe und mit
erheblichen Herausforderungen verbundene Rahmen wird damit stark ausgeweitet.
Eine fristgerechte Umsetzung der Vorgaben bis 2028 wird aus der Erfahrung der
aktuellen Förderperiode für die Verwaltung nicht möglich sein.
30. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Europäische
Kommission und das Europäische Parlament.]
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunters (Beschlussdrucksache)