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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung

dip / drucksache 11.04.2025 · WP 21 · 80/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung [Bundesrat Drucksache 80/25 (Beschluss) 11.04.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung COM(2025) 47 final Der Bundesrat hat in seiner 1053. Sitzung am 11. April 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in verschiedenen Bereichen europäischer Gesetzgebung die Verhältnismäßigkeit zwischen Regelungsaufwand und -ertrag nicht mehr wettbewerbsfreundlich ausgestaltet ist. Insbesondere Berichterstattungspflichten, wiederkehrende Verwaltungsbelastungen sowie Befolgungs- und Anpassungskosten erweisen sich zunehmend als Wachstumsbremse, zuvorderst für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU). Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat im Grundsatz die von der Kommission angekündigten Vereinfachungs- und Verschlankungsinitiativen im Allgemeinen sowie erste, bereits vorliegende Maßnahmen zur Reduzierung des Regelungsaufwandes und zum Abbau von Bürokratie im Besonderen. 2. Der Bundesrat vertritt die Position, dass Initiativen zur Vereinfachung des europäischen Regelungsrahmens nicht auf einzelne Korrekturmaßnahmen oder den Aufschub von Berichterstattungspflichten beschränkt bleiben dürfen, sondern es eines umfassenden Ansatzes bedarf. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund eines zunehmend unsicheren internationalen Umfeldes und der signifikanten Herausforderungen, mit denen die grüne und digitale Transformation für Wirtschaft und Gesellschaft einhergeht. Der Bundesrat bewertet aktuelle und zukünftige Maßnahmen der Kommission in diesem Rahmen gemäß dem Ziel „eines revolutionären Vereinfachungsprozesses“ aus der Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit und gemäß dem eigenen Anspruch der Kommission, „in nie dagewesenem Umfang für Vereinfachung“ zu sorgen. 3. Der Bundesrat begrüßt die in der Mitteilung angekündigten Maßnahmen zur so genannten Eignungsprüfung und fordert die Kommission auf, bei der Identifikation von Vereinfachungspotenzial im Bestand von EU-Rechtsvorschriften diejenigen Maßnahmen prioritär zu behandeln, bei denen eine schnelle und systematische Umsetzung möglich ist. Der Bundesrat befürwortet zudem die Einführung so genannter Realitäts-Checks und fordert die Kommission auf, deren Ergebnisse in die Ausgestaltung künftiger Vereinfachungsinitiativen einfließen zu lassen. 4. Der Bundesrat betont die besondere Bedeutung von Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen für KMU. Laut Kommission umfassen KMU mehr als 99 Prozent aller europäischen Unternehmen und sichern über 60 Prozent aller Arbeitsplätze im privatwirtschaftlichen Bereich. Gleichzeitig verfügen KMU im Vergleich zu großen Unternehmen über bedeutend weniger Verwaltungskapazitäten und sind damit in besonderem Maße von Berichtspflichten und Auflagen betroffen. Laut Draghi-Bericht identifizierten im Jahr 2023 mehr als die Hälfte aller europäischen KMU regulatorische Hindernisse und Verwaltungsaufwand als größte Herausforderung. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, diesem Umstand im Rahmen der Eignungsprüfung bestehender EU-Rechtsvorschriften angemessen Rechnung zu tragen und zeitnah einen Vorschlag für die angekündigte Neuauflage eines so genannten KMU- und Wettbewerbs-Checks vorzulegen. 5. Mit Blick auf die sektorspezifische Bedeutung von Vereinfachungs- und Beschleunigungsmaßnahmen begrüßt der Bundesrat die Ankündigung der Kommission, einen Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorzulegen und eine Überarbeitung der EU-Chemikalienvorschriften vorzunehmen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Kommission auf, im Einklang mit den Ergebnissen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 6. März 2025 zeitnah einen Vorschlag für ein verteidigungsspezifisches Omnibus-Vereinfachungspaket vorzulegen. 6. Der Bundesrat erwartet, dass im Rahmen des jährlichen Umsetzungs- und Vereinfachungszyklus zügig weitere Vereinfachungsinitiativen vorgelegt werden, um die bereits im Arbeitsprogramm für 2024 vorgelegten Ziele zur Reduktion der Kosten des Verwaltungsaufwands zu erfüllen. 7. Der Bundesrat teilt die im Draghi-Bericht formulierte Einschätzung, dass neben der Setzung regulatorischer Rahmenbedingungen auch deren Umsetzung bedeutendes Potenzial für Vereinfachung und Beschleunigung aufweist. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat im Grundsatz die Bestrebungen der Kommission, den Erlass künftiger Rechtsakte mit einer systematischen Umsetzungsstrategie, erläuternden Vorlagen sowie Umsetzungsfahrplänen zu begleiten. Er verweist auch auf die damit einhergehende Möglichkeit zur substantiellen Entlastung für die Verwaltung in den Mitgliedstaaten. Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass oftmals Akteure unterhalb der mitgliedstaatlichen Ebene substantiell an der Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften beteiligt sind. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Kommission auf, diese Akteure bei der Ausarbeitung von Umsetzungsstrategien frühzeitig miteinzubeziehen sowie rechtliche, administrative und praktische Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von Rechtsakten entsprechend der föderalen Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu konzipieren. 8. Mit Blick auf das weiterführende Potenzial einer strukturierten Umsetzungsbegleitung teilt der Bundesrat die Auffassung der Kommission, dass zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren zielführende Lösungen im direkten Dialog erreicht werden können. Der Bundesrat unterstreicht, dass durch systematische Dialogverfahren die Umsetzung und kohärente Anwendung von EU- Recht grundsätzlich schneller und effizienter erreicht werden kann als durch förmliche Vertragsverletzungsverfahren und finanzielle Sanktionen. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Kommission auf, systematischen Dialogverfahren bei der Erarbeitung von Umsetzungsstrategien einen wesentlichen Stellenwert einzuräumen. 9. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission.]

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