Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung
[Bundesrat Drucksache 80/25 (Beschluss)
11.04.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen
Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die
Umsetzung und Vereinfachung
COM(2025) 47 final
Der Bundesrat hat in seiner 1053. Sitzung am 11. April 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in verschiedenen Bereichen europäischer
Gesetzgebung die Verhältnismäßigkeit zwischen Regelungsaufwand und -ertrag
nicht mehr wettbewerbsfreundlich ausgestaltet ist. Insbesondere
Berichterstattungspflichten, wiederkehrende Verwaltungsbelastungen sowie Befolgungs-
und Anpassungskosten erweisen sich zunehmend als Wachstumsbremse,
zuvorderst für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU). Vor diesem
Hintergrund begrüßt der Bundesrat im Grundsatz die von der Kommission
angekündigten Vereinfachungs- und Verschlankungsinitiativen im Allgemeinen
sowie erste, bereits vorliegende Maßnahmen zur Reduzierung des
Regelungsaufwandes und zum Abbau von Bürokratie im Besonderen.
2. Der Bundesrat vertritt die Position, dass Initiativen zur Vereinfachung des
europäischen Regelungsrahmens nicht auf einzelne Korrekturmaßnahmen oder
den Aufschub von Berichterstattungspflichten beschränkt bleiben dürfen,
sondern es eines umfassenden Ansatzes bedarf. Dies gilt insbesondere vor dem
Hintergrund eines zunehmend unsicheren internationalen Umfeldes und der
signifikanten Herausforderungen, mit denen die grüne und digitale
Transformation für Wirtschaft und Gesellschaft einhergeht. Der Bundesrat bewertet
aktuelle und zukünftige Maßnahmen der Kommission in diesem Rahmen gemäß dem
Ziel „eines revolutionären Vereinfachungsprozesses“ aus der Erklärung von
Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit und
gemäß dem eigenen Anspruch der Kommission, „in nie dagewesenem Umfang für
Vereinfachung“ zu sorgen.
3. Der Bundesrat begrüßt die in der Mitteilung angekündigten Maßnahmen zur so
genannten Eignungsprüfung und fordert die Kommission auf, bei der
Identifikation von Vereinfachungspotenzial im Bestand von EU-Rechtsvorschriften
diejenigen Maßnahmen prioritär zu behandeln, bei denen eine schnelle und
systematische Umsetzung möglich ist. Der Bundesrat befürwortet zudem die
Einführung so genannter Realitäts-Checks und fordert die Kommission auf, deren
Ergebnisse in die Ausgestaltung künftiger Vereinfachungsinitiativen einfließen zu
lassen.
4. Der Bundesrat betont die besondere Bedeutung von Entlastungs- und
Vereinfachungsmaßnahmen für KMU. Laut Kommission umfassen KMU mehr als 99
Prozent aller europäischen Unternehmen und sichern über 60 Prozent aller
Arbeitsplätze im privatwirtschaftlichen Bereich. Gleichzeitig verfügen KMU im
Vergleich zu großen Unternehmen über bedeutend weniger
Verwaltungskapazitäten und sind damit in besonderem Maße von Berichtspflichten und Auflagen
betroffen. Laut Draghi-Bericht identifizierten im Jahr 2023 mehr als die Hälfte
aller europäischen KMU regulatorische Hindernisse und Verwaltungsaufwand
als größte Herausforderung. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, diesem
Umstand im Rahmen der Eignungsprüfung bestehender EU-Rechtsvorschriften
angemessen Rechnung zu tragen und zeitnah einen Vorschlag für die
angekündigte Neuauflage eines so genannten KMU- und Wettbewerbs-Checks
vorzulegen.
5. Mit Blick auf die sektorspezifische Bedeutung von Vereinfachungs- und
Beschleunigungsmaßnahmen begrüßt der Bundesrat die Ankündigung der
Kommission, einen Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie
vorzulegen und eine Überarbeitung der EU-Chemikalienvorschriften
vorzunehmen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Kommission auf, im
Einklang mit den Ergebnissen der außerordentlichen Tagung des Europäischen
Rates vom 6. März 2025 zeitnah einen Vorschlag für ein verteidigungsspezifisches
Omnibus-Vereinfachungspaket vorzulegen.
6. Der Bundesrat erwartet, dass im Rahmen des jährlichen Umsetzungs- und
Vereinfachungszyklus zügig weitere Vereinfachungsinitiativen vorgelegt werden,
um die bereits im Arbeitsprogramm für 2024 vorgelegten Ziele zur Reduktion
der Kosten des Verwaltungsaufwands zu erfüllen.
7. Der Bundesrat teilt die im Draghi-Bericht formulierte Einschätzung, dass neben
der Setzung regulatorischer Rahmenbedingungen auch deren Umsetzung
bedeutendes Potenzial für Vereinfachung und Beschleunigung aufweist. Vor diesem
Hintergrund begrüßt der Bundesrat im Grundsatz die Bestrebungen der
Kommission, den Erlass künftiger Rechtsakte mit einer systematischen
Umsetzungsstrategie, erläuternden Vorlagen sowie Umsetzungsfahrplänen zu begleiten. Er
verweist auch auf die damit einhergehende Möglichkeit zur substantiellen
Entlastung für die Verwaltung in den Mitgliedstaaten. Der Bundesrat gibt jedoch zu
bedenken, dass oftmals Akteure unterhalb der mitgliedstaatlichen Ebene
substantiell an der Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften beteiligt sind. Vor
diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Kommission auf, diese Akteure
bei der Ausarbeitung von Umsetzungsstrategien frühzeitig miteinzubeziehen
sowie rechtliche, administrative und praktische Unterstützungsleistungen bei
der Umsetzung von Rechtsakten entsprechend der föderalen Unterschiede
innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu konzipieren.
8. Mit Blick auf das weiterführende Potenzial einer strukturierten
Umsetzungsbegleitung teilt der Bundesrat die Auffassung der Kommission, dass zur
Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren zielführende Lösungen im direkten
Dialog erreicht werden können. Der Bundesrat unterstreicht, dass durch
systematische Dialogverfahren die Umsetzung und kohärente Anwendung von EU-
Recht grundsätzlich schneller und effizienter erreicht werden kann als durch
förmliche Vertragsverletzungsverfahren und finanzielle Sanktionen. Vor diesem
Hintergrund fordert der Bundesrat die Kommission auf, systematischen
Dialogverfahren bei der Erarbeitung von Umsetzungsstrategien einen wesentlichen
Stellenwert einzuräumen.
9. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)