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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung

dip / drucksache 04.07.2025 · WP 21 · zu80/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung [Bundesrat zu Drucksache 80/25 (Beschluss) 04.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung C(2025) 4549 final Frau Anke Rehlinger Präsidentin des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 BERLIN EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 2.7.2025 C(2025) 4549 final Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung" (COM/2025/47 final). Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die Verringerung der Belastungen, die in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen für 2024- 2029 als wichtige Priorität hervorgehoben wird. Desgleichen begrüßt sie die Unterstützung des Bundesrates für eine engere Zusammenarbeit und einen verstärkten Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, um eine korrekte und kohärente Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften von Anfang an sicherzustellen. Die Kommission stimmt der Einschätzung des Bundesrates zu, dass der Regelungsaufwand verhältnismäßig sein sollte. Sie teilt die Sorge, dass Berichterstattungspflichten, wiederkehrende Verwaltungsbelastungen sowie Befolgungs- und Anpassungskosten das Wachstum insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bremsen können. Um diese Themen anzugehen, hat die Kommission ehrgeizige Ziele gesetzt: Sie strebt an, den Verwaltungsaufwand generell um 25 % und für KMU um 35 % zu verringern. Die Zielvorgaben für die Verringerung des Verwaltungsaufwands werden auf einen Ausgangswert aller Verwaltungskosten angewandt, mit dem Ziel, diese bis zum Ende des Mandats um 37,5 Mrd. EUR zu senken. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die in der Mitteilung angekündigten Maßnahmen, einschließlich des Stresstests für den EU-Besitzstand und der Einführung von Umsetzungsdialogen und Realitätschecks. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Bereiche zu ermitteln, in denen eine Vereinfachung möglich ist, und sicherzustellen, dass die EU- Rechtsvorschriften verhältnismäßig und wirksam sind und in vollem Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung stehen. Die Kommission wird auch neue Vereinfachungsmaßnahmen priorisieren, einschließlich der im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 umrissenen Omnibus-Pakete, mit denen jene Bereiche angegangen werden sollen, in denen im Austausch mit Interessenträgern ein vorrangiger zu Drucksache 80/25 (Beschluss) Entlastungsbedarf festgestellt wurde. Dazu gehören unter anderem ein Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit, ein Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen, ein Vereinfachungspaket für Landwirte, ein Omnibus-Vorschlag für kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung, Maßnahmen zur digitalen Vereinfachung und ein Omnibus- Paket im Verteidigungsbereich. Mit Blick auf die Forderung des Bundesrates nach einem umfassenden Ansatz zur Vereinfachung des EU-Regelungsrahmens teilt die Kommission die Auffassung, dass dies notwendig ist, um der Komplexität und möglichen Fragmentierung der EU- Rechtsvorschriften entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wird jedes Kommissionsmitglied die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden EU- Rechtsvorschriften überprüfen, um sie zu vereinfachen, zu konsolidieren und zu kodifizieren. Dieser Stresstest für den gesamten EU-Besitzstand ist ein wichtiger Schritt, um von einem zielgerichteten Ansatz zu einem umfassenderen und horizontaleren Ansatz überzugehen. Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Vereinfachungsmaßnahmen vorrangig und zügig erfolgen. Jedes Kommissionsmitglied wird jährliche Fortschrittsberichte über die Umsetzung und Durchsetzung erstellen, die den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt werden, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Diese Berichte werden einen Überblick über die Fortschritte bei den wichtigsten politischen Zielen, bei der Durchsetzung und Umsetzung sowie bei Vereinfachungsmaßnahmen geben. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, was die Bedeutung von Entlastungsmaßnahmen für KMU betrifft, die mehr als 99 % aller europäischen Unternehmen ausmachen und mehr als 60 % aller Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft sichern. Sie wird bei der Planung von Vereinfachungsmaßnahmen den besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen von KMU Rechnung tragen und darauf hinwirken, dass KMU von dem geringeren Verwaltungsaufwand profitieren können. Die Kommission hat gerade die Prüfung der Auswirkungen auf KMU und die Wettbewerbsfähigkeit verschärft, um sicherzustellen, dass bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften die Bedürfnisse der KMU berücksichtigt werden. Die Kommission wird Umsetzungsdialoge mit Interessenträgern führen, um Rückmeldungen zur Umsetzung der EU-Politik einzuholen und Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Diese Dialoge werden auf politischer Ebene stattfinden und darauf abzielen, Fortschritte zu bewerten und Bereiche zu ermitteln, die weiterer Aufmerksamkeit bedürfen. Die Kommission wird auch auf fachlicher Ebene Realitätschecks durchführen, um detaillierte Rückmeldungen von Praktikern zur Umsetzung des EU-Rechts einzuholen. Diese Checks dienen der Ermittlung von Hindernissen, bewährten Verfahren und möglichen unbeabsichtigten Folgen von EU- Rechtsvorschriften und werden in die künftigen Arbeiten zur Vereinfachung und Umsetzung einfließen. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die Intensivierung des Dialogs zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, um die Umsetzung des EU- Rechts auf nationaler Ebene zu erleichtern. Die gemeinsame Verwendung von Vorlagen für erläuternde Dokumente durch die Kommission und die Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Richtlinien erleichtern. Das Instrument eines Umsetzungsfahrplans wurde den Mitgliedstaaten im April 2025 zur Verfügung gestellt. Die Kommission ermutigt die nationalen Behörden, dieses Instrument zu nutzen, um den Informationsaustausch mit der Kommission zu verbessern und Herausforderungen bei der Umsetzung zu antizipieren. Die Kommission wird häufiger auf Umsetzungsstrategien für wichtige von den gesetzgebenden Organen angenommene Rechtsakte zurückgreifen. Frühzeitige Informationen der Mitgliedstaaten über die konkreten nationalen rechtlichen, administrativen und praktischen Auswirkungen von Vorschlägen und angenommenen Rechtsakten werden der Kommission helfen, gezielte flankierende Maßnahmen für die Umsetzung zu entwickeln. Die Kommission wird auch darauf hinarbeiten, die Komplexität der EU-Rechtsvorschriften zu verringern, indem sie die Sprache vereinfacht und für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leichter zugänglich macht. Die Kommission hofft, dass die Anmerkungen des Bundesrates mit den vorstehenden Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Maroš Šefčovič Valdis Dombrovskis Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission zu Drucksache 80/25 (Beschluss)- 3 -]

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