Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung
[Bundesrat zu Drucksache 80/25 (Beschluss)
04.07.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Ein einfacheres und schnelleres Europa - Mitteilung über die
Umsetzung und Vereinfachung
C(2025) 4549 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 BERLIN
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 2.7.2025
C(2025) 4549 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu ihrer Mitteilung an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein einfacheres und schnelleres Europa:
Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung" (COM/2025/47 final).
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die Verringerung der
Belastungen, die in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen für 2024-
2029 als wichtige Priorität hervorgehoben wird. Desgleichen begrüßt sie die
Unterstützung des Bundesrates für eine engere Zusammenarbeit und einen verstärkten
Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, um eine korrekte und
kohärente Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften von Anfang an sicherzustellen.
Die Kommission stimmt der Einschätzung des Bundesrates zu, dass der
Regelungsaufwand verhältnismäßig sein sollte. Sie teilt die Sorge, dass
Berichterstattungspflichten, wiederkehrende Verwaltungsbelastungen sowie Befolgungs-
und Anpassungskosten das Wachstum insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) bremsen können. Um diese Themen anzugehen, hat die Kommission ehrgeizige
Ziele gesetzt: Sie strebt an, den Verwaltungsaufwand generell um 25 % und für KMU um
35 % zu verringern. Die Zielvorgaben für die Verringerung des Verwaltungsaufwands
werden auf einen Ausgangswert aller Verwaltungskosten angewandt, mit dem Ziel, diese
bis zum Ende des Mandats um 37,5 Mrd. EUR zu senken.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die in der Mitteilung
angekündigten Maßnahmen, einschließlich des Stresstests für den EU-Besitzstand und
der Einführung von Umsetzungsdialogen und Realitätschecks. Die Kommission ist der
Auffassung, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Bereiche zu ermitteln, in
denen eine Vereinfachung möglich ist, und sicherzustellen, dass die EU-
Rechtsvorschriften verhältnismäßig und wirksam sind und in vollem Einklang mit den
Grundsätzen der besseren Rechtsetzung stehen. Die Kommission wird auch neue
Vereinfachungsmaßnahmen priorisieren, einschließlich der im Arbeitsprogramm der
Kommission für 2025 umrissenen Omnibus-Pakete, mit denen jene Bereiche angegangen
werden sollen, in denen im Austausch mit Interessenträgern ein vorrangiger
zu Drucksache 80/25 (Beschluss)
Entlastungsbedarf festgestellt wurde. Dazu gehören unter anderem ein Omnibus-Paket
zur Nachhaltigkeit, ein Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen, ein
Vereinfachungspaket für Landwirte, ein Omnibus-Vorschlag für kleine Unternehmen
mittlerer Kapitalisierung, Maßnahmen zur digitalen Vereinfachung und ein Omnibus-
Paket im Verteidigungsbereich.
Mit Blick auf die Forderung des Bundesrates nach einem umfassenden Ansatz zur
Vereinfachung des EU-Regelungsrahmens teilt die Kommission die Auffassung, dass dies
notwendig ist, um der Komplexität und möglichen Fragmentierung der EU-
Rechtsvorschriften entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wird jedes
Kommissionsmitglied die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden EU-
Rechtsvorschriften überprüfen, um sie zu vereinfachen, zu konsolidieren und zu
kodifizieren. Dieser Stresstest für den gesamten EU-Besitzstand ist ein wichtiger Schritt,
um von einem zielgerichteten Ansatz zu einem umfassenderen und horizontaleren Ansatz
überzugehen.
Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Vereinfachungsmaßnahmen vorrangig und
zügig erfolgen. Jedes Kommissionsmitglied wird jährliche Fortschrittsberichte über die
Umsetzung und Durchsetzung erstellen, die den zuständigen Ausschüssen des
Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt werden, um Transparenz und
Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Diese Berichte werden einen Überblick über die
Fortschritte bei den wichtigsten politischen Zielen, bei der Durchsetzung und Umsetzung
sowie bei Vereinfachungsmaßnahmen geben.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, was die Bedeutung von
Entlastungsmaßnahmen für KMU betrifft, die mehr als 99 % aller europäischen
Unternehmen ausmachen und mehr als 60 % aller Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft
sichern. Sie wird bei der Planung von Vereinfachungsmaßnahmen den besonderen
Bedürfnissen und Herausforderungen von KMU Rechnung tragen und darauf hinwirken,
dass KMU von dem geringeren Verwaltungsaufwand profitieren können. Die
Kommission hat gerade die Prüfung der Auswirkungen auf KMU und die
Wettbewerbsfähigkeit verschärft, um sicherzustellen, dass bei der Ausarbeitung neuer
Rechtsvorschriften die Bedürfnisse der KMU berücksichtigt werden.
Die Kommission wird Umsetzungsdialoge mit Interessenträgern führen, um
Rückmeldungen zur Umsetzung der EU-Politik einzuholen und Bereiche zu ermitteln, in
denen Verbesserungsbedarf besteht. Diese Dialoge werden auf politischer Ebene
stattfinden und darauf abzielen, Fortschritte zu bewerten und Bereiche zu ermitteln, die
weiterer Aufmerksamkeit bedürfen. Die Kommission wird auch auf fachlicher Ebene
Realitätschecks durchführen, um detaillierte Rückmeldungen von Praktikern zur
Umsetzung des EU-Rechts einzuholen. Diese Checks dienen der Ermittlung von
Hindernissen, bewährten Verfahren und möglichen unbeabsichtigten Folgen von EU-
Rechtsvorschriften und werden in die künftigen Arbeiten zur Vereinfachung und
Umsetzung einfließen.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die Intensivierung des
Dialogs zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, um die Umsetzung des EU-
Rechts auf nationaler Ebene zu erleichtern. Die gemeinsame Verwendung von Vorlagen
für erläuternde Dokumente durch die Kommission und die Mitgliedstaaten wird die
Umsetzung von Richtlinien erleichtern. Das Instrument eines Umsetzungsfahrplans
wurde den Mitgliedstaaten im April 2025 zur Verfügung gestellt. Die Kommission
ermutigt die nationalen Behörden, dieses Instrument zu nutzen, um den
Informationsaustausch mit der Kommission zu verbessern und Herausforderungen bei
der Umsetzung zu antizipieren. Die Kommission wird häufiger auf Umsetzungsstrategien
für wichtige von den gesetzgebenden Organen angenommene Rechtsakte zurückgreifen.
Frühzeitige Informationen der Mitgliedstaaten über die konkreten nationalen
rechtlichen, administrativen und praktischen Auswirkungen von Vorschlägen und
angenommenen Rechtsakten werden der Kommission helfen, gezielte flankierende
Maßnahmen für die Umsetzung zu entwickeln. Die Kommission wird auch darauf
hinarbeiten, die Komplexität der EU-Rechtsvorschriften zu verringern, indem sie die
Sprache vereinfacht und für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leichter
zugänglich macht.
Die Kommission hofft, dass die Anmerkungen des Bundesrates mit den vorstehenden
Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs
erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Maroš Šefčovič Valdis Dombrovskis
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
zu Drucksache 80/25 (Beschluss)- 3 -]
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