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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU

dip / drucksache 17.07.2025 · WP 21 · zu65/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU [Bundesrat zu Drucksache 65/25 (Beschluss) 17.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU C(2025) 4977 final Frau Anke Rehlinger Präsidentin des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 BERLIN DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 16.7.2025 C(2025) 4977 final Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU {COM(2025) 30 final}. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ist die erste Initiative dieser Kommission. Er dient als Richtschnur für die Arbeit der Kommission in den kommenden fünf Jahren und sieht eine Reihe konkreter vorrangiger Maßnahmen zur Wiederbelebung der wirtschaftlichen Dynamik in Europa vor. Die Grundlage bilden nachstehende drei Handlungsfelder, auf denen mehr Einsatz erforderlich ist: Die Innovationslücke schließen, ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, übermäßige Abhängigkeiten verringern und die Sicherheit Europas erhöhen – auch durch eine starke Verteidigungsindustrie, wie der Bundesrat zu Recht hervorhebt. Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Kompass für eine wettbewerbsfähige EU. Sie stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass das übergeordnete Ziel unserer Maßnahmen darin bestehen sollte, dass die EU der Ort bleibt, an dem Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte von morgen erfunden, hergestellt und vermarktet werden und wo die Ziele des europäischen Grünen Deals umgesetzt werden. Die Kommission dankt dem Bundesrat dafür, dass er einige konkrete Maßnahmen hervorhebt, die für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als vorrangig betrachtet werden sollten. Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die Vereinfachung der Rechtsvorschriften für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung ist. Daher hat die Kommission unter der Leitung des neu eingesetzten Kommissionsmitglieds für Vereinfachung Anstrengungen in neuer Größenordnung unternommen, um die regulatorischen Rahmenbedingungen in Europa zu vereinfachen und zu straffen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission zu Drucksache 65/25 (Beschluss) ehrgeizige Ziele gesetzt: Sie strebt an, den Verwaltungsaufwand um 25 % und für KMU gar um 35 % zu verringern. Seit Beginn des Mandats hat die Kommission mehrere Omnibus-Vereinfachungspakete vorgelegt. Wenn sie vorschlagsgemäß angenommen werden, bedeuten sie erhebliche administrative Erleichterungen und Einsparungen von rund 8 Mrd. EUR für die Unternehmen. Die Kommission möchte bei dieser Gelegenheit hervorheben, dass es sich beim Bürokratieabbau um eine gemeinsame Anstrengung der Kommission und der Mitgliedstaaten handelt. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen Hand in Hand arbeiten, damit auch die nationalen Rechtsvorschriften es Unternehmen ermöglichen, grenzüberschreitend in Europa zu expandieren, damit der Bürokratieaufwand sinkt und damit kohärente, nahtlos ineinander greifende Normen auf europäischer Ebene dazu beitragen. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass eine Vereinfachung auch im Steuerbereich von wesentlicher Bedeutung ist. Wie der Bundesrat ausführt, können hier Maßnahmen auf EU-Ebene nicht ausreichen, da die Besteuerung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und Maßnahmen auf EU-Ebene Einstimmigkeit erfordern. Die Kommission hat dennoch bereits eine Reihe von Initiativen zur Vereinfachung der Steuersysteme der EU vorgelegt, wie z. B. das am 11. März 2025 vom Rat förmlich angenommene Paket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Was die Unternehmensbesteuerung betrifft, so hat die Kommission u. a. am 12. September 2023 einen Vorschlag zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) vorgelegt, einschließlich eines Vorschlags zur Harmonisierung der Verrechnungspreisregeln innerhalb der EU. Beide Vorschläge werden derzeit im Rat erörtert. Als Reaktion auf die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zu einer Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften1 führt die Kommission derzeit eine umfassende Überprüfung der Steuervorschriften durch, die Möglichkeiten aufzeigen soll, um den Melde-, Verwaltungs- und Befolgungsaufwand zu verringern, veraltete und sich überschneidende Steuervorschriften abzuschaffen und die Anwendung von Steuervorschriften zu straffen und zu verbessern. Die Kommission wird die konkreten Punkte, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme hervorgehoben hat, gebührend berücksichtigen. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Forschung und Innovation (FuI) für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von zentraler Bedeutung sind. Das Rahmenprogramm wird als eigenständiges Programm bleiben, eng verbunden mit einem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit. Die künftige umfassende Architektur des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird im Einklang mit unserer Absicht, den nächsten langfristigen Haushalt zielgerichteter, einfacher und wirkungsvoller zu gestalten, dazu beitragen, die Wirkung unserer Investitionen in FuI zu erhöhen. Es sollen 1 6748/25 vom 11. März 2025. 3 Investitionskapazitäten in strategische Technologien – von künstlicher Intelligenz bis hin zur Raumfahrt, von sauberen Technologien bis hin zu Biotechnologien – geschaffen werden, damit wir hier in Europa strategische Technologien entwickeln und herstellen. Die Kommission sieht ebenfalls Bedarf für ein ganzheitliches Verständnis, das die gesamte FuI-Kette – von der Grundlagenforschung bis hin zur Expansion – unterstützt und in dem unsere Universitäten und Forschungsinfrastrukturen ihren Platz als zentrale Innovationszentren haben. Die Kommission setzt sich dafür ein, die thematische Vielfalt zu erhalten, die kooperative Forschung über Partnerschaften und Forschungsaufträge hinaus zu stärken und den Wissenstransfer zu verbessern. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für den Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie. Die Kommission teilt die Auffassung, dass ein wirklich wettbewerbsfähiger Mobilitätssektor voraussetzt, dass nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen verfügbar sind, auch in den wichtigsten europäischen Güterverkehrskorridoren. Daher hat die Kommission eine Pilotmaßnahme eingeleitet, um im Einklang mit einer grenzüberschreitenden und europäischen Denkweise die Investitionen und politischen Reformen, die für den Aufbau von Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge erforderlich sind, über mehrere wichtige Verkehrskorridore hinweg zu koordinieren. Die Kommission wird mit interessierten Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um noch 2025 erste Erfolge zu erzielen. Die Kommission ist bereit, mit dem Bundesrat zu erörtern, wie andere Mobilitätssektoren, die den Übergang zu einem emissionsfreien Verkehr in Angriff nehmen, z. B. die Binnenschifffahrt, in den künftigen Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr integriert werden können. Die Kommission dankt dem Bundesrat dafür, dass er die regionale Dimension der Bemühungen Europas zur Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben hat. Der EU wird es erst gelingen, ihre Ziele zu erreichen, wenn die Politik der einzelnen Länder und die Politik der EU wirksamer aufeinander abgestimmt und so in den Regionen konkrete Ergebnisse erzielt werden. Europa erreicht nicht das, was es durch gemeinsames Handeln eigentlich erreichen könnte, weil die EU und die Mitgliedstaaten keine einheitliche Industrie- und Forschungspolitik mit einheitlichen Zielen verfolgen. Die Kommission wird daher ein neues Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit vorschlagen, um in ausgewählten Schlüsselbereichen und bei zentralen Projekten, die von strategischer Bedeutung und von gemeinsamem europäischem Interesse sind, zusammen mit den Mitgliedstaaten die gemeinsamen wettbewerbsfähigkeitsbezogenen Prioritäten umzusetzen. Das Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit soll der Abstimmung der Industrie- und Forschungspolitik und der Investitionen auf EU- und nationaler Ebene dienen. Es wird dazu beitragen, in den Regionen Europas neue wichtige Initiativen und/oder grenzübergreifende Projekte mit europäischem Mehrwert für den wirtschaftlichen Strukturwandel, die Produktivität, das langfristige Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze umzusetzen, die dem Binnenmarkt zugutekommen. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit betont die Kommission, dass die Aufwärtskonvergenz zwischen den Regionen die Position Europas in der Welt und unsere Einheit stärkt. Aus diesem Grund heißt es in dem Kompass ausdrücklich, dass die EU- 4 Ebene die Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit nicht allein trägt. Die EU- Organe, die nationalen Regierungen, die regionalen Behörden und die Unternehmen müssen zusammenarbeiten, indem sie ihr Engagement und ihre Kooperation in diesem gemeinsamen Unterfangen auf eine neue Ebene heben. Die Kommission begrüßt die enge Einbindung der deutschen Bundesländer und anderer Regionen in ganz Europa. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Punkte in diesem Antwortschreiben geklärt werden konnten. Die Kommission sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs über diesen wichtigen Teil der politischen Agenda der EU erwartungsvoll entgegen. Hochachtungsvoll Stéphane Séjourné Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission zu Drucksache 65/25 (Beschluss) - 4 -]

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