Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU
[Bundesrat zu Drucksache 65/25 (Beschluss)
17.07.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein
Kompass für eine wettbewerbsfähige EU
C(2025) 4977 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 BERLIN
DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 16.7.2025
C(2025) 4977 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Kompass für
eine wettbewerbsfähige EU {COM(2025) 30 final}.
Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ist die erste Initiative dieser Kommission. Er
dient als Richtschnur für die Arbeit der Kommission in den kommenden fünf Jahren und
sieht eine Reihe konkreter vorrangiger Maßnahmen zur Wiederbelebung der
wirtschaftlichen Dynamik in Europa vor. Die Grundlage bilden nachstehende drei
Handlungsfelder, auf denen mehr Einsatz erforderlich ist: Die Innovationslücke
schließen, ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit,
übermäßige Abhängigkeiten verringern und die Sicherheit Europas erhöhen – auch
durch eine starke Verteidigungsindustrie, wie der Bundesrat zu Recht hervorhebt.
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Kompass für eine
wettbewerbsfähige EU. Sie stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass das
übergeordnete Ziel unserer Maßnahmen darin bestehen sollte, dass die EU der Ort
bleibt, an dem Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte von morgen
erfunden, hergestellt und vermarktet werden und wo die Ziele des europäischen Grünen
Deals umgesetzt werden.
Die Kommission dankt dem Bundesrat dafür, dass er einige konkrete Maßnahmen
hervorhebt, die für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als vorrangig
betrachtet werden sollten.
Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die Vereinfachung der
Rechtsvorschriften für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas von
entscheidender Bedeutung ist. Daher hat die Kommission unter der Leitung des neu
eingesetzten Kommissionsmitglieds für Vereinfachung Anstrengungen in neuer
Größenordnung unternommen, um die regulatorischen Rahmenbedingungen in Europa
zu vereinfachen und zu straffen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission
zu Drucksache 65/25 (Beschluss)
ehrgeizige Ziele gesetzt: Sie strebt an, den Verwaltungsaufwand um 25 % und für KMU
gar um 35 % zu verringern. Seit Beginn des Mandats hat die Kommission mehrere
Omnibus-Vereinfachungspakete vorgelegt. Wenn sie vorschlagsgemäß angenommen
werden, bedeuten sie erhebliche administrative Erleichterungen und Einsparungen von
rund 8 Mrd. EUR für die Unternehmen. Die Kommission möchte bei dieser Gelegenheit
hervorheben, dass es sich beim Bürokratieabbau um eine gemeinsame Anstrengung der
Kommission und der Mitgliedstaaten handelt. Die Kommission und die Mitgliedstaaten
müssen Hand in Hand arbeiten, damit auch die nationalen Rechtsvorschriften es
Unternehmen ermöglichen, grenzüberschreitend in Europa zu expandieren, damit der
Bürokratieaufwand sinkt und damit kohärente, nahtlos ineinander greifende Normen auf
europäischer Ebene dazu beitragen.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass eine Vereinfachung auch im
Steuerbereich von wesentlicher Bedeutung ist. Wie der Bundesrat ausführt, können hier
Maßnahmen auf EU-Ebene nicht ausreichen, da die Besteuerung in die Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten fällt und Maßnahmen auf EU-Ebene Einstimmigkeit erfordern. Die
Kommission hat dennoch bereits eine Reihe von Initiativen zur Vereinfachung der
Steuersysteme der EU vorgelegt, wie z. B. das am 11. März 2025 vom Rat förmlich
angenommene Paket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Was die
Unternehmensbesteuerung betrifft, so hat die Kommission u. a. am 12. September 2023
einen Vorschlag zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in
Europa (BEFIT) vorgelegt, einschließlich eines Vorschlags zur Harmonisierung der
Verrechnungspreisregeln innerhalb der EU. Beide Vorschläge werden derzeit im Rat
erörtert.
Als Reaktion auf die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zu einer Agenda zur
Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften1 führt die Kommission derzeit eine
umfassende Überprüfung der Steuervorschriften durch, die Möglichkeiten aufzeigen soll,
um den Melde-, Verwaltungs- und Befolgungsaufwand zu verringern, veraltete und sich
überschneidende Steuervorschriften abzuschaffen und die Anwendung von
Steuervorschriften zu straffen und zu verbessern. Die Kommission wird die konkreten
Punkte, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme hervorgehoben hat, gebührend
berücksichtigen.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Forschung und Innovation
(FuI) für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von zentraler Bedeutung sind. Das
Rahmenprogramm wird als eigenständiges Programm bleiben, eng verbunden mit einem
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit. Die künftige umfassende Architektur des
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird im Einklang mit unserer Absicht, den
nächsten langfristigen Haushalt zielgerichteter, einfacher und wirkungsvoller zu
gestalten, dazu beitragen, die Wirkung unserer Investitionen in FuI zu erhöhen. Es sollen
1 6748/25 vom 11. März 2025.
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Investitionskapazitäten in strategische Technologien – von künstlicher Intelligenz bis hin
zur Raumfahrt, von sauberen Technologien bis hin zu Biotechnologien – geschaffen
werden, damit wir hier in Europa strategische Technologien entwickeln und herstellen.
Die Kommission sieht ebenfalls Bedarf für ein ganzheitliches Verständnis, das die
gesamte FuI-Kette – von der Grundlagenforschung bis hin zur Expansion – unterstützt
und in dem unsere Universitäten und Forschungsinfrastrukturen ihren Platz als zentrale
Innovationszentren haben. Die Kommission setzt sich dafür ein, die thematische Vielfalt
zu erhalten, die kooperative Forschung über Partnerschaften und Forschungsaufträge
hinaus zu stärken und den Wissenstransfer zu verbessern.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für den Aktionsplan für die
europäische Automobilindustrie. Die Kommission teilt die Auffassung, dass ein wirklich
wettbewerbsfähiger Mobilitätssektor voraussetzt, dass nachhaltige
Verkehrsinfrastrukturen verfügbar sind, auch in den wichtigsten europäischen
Güterverkehrskorridoren. Daher hat die Kommission eine Pilotmaßnahme eingeleitet,
um im Einklang mit einer grenzüberschreitenden und europäischen Denkweise die
Investitionen und politischen Reformen, die für den Aufbau von Ladestationen für
schwere Nutzfahrzeuge erforderlich sind, über mehrere wichtige Verkehrskorridore
hinweg zu koordinieren. Die Kommission wird mit interessierten Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten, um noch 2025 erste Erfolge zu erzielen. Die Kommission ist bereit,
mit dem Bundesrat zu erörtern, wie andere Mobilitätssektoren, die den Übergang zu
einem emissionsfreien Verkehr in Angriff nehmen, z. B. die Binnenschifffahrt, in den
künftigen Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr integriert werden können.
Die Kommission dankt dem Bundesrat dafür, dass er die regionale Dimension der
Bemühungen Europas zur Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben hat.
Der EU wird es erst gelingen, ihre Ziele zu erreichen, wenn die Politik der einzelnen
Länder und die Politik der EU wirksamer aufeinander abgestimmt und so in den
Regionen konkrete Ergebnisse erzielt werden. Europa erreicht nicht das, was es durch
gemeinsames Handeln eigentlich erreichen könnte, weil die EU und die Mitgliedstaaten
keine einheitliche Industrie- und Forschungspolitik mit einheitlichen Zielen verfolgen.
Die Kommission wird daher ein neues Koordinierungsinstrument für
Wettbewerbsfähigkeit vorschlagen, um in ausgewählten Schlüsselbereichen und bei
zentralen Projekten, die von strategischer Bedeutung und von gemeinsamem
europäischem Interesse sind, zusammen mit den Mitgliedstaaten die gemeinsamen
wettbewerbsfähigkeitsbezogenen Prioritäten umzusetzen. Das Koordinierungsinstrument
für Wettbewerbsfähigkeit soll der Abstimmung der Industrie- und Forschungspolitik und
der Investitionen auf EU- und nationaler Ebene dienen. Es wird dazu beitragen, in den
Regionen Europas neue wichtige Initiativen und/oder grenzübergreifende Projekte mit
europäischem Mehrwert für den wirtschaftlichen Strukturwandel, die Produktivität, das
langfristige Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze umzusetzen, die dem Binnenmarkt
zugutekommen.
Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit betont die Kommission, dass die
Aufwärtskonvergenz zwischen den Regionen die Position Europas in der Welt und unsere
Einheit stärkt. Aus diesem Grund heißt es in dem Kompass ausdrücklich, dass die EU-
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Ebene die Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit nicht allein trägt. Die EU-
Organe, die nationalen Regierungen, die regionalen Behörden und die Unternehmen
müssen zusammenarbeiten, indem sie ihr Engagement und ihre Kooperation in diesem
gemeinsamen Unterfangen auf eine neue Ebene heben. Die Kommission begrüßt die enge
Einbindung der deutschen Bundesländer und anderer Regionen in ganz Europa.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Punkte in diesem
Antwortschreiben geklärt werden konnten. Die Kommission sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs über diesen wichtigen Teil der politischen Agenda der EU
erwartungsvoll entgegen.
Hochachtungsvoll
Stéphane Séjourné Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission
zu Drucksache 65/25 (Beschluss) - 4 -]
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