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Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa

dip / drucksache 31.03.2025 · WP 21 · 119/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa [Bundesrat Drucksache 119/1/25 31.03.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse U - AV - EU zu Punkt … der 1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025 Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa - Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern - A 1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in der nachfolgenden Fassung anzunehmen: „1. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Übernahme des Wolfs aus dem Anhang II in den Anhang III der Berner Konvention die Europäische Kommission nun einen Vorschlag unterbreitet hat, um den Schutzstatus des Wolfs auch in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) anzupassen. 2. Der Bundesrat fordert den Bund auf, sich im aktuellen Verfahren zur Anpassung des Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aktiv für eine schnelle Umlistung des Wolfs von Anhang IV nach Anhang V einzusetzen und dabei die Maßgabe aufrechtzuerhalten, die Änderung der FFH-Richtlinie auf die Umstufung der Art Wolf zu beschränken. 3. Der Bundesrat erachtet es in Verantwortung für die Nutztierhaltenden als notwendig, dass der Bund bereits jetzt die Umsetzung einer möglichen Umlistung des Wolfs in Deutschland gemeinsam mit den Ländern vorbereitet. bei Annahme entfällt Ziffer 2 ... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass ein nationaler Rahmen den Ländern ein rechtssicheres regional differenziertes Wolfsmanagement ermöglichen muss, welches den Anforderungen des Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 11 der FFH-Richtlinie entspricht. 5. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass wolfsabweisende Präventionsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, um den Verlust von Weidetieren zu reduzieren und die Koexistenz von Weidetieren und Wölfen zu ermöglichen. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei der EU für die Fortsetzung und Verstärkung der Unterstützung für das Deich-, Alm- und Weidemanagement einzusetzen.“ B 2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen: Zu Nummer 3 Satz 2, Nummer 5 Satz 2 Die Entschließung ist wie folgt zu ändern: a) Nummer 3 Satz 2 ist zu streichen. b) Nummer 5 Satz 2 ist zu streichen. Folgeänderung: In der Entschließungsbegründung ist der Absatz „Zu 5.“ zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Zu Buchstabe a: Die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs über die getroffene Empfehlung der Berner Konvention und nun über den Richtlinien-Vorschlag der europäischen Kommission ist Ergebnis eines langwierigen Prozesses. Dieser sollte nicht weiter verzögert werden, indem zunächst eine Definition der Population erarbeitet und in die FFH-Richtlinie mit aufgenommen würde. Angesichts der entfällt bei Annahme von Ziffer 1 bisherigen Erfahrungen zur Interpretation des Begriffs der Population wären hier langwierige Verhandlungen zu befürchten, zudem würde jede weitergehende Änderung über die Anhänge hinaus Ansatzpunkte einer umfangreicheren Öffnung der Richtlinie bieten. Zu Buchstabe b: Die Streichung führt zu größerer Klarheit des Gewollten, nämlich eine Reflexion des Bewertungssystems und der -kriterien insgesamt. C 3. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung unverändert zu fassen.]

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