Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa
Text
Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa
[Bundesrat Drucksache 119/1/25
31.03.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
U - AV - EU
zu Punkt … der 1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025
Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem
Wolf in Deutschland und Europa
- Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern -
A
1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in der nachfolgenden
Fassung anzunehmen:
„1. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Übernahme des Wolfs aus dem
Anhang II in den Anhang III der Berner Konvention die Europäische
Kommission nun einen Vorschlag unterbreitet hat, um den Schutzstatus des Wolfs
auch in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) anzupassen.
2. Der Bundesrat fordert den Bund auf, sich im aktuellen Verfahren zur
Anpassung des Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
aktiv für eine schnelle Umlistung des Wolfs von Anhang IV nach Anhang
V einzusetzen und dabei die Maßgabe aufrechtzuerhalten, die Änderung der
FFH-Richtlinie auf die Umstufung der Art Wolf zu beschränken.
3. Der Bundesrat erachtet es in Verantwortung für die Nutztierhaltenden als
notwendig, dass der Bund bereits jetzt die Umsetzung einer möglichen
Umlistung des Wolfs in Deutschland gemeinsam mit den Ländern vorbereitet.
bei
Annahme
entfällt
Ziffer 2
...
4. Der Bundesrat stellt fest, dass ein nationaler Rahmen den Ländern ein
rechtssicheres regional differenziertes Wolfsmanagement ermöglichen
muss, welches den Anforderungen des Artikel 14 in Verbindung mit
Artikel 11 der FFH-Richtlinie entspricht.
5. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass wolfsabweisende
Präventionsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, um den Verlust von
Weidetieren zu reduzieren und die Koexistenz von Weidetieren und Wölfen zu
ermöglichen. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei
der EU für die Fortsetzung und Verstärkung der Unterstützung für das
Deich-, Alm- und Weidemanagement einzusetzen.“
B
2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem
Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 3 Satz 2, Nummer 5 Satz 2
Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:
a) Nummer 3 Satz 2 ist zu streichen.
b) Nummer 5 Satz 2 ist zu streichen.
Folgeänderung:
In der Entschließungsbegründung ist der Absatz „Zu 5.“ zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Buchstabe a:
Die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs über die getroffene Empfehlung
der Berner Konvention und nun über den Richtlinien-Vorschlag der
europäischen Kommission ist Ergebnis eines langwierigen Prozesses. Dieser sollte
nicht weiter verzögert werden, indem zunächst eine Definition der Population
erarbeitet und in die FFH-Richtlinie mit aufgenommen würde. Angesichts der
entfällt
bei
Annahme
von
Ziffer 1
bisherigen Erfahrungen zur Interpretation des Begriffs der Population wären
hier langwierige Verhandlungen zu befürchten, zudem würde jede
weitergehende Änderung über die Anhänge hinaus Ansatzpunkte einer umfangreicheren
Öffnung der Richtlinie bieten.
Zu Buchstabe b:
Die Streichung führt zu größerer Klarheit des Gewollten, nämlich eine
Reflexion des Bewertungssystems und der -kriterien insgesamt.
C
3. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem
Bundesrat, die Entschließung unverändert zu fassen.]
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