Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von 381,111 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von 381,111 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/293
21. Wahlperiode 27.05.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22
– Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) – bis zur Höhe
von 381,111 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2025
II B 1 – VE 0111/00039/011/006
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr
nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1201 Titel 741 22 eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 381,111 Mio. Euro, davon
fällig im
Haushaltsjahr 2026 bis zu 191,634 Mio. Euro,
Haushaltsjahr 2027 bis zu 136,322 Mio. Euro,
Haushaltsjahr 2028 bis zu 49,984 Mio. Euro und
Haushaltsjahr 2029 bis zu 3,171 Mio. Euro,
erteilt hat.
Die Verpflichtungsermächtigung ist zum Abschluss von Verträgen für die Fortführung
laufender Baumaßnahmen notwendig.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist eine
Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten.
Bis Ende Mai 2025 sind die Einleitung und die Erteilung von Zuschlägen in
Vergabeverfahren für Fach- und Teillose für eine Vielzahl von Bedarfsplanmaßnahmen an
Bundesstraßen durchzuführen. Eine Verzögerung der zeitlichen Abläufe bei den
Vergaben würde zur Beeinträchtigung schwerwiegender Staatsinteressen, zusätzlichen
Kosten für den Bundeshaushalt sowie erheblichen zeitlichen Verschiebungen bei der
Durchführung laufender Baumaßnahmen führen. Außerdem würde der Bund bei
einzelnen Maßnahmen seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllen können, da die
Beseitigung von Unfallschwerpunkten oder die Vermeidung von Risiken für Leben und
Gesundheit von Anwohnern oder Belastungen durch zusätzliche Emissionen und
Verkehrsaufkommen an Ausweichstrecken nicht zeitnah beseitigt werden könnten.
Insbesondere enden in laufenden Vergabeverfahren in den kommenden Tagen Bindefristen,
die bereits mehrfach verlängert wurden. Um zu vermeiden, dass der Bieter des
wirtschaftlichsten Angebots oder gar keine zuschlagsfähigen Angebote mehr zur
Verfügung stehen, muss die Zuschlagserteilung unmittelbar erfolgen. Die nächste reguläre
Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. Juni 2025 konnte daher nicht abgewartet
werden.
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