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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von 381,111 Mio. Euro

dip / drucksache 27.05.2025 · WP 21 · 21/293 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von 381,111 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/293 21. Wahlperiode 27.05.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 – Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) – bis zur Höhe von 381,111 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2025 II B 1 – VE 0111/00039/011/006 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1201 Titel 741 22 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 381,111 Mio. Euro, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 191,634 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 136,322 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2028 bis zu 49,984 Mio. Euro und Haushaltsjahr 2029 bis zu 3,171 Mio. Euro, erteilt hat. Die Verpflichtungsermächtigung ist zum Abschluss von Verträgen für die Fortführung laufender Baumaßnahmen notwendig. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten. Bis Ende Mai 2025 sind die Einleitung und die Erteilung von Zuschlägen in Vergabeverfahren für Fach- und Teillose für eine Vielzahl von Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen durchzuführen. Eine Verzögerung der zeitlichen Abläufe bei den Vergaben würde zur Beeinträchtigung schwerwiegender Staatsinteressen, zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt sowie erheblichen zeitlichen Verschiebungen bei der Durchführung laufender Baumaßnahmen führen. Außerdem würde der Bund bei einzelnen Maßnahmen seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllen können, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten oder die Vermeidung von Risiken für Leben und Gesundheit von Anwohnern oder Belastungen durch zusätzliche Emissionen und Verkehrsaufkommen an Ausweichstrecken nicht zeitnah beseitigt werden könnten. Insbesondere enden in laufenden Vergabeverfahren in den kommenden Tagen Bindefristen, die bereits mehrfach verlängert wurden. Um zu vermeiden, dass der Bieter des wirtschaftlichsten Angebots oder gar keine zuschlagsfähigen Angebote mehr zur Verfügung stehen, muss die Zuschlagserteilung unmittelbar erfolgen. Die nächste reguläre Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. Juni 2025 konnte daher nicht abgewartet werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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