Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 882 01 - Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - bis zur Höhe von 172.924 T Euro
Text
Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 882 01 - Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - bis zur Höhe von 172.924 T Euro
[Bundesrat Drucksache 138/25
27.03.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 882 01
- Zuweisungen für betriebliche Investitionen und
wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - bis zur Höhe von 172.924 T Euro
Bundesministerium Berlin, 27. März 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) 2024 in Verbindung mit
§ 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0902
Titel 882 01 - Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 172.924 T Euro erteilt hat, davon
fällig im Haushaltsjahr:
2026 bis zu 80.772 T Euro,
2027 bis zu 60.486 T Euro und
2028 bis zu 31.666 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um einen Förderstopp für die
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(GRW) zu vermeiden und die vorliegenden bereits bewilligungsreifen sowie
innerhalb des 1. Quartals 2025 bewilligungsreif werdenden und bislang noch nicht
bewilligten Maßnahmen zeitnah am Jahresanfang 2025 zu realisieren.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine
Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:
Die Länder können erst nach der Bundeszusage Projekte bewilligen. Aktuelle
Verzögerungen bei der Bewilligung durch den Bund würden kurzfristig zu einem
Erliegen neuer GRW-geförderter Investitionsvorhaben führen, die insbesondere
für das besonders wichtigen Ziele der Stärkung von regionalem Wachstum in den
strukturschwachen Regionen und damit der grundgesetzlichen Forderung der
Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland notwendig sind.
Diese Verzögerungen könnten im Jahresverlauf nicht wieder aufgeholt werden.
Auch würde eine Unterbrechung der Förderzusagen die Zusammenarbeit
zwischen den Ländern und Kommunen auf der einen Seite sowie dem Bund auf der
anderen Seite erheblich beeinträchtigen und einen deutlichen Vertrauensverlust
in die Verlässlichkeit der Bundesebene verursachen.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Der
Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages wurde mit Schreiben vom
19. März 2025 (Ausschussdrucksache 20(8)7522) über die beabsichtigte
Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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