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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300.000 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 "Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen"

dip / drucksache 28.03.2025 · WP 21 · 141/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300.000 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 "Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen" [Bundesrat Drucksache 141/25 28.03.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300.000 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 „Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen“ Bundesministerium Berlin, 28. März 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. mit § 21 HG 2024 i. V. mit § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 300.000 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026: bis zu 12.000 T Euro 2027: bis zu 30.000 T Euro 2028: bis zu 33.000 T Euro 2029: bis zu 37.000 T Euro 2030: bis zu 37.000 T Euro 2031: bis zu 37.000 T Euro 2032: bis zu 33.000 T Euro 2033: bis zu 30.000 T Euro 2034: bis zu 27.000 T Euro 2035: bis zu 24.000 T Euro Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWSB reichen die Mittel nur noch wenige Tage. Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt BMWSB die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der KfW die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der Bundesförderung KFN würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen geboten. Auf die zeitgleiche Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages wird – mangels eines bereits konstituierten Ausschusses – ausnahmsweise verzichtet. Der Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages wurde mit Schreiben vom 24. März 2025 (Ausschussdrucksache 20(8)7532) über die beabsichtigte Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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