Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300.000 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 "Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen"
Text
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 300.000 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 "Klimafreundlicher Neubau und Gewerbe zu Wohnen"
[Bundesrat Drucksache 141/25
28.03.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt
300.000 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 15 „Klimafreundlicher
Neubau und Gewerbe zu Wohnen“
Bundesministerium Berlin, 28. März 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. mit § 21 HG 2024 i. V. mit § 37 Absatz 4
Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nach
§ 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von insgesamt bis zu 300.000 T Euro erteilt hat, davon fällig im
Haushaltsjahr:
2026: bis zu 12.000 T Euro
2027: bis zu 30.000 T Euro
2028: bis zu 33.000 T Euro
2029: bis zu 37.000 T Euro
2030: bis zu 37.000 T Euro
2031: bis zu 37.000 T Euro
2032: bis zu 33.000 T Euro
2033: bis zu 30.000 T Euro
2034: bis zu 27.000 T Euro
2035: bis zu 24.000 T Euro
Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende
Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch
genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der Bundesförderung
„Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) während der vorläufigen Haushaltsführung im
Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der
Mittelprognose des BMWSB reichen die Mittel nur noch wenige Tage. Um einen
Förderstopp zu vermeiden, benötigt BMWSB die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der KfW die zusätzlichen Mittel
rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der Bundesförderung KFN
würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und wohnungspolitischen
Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen
erheblich beeinträchtigen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen
geboten.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des
Haushaltsausschusses bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages wird
– mangels eines bereits konstituierten Ausschusses – ausnahmsweise verzichtet. Der
Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages wurde mit Schreiben vom
24. März 2025 (Ausschussdrucksache 20(8)7532) über die beabsichtigte Erteilung
einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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