Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2543)
Text
Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2543)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5001
21. Wahlperiode 25.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck, Rüdiger
Lucassen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2543 –
Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von
verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr
A. Problem
Nach Ansicht der Antragstellerin sei mit dem Gesetz zur Beschleunigung der
Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der
Bundeswehr (BT-Drs. 20/8672), das am 17. November 2023 vom Bundestag
verabschiedet worden sei, ein folgenschwerer Systemwechsel im Disziplinarrecht eingeleitet
worden. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie länger dienende
Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten könnten nun durch Verwaltungsakt des Dienstherrn
entlassen werden, wenn ihnen schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen
zur Last gelegt würden. Die bisherige Bindung an eine unabhängige richterliche
Entscheidung durch die Truppendienstgerichte entfalle und die Entlassung erfolge
vorab und sei sofort vollziehbar. Gegen das Gesetz bestünden erhebliche
verfassungsrechtliche, verwaltungspraktische und rechtsstaatliche Bedenken.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2543 abzulehnen.
Berlin, den 25. März 2026
Der Verteidigungsausschuss
Thomas Röwekamp
Vorsitzender
Vivian Tauschwitz
Berichterstatterin
Jan Ralf Nolte
Berichterstatter
Marja-Liisa Völlers
Berichterstatterin
Niklas Wagener
Berichterstatter
Zada Salihović
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Vivian Tauschwitz, Jan Ralf Nolte, Marja-Liisa Völlers,
Niklas Wagener und Zada Salihović
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2543 in seiner 37. Sitzung am 6. November 2025
dem Verteidigungsausschuss zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nach der Vorlage solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,
1. das am 17. November 2023 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (BT-Drs. 20/8672),
insbesondere den neu eingeführten § 46 Absatz 2a SG sowie die inhaltlich entsprechenden Regelungen im
Wehrpflichtgesetz und im Reservistengesetz, die die Entlassung verfassungsfeindlicher Soldaten ohne vorherige
richterliche Entscheidung ermöglichten, gezielt aufzuheben;
2. dem Deutschen Bundestag bis spätestens Ende des Jahres 2025 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die
personelle und strukturelle Stärkung der Truppendienstgerichte vorsehe, um disziplinarrechtliche Verfahren gegen
verfassungsfeindlich agierende Soldaten in angemessener Zeit und mit rechtsstaatlicher Absicherung zu
ermöglichen;
3. dafür Sorge zu tragen, dass das bestehende vierstufige Prüfungsschema des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil
v. 18.06.2020 – 2 WD 17.19) verbindliche Grundlage für disziplinarische Maßnahmen bleibe, insbesondere bei
schwerwiegenden Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht gemäß § 8 SG;
4. durch eine Neufassung von § 47a SG sicherzustellen, dass Soldaten in allen Fällen mit statusrechtlichen
Konsequenzen vorab Anspruch auf eine unabhängige richterliche Prüfung ihrer Verhaltensweise hätten;
5. in allen zukünftigen Gesetzesinitiativen sicherzustellen, dass rechtliche Eingriffe in das Dienstverhältnis dem
Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Übermaßverbot in besonderer Weise genügten und nicht durch bloße
Verwaltungsakte vollzogen würden.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen
der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2543.
Im Verlauf der Ausschusssitzung führte die Fraktion der CDU/CSU aus, dass sich das Gesetz bewährt habe, da
es nur wenige Anwendungsfälle gebe. Selbst Expertinnen und Experten seien der Auffassung, dass es keine
inflationären Entlassungen zur Folge habe. Die Fraktion sehe keinen Änderungsbedarf.
Die Fraktion der AfD äußerte, ihr gehe es darum, dass alle Soldaten ein faires Verfahren erhielten und nicht
darum, Verfassungsfeinde in der Bundeswehr zu belassen. Sie kritisierte, dass mit dem Gesetz der betroffene
Soldat das Prozessrisiko zu tragen habe. Die Anwendungspraxis zeige, dass es nur wenige Entlassungsfälle pro
Jahr gebe und damit eine Entlastung der Truppendienstgerichte nicht einhergehe. Vielmehr habe das Gesetz
gravierende Folgen für den Einzelnen.
Die Fraktion der SPD erklärte, es handle sich um ein sinnvolles und wirksames Gesetz. Die wenigen
Anwendungsfälle bestätigten, dass die große Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten für die freiheitliche demokratische
Grundordnung einstehe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, das Gesetz habe sich bewährt, sodass es keine
Notwendigkeit für den vorgelegten Antrag gebe.
Die Fraktion Die Linke sehe keinen Änderungsbedarf bei der bestehenden Gesetzesregelung.
Berlin, den 25. März 2026
Vivian Tauschwitz
Berichterstatterin
Jan Ralf Nolte
Berichterstatter
Marja-Liisa Völlers
Berichterstatterin
Niklas Wagener
Berichterstatter
Zada Salihović
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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