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Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2543)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/5001 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2543) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5001 21. Wahlperiode 25.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2543 – Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr A. Problem Nach Ansicht der Antragstellerin sei mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr (BT-Drs. 20/8672), das am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden sei, ein folgenschwerer Systemwechsel im Disziplinarrecht eingeleitet worden. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie länger dienende Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten könnten nun durch Verwaltungsakt des Dienstherrn entlassen werden, wenn ihnen schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen zur Last gelegt würden. Die bisherige Bindung an eine unabhängige richterliche Entscheidung durch die Truppendienstgerichte entfalle und die Entlassung erfolge vorab und sei sofort vollziehbar. Gegen das Gesetz bestünden erhebliche verfassungsrechtliche, verwaltungspraktische und rechtsstaatliche Bedenken. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2543 abzulehnen. Berlin, den 25. März 2026 Der Verteidigungsausschuss Thomas Röwekamp Vorsitzender Vivian Tauschwitz Berichterstatterin Jan Ralf Nolte Berichterstatter Marja-Liisa Völlers Berichterstatterin Niklas Wagener Berichterstatter Zada Salihović Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Vivian Tauschwitz, Jan Ralf Nolte, Marja-Liisa Völlers, Niklas Wagener und Zada Salihović I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2543 in seiner 37. Sitzung am 6. November 2025 dem Verteidigungsausschuss zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Nach der Vorlage solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, 1. das am 17. November 2023 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (BT-Drs. 20/8672), insbesondere den neu eingeführten § 46 Absatz 2a SG sowie die inhaltlich entsprechenden Regelungen im Wehrpflichtgesetz und im Reservistengesetz, die die Entlassung verfassungsfeindlicher Soldaten ohne vorherige richterliche Entscheidung ermöglichten, gezielt aufzuheben; 2. dem Deutschen Bundestag bis spätestens Ende des Jahres 2025 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die personelle und strukturelle Stärkung der Truppendienstgerichte vorsehe, um disziplinarrechtliche Verfahren gegen verfassungsfeindlich agierende Soldaten in angemessener Zeit und mit rechtsstaatlicher Absicherung zu ermöglichen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass das bestehende vierstufige Prüfungsschema des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 18.06.2020 – 2 WD 17.19) verbindliche Grundlage für disziplinarische Maßnahmen bleibe, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht gemäß § 8 SG; 4. durch eine Neufassung von § 47a SG sicherzustellen, dass Soldaten in allen Fällen mit statusrechtlichen Konsequenzen vorab Anspruch auf eine unabhängige richterliche Prüfung ihrer Verhaltensweise hätten; 5. in allen zukünftigen Gesetzesinitiativen sicherzustellen, dass rechtliche Eingriffe in das Dienstverhältnis dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Übermaßverbot in besonderer Weise genügten und nicht durch bloße Verwaltungsakte vollzogen würden. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2543. Im Verlauf der Ausschusssitzung führte die Fraktion der CDU/CSU aus, dass sich das Gesetz bewährt habe, da es nur wenige Anwendungsfälle gebe. Selbst Expertinnen und Experten seien der Auffassung, dass es keine inflationären Entlassungen zur Folge habe. Die Fraktion sehe keinen Änderungsbedarf. Die Fraktion der AfD äußerte, ihr gehe es darum, dass alle Soldaten ein faires Verfahren erhielten und nicht darum, Verfassungsfeinde in der Bundeswehr zu belassen. Sie kritisierte, dass mit dem Gesetz der betroffene Soldat das Prozessrisiko zu tragen habe. Die Anwendungspraxis zeige, dass es nur wenige Entlassungsfälle pro Jahr gebe und damit eine Entlastung der Truppendienstgerichte nicht einhergehe. Vielmehr habe das Gesetz gravierende Folgen für den Einzelnen. Die Fraktion der SPD erklärte, es handle sich um ein sinnvolles und wirksames Gesetz. Die wenigen Anwendungsfälle bestätigten, dass die große Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, das Gesetz habe sich bewährt, sodass es keine Notwendigkeit für den vorgelegten Antrag gebe. Die Fraktion Die Linke sehe keinen Änderungsbedarf bei der bestehenden Gesetzesregelung. Berlin, den 25. März 2026 Vivian Tauschwitz Berichterstatterin Jan Ralf Nolte Berichterstatter Marja-Liisa Völlers Berichterstatterin Niklas Wagener Berichterstatter Zada Salihović Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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