Demokratie schützen - Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/584)
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Demokratie schützen - Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/584)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1656
21. Wahlperiode 15.09.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Helge Limburg, Dr. Irene
Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/584 –
Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und
rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag,
Rechtsextremisten zum Schutz der Demokratie aus dem Staatsdienst zu entfernen. Die hierzu
bereits in der vergangenen Wahlperiode geschaffenen gesetzlichen Grundlagen
sollten umgesetzt und wo nötig erweitert werden. Zudem sollten
Rechtsextremisten konsequent entwaffnet werden und dazu sollten die gesetzlichen
Möglichkeiten des Waffengesetzes, eine Waffenerlaubnis zu versagen oder zu widerrufen
und Waffen einzuziehen, genutzt bzw. nötigenfalls waffenrechtliche Hürden
abgebaut werden. Die Fraktion führt aus, dass maßgebliche Gefahren für die
Demokratie von der Partei der AfD ausgingen, die eine verfassungsfeindliche Ideologie
unterbreite. Bisher werde von Bund und Ländern nur unzureichend auf diese
Gefahr reagiert.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/584 abzulehnen.
Berlin, den 10. September 2025
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Siegfried Walch
Berichterstatter
Steffen Janich
Berichterstatter
Helge Lindh
Berichterstatter
Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Siegfried Walch, Steffen Janich, Helge Lindh,
Dr. Konstantin von Notz und Clara Bünger
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/584 wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2025 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den
Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/584 empfohlen.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/584 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/584 in seiner 7. Sitzung am 10. September 2025
abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Begründung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, die Frage des Umgangs mit rechtsextremen Mitgliedern der
AfD, die im Staatsdienst stünden oder Zugang zu scharfen Waffen hätten, habe auch die Innenministerkonferenz
im Juni 2025 bewegt. Eine klare Haltung der Bundesregierung hierzu sei nicht zu erkennen. Erst durch eine
Zeitungsmeldung sei an die Öffentlichkeit gekommen, dass eine Arbeitsgruppe unabhängig von dem anhängigen
Gerichtsverfahren zur Einstufung der Partei der AfD zusammentreten solle. Eine Bearbeitung des Themas durch
Bund und Länder parallel zum laufenden Gerichtsverfahren sei opportun. Aufgrund der Nähe vieler AfD-
Mitglieder zu Russland stellten sich für Bundesbehörden sicherheitspolitische Fragen. Deswegen sei das weitere
Vorgehen zu klären. Einige Länder reagierten bereits, doch das Bundesministerium des Innern zögere, die für die
Sicherheit erforderlichen Schritte zu gehen, nämlich Rechtsextremisten, die Mitglieder der AfD seien, aus dem
Staatsdienst zu entfernen und ihnen den Zugang zu scharfen Waffen zu entziehen. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz habe die Partei der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft; der Antrag beziehe sich auch
nur auf rechtsextremistische Mitglieder der AfD. Es werde nicht pauschal gefordert, alle AfD-Mitglieder aus dem
Staatsdienst zu entfernen. In den vergangenen Jahren habe es kaum einen Fall von rechtsextremem Terror ohne
Bezug zur AfD gegeben.
Die Fraktion der CDU/CSU bestätigt das Ziel, Vorsicht beim Zugang von Personen, die extremistischem
Gedankengut nahe stünden, zu staatlichen Institutionen walten zu lassen bzw. ihnen das Tragen von Waffen zu
erlauben. Allerdings sei es falsch, eine Partei pauschal zu diskriminieren. Die Partei der AfD sei nicht verboten,
vielmehr schütze Art. 21 GG die Parteien so lange, bis das Bundesverfassungsgericht sie verbiete. Das
Parteienprivileg schützt nicht davor, dass Mitgliedschaften berücksichtigt werden. Aber es verbietet, dass eine
Mitgliedschaft allein schon die Schwelle für Sanktionen bildet. Die Parteimitgliedschaft könne nicht mit Extremismus
gleichgesetzt werden. Der Antrag fordere die Absenkung von Beweisschwellen, was die Gefahr von willkürlich
wirkenden Entscheidungen und Rechtsunsicherheit erhöhe, sogar zur Beweislastumkehr führen könne. Sie
fürchte, dass der AfD mit einem solchen Schritt sogar ein Gefallen getan würde, weil eine Märtyrerrolle bestätigt
werde. Bereits jetzt gebe es ein ausreichendes gesetzliches Instrumentarium, um Extremisten aus dem Staatsdienst
zu entfernen. Deswegen werde sie den Antrag, anerkennend, dass er viele Sorgen anspricht, in dieser Form
ablehnen.
Die Fraktion der AfD sieht in dem Antrag einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die
Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei für ihre Politik in der letzten Bundesregierung bei der letzten
Bundestagswahl abgestraft worden. Sie wüssten, dass sie mit demokratischen Mitteln keine Möglichkeit hätten, ihre Ziele
zu erreichen. In aktuellen Umfragen sei die Partei der AfD im Bundestrend die stärkste Kraft. Nunmehr versuche
die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, da sie die AfD mit demokratischen Mitteln nicht schwächen könne,
diese auszuschalten. Der Antrag ziele darauf, die Volkssouveränität im Hinblick auf allgemeine und gleiche
Wahlen zu Lasten der AfD zu beeinträchtigen, indem mögliche Kandidaten für Ämter willkürlich drangsaliert würden.
Oppositionsrechte würden ausgeschaltet. So werde unter Nummer 7 des Antrags nicht etwa eine Änderung des
Richterdienstrechts gefordert, sondern die Bundesregierung solle unmittelbar Maßnahmen gegenüber Richtern
ergreifen, ohne dass hierfür die Zuständigkeit im Hinblick auf die Landesjustiz bestehe. Damit werde Gewalt und
Willkürherrschaft ermöglicht. Es sei ein Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit durch die Exekutive. Die
Fraktion lehne diesen Antrag ab.
Die Fraktion der SPD unterstützt die Intention, die Demokratie zu schützen durch die konsequente Entwaffnung
von Rechtsextremisten und die Bekämpfung rechtsextremistischer Netzwerke im Staatsdienst. Der Antrag sehe
hierzu zwei Linien vor: Zum einen die Schaffung wirksamer Verfahren zur Rechtsumsetzung, also die
Überprüfung der Verfassungstreue sowie mögliche disziplinar- und waffenrechtliche Konsequenzen. Zum anderen werden
Gesetzesänderungen z. B. im Waffen- und im Sprengstoffrecht gefordert. So solle die Einstufung der Partei als
extremistischer Verdachtsfall bei einer Vereinigung der Partei als ausreichend gewertet werden, um die
waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen. Im Koalitionsvertrag sei eine Evaluation des Waffenrechts bis Ende
2026 vorgesehen. Bereits bei der letzten Novellierung sei das Thema Extremismus bei der
Zuverlässigkeitsüberprüfung in den Blick genommen worden. Auch disziplinarrechtlich habe es Änderungen gegeben, insbesondere
gebe es das aufwändige Disziplinarklageverfahren nicht mehr. Es müsse also genau geschaut werden, wie die
Rechtsumsetzung erfolge und ob die Instrumente griffen. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe der IMK zur Bewertung
der Folgen aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Partei werde eng begleitet. Zum jetzigen
Zeitpunkt lehne die Fraktion der SPD den Antrag ab.
Die Fraktion Die Linke unterstützt den Antrag. Die Partei der AfD stelle sich gegen zentrale Grundprinzipien
des demokratischen Rechtsstaats. Deshalb sei es wichtig, dass Personen, die Verantwortung in diesem Staat
trügen, daraufhin überprüft würden. Aus ihrer Sicht seien auch gesetzliche Verschärfungen notwendig, da das
geltende rechtliche Instrumentarium nicht hinreichend sei. Gleichzeitig müssten die bestehenden Gesetze besser
angewandt werden. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei richtig und konsequent.
Berlin, den 10. September 2025
Siegfried Walch
Berichterstatter
Steffen Janich
Berichterstatter
Helge Lindh
Berichterstatter
Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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