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Demokratie schützen - Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/584)

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 21/1656 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Demokratie schützen - Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/584) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1656 21. Wahlperiode 15.09.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Helge Limburg, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/584 – Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern A. Problem Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag, Rechtsextremisten zum Schutz der Demokratie aus dem Staatsdienst zu entfernen. Die hierzu bereits in der vergangenen Wahlperiode geschaffenen gesetzlichen Grundlagen sollten umgesetzt und wo nötig erweitert werden. Zudem sollten Rechtsextremisten konsequent entwaffnet werden und dazu sollten die gesetzlichen Möglichkeiten des Waffengesetzes, eine Waffenerlaubnis zu versagen oder zu widerrufen und Waffen einzuziehen, genutzt bzw. nötigenfalls waffenrechtliche Hürden abgebaut werden. Die Fraktion führt aus, dass maßgebliche Gefahren für die Demokratie von der Partei der AfD ausgingen, die eine verfassungsfeindliche Ideologie unterbreite. Bisher werde von Bund und Ländern nur unzureichend auf diese Gefahr reagiert. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/584 abzulehnen. Berlin, den 10. September 2025 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Siegfried Walch Berichterstatter Steffen Janich Berichterstatter Helge Lindh Berichterstatter Dr. Konstantin von Notz Berichterstatter Clara Bünger Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Siegfried Walch, Steffen Janich, Helge Lindh, Dr. Konstantin von Notz und Clara Bünger I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/584 wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/584 empfohlen. Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/584 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/584 in seiner 7. Sitzung am 10. September 2025 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. IV. Begründung Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, die Frage des Umgangs mit rechtsextremen Mitgliedern der AfD, die im Staatsdienst stünden oder Zugang zu scharfen Waffen hätten, habe auch die Innenministerkonferenz im Juni 2025 bewegt. Eine klare Haltung der Bundesregierung hierzu sei nicht zu erkennen. Erst durch eine Zeitungsmeldung sei an die Öffentlichkeit gekommen, dass eine Arbeitsgruppe unabhängig von dem anhängigen Gerichtsverfahren zur Einstufung der Partei der AfD zusammentreten solle. Eine Bearbeitung des Themas durch Bund und Länder parallel zum laufenden Gerichtsverfahren sei opportun. Aufgrund der Nähe vieler AfD- Mitglieder zu Russland stellten sich für Bundesbehörden sicherheitspolitische Fragen. Deswegen sei das weitere Vorgehen zu klären. Einige Länder reagierten bereits, doch das Bundesministerium des Innern zögere, die für die Sicherheit erforderlichen Schritte zu gehen, nämlich Rechtsextremisten, die Mitglieder der AfD seien, aus dem Staatsdienst zu entfernen und ihnen den Zugang zu scharfen Waffen zu entziehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe die Partei der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft; der Antrag beziehe sich auch nur auf rechtsextremistische Mitglieder der AfD. Es werde nicht pauschal gefordert, alle AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst zu entfernen. In den vergangenen Jahren habe es kaum einen Fall von rechtsextremem Terror ohne Bezug zur AfD gegeben. Die Fraktion der CDU/CSU bestätigt das Ziel, Vorsicht beim Zugang von Personen, die extremistischem Gedankengut nahe stünden, zu staatlichen Institutionen walten zu lassen bzw. ihnen das Tragen von Waffen zu erlauben. Allerdings sei es falsch, eine Partei pauschal zu diskriminieren. Die Partei der AfD sei nicht verboten, vielmehr schütze Art. 21 GG die Parteien so lange, bis das Bundesverfassungsgericht sie verbiete. Das Parteienprivileg schützt nicht davor, dass Mitgliedschaften berücksichtigt werden. Aber es verbietet, dass eine Mitgliedschaft allein schon die Schwelle für Sanktionen bildet. Die Parteimitgliedschaft könne nicht mit Extremismus gleichgesetzt werden. Der Antrag fordere die Absenkung von Beweisschwellen, was die Gefahr von willkürlich wirkenden Entscheidungen und Rechtsunsicherheit erhöhe, sogar zur Beweislastumkehr führen könne. Sie fürchte, dass der AfD mit einem solchen Schritt sogar ein Gefallen getan würde, weil eine Märtyrerrolle bestätigt werde. Bereits jetzt gebe es ein ausreichendes gesetzliches Instrumentarium, um Extremisten aus dem Staatsdienst zu entfernen. Deswegen werde sie den Antrag, anerkennend, dass er viele Sorgen anspricht, in dieser Form ablehnen. Die Fraktion der AfD sieht in dem Antrag einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei für ihre Politik in der letzten Bundesregierung bei der letzten Bundestagswahl abgestraft worden. Sie wüssten, dass sie mit demokratischen Mitteln keine Möglichkeit hätten, ihre Ziele zu erreichen. In aktuellen Umfragen sei die Partei der AfD im Bundestrend die stärkste Kraft. Nunmehr versuche die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, da sie die AfD mit demokratischen Mitteln nicht schwächen könne, diese auszuschalten. Der Antrag ziele darauf, die Volkssouveränität im Hinblick auf allgemeine und gleiche Wahlen zu Lasten der AfD zu beeinträchtigen, indem mögliche Kandidaten für Ämter willkürlich drangsaliert würden. Oppositionsrechte würden ausgeschaltet. So werde unter Nummer 7 des Antrags nicht etwa eine Änderung des Richterdienstrechts gefordert, sondern die Bundesregierung solle unmittelbar Maßnahmen gegenüber Richtern ergreifen, ohne dass hierfür die Zuständigkeit im Hinblick auf die Landesjustiz bestehe. Damit werde Gewalt und Willkürherrschaft ermöglicht. Es sei ein Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit durch die Exekutive. Die Fraktion lehne diesen Antrag ab. Die Fraktion der SPD unterstützt die Intention, die Demokratie zu schützen durch die konsequente Entwaffnung von Rechtsextremisten und die Bekämpfung rechtsextremistischer Netzwerke im Staatsdienst. Der Antrag sehe hierzu zwei Linien vor: Zum einen die Schaffung wirksamer Verfahren zur Rechtsumsetzung, also die Überprüfung der Verfassungstreue sowie mögliche disziplinar- und waffenrechtliche Konsequenzen. Zum anderen werden Gesetzesänderungen z. B. im Waffen- und im Sprengstoffrecht gefordert. So solle die Einstufung der Partei als extremistischer Verdachtsfall bei einer Vereinigung der Partei als ausreichend gewertet werden, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen. Im Koalitionsvertrag sei eine Evaluation des Waffenrechts bis Ende 2026 vorgesehen. Bereits bei der letzten Novellierung sei das Thema Extremismus bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung in den Blick genommen worden. Auch disziplinarrechtlich habe es Änderungen gegeben, insbesondere gebe es das aufwändige Disziplinarklageverfahren nicht mehr. Es müsse also genau geschaut werden, wie die Rechtsumsetzung erfolge und ob die Instrumente griffen. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe der IMK zur Bewertung der Folgen aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Partei werde eng begleitet. Zum jetzigen Zeitpunkt lehne die Fraktion der SPD den Antrag ab. Die Fraktion Die Linke unterstützt den Antrag. Die Partei der AfD stelle sich gegen zentrale Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats. Deshalb sei es wichtig, dass Personen, die Verantwortung in diesem Staat trügen, daraufhin überprüft würden. Aus ihrer Sicht seien auch gesetzliche Verschärfungen notwendig, da das geltende rechtliche Instrumentarium nicht hinreichend sei. Gleichzeitig müssten die bestehenden Gesetze besser angewandt werden. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei richtig und konsequent. Berlin, den 10. September 2025 Siegfried Walch Berichterstatter Steffen Janich Berichterstatter Helge Lindh Berichterstatter Dr. Konstantin von Notz Berichterstatter Clara Bünger Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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