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Neue Erkenntnisse zum Brandanschlag auf das Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde München am 13. Februar 1970

dip / drucksache 12.03.2026 · WP 21 · 21/4653 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Neue Erkenntnisse zum Brandanschlag auf das Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde München am 13. Februar 1970 Deutscher Bundestag Drucksache 21/4653 21. Wahlperiode 12.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Neue Erkenntnisse zum Brandanschlag auf das Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde München am 13. Februar 1970 Am 13. Februar 1970 wurden in München Regina Rivka Becher (59), Meir Max Blum (71), Rosa Drucker (59), Leopold Arie Leib Gimpel (69), David Jakubowicz (59), Siegfried Offenbacher (71) und Georg Eljakim Pfau (63) ermordet. Bis heute ist die Tat nicht aufgeklärt. Sie starben, nachdem im Treppenhaus des Altenheims der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) München ein Feuer gelegt worden war. Anfang 2025 hat die Generalstaatsanwaltschaft München auf Grundlage neuer Hinweise die Ermittlungen offiziell wieder aufgenommen. Ausschlaggebend war, dass sich eine Person beim Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz meldete und konkrete, als „plausibel“ bewertete Hinweise zu einem möglichen Täter gab. Im Zuge dieser erneuten Ermittlungen rückte Bernd V., ein 1944 geborener Neonazi, ins Zentrum der Ermittlungen. Journalisten des „Spiegel“ berichteten unter anderem, dass bereits wenige Jahre nach der Tat ein wichtiger Hinweis auf Bernd V. bei den Behörden einging. Ein ehemaliger Gefängnisinsasse berichtete, dass Bernd V. ihm während der Haft die Tat gestanden habe. (vgl. München: Neue Spur zum Brandanschlag 1970 – Der Mann mit dem »Hitler-Tick« - DER SPIEGEL; www.spiegel.de/panorama/ justiz/muenchen-neue-spur-zum-brandanschlag-1970-der-mann-mit-dem- hitlertick-a-c007de0e-d9d1-476c-b39b-a928fa14a69e) Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wann wandte sich der ehemalige Zellennachbar von Bernd V. an welche Behörde? 2. Mit welchen Behörden wurde diese Information zu welchem Zeitpunkt geteilt? 3. Ist Bernd V. nach Kenntnis der Bundesregierung jemals zeugenschaftlich oder als Verdächtiger vernommen worden, wenn ja, von welcher Stelle, und wenn nein, warum nicht? 4. Haben die ermittelnden Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung einschlägig vorbestrafte Personen aus dem rechtsextremen Milieu überprüft, und wenn ja, befand sich Bernd V. unter diesen Personen? 5. Hat die Bundesanwaltschaft im Zuge der wieder aufgenommenen Ermittlungen in den Jahren 2013 bis 2017 eine Übersicht einschlägig vorbestrafter Personen, die zum Tatzeitpunkt in der rechtsextremen Szene Münchens aktiv waren, erstellt, und wenn ja, befand sich Bernd V. auf dieser Liste? 6. Hat die Bundesanwaltschaft im Zuge der wiederaufgenommenen Ermittlungen den Zeugen-Hinweis auf Bernd V. in die Ermittlungen einbezogen, und wenn ja, warum wurde Bernd V., der zu diesem Zeitpunkt noch am Leben war, nicht vernommen? 7. Hat die Bundesanwaltschaft nach Bekanntwerden der neuen Hinweise 2025 die Übernahme des Verfahrens geprüft, und wenn ja, warum wurde das Verfahren nicht übernommen? 8. Liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz eigene Quellenmeldungen oder solche von Landesämtern mit Bezug zu Bernd V. vor? 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Netzwerk von Bernd V. vor? Berlin, den 26. Februar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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