Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts seit 2024 (Antwort zu Drs. 21/7214)
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Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts seit 2024 (Antwort zu Drs. 21/7214)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7458
21. Wahlperiode 03.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7214 –
Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts
seit 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Recherchen von „DIE ZEIT“ und „Tagesspiegel“ benennen 187 Todesopfer,
von denen seitens der Behörden jedoch lediglich 109 als Opfer rechter
Tötungsdelikte anerkannt sind (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/
rechte-gewalt-todesopfer-bundeskriminalamt-wiedervereinigung/komplettans
icht). Neuere Recherchen der Amadeu Antonio Stiftung benennen inzwischen
mindestens 224 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung (www.
amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/). Auch deshalb hat die
offizielle Anerkennung entsprechender Taten eine wesentlich größere
Bedeutung über den bloßen Eintrag in eine behördliche Datenkategorie hinaus.
Unter anderem wurde der neunfache Mord im Zusammenhang mit dem OEZ-
Attentat (OEZ = Olympia-Einkaufszentrum) vom 22. Juli 2016 in München
lange Zeit nicht aufgeführt, obwohl mehrere Gutachter bereits Ende 2017
einhellig von einer rassistischen und rechtsextremen Tat ausgingen (Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/7379). Erst im Oktober 2019
wurde das OEZ-Attentat (und damit diese neun Opfer) durch die bayerischen
Landesbehörden als rechtsextreme Tötungsdelikte eingestuft. Auch die
Überprüfung von Altfällen hat nicht alle Zweifelsfälle aufklären können, weil der
zeitliche Abstand zur Tat eine nachträgliche Aufklärung der Verdachtsfälle
und Neueinordnung erschwerte (vgl. u. a. www.amadeu-antonio-stiftung.de/ra
ssismus/todesopfer-rechter-gewalt/).
Auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14616 antwortete die
Bundesregierung im Februar 2025, dass dem Bundeskriminalamt (BKA) mit
Stand 24. Januar 2025 insgesamt 87 vollendete Tötungsdelikte im
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) für den
Zeitraum von 1990 bis 2023 gemeldet worden seien
(Bundestagsdrucksache 20/14905). Für das Jahr 2025 wurden nach Angaben des
Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt mehr als 42 544 rechte Straftaten (PMK-
rechts) registriert. Die Zahlen verharren damit nahezu unverändert auf dem
alarmierenden Rekordniveau des Vorjahres (Bundesministerium des Innern,
BKA Fact Sheet 2025 PMK). Zudem wurden dem BKA für das Jahr 2025
bereits sechs versuchte Tötungsdelikte im Phänomenbereich PMK-rechts
gemeldet. Darunter befindet sich beispielsweise ein versuchter Mord (§ 211 des
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Strafgesetzbuchs [StGB]) vom 3. April 2025 in St. Wendel (Saarland), der
auch dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet ist
(Bundestagsdrucksache 21/5639).
Der Umstand, dass der Mord in Regensburg vom 26. Oktober 2023 erst im
Jahr 2024 nachgemeldet wurde, zeigt zudem, dass die vorliegenden Zahlen
weiterhin dynamisch und keinesfalls als abschließend zu betrachten sind. Die
Bundesregierung lehnt eine systematische Erfassung von Nachmeldungen im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität
(KPMD-PMK) jedoch ab und bewertet diese als „zur polizeilichen
Lagebeurteilung irrelevant“ (Bundestagsdrucksache 21/4105).
Dies belegt, dass die bisher bekannten Zahlen von Tötungsdelikten in den
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität, insbesondere im
Phänomenbereich PMK-rechts, keinesfalls als abschließend betrachtet werden
können. Bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/889
(Antwort: Bundestagsdrucksache 20/1164) wurden der Bundesregierung
mehrere Fälle benannt, die bis heute nicht im Phänomenbereich PMK-rechts
erfasst sind – darunter der Brandanschlag der „Anti Kanaken Front Kempten“
vom 17. November 1990, bei dem ein fünfjähriges Kind getötet wurde, sowie
der Tod von Rolf Baginski am 4. September 1997, der an den Spätfolgen eines
rechtsextremen Angriffs in Nordhausen starb, an dem auch der spätere BfV-V-
Mann (BfV = Bundesamt für Verfassungsschutz) „Tarif“ (Michael S.) beteiligt
war (Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 573 ff., 1148 ff.). Darüber hinaus
wurden dort Friedrich Maßling (Bad Segeberg, 1993), Alexandra Rousi
(Paderborn, 1994), Christian Sonnemann (Katlenburg-Lindau, 2017) und
Phillip W. (Neunkirchen-Wiebelskirchen, 2018) benannt.
Keiner der vorgenannten Fälle findet sich nach Kenntnis der Fragesteller bis
heute in der Auflistung der Tötungsdelikte mit PMK-rechts-Hintergrund der
Sicherheitsbehörden.
1. Wie viele und welche vollendeten Tötungsdelikte für das Jahr 2024
rechnen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden
a) dem Phänomenbereich PMK-rechts,
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Meldungen vor.
b) dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung und
Dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung wird ein vollendetes
Tötungsdelikt zugerechnet, welches auch dem Themenfeld „Hasskriminalität“
(s. Antwort zu Frage 1c) zugerechnet wird.
Tatdatum Tatort Bundesland
16.10.2024 Göppingen BW
c) dem Themenfeld „Hasskriminalität“
zu (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und wann die
jeweilige Einordnung erfolgt ist, aufschlüsseln)?
Dem Themenfeld Hasskriminalität werden zwei vollendete Tötungsdelikte
zugerechnet. Zusätzlich zu dem in der Antwort zu Frage 1b genannten
Tötungsdelikt wurde folgendes Delikt gemeldet.
Tatdatum Tatort Bundesland
23.08.2024 Solingen NW
Eine automatisierte Erhebung des Datums einer Einordnung ist in der zentralen
PMK-Fallzahlendatei des Bundeskriminalamts (BKA) nicht möglich.
2. Wie viele und welche versuchten Tötungsdelikte wurden dem BKA für
das Jahr 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet, und zu wie
vielen dieser Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
Tatverdächtige ermittelt werden (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort,
Bundesland, Delikt und Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wurden mit Abfragedatum 21. Juli 2026
folgende versuchte Tötungsdelikte der PMK‑rechts für das Jahr 2024 gemeldet.
Tatdatum Tatort Bundesland Delikt
16. April 2024 Bramsche NI § 212 StGB –
Totschlag
26. Mai 2024 Stralsund MV § 212 StGB –
Totschlag
14. Juni 2024 Schwerin MV § 211 StGB – Mord
23. Juli 2024 München BY § 211 StGB – Mord
12. September 2024 Stralsund MV § 211 StGB – Mord
25. Oktober 2024 Flensburg SH § 212 StGB –
Totschlag
22. Dezember 2024 Berlin BE § 211 StGB – Mord
30. Dezember 2024 Selb BY § 212 StGB –
Totschlag
Zur Anzahl der Tatverdächtigen wird auf die zuständigen Länder verwiesen.
3. Zu welchen Tötungsdelikten, die für das Jahr 2024 im Phänomenbereich
PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht?
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das
aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung
einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch
die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde
etwaige Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus
dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse des
Parlaments hat, vgl. dazu BverfGE 51, 324 (343 f.).
Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung noch als
Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden. Zu möglichen
strafrechtlichen Ermittlungen oder Maßnahmen in Zuständigkeit der Länder, nimmt die
Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine
Stellung.
4. Bei welchen Tötungsdelikten des Jahres 2024 im Phänomenbereich
PMK-rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige
Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um
welche Vereinigungen handelt es sich (bitte einzeln auflisten)?
Eine entsprechende Organisationszugehörigkeit von Tatverdächtigen ist keine
Pflichtangabe im KPMD-PMK. Belastbare Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor. Es wird zudem auf die
Zuständigkeit der Länder verwiesen.
5. Wie viele und welche vollendeten Tötungsdelikte für das Jahr 2025
rechnen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden
a) dem Phänomenbereich PMK-rechts,
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Meldungen vor.
b) dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung und
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Meldungen vor.
c) dem Themenfeld „Hasskriminalität“
zu (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und wann die
jeweilige Einordnung erfolgt ist, aufschlüsseln)?
Dem Themenfeld Hasskriminalität wird ein vollendetes Tötungsdelikt
zugerechnet.
Tatdatum Tatort Bundesland
31. Januar 2025 Konstanz BW
6. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem
versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 3. April 2025 in St. Wendel (Saarland)
vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld
„Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache
21/5639)?
a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in
Untersuchungshaft?
b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche)
Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde?
c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften
oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder
Netzwerke (bitte einzeln benennen)?
7. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem
versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 9. Juli 2025 in Neuwied (Rheinland-
Pfalz) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld
„Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu
Bundestagsdrucksache 21/5639)?
a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in
Untersuchungshaft?
b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche)
Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde?
c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften
oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder
Netzwerke (bitte einzeln benennen)?
8. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem
versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 27. September 2025 in Ilmenau
(Thüringen) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem
Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu
Bundestagsdrucksache 21/5639)?
a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in
Untersuchungshaft?
b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche)
Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde?
c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften
oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder
Netzwerke (bitte einzeln benennen)?
9. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem
versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 2. Oktober 2025 in Friedberg (Bayern)
vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld
„Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache
21/5639)?
a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in
Untersuchungshaft?
b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche)
Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde?
c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften
oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder
Netzwerke (bitte einzeln benennen)?
Die Fragen 6 bis 9c werden zusammen beantwortet.
Für Informationen über einzelne Straftaten und Ermittlungsverfahren wird auf
die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden verwiesen.
10. Wie viele und welche versuchten Tötungsdelikte wurden dem BKA für
das Jahr 2025 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet, und zu wie
vielen dieser Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
Tatverdächtige ermittelt werden (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort,
Bundesland, Delikt und Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Im Rahmen des KPMD-PMK wurden mit Abfragedatum 21. Juli 2026 folgende
versuchte Tötungsdelikte der PMK-rechts für das Jahr 2025 gemeldet.
Tatdatum Tatort Bundesland Delikt
3. April 2025 St. Wendel SL § 211 StGB – Mord
9. Juli 2025 Neuwied RP § 211 StGB – Mord
21. Juli 2025 Magdeburg ST § 212 StGB –
Totschlag
27. September 2025 Ilmenau TH § 211 StGB – Mord
2. Oktober 2025 Friedberg BY § 211 StGB – Mord
Zur Anzahl der Tatverdächtigen wird auf die zuständigen Länder verwiesen.
11. Zu welchen Tötungsdelikten, die für das Jahr 2025 im Phänomenbereich
PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht?
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das
aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung
einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch
die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde
etwaige Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus
dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse des
Parlaments hat, vgl. dazu BverfGE 51, 324 (343 f.).
Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung noch als
Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden. Zu möglichen
strafrechtlichen Ermittlungen oder Maßnahmen in Zuständigkeit der Länder, nimmt die
Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine
Stellung.
12. Bei welchen Tötungsdelikten des Jahres 2025 im Phänomenbereich
PMK-rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige
Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um
welche Vereinigungen handelt es sich (bitte einzeln auflisten)?
Eine entsprechende Organisationszugehörigkeit von Tatverdächtigen ist keine
Pflichtangabe im KPMD-PMK. Belastbare Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor. Es wird zudem auf die
Zuständigkeit der Länder verwiesen.
13. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24.
Januar 2025 für das Jahr 2022 im Phänomenbereich PMK-rechts
nachgemeldet (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der
Nachmeldung aufschlüsseln)?
Mit Stand 21. Juli 2026 liegen im Vergleich zum Stichtag 24. Januar 2025
keine Nachmeldungen für das Jahr 2022 vor.
14. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24.
Januar 2025 für das Jahr 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts
nachgemeldet (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der
Nachmeldung aufschlüsseln)?
Mit Stand 21. Juli 2026 liegen im Vergleich zum Stichtag 24. Januar 2025
keine Nachmeldungen für das Jahr 2023 vor.
15. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24.
Januar 2025 für Jahrgänge vor 2022 im Phänomenbereich PMK-rechts
nachgemeldet (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der
Nachmeldung aufschlüsseln)?
Mit Stand 21. Juli 2026 liegen im Vergleich zum Stichtag 24. Januar 2025
keine Nachmeldungen für den Zeitraum 2001 (Einführung KPMD-PMK) bis
2022 vor.
16. Welche der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Tötungsdelikte – insbesondere der Brandanschlag in Kempten (1990) und der Tod
von Rolf Baginski (Nordhausen, 1997), darüber hinaus die auf
Bundestagsdrucksache 20/889 benannten weiteren Fälle (Friedrich Maßling,
Bad Segeberg, 1993; Alexandra Rousi, Paderborn, 1994; Christian
Sonnemann, Katlenburg-Lindau, 2017; Phillip W., Neunkirchen-
Wiebelskirchen, 2018) – wurden seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache
20/1164 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet, und wenn das
nicht der Fall ist, aus welchen Gründen erfolgte dies nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht?
Für Informationen über einzelne Straftaten und Ermittlungsverfahren wird auf
die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden verwiesen.
17. Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung eine systematische
Erfassung von Nachmeldungen im KPMD-PMK ab, und teilt sie die auf
Bundestagsdrucksache 21/4105 geäußerte Einschätzung, dass
Nachmeldungen „zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant“ seien, auch im
Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle und die Anerkennung von
Todesopfern rechter Gewalt?
Der KPMD-PMK gewährleistet die einheitliche und systematische Erhebung
der gesamten Daten zur PMK im Bundesgebiet und im Ausland, soweit hierzu
in Deutschland ein Ermittlungsverfahren geführt wird.
Im Rahmen des KPMD-PMK werden politisch motivierte Straftaten durch die
zuständigen Landeskriminalämter an das BKA übermittelt und in einer
zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem PMK stellt das
tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur
Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten
durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Rassismus“
im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren
ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem
staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische
Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Die vorliegende Frage bezieht sich offenbar auf die Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 21/4105: „Der KPMD-PMK wird als Eingangsstatistik
geführt, bei der jede politisch motivierte Straftat so früh wie möglich nach
Bekanntwerden erfasst wird. Ziel ist es, jederzeit über ein möglichst aktuelles
Lagebild zu verfügen. Ob und wann eine Nachtragsmeldung der Länder im BKA
eingegangen ist, ist zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant, weshalb es
keinen fachlichen Grund gibt, Nachtragsmeldungen zukünftig systematisch zu
erfassen.“
Der in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA dargestellte Sachstand
basiert auf den jeweilig vorliegenden Meldungen der Länder und des BKA. Eine
Erstmeldung ist so früh wie möglich nach Bekanntwerden einer politisch
motivierten Straftat zu erfassen. Insbesondere bei bedeutsamen
Ermittlungsfortschritten (z. B. Täterermittlung) sind unverzüglich Nachtragsmeldungen zu
übermitteln. Abhängig vom jeweiligen Stand der Ermittlungen speist sich der
Datenbestand der jeweiligen Auswertung heterogen aus Erst- und
Nachtragsmeldungen.
Relevant ist die zutreffende inhaltliche Abbildung im Rahmen des KPMD-
PMK. Als irrelevant hinsichtlich einer Erfassung im Rahmen des KPMD-PMK
wurde im Bezugsschreiben der Umstand bezeichnet, ob/wann eine
Nachtragsmeldung eingegangen ist.
Nachmeldungen werden mithin erfasst und bei Auswertungen berücksichtigt,
lediglich eine statistische Auswertbarkeit des Status ist nicht gegeben.
18. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der KPMD-PMK-
Kriterien oder der Definitionsgrundlagen, um eine systematischere Erfassung
und retrograde Neubewertung von Tötungsdelikten mit möglichem
rechtsextremem Hintergrund zu ermöglichen, und wenn ja, in welchem
Verfahren und unter welcher Beteiligung von Wissenschaft und
Zivilgesellschaft?
Das Definitionssystem PMK wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2001
eingeführt. Der entsprechende KPMD-PMK hat den bis dahin gültigen
Kriminalpolizeilichen Meldedient in Staatsschutzsachen (KPMD‑S) abgelöst. Das
Definitionssystem PMK wurde in den Jahren 2002, 2004, und 2015 modifiziert bzw.
neu strukturiert. Hinsichtlich der Prüfung/Überarbeitung im Jahr 2015 waren
u. a. der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und
antisemitischer Gewalt, der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e. V.,
Dr. Kati Lang sowie Dr. Christoph Kopke (Universität Potsdam) beteiligt. Im
Jahr 2022 erfolgte erneut eine umfassende Überprüfung auch unter Einbindung
wissenschaftlicher Expertise.
Das Definitionssystem PMK und die Unterlagen zum KPMD-PMK
ermöglichen eine sachgerechte und detaillierte Erfassung aller Straftaten der Politisch
motivierten Kriminalität. Eine erneute Überarbeitung der Unterlagen ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Aufgrund der inhaltlichen Nähe der Fragen 17 und 18 wird auf die Antwort zu
Frage 17 hingewiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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