polradar

Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts seit 2024 (Antwort zu Drs. 21/7214)

dip / drucksache 03.08.2026 · WP 21 · 21/7458 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts seit 2024 (Antwort zu Drs. 21/7214) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7458 21. Wahlperiode 03.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7214 – Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts seit 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Recherchen von „DIE ZEIT“ und „Tagesspiegel“ benennen 187 Todesopfer, von denen seitens der Behörden jedoch lediglich 109 als Opfer rechter Tötungsdelikte anerkannt sind (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/ rechte-gewalt-todesopfer-bundeskriminalamt-wiedervereinigung/komplettans icht). Neuere Recherchen der Amadeu Antonio Stiftung benennen inzwischen mindestens 224 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung (www. amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/). Auch deshalb hat die offizielle Anerkennung entsprechender Taten eine wesentlich größere Bedeutung über den bloßen Eintrag in eine behördliche Datenkategorie hinaus. Unter anderem wurde der neunfache Mord im Zusammenhang mit dem OEZ- Attentat (OEZ = Olympia-Einkaufszentrum) vom 22. Juli 2016 in München lange Zeit nicht aufgeführt, obwohl mehrere Gutachter bereits Ende 2017 einhellig von einer rassistischen und rechtsextremen Tat ausgingen (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/7379). Erst im Oktober 2019 wurde das OEZ-Attentat (und damit diese neun Opfer) durch die bayerischen Landesbehörden als rechtsextreme Tötungsdelikte eingestuft. Auch die Überprüfung von Altfällen hat nicht alle Zweifelsfälle aufklären können, weil der zeitliche Abstand zur Tat eine nachträgliche Aufklärung der Verdachtsfälle und Neueinordnung erschwerte (vgl. u. a. www.amadeu-antonio-stiftung.de/ra ssismus/todesopfer-rechter-gewalt/). Auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14616 antwortete die Bundesregierung im Februar 2025, dass dem Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand 24. Januar 2025 insgesamt 87 vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) für den Zeitraum von 1990 bis 2023 gemeldet worden seien (Bundestagsdrucksache 20/14905). Für das Jahr 2025 wurden nach Angaben des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt mehr als 42 544 rechte Straftaten (PMK- rechts) registriert. Die Zahlen verharren damit nahezu unverändert auf dem alarmierenden Rekordniveau des Vorjahres (Bundesministerium des Innern, BKA Fact Sheet 2025 PMK). Zudem wurden dem BKA für das Jahr 2025 bereits sechs versuchte Tötungsdelikte im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet. Darunter befindet sich beispielsweise ein versuchter Mord (§ 211 des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Strafgesetzbuchs [StGB]) vom 3. April 2025 in St. Wendel (Saarland), der auch dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet ist (Bundestagsdrucksache 21/5639). Der Umstand, dass der Mord in Regensburg vom 26. Oktober 2023 erst im Jahr 2024 nachgemeldet wurde, zeigt zudem, dass die vorliegenden Zahlen weiterhin dynamisch und keinesfalls als abschließend zu betrachten sind. Die Bundesregierung lehnt eine systematische Erfassung von Nachmeldungen im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) jedoch ab und bewertet diese als „zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant“ (Bundestagsdrucksache 21/4105). Dies belegt, dass die bisher bekannten Zahlen von Tötungsdelikten in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität, insbesondere im Phänomenbereich PMK-rechts, keinesfalls als abschließend betrachtet werden können. Bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/889 (Antwort: Bundestagsdrucksache 20/1164) wurden der Bundesregierung mehrere Fälle benannt, die bis heute nicht im Phänomenbereich PMK-rechts erfasst sind – darunter der Brandanschlag der „Anti Kanaken Front Kempten“ vom 17. November 1990, bei dem ein fünfjähriges Kind getötet wurde, sowie der Tod von Rolf Baginski am 4. September 1997, der an den Spätfolgen eines rechtsextremen Angriffs in Nordhausen starb, an dem auch der spätere BfV-V- Mann (BfV = Bundesamt für Verfassungsschutz) „Tarif“ (Michael S.) beteiligt war (Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 573 ff., 1148 ff.). Darüber hinaus wurden dort Friedrich Maßling (Bad Segeberg, 1993), Alexandra Rousi (Paderborn, 1994), Christian Sonnemann (Katlenburg-Lindau, 2017) und Phillip W. (Neunkirchen-Wiebelskirchen, 2018) benannt. Keiner der vorgenannten Fälle findet sich nach Kenntnis der Fragesteller bis heute in der Auflistung der Tötungsdelikte mit PMK-rechts-Hintergrund der Sicherheitsbehörden.  1. Wie viele und welche vollendeten Tötungsdelikte für das Jahr 2024 rechnen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden a) dem Phänomenbereich PMK-rechts, Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Meldungen vor. b) dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung und Dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung wird ein vollendetes Tötungsdelikt zugerechnet, welches auch dem Themenfeld „Hasskriminalität“ (s. Antwort zu Frage 1c) zugerechnet wird. Tatdatum Tatort Bundesland 16.10.2024 Göppingen BW c) dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zu (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und wann die jeweilige Einordnung erfolgt ist, aufschlüsseln)? Dem Themenfeld Hasskriminalität werden zwei vollendete Tötungsdelikte zugerechnet. Zusätzlich zu dem in der Antwort zu Frage 1b genannten Tötungsdelikt wurde folgendes Delikt gemeldet. Tatdatum Tatort Bundesland 23.08.2024 Solingen NW Eine automatisierte Erhebung des Datums einer Einordnung ist in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des Bundeskriminalamts (BKA) nicht möglich.  2. Wie viele und welche versuchten Tötungsdelikte wurden dem BKA für das Jahr 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet, und zu wie vielen dieser Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige ermittelt werden (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen aufschlüsseln)? Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wurden mit Abfragedatum 21. Juli 2026 folgende versuchte Tötungsdelikte der PMK‑rechts für das Jahr 2024 gemeldet. Tatdatum Tatort Bundesland Delikt 16. April 2024 Bramsche NI § 212 StGB – Totschlag 26. Mai 2024 Stralsund MV § 212 StGB – Totschlag 14. Juni 2024 Schwerin MV § 211 StGB – Mord 23. Juli 2024 München BY § 211 StGB – Mord 12. September 2024 Stralsund MV § 211 StGB – Mord 25. Oktober 2024 Flensburg SH § 212 StGB – Totschlag 22. Dezember 2024 Berlin BE § 211 StGB – Mord 30. Dezember 2024 Selb BY § 212 StGB – Totschlag Zur Anzahl der Tatverdächtigen wird auf die zuständigen Länder verwiesen.  3. Zu welchen Tötungsdelikten, die für das Jahr 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht? Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde etwaige Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat, vgl. dazu BverfGE 51, 324 (343 f.). Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung noch als Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden. Zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen oder Maßnahmen in Zuständigkeit der Länder, nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung.  4. Bei welchen Tötungsdelikten des Jahres 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um welche Vereinigungen handelt es sich (bitte einzeln auflisten)? Eine entsprechende Organisationszugehörigkeit von Tatverdächtigen ist keine Pflichtangabe im KPMD-PMK. Belastbare Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor. Es wird zudem auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.  5. Wie viele und welche vollendeten Tötungsdelikte für das Jahr 2025 rechnen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden a) dem Phänomenbereich PMK-rechts, Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Meldungen vor. b) dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung und Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Meldungen vor. c) dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zu (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und wann die jeweilige Einordnung erfolgt ist, aufschlüsseln)? Dem Themenfeld Hasskriminalität wird ein vollendetes Tötungsdelikt zugerechnet. Tatdatum Tatort Bundesland 31. Januar 2025 Konstanz BW  6. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 3. April 2025 in St. Wendel (Saarland) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache 21/5639)? a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in Untersuchungshaft? b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche) Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde? c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder Netzwerke (bitte einzeln benennen)?  7. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 9. Juli 2025 in Neuwied (Rheinland- Pfalz) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache 21/5639)? a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in Untersuchungshaft? b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche) Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde? c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder Netzwerke (bitte einzeln benennen)?  8. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 27. September 2025 in Ilmenau (Thüringen) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache 21/5639)? a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in Untersuchungshaft? b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche) Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde? c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder Netzwerke (bitte einzeln benennen)?  9. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 2. Oktober 2025 in Friedberg (Bayern) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache 21/5639)? a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in Untersuchungshaft? b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche) Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde? c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder Netzwerke (bitte einzeln benennen)? Die Fragen 6 bis 9c werden zusammen beantwortet. Für Informationen über einzelne Straftaten und Ermittlungsverfahren wird auf die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden verwiesen. 10. Wie viele und welche versuchten Tötungsdelikte wurden dem BKA für das Jahr 2025 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet, und zu wie vielen dieser Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige ermittelt werden (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen aufschlüsseln)? Im Rahmen des KPMD-PMK wurden mit Abfragedatum 21. Juli 2026 folgende versuchte Tötungsdelikte der PMK-rechts für das Jahr 2025 gemeldet. Tatdatum Tatort Bundesland Delikt 3. April 2025 St. Wendel SL § 211 StGB – Mord 9. Juli 2025 Neuwied RP § 211 StGB – Mord 21. Juli 2025 Magdeburg ST § 212 StGB – Totschlag 27. September 2025 Ilmenau TH § 211 StGB – Mord 2. Oktober 2025 Friedberg BY § 211 StGB – Mord Zur Anzahl der Tatverdächtigen wird auf die zuständigen Länder verwiesen. 11. Zu welchen Tötungsdelikten, die für das Jahr 2025 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht? Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde etwaige Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat, vgl. dazu BverfGE 51, 324 (343 f.). Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung noch als Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden. Zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen oder Maßnahmen in Zuständigkeit der Länder, nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung. 12. Bei welchen Tötungsdelikten des Jahres 2025 im Phänomenbereich PMK-rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um welche Vereinigungen handelt es sich (bitte einzeln auflisten)? Eine entsprechende Organisationszugehörigkeit von Tatverdächtigen ist keine Pflichtangabe im KPMD-PMK. Belastbare Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor. Es wird zudem auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 13. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24. Januar 2025 für das Jahr 2022 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? Mit Stand 21. Juli 2026 liegen im Vergleich zum Stichtag 24. Januar 2025 keine Nachmeldungen für das Jahr 2022 vor. 14. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24. Januar 2025 für das Jahr 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? Mit Stand 21. Juli 2026 liegen im Vergleich zum Stichtag 24. Januar 2025 keine Nachmeldungen für das Jahr 2023 vor. 15. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24. Januar 2025 für Jahrgänge vor 2022 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? Mit Stand 21. Juli 2026 liegen im Vergleich zum Stichtag 24. Januar 2025 keine Nachmeldungen für den Zeitraum 2001 (Einführung KPMD-PMK) bis 2022 vor. 16. Welche der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Tötungsdelikte – insbesondere der Brandanschlag in Kempten (1990) und der Tod von Rolf Baginski (Nordhausen, 1997), darüber hinaus die auf Bundestagsdrucksache 20/889 benannten weiteren Fälle (Friedrich Maßling, Bad Segeberg, 1993; Alexandra Rousi, Paderborn, 1994; Christian Sonnemann, Katlenburg-Lindau, 2017; Phillip W., Neunkirchen- Wiebelskirchen, 2018) – wurden seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/1164 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet, und wenn das nicht der Fall ist, aus welchen Gründen erfolgte dies nach Kenntnis der Bundesregierung nicht? Für Informationen über einzelne Straftaten und Ermittlungsverfahren wird auf die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden verwiesen. 17. Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung eine systematische Erfassung von Nachmeldungen im KPMD-PMK ab, und teilt sie die auf Bundestagsdrucksache 21/4105 geäußerte Einschätzung, dass Nachmeldungen „zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant“ seien, auch im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle und die Anerkennung von Todesopfern rechter Gewalt? Der KPMD-PMK gewährleistet die einheitliche und systematische Erhebung der gesamten Daten zur PMK im Bundesgebiet und im Ausland, soweit hierzu in Deutschland ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Im Rahmen des KPMD-PMK werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das BKA übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem PMK stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Rassismus“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Die vorliegende Frage bezieht sich offenbar auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/4105: „Der KPMD-PMK wird als Eingangsstatistik geführt, bei der jede politisch motivierte Straftat so früh wie möglich nach Bekanntwerden erfasst wird. Ziel ist es, jederzeit über ein möglichst aktuelles Lagebild zu verfügen. Ob und wann eine Nachtragsmeldung der Länder im BKA eingegangen ist, ist zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant, weshalb es keinen fachlichen Grund gibt, Nachtragsmeldungen zukünftig systematisch zu erfassen.“ Der in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA dargestellte Sachstand basiert auf den jeweilig vorliegenden Meldungen der Länder und des BKA. Eine Erstmeldung ist so früh wie möglich nach Bekanntwerden einer politisch motivierten Straftat zu erfassen. Insbesondere bei bedeutsamen Ermittlungsfortschritten (z. B. Täterermittlung) sind unverzüglich Nachtragsmeldungen zu übermitteln. Abhängig vom jeweiligen Stand der Ermittlungen speist sich der Datenbestand der jeweiligen Auswertung heterogen aus Erst- und Nachtragsmeldungen. Relevant ist die zutreffende inhaltliche Abbildung im Rahmen des KPMD- PMK. Als irrelevant hinsichtlich einer Erfassung im Rahmen des KPMD-PMK wurde im Bezugsschreiben der Umstand bezeichnet, ob/wann eine Nachtragsmeldung eingegangen ist. Nachmeldungen werden mithin erfasst und bei Auswertungen berücksichtigt, lediglich eine statistische Auswertbarkeit des Status ist nicht gegeben. 18. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der KPMD-PMK- Kriterien oder der Definitionsgrundlagen, um eine systematischere Erfassung und retrograde Neubewertung von Tötungsdelikten mit möglichem rechtsextremem Hintergrund zu ermöglichen, und wenn ja, in welchem Verfahren und unter welcher Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft? Das Definitionssystem PMK wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2001 eingeführt. Der entsprechende KPMD-PMK hat den bis dahin gültigen Kriminalpolizeilichen Meldedient in Staatsschutzsachen (KPMD‑S) abgelöst. Das Definitionssystem PMK wurde in den Jahren 2002, 2004, und 2015 modifiziert bzw. neu strukturiert. Hinsichtlich der Prüfung/Überarbeitung im Jahr 2015 waren u. a. der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e. V., Dr. Kati Lang sowie Dr. Christoph Kopke (Universität Potsdam) beteiligt. Im Jahr 2022 erfolgte erneut eine umfassende Überprüfung auch unter Einbindung wissenschaftlicher Expertise. Das Definitionssystem PMK und die Unterlagen zum KPMD-PMK ermöglichen eine sachgerechte und detaillierte Erfassung aller Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität. Eine erneute Überarbeitung der Unterlagen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der Fragen 17 und 18 wird auf die Antwort zu Frage 17 hingewiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen