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Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts seit 2024

dip / drucksache 20.07.2026 · WP 21 · 21/7214 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts seit 2024 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7214 21. Wahlperiode 20.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts seit 2024 Recherchen von „DIE ZEIT“ und „Tagesspiegel“ benennen 187 Todesopfer, von denen seitens der Behörden jedoch lediglich 109 als Opfer rechter Tötungsdelikte anerkannt sind (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/r echte-gewalt-todesopfer-bundeskriminalamt-wiedervereinigung/komplettans icht). Neuere Recherchen der Amadeu Antonio Stiftung benennen inzwischen mindestens 224 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung (www.a madeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/). Auch deshalb hat die offizielle Anerkennung entsprechender Taten eine wesentlich größere Bedeutung über den bloßen Eintrag in eine behördliche Datenkategorie hinaus. Unter anderem wurde der neunfache Mord im Zusammenhang mit dem OEZ-Attentat (OEZ = Olympia-Einkaufszentrum) vom 22. Juli 2016 in München lange Zeit nicht aufgeführt, obwohl mehrere Gutachter bereits Ende 2017 einhellig von einer rassistischen und rechtsextremen Tat ausgingen (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/7379). Erst im Oktober 2019 wurde das OEZ-Attentat (und damit diese neun Opfer) durch die bayerischen Landesbehörden als rechtsextreme Tötungsdelikte eingestuft. Auch die Überprüfung von Altfällen hat nicht alle Zweifelsfälle aufklären können, weil der zeitliche Abstand zur Tat eine nachträgliche Aufklärung der Verdachtsfälle und Neueinordnung erschwerte (vgl. u. a. www.amadeu-antonio-stiftung.de/rassismus/tode sopfer-rechter-gewalt/). Auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14616 antwortete die Bundesregierung im Februar 2025, dass dem Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand 24. Januar 2025 insgesamt 87 vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) für den Zeitraum von 1990 bis 2023 gemeldet worden seien (Bundestagsdrucksache 20/14905). Für das Jahr 2025 wurden nach Angaben des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt mehr als 42 544 rechte Straftaten (PMK-rechts) registriert. Die Zahlen verharren damit nahezu unverändert auf dem alarmierenden Rekordniveau des Vorjahres (Bundesministerium des Innern, BKA Fact Sheet 2025 PMK). Zudem wurden dem BKA für das Jahr 2025 bereits sechs versuchte Tötungsdelikte im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet. Darunter befindet sich beispielsweise ein versuchter Mord (§ 211 des Strafgesetzbuchs [StGB]) vom 3. April 2025 in St. Wendel (Saarland), der auch dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet ist (Bundestagsdrucksache 21/5639). Der Umstand, dass der Mord in Regensburg vom 26. Oktober 2023 erst im Jahr 2024 nachgemeldet wurde, zeigt zudem, dass die vorliegenden Zahlen weiterhin dynamisch und keinesfalls als abschließend zu betrachten sind. Die Bundesregierung lehnt eine systematische Erfassung von Nachmeldungen im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) jedoch ab und bewertet diese als „zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant“ (Bundestagsdrucksache 21/4105). Dies belegt, dass die bisher bekannten Zahlen von Tötungsdelikten in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität, insbesondere im Phänomenbereich PMK-rechts, keinesfalls als abschließend betrachtet werden können. Bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/889 (Antwort: Bundestagsdrucksache 20/1164) wurden der Bundesregierung mehrere Fälle benannt, die bis heute nicht im Phänomenbereich PMK-rechts erfasst sind – darunter der Brandanschlag der „Anti Kanaken Front Kempten“ vom 17. November 1990, bei dem ein fünfjähriges Kind getötet wurde, sowie der Tod von Rolf Baginski am 4. September 1997, der an den Spätfolgen eines rechtsextremen Angriffs in Nordhausen starb, an dem auch der spätere BfV-V- Mann (BfV = Bundesamt für Verfassungsschutz) „Tarif“ (Michael S.) beteiligt war (Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 573 ff., 1148 ff.). Darüber hinaus wurden dort Friedrich Maßling (Bad Segeberg, 1993), Alexandra Rousi (Paderborn, 1994), Christian Sonnemann (Katlenburg-Lindau, 2017) und Phillip W. (Neunkirchen-Wiebelskirchen, 2018) benannt. Keiner der vorgenannten Fälle findet sich nach Kenntnis der Fragesteller bis heute in der Auflistung der Tötungsdelikte mit PMK-rechts-Hintergrund der Sicherheitsbehörden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele und welche vollendeten Tötungsdelikte für das Jahr 2024 rechnen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden a) dem Phänomenbereich PMK-rechts, b) dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung und c) dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zu (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und wann die jeweilige Einordnung erfolgt ist, aufschlüsseln)?  2. Wie viele und welche versuchten Tötungsdelikte wurden dem BKA für das Jahr 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet, und zu wie vielen dieser Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige ermittelt werden (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen aufschlüsseln)?  3. Zu welchen Tötungsdelikten, die für das Jahr 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht?  4. Bei welchen Tötungsdelikten des Jahres 2024 im Phänomenbereich PMK- rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um welche Vereinigungen handelt es sich (bitte einzeln auflisten)?  5. Wie viele und welche vollendeten Tötungsdelikte für das Jahr 2025 rechnen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden a) dem Phänomenbereich PMK-rechts, b) dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung und c) dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zu (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und wann die jeweilige Einordnung erfolgt ist, aufschlüsseln)?  6. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 3. April 2025 in St. Wendel (Saarland) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache 21/5639)? a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in Untersuchungshaft? b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche) Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde? c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder Netzwerke (bitte einzeln benennen)?  7. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 9. Juli 2025 in Neuwied (Rheinland- Pfalz) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache 21/5639)? a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in Untersuchungshaft? b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche) Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde? c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder Netzwerke (bitte einzeln benennen)?  8. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 27. September 2025 in Ilmenau (Thüringen) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache 21/5639)? a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in Untersuchungshaft? b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche) Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde? c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder Netzwerke (bitte einzeln benennen)?  9. Welche Ermittlungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem versuchten Mord (§ 211 StGB) vom 2. Oktober 2025 in Friedberg (Bayern) vor, der dem Phänomenbereich PMK-rechts und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet wurde (vgl. Anlage zu Bundestagsdrucksache 21/5639)? a) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, und befinden sich diese in Untersuchungshaft? b) Welches konkrete (z. B. rassistische, antisemitische, islamfeindliche) Motiv liegt der Tat nach derzeitigem Ermittlungsstand zugrunde? c) Gibt es bei den Tatverdächtigen Erkenntnisse über Mitgliedschaften oder Sympathien für rechtsextreme Organisationen, Parteien oder Netzwerke (bitte einzeln benennen)? 10. Wie viele und welche versuchten Tötungsdelikte wurden dem BKA für das Jahr 2025 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet, und zu wie vielen dieser Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige ermittelt werden (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen aufschlüsseln)? 11. Zu welchen Tötungsdelikten, die für das Jahr 2025 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht? 12. Bei welchen Tötungsdelikten des Jahres 2025 im Phänomenbereich PMK- rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um welche Vereinigungen handelt es sich (bitte einzeln auflisten)? 13. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24. Januar 2025 für das Jahr 2022 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? 14. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24. Januar 2025 für das Jahr 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet (bitte jeweils nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? 15. Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem BKA seit dem 24. Januar 2025 für Jahrgänge vor 2022 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland und Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? 16. Welche der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Tötungsdelikte – insbesondere der Brandanschlag in Kempten (1990) und der Tod von Rolf Baginski (Nordhausen, 1997), darüber hinaus die auf Bundestagsdrucksache 20/889 benannten weiteren Fälle (Friedrich Maßling, Bad Segeberg, 1993; Alexandra Rousi, Paderborn, 1994; Christian Sonnemann, Katlenburg-Lindau, 2017; Phillip W., Neunkirchen- Wiebelskirchen, 2018) – wurden seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/1164 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet, und wenn das nicht der Fall ist, aus welchen Gründen erfolgte dies nach Kenntnis der Bundesregierung nicht? 17. Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung eine systematische Erfassung von Nachmeldungen im KPMD-PMK ab, und teilt sie die auf Bundestagsdrucksache 21/4105 geäußerte Einschätzung, dass Nachmeldungen „zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant“ seien, auch im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle und die Anerkennung von Todesopfern rechter Gewalt? 18. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der KPMD-PMK-Kriterien oder der Definitionsgrundlagen, um eine systematischere Erfassung und retrograde Neubewertung von Tötungsdelikten mit möglichem rechtsextremem Hintergrund zu ermöglichen, und wenn ja, in welchem Verfahren und unter welcher Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft? Berlin, den 14. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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