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Doppelstandards beenden - Exportverbot für nicht genehmigte Pflanzenschutzmittel und Nulltoleranz für Rückstände verbotener Wirkstoffe in Lebensmitteln

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8073 · Antrag · Original ↗

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Doppelstandards beenden - Exportverbot für nicht genehmigte Pflanzenschutzmittel und Nulltoleranz für Rückstände verbotener Wirkstoffe in Lebensmitteln Antrag der Abgeordneten Ina Latendorf, Charlotte Antonia Neuhäuser, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Doppelstandards beenden – Exportverbot für nicht genehmigte Pflanzenschutzmittel und Nulltoleranz für Rückstände verbotener Wirkstoffe in Lebensmitteln Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Jährlich werden nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) weltweit rund 3,8 Millionen Tonnen Pestizide ausgebracht (vgl. www.fao.org/statistics/highlights-archive/highlights-detail/pesticides-use- andtrade-1990-2023/en) – etwa doppelt so viel wie noch 1990. Während diese Mittel global gehandelt werden, endet ihre Regulierung häufig an nationalen Grenzen. Die Vorschriften zu Zulassung, Vertrieb, Anwendung und zulässigen Rückstandshöchstgehalten unterscheiden sich erheblich zwischen Staaten und Regionen. Diese Unterschiede sowie bestehende regulatorische Lücken werden von Agrarchemiekonzernen gezielt genutzt, um ihr milliardenschweres Geschäft auszubauen und aufrechtzuerhalten. Das bleibt nicht ohne Folgen: Weltweit kommt es jährlich zu rund 385 Millionen unbeabsichtigten akuten Pestizidvergiftungen, darunter etwa 11.000 Todesfälle. Bei einer globalen landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung von rund 860 Millionen Menschen bedeutet dies, dass jedes Jahr mehr als 40 Prozent der in der Landwirtschaft Beschäftigten von einer Pestizidvergiftung betroffen sind (vgl. https://pan-ger- many.org/pestizide/weltweite-pestizidvergiftungen-im-fokus-teil-1/). Besonders gefährdet sind Bäuerinnen, Landarbeiter sowie die ländliche Bevölkerung insgesamt. Die Ursachen sind vielfältig: Dazu zählen unzureichender Arbeitsschutz, mangelnde Sachkenntnis im Umgang mit Pestiziden, deren großflächige und teils siedlungsnahe Ausbringung – etwa durch Flugzeuge –, eine unzureichende Infrastruktur für die sichere Entsorgung sowie nicht zuletzt die hohe Toxizität der eingesetzten Pestizide selbst. Hinzu kommen immer wieder Defizite bei Risikobewertungen, unzureichende Zulassungsverfahren und fehlende Kontrollen. Rückstände der Pestizide in Lebensmitteln, Trinkwasser, Luft, Staub und Niederschlägen gefährden darüber hinaus die gesamte Bevölkerung. Die gesundheitlichen Folgen reichen von akuten Vergiftungen bis zu chronischen Erkrankungen wie Krebs, Nierenversagen, neurologischen Schäden und Fruchtbarkeitsstörungen. Auch Umwelt und Biodiversität werden erheblich beeinträchtigt: Böden, Gewässer sowie Bestäuber und andere Nützlinge sind besonders betroffen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8073 21. Wahlperiode 21.09.2026 Der globale Markt für Pestizide hatte im Jahr 2024 ein Volumen von rund 80,7 Milliarden US-Dollar (vgl. www.intelmarketresearch.com/pesticides-market-11077). Deutschland ist eines der wichtigsten Exportländer für Pestizide und Pestizidwirkstoffe, darunter auch viele, die in der EU aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht zugelassen bzw. genehmigt sind. BASF exportierte zum Beispiel Glufosinat, ein Herbizid, das die Fruchtbarkeit schädigen kann oder Mancozeb. Das Fungizid gilt als hormonaktiver Stoff und kann sowohl die Fruchtbarkeit als auch ungeborene Kinder schädigen; in der EU wurde es deshalb bereits 2020 verboten. Man spricht von Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden, wenn die Anwendung bestimmter Mittel zwar in der EU verboten ist, nicht jedoch ihre Herstellung und ihr Export in Drittstaaten außerhalb der EU. Neben fertigen Produkten werden von den Unternehmen auch hochgefährliche Wirkstoffe exportiert, die erst in den Zielländern zu Pestiziden weiterverarbeitet werden. Im Jahr 2024 genehmigten die EU-Mitgliedstaaten den Export von knapp 122.000 Tonnen Pestiziden und Wirkstoffen, die innerhalb der EU verboten sind – ein Anstieg von rund 50 Prozent gegenüber 2018 (etwa 81.000 Tonnen). Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der für den Export gemeldeten, nicht genehmigten Pestizidwirkstoffe von 41 auf 75. Deutschland spielt hierbei eine zentrale Rolle: Mehr als 40 Prozent der EU- weiten Exportmengen entfallen auf deutsche Meldungen. Mit rund 50.000 Tonnen im Jahr 2024 – etwa sechsmal so viel wie im Jahr 2018 – ist Deutschland zum wichtigsten europäischen Umschlagplatz für den Export verbotener Pestizide und Wirkstoffe geworden (vgl. https://www.publiceye.ch/de/themen/pestizide/massive-zunahme-der- exporte-aus-der-eu). Die Ausfuhren gehen überwiegend in Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, in denen die Risiken für Gesundheit und Umwelt besonders hoch sind. Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits auf diese Doppelstandards reagiert. In Frankreich ist seit dem 1. Januar 2022 die Herstellung, Lagerung und Verbringung von Pestiziden mit in der EU nicht genehmigten Wirkstoffen untersagt. Belgien hat den Export solcher Mittel im Jahr 2025 per königlichem Erlass verboten. Zugleich gelangen Teile dieser exportierten Stoffe über importierte Lebensmittel wieder in die EU zurück. In Produkten wie Tee, Reis und Gewürzen wurden wiederholt Rückstände von Wirkstoffen nachgewiesen, die in der EU nicht zugelassen sind; teilweise wurden dabei auch die geltenden Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels, MRL) überschritten (vgl. www.foodwatch.org/fileadmin/-INT/pesticides/ banned_pesticides_on_the_menu_residues_found_in_tea_rice_and_spices.pdf). Vor diesem Hintergrund fordern Verbraucherschutzorganisationen strengere Regelungen bis hin zu einer Nulltoleranz für Rückstände nicht genehmigter Pestizidwirkstoffe in Lebensmitteln. Frankreich hat Anfang 2026 bereits erste Konsequenzen gezogen und den Import bestimmter Obst- und Gemüseerzeugnisse vorübergehend untersagt, sofern diese Rückstände bestimmter in der EU nicht zugelassener Wirkstoffe enthalten (vgl. www.legifrance.gouv.fr/download/pdf?id=TzmXwhRs1J1iO-sfKLA8Td2zup- 93I6QTVIOrDQLksWk=). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Menschen und Umwelt im Globalen Süden und in Deutschland wirksam zu schützen und dafür 1. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes mit folgenden Eckpunkten vorzulegen: a) ein Verbot der Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, deren Genehmigung bzw. Zulassung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde, sowie von nicht zugelassenen Beistoffen, Safenern und Synergisten und von Pflanzenschutzmitteln, die solche Stoffe enthalten; b) eine Melde- und Dokumentationspflicht für die Ausfuhr der Wirkstoffe, insbesondere mit Angaben zu Menge, exportierender Firma, Empfängerländern und abnehmenden Unternehmen, um mehr Transparenz im Wirkstoffhandel zu schaffen; 2. sich auf EU-Ebene für eine unionsweite Regelung einzusetzen, die Herstellung, Lagerung und Ausfuhr von Wirkstoffen, Beistoffen, Safenern und Synergisten sowie von Pflanzenschutzmitteln verbietet, sofern deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde; 3. sich der Initiative Frankreichs anzuschließen und einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Import von Lebensmitteln verbietet, die Rückstände von in der EU nicht genehmigten bzw. zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen enthalten; 4. sich auf EU-Ebene für eine unionsweite Regelung einzusetzen, die einen solchen Importschutz auf Grundlage des Nulltoleranzprinzips – definiert als Rückstandsgehalt unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze – verbindlich verankert. Berlin, den 7. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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