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Korrektur der COVID-19-Impfstoffpolitik und Moratorium für gegenwärtig zugelassene mRNA-COVID-19-Impfstoffe

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4283 · Antrag · Original ↗

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Korrektur der COVID-19-Impfstoffpolitik und Moratorium für gegenwärtig zugelassene mRNA-COVID-19-Impfstoffe Antrag der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, René Bochmann, Erhard Brucker, Hauke Finger, Boris Gamanov, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Michael Kaufmann, Edgar Naujok, Jan Wenzel Schmidt, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Korrektur der COVID-19-Impfstoffpolitik und Moratorium für gegenwärtig zugelassene mRNA-COVID-19-Impfstoffe Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine Korrektur der COVID-19-Impfpolitik vorzunehmen; 2. hierzu Neubewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts, der Ständigen Impfkommission und der deutschen Vertreter im Committee for Medicinal Products for Human Use einzuholen, welche auf der Basis neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse basieren und diese der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; 3. bis zum Abschluss der Neubewertung die Zurückziehung der Zulassungen sämtlicher mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 herbeizuführen. Berlin, den 24. Februar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Deutscher Bundestag Drucksache 21/4283 21. Wahlperiode 24.02.2026 Begründung Die beschleunigte Entwicklung, Zulassung und breite Bereitstellung von Impf-stoffen war ein zentraler Bestandteil der Strategie im Rahmen der Coronapolitik. Die COVID-19-Pandemie und die mod-mRNA-Impfstoffe haben jedoch gezeigt, dass verkürzte Zulassungsprozesse das Vertrauen vieler Menschen stark beschädigten und dass deshalb die Nutzen-Risiko-Abwägungen dynamisch neu bewertet werden müssen. Ebenso zeigte sich, dass sich das Misstrauen der Bevölkerung auf das generelle Vertrauen in alle Impfstoffe ausgewirkt hat und daher der Einsatz aller Impfstoffe durch eine unabhängige Prüfung neu gerechtfertigt werden muss. Da viele der besagten Impfstoffe heute noch verfügbar, verabreicht und beworben werden, bedeutet eine staatliche Verantwortung im Sinne des Schutzes der Bevölkerung auch das kontinuierliche Überprüfen von Impfstoffen auf Wirksamkeit und Gesundheitsgefahren. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor möglichen Impfnebenwirkungen oder Impfschäden – ein Schutz, der nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich geboten ist. Eine aktuelle Forderung nach einem mRNA-Moratorium von über 3.000 Ärzten, Wissenschaftlern und über 12.000 Unterzeichnern unterstreicht den gesellschaftlichen Wunsch nach einer objektiven, faktenbasierten Neubewertung. Internationale Entwicklungen zeigen, dass verschiedene Staaten bereits Schritte unternommen haben, COVID- 19-Impfstoffe oder deren Beschaffung vorsorglich neu zu bewerten oder den weiteren Einsatz an aktualisierte wissenschaftliche Prüfungen zu knüpfen. Diese Beispiele verdeutlichen, dass Neubewertungen im Bereich der Arzneimittelsicherheit weder ungewöhnlich noch politisch motiviert sind, sondern Ausdruck wissenschaftlich fundierter und verantwortungsvoller Gesundheitspolitik. Das Paul-Ehrlich-Institut vermeldete in seinem Pharmakovigilanzbericht zur Anwendung der COVID-19- Impfstoffe – Sachstand 31.12.2024 – mehr als 350.000 Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen einer COVID-19-Impfung, davon mehr als 60.000 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen. Sachsen hat zudem erstmals drei Todesfälle im Zusammenhang mit der Corona-Impfung anerkannt. Im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-Impfung war zudem ein signifikanter Anstieg der Krankheitstage der Bevölkerung zu verzeichnen. Ein aktuelles Beispiel zur Neubewertung der Impfstoffpolitik liefert die Slowakei, die 2025 den Kauf bestimmter COVID-19-Impfstoffdosen vorübergehend ausgesetzt hat, um eine erneute Sicherheitsüberprüfung durch die Slowakische Akademie der Wissenschaften abzuwarten. Die Regierung betonte, dass sämtliche Entscheidungen unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Daten erfolgen müssen. Dieser Schritt zeigt, dass Staaten legitim und im Sinne des Bevölkerungsschutzes erneut prüfen können, ob bestehende Erkenntnisse aktualisiert oder regulatorische Maßnahmen angepasst werden müssen. Bereits im Jahr 2021 setzten zahlreiche europäische Länder – darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Irland, die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Schweden – den AstraZeneca-Impfstoff aufgrund des Auftretens schwerwiegender thrombotischer Ereignisse zeitweise und vorsorglich aus. Dies war ein typischer Vorgang verantwortungsvoller Arzneimittelsicherheit und zeigt, dass Neubewertungen Bestandteil transparenter Risikoüberwachung sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, dass auch Deutschland durch die Bundesregierung, das Paul- Ehrlich-Institut (PEI), die Ständige Impfkommission (STIKO) sowie die deutschen Vertreter im Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) eine strukturierte, unabhängige und transparent dokumentierte Neubewertung der COVID-19-Impfstoffe vornimmt. Diese Neubewertung soll sich auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Die zuständigen Institutionen müssen aufgrund der hohen Dringlichkeit von potenziell tödlichen Konsequenzen, die mit höchsten Krankenquoten zu tun haben, sehr zeitnah an dieser Neubewertung arbeiten. Die Vertreter der Institutionen legen schnellstmöglich einen ersten Einschätzungsbericht mit den einheitlichen oder auch divergierenden Sichtweisen vor. Danach folgen monatliche Zwischenberichte. Der Abschlussbericht wird dem Bundestag spätestens 18 Monate nach Einsetzung vorgelegt und enthält klare Empfehlungen für die zukünftige Vorgehensweise. Berücksichtigt werden müssen hierbei insbesondere Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit, Schwangerschaftskomplikationen, Autoimmunerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, die Morbidität und Mortalität der Bevölkerung, den Effekt von Spikeproteinen, sowie Fremd- und Eigenschutz. Im Ergebnis muss auch eine Beurteilung über das Verhältnis von Begleitschäden und, auch individuell, verifizierbarem Nutzen einer solchen Impfung stehen. Ziel ist es, die Bevölkerung bestmöglich vor möglichen Impfnebenwirkungen und Impfschäden zu schützen, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken und sicherzustellen, dass alle Empfehlungen und regulatorischen Entscheidungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft beruhen. Eine solche Neubewertung ist Ausdruck verantwortungsvoller und vorsorgender Gesundheitspolitik. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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