Quantitative und qualitative Schwellenwerte zur Auslösung einer Risikowarnung
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Quantitative und qualitative Schwellenwerte zur Auslösung einer Risikowarnung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5215
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Quantitative und qualitative Schwellenwerte zur Auslösung einer Risikowarnung
Die öffentliche Debatte über Sicherheit, Wirksamkeit und Nebenwirkungen der
in Deutschland eingesetzten SARS‑CoV‑2‑Impfstoffe ist nach Wahrnehmung
der Fragesteller weiterhin in besonderer Weise von der Frage geprägt, nach
welchen Maßstäben Verdachtsmeldungen ausgewertet und ab wann aus
Meldedaten behördliche Risikosignale, Warnungen oder regulatorische Maßnahmen
abgeleitet werden. Für das Vertrauen in staatliches Handeln ist in den Augen
der Fragesteller hierbei eine nachvollziehbare, fortlaufende Pharmakovigilanz
erforderlich, die nicht nur Fallzahlen ausweist, sondern auch offenlegt, ab
welchen Schwellenwerten und nach welchen statistischen Verfahren
Sicherheitsauffälligkeiten als Signal gewertet werden und welche Folgemaßnahmen daraus
folgen.
Vor diesem Hintergrund wird durch die Fragesteller ein erhebliches
Transparenzdefizit bei der Darstellung und Bewertung von Verdachtsmeldungen zu
Nebenwirkungen im Zusammenhang mit SARS‑CoV‑2‑Impfstoffen gesehen. In
diesem Zusammenhang weisen sie auf die Stellungnahme der Sachverständigen
Ramona Gerlinger (Bundesverein Impfgeschädigter e. V.) im Rahmen der
Anhörung der Enquete‑Kommission „Aufarbeitung der Corona‑Pandemie und
Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ (Kommissionsdrucksache
21(27)8 vom 6. November 2025) hin, in der u. a. auf praktische Hürden bei der
Nutzung und Auswertung veröffentlichter Daten hingewiesen wird.
Danach stellt das Paul‑Ehrlich‑Institut (PEI) Nebenwirkungsdaten in
Excel‑Datensätzen bereit (ein Datensatz für den Zeitraum 27. Dezember 2020
bis 31. Dezember 2023, ein weiterer für 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024),
deren Auswertung zur Ermittlung belastbarer Statistiken als sehr aufwendig
beschrieben wird; zudem wird für Daten auf Ebene der Europäischen
Arzneimittel‑Agentur (EMA) eine besondere Unübersichtlichkeit vorgetragen
(u. a. technische Ausfälle, grobe Suchlogik sowie die Notwendigkeit,
Nebenwirkungen exakt mit der richtigen Begrifflichkeit zu suchen). Weiter wird
ausgeführt, dass die vom PEI veröffentlichten deutschen Zahlen über Jahre nicht
mit den EMA‑Zahlen übereingestimmt hätten und dass das PEI seit 2023 nach
dieser Darstellung nur noch auf EMA‑Zahlen verweist, ohne eigene
Sicherheitsberichte weiter zu veröffentlichen (ebd.). In der genannten Stellungnahme
werden für Deutschland insgesamt 363 785 Verdachtsmeldungen zum Stichtag
30. Juni 2025 und 364 390 Verdachtsmeldungen zum Stichtag 6. November
2025 ausgewiesen; exemplarisch werden u. a. 225 562 Meldungen zu
Tozinameran (Pfizer/BioNTech), 67 224 zu Elasomeran (Moderna), 55 391 zu ChA-
dOx1 nCoV‑19 (AstraZeneca), 12 372 zu Ad26.COV2.S (Janssen) sowie 1 029
zu Novavax genannt.
Für die öffentliche und parlamentarische Nachprüfung ist nach Auffassung der
Fragesteller entscheidend, dass Kriterien, Grenzwerte und Verfahren, nach
denen Risikosignale identifiziert, bewertet und kommuniziert werden,
transparent und überprüfbar sind. Soweit dies nicht in nachvollziehbarer Weise erfolgt,
kann dies nicht nur die parlamentarische Kontrolle und öffentliche
Nachprüfung beeinträchtigen, sondern auch den Eindruck bzw. den Verdacht einer
strukturellen Vertuschung befördern. Die nachfolgenden Fragen zielen daher
darauf ab, die Maßstäbe, Schwellenwerte, Meldewege und
Auswertungsmethoden der zuständigen Stellen, einschließlich des Umgangs mit möglicher
Untererfassung sowie der Identifikation von Häufungen (z. B. im Zeitverlauf oder
chargenbezogen), transparent zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche quantitativen oder qualitativen Schwellenwerte (z. B. Anzahl
schwerwiegender Nebenwirkungen oder Todesfälle je 100 000 Impfungen
und Monat, differenziert nach Chargen) legte bzw. legt das Paul-Ehrlich-
Institut (PEI) zugrunde, um eine offizielle Risikowarnung, einen
Sicherheitsalarm oder regulatorische Maßnahmen zu empfehlen?
2. Ist bei der Festlegung der Schwellenwerte (z. B. Anzahl schwerwiegender
Nebenwirkungen oder Todesfälle je 100 000 Impfungen und Monat) die
als sicher anzunehmende Untererfassung berücksichtigt, und wenn ja,
durch welchen Faktor?
3. Ab welchen Grenzwerten ist bzw. war das PEI verpflichtet, das
Bundesministerium für Gesundheit, die Europäische Arzneimittel-Agentur
(EMA), oder weitere nationale oder internationale Aufsichtsbehörden
formell über Sicherheitsauffälligkeiten zu informieren?
4. Welche statistischen Methoden wurden vom PEI angewandt, um eine
Häufung von Nebenwirkungen oder Todesfällen einzelner
Impfstoffchargen zu identifizieren und zu bewerten?
5. Wie viele der beim PEI eingegangenen Meldungen über Verdachtsfälle
von Nebenwirkungen wurden in den offiziell veröffentlichten Statistiken
des PEI nicht erfasst, und welche Gründe liegen jeweils dafür vor?
6. Nach welchen Kriterien werden vom PEI die an dieses gemeldeten
Nebenwirkungen in die Statistik aufgenommen?
7. Welche Kriterien schließen die Aufnahme von Nebenwirkungsmeldungen
in die statistische Erfassung des PEI aus?
8. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend sowie gegenwärtig die
Angemessenheit der durch das PEI vorgenommenen Qualitäts- und
Sicherheitsprüfungen im Zusammenhang mit der erstmaligen breiten sowie
gegenwärtigen Anwendung modifizierter mRNA (Messenger-
Ribonukleinsäure)-Impfstoffe?
9. Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis erfolgte die
Sicherheitsbewertung der bei COVID-19-mRNA-Impfstoffen eingesetzten
Wirkstoffmenge?
10. Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis erfolgte die
Sicherheitsbewertung der Wirkstoffintensität?
11. Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis erfolgte die
Sicherheitsbewertung der Wirkungsdauer der modifizierten mRNA im menschlichen
Körper?
12. Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis erfolgte die
Sicherheitsbewertung der Menge der in menschlichen Zellen produzierten Spike-Proteine?
13. Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis erfolgte die
Sicherheitsbewertung der Stabilität und Verweildauer von mRNA und Lipidnanopartikeln
im Blutkreislauf und in Organen?
14. Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis erfolgte die
Sicherheitsbewertung der Abbaugeschwindigkeit der Inhaltsstoffe der mRNA-Impfstoffe
im menschlichen Körper?
15. Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis erfolgte die
Sicherheitsbewertung der Organ- und Zellverteilung der Wirkstoffe und ihrer
Abbauprodukte?
16. Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis erfolgte die
Sicherheitsbewertung für besondere Risikogruppen, insbesondere junge Männer (z. B. im
Hinblick auf Myokarditis) sowie Personen mit Autoimmun- oder
Krebserkrankungen?
17. Welche stereochemischen Prüfungen wurden in welchen Zulassungs- und
Überwachungsverfahren im Zusammenhang mit COVID-Impfstoffen
durchgeführt?
18. Ist der Bundesregierung das Schreiben der Wissenschaftler Prof. Dr. Jörg
Matysik, Prof. Dr. Gerald Dyker, Prof. Dr. Andreas Schnepf,
Prof. Dr. Tobias Unruh sowie Prof. Dr. Martin Winkler vom 4.
September 2025 an das Paul-Ehrlich-Institut bekannt, und wie wurde seitens des
PEI ggf. auf dieses Schreiben reagiert?
19. Wurde bei den Zulassungsstudien die Stereoproblematik von ALC‑0315
beachtet?
Wenn nicht, wie konnte es zu so einer Vernachlässigung eines nach
Auffassung der Fragesteller elementaren Aspektes der Arzneimittelsicherheit
kommen?
20. Verwendet der Hersteller von Comirnaty nach Kenntnis der
Bundesregierung ein Gemisch der Stereoisomeren, und wenn ja, welches genau?
21. Gab es Untersuchungen an Lipidnanopartikeln, ob die Stereoisomere
selektiv clustern, d. h. entmischen sich die Stereoisomere bei der
Herstellung der Nanopartikel?
22. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung, da auch die mRNA chiral ist,
unterschiedliche Wechselwirkungen zu erwarten, könnte die
stereochemische Zusammensetzung in den verschiedenen Chargen des Impfstoffes
unterschiedlich sein und so für die verschiedenen Wirkungs- und
Nebenwirkungsprofile verantwortlich sein?
Berlin, den 7. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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