Empfehlung des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen
Text
Empfehlung des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener,
Linda Heitmann, Dr. Anja Reinalter, Dr. Till Steffen, Johannes Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Empfehlung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen
Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ zur Altersgrenze für
Energydrinks umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine verlässliche Ernährungspolitik umfasst auch den Gesundheitsschutz von Kindern
und Jugendlichen als ein zentrales öffentliches Anliegen und verlangt klare
Regelungen, wo wissenschaftliche Erkenntnisse eindeutige Risiken belegen. Die Einführung
einer Altersgrenze für Energydrinks, wie vom Bürgerrat „Ernährung im Wandel:
Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ gefordert, ist als solches
evidenzbasiert und wird präventiv wirksam. Die gesundheitlichen Risiken eines erhöhten
Koffeinkonsums in jungen Altersgruppen sind wissenschaftlich umfassend
dokumentiert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2015 dargelegt,
dass für Minderjährige ab einer täglichen Aufnahme von mehr als 3 Milligramm
Koffein pro Kilogramm Körpergewicht gesundheitliche Risiken für Herz und Kreislauf
bestehen können (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.20-
15.4102). Befragungen zum Konsumverhalten zeigen, dass rund zwei Drittel der 14-
bis 18-Jährigen Energydrinks konsumieren (www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/
Themen/Energy_Drinks/2024-09-30_Umfrage_Tabellen_Energydrinks.pdf). Sie zeigen
auch, dass ein substantieller Anteil der Kinder und Jugendlichen zu bestimmten
Gelegenheiten hohe Mengen von einem Liter und mehr zu sich nimmt (www.bfr.bund.de/-
cm/343/kinder-und-jugendliche-uebermaessiger-konsum-von-energy-drinks-erhoeht-
gesundheitsrisiko-fuer-herz-und-kreislauf.pdf). Das heißt, die als unbedenklich
erachtete Koffeinaufnahme kann deutlich überschritten werden. Der zum Teil viel zu hohe
Zuckergehalt ist ein weiterer gesundheitlicher Risikofaktor.
Auf europäischer Ebene existieren bereits einschlägige Regelungen: In mehreren EU-
Mitgliedstaaten – darunter Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn
– ist der Verkauf an unter 18-Jährige untersagt. Die Europäische Kommission hat
kürzlich festgestellt, dass sie auf EU-Ebene keinen weiteren Handlungsbedarf sieht, da
nationale Regelungen zulässig sind. Damit obliegt es den Mitgliedstaaten, geeignete
Maßnahmen zu ergreifen (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2025/779-
236/EPRS_BRI(2025)779236_EN.pdf).
Die Minister*innen und Senator*innen der Verbraucherschutzministerkonferenz
empfahlen bereits im Jahr 2024, auch für Deutschland die Einführung einer Altersgrenze
von mindestens 16 Jahren für Energydrinks und ähnliche Produkte zu prüfen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4285
21. Wahlperiode 24.02.2026
(www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/protokoll-presse-vsmk-
2024_1718354850.pdf). Verbraucherschützer*innen kritisieren zudem die gezielte
und unregulierte an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung für die Produkte.
Diese Empfehlung deckt sich auch mit den Forderungen des Bürgerrates „Ernährung
im Wandel“, der 2023 durch den Deutschen Bundestag eingesetzt wurde. Der
Bürgerrat hat mit seiner Empfehlung zur Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks ein
Anliegen formuliert, das wissenschaftlich klar unterlegt ist, von der Bevölkerung breit
getragen wird und für den Staat ohne nennenswerte Kosten umsetzbar ist. Die
Umsetzung dieser Empfehlung ist ein notwendiger Schritt, um die Gesundheit junger
Menschen besser zu schützen. Darüber hinaus würde sie, zum zweiten Jahrestag der
Übergabe der Empfehlungen des Bürgerrates, das Engagement der beteiligten
Bürger*innen würdigen und aufzeigen, dass innovative demokratische Beteiligungsformate
praktische Wirkung entfalten können.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. der Empfehlung des Bürgerrates, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den
wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der
Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche
Produkte, wie z. B. Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen;
2. flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten
Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über
die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert, und regulativer Vorgaben
zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam
sicherzustellen.
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Der erste vom Bundestag eingesetzte Bürgerrat „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und
staatlichen Aufgaben“ legte Anfang 2024 ein Bürgergutachten mit neun Empfehlungen und einer
Querschnittsempfehlung zur Ernährungsbildung vor. Die Teilnehmer*innen erarbeiteten diese Empfehlungen auf Grundlage
fachlicher Informationen und intensiver Diskussionen. Der Bürgerrat brachte die Lebensrealitäten und
Wertvorstellungen einer vielfältigen, zufällig gelosten Bevölkerung zusammen, die unabhängig von Interessensverbänden,
Unternehmen und parteipolitischen Linien berät. Die Beratungen im Bundestagsplenum sowie im federführenden
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat konnten infolge der vorgezogenen Neuwahlen nicht
beendet werden.
Das Parlament nimmt die Empfehlungen seines ersten Bürgerrates ernst und befasst sich eingehend mit diesen.
Ein Bürgerrat stärkt die Demokratie nur, wenn seine Arbeit spürbare Wirkung entfaltet. Damit dieses
Beteiligungsformat Vertrauen schafft und nicht symbolisch bleibt, braucht der Bürgerrat die Verlässlichkeit, dass seine
Empfehlungen ernsthaft geprüft und, wo möglich, umgesetzt werden. Die Umsetzung der erarbeiteten
Vorschläge fördert zugleich Transparenz, stärkt das Verantwortungsgefühl gegenüber gemeinsamen Lösungen und
erhöht die Akzeptanz politischer Maßnahmen in der Bevölkerung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sieht in der Einführung einer Altersbegrenzung für Energydrinks ein fraktionsübergreifend anschlussfähiges
Anliegen, das auf breite Unterstützung aller demokratischen Parteien stoßen kann und schlägt daher die zeitnahe
Umsetzung dieser Empfehlung vor.
Die Empfehlung des Bürgerrates zu einer Altersgrenze für Energydrinks reiht sich in die Forderungen von
Gesundheitswissenschaftler*innen und breiter Öffentlichkeit ein. Die jüngste EDKAR-Studie (Energydrinks und
Kardiales Risiko), durchgeführt unter Leitung des Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR) in Kooperation mit
der Charité, konnte bei Jugendlichen zwar noch keine strukturellen kardiologischen Unterschiede feststellen,
gleichwohl berichtete nahezu die Hälfte der Vielverzehrer*innen von teilweise erfahrenen, unerwünschten
Wirkungen, wie Herzrasen oder Engegefühl in der Brust, nach dem Konsum. Darüber hinaus zeigte die Studie, dass
hoher Energy-Drink-Konsum häufig mit weiteren gesundheitlich riskanten Verhaltensmustern einhergeht,
darunter erhöhter Tabak- und Alkoholkonsum, Cannabiskonsum und deutlich verkürzte Schlafzeiten
(https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-025-01292-z). Laut einer repräsentativen Umfrage des
Instituts Verian aus dem Jahr 2024 sprechen sich außerdem 90 Prozent der Befragten für ein gesetzliches Mindestalter
aus und zwar über sämtliche Parteipräferenzen hinweg (www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/-
Energy_Drinks/2024_05_Umfrage_Verian_Energydrinks.pdf).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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