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Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt

dip / drucksache 07.04.2025 · WP 21 · zu455/24(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt [Bundesrat zu Drucksache 455/24 (Beschluss) 07.04.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt C(2025) 1721 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.3.2025 C(2025) 1721 final Frau Anke REHLINGER Präsidentin des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 11055 Berlin ALLEMAGNE/DUITSLAND Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen (KOM(2024) 55 final), die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt. Die Kommission hatte diese Empfehlung des Rates am 17. September 2024 vorgeschlagen, und der Rat hat sie am 3. Dezember 2024 angenommen1. Hauptziel der vom Rat angenommenen Empfehlung ist es, die Menschen in der EU sowohl in Innenräumen als auch in bestimmten Außenbereichen besser vor Passivrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen. Die Empfehlung ist insbesondere angesichts der Veränderungen, die seit 2009 auf dem Markt für Tabak und neuartige Produkte eingetreten sind, wichtig. Neuartige Produkte wie elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse haben an Marktanteilen und Attraktivität, insbesondere unter jungen Menschen, zugenommen. Darüber hinaus ist die Belastung durch Passivrauch und Aerosole in manchen Außenbereichen in der EU erheblich. In der vom Rat angenommenen Empfehlung wird den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen auf wichtige Außenbereiche wie für Kinder bestimmte Freiflächen, z. B. öffentliche Spielplätze, sowie Serviceeinrichtungen, öffentliche Gebäude, Haltestellen und Bahnhofsbereiche auszuweiten. Diese Maßnahmen tragen zu den tabakbezogenen Zielen in Europas Plan gegen den Krebs bei, mit dem bis 2040 eine tabakfreie Generation in der EU angestrebt wird, in der weniger als 5 % der Bevölkerung Tabak konsumieren. Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die der Empfehlung zugrunde liegende Auffassung teilt, dass Passivrauch gesundheitsschädlich sein kann und neuartige 1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024H07425 zu Drucksache 455/24 (Beschluss) Produkte insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen überproportional konsumiert werden. Die Kommission nimmt die Kritikpunkte des Bundesrates zur Kenntnis. Bei der Ausarbeitung des Vorschlags stützte sich die Kommission auf die von der Weltgesundheitsorganisation und dem Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) veröffentlichten Erkenntnisse sowie auf die Ergebnisse der umfassenden Konsultation einschlägiger Interessengruppen. Die Studie über rauchfreie Umgebungen und Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse aus dem Jahr 20212 enthält Zahlen zur Luftbelastung in bestimmten Außenbereichen in der EU. Die Zahlen aus dieser Studie und anderen Quellen sind in der dem Vorschlag beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen3 ausführlich dargelegt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Konsultationen, und damit auch die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Verwaltungsaufwand der Maßnahmen, im zusammenfassenden Bericht4 aufgeführt, der ebenfalls zusammen mit dem Vorschlag veröffentlicht wurde. Die Kommission weist darauf hin, dass eine Empfehlung nicht verbindlich ist. Die Zuständigkeit für die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlung, z. B. mögliche Rauchverbote oder das Untersagen der Verwendung neuartiger Produkte in Innenräumen und bestimmten Außenumgebungen wie Außenbereichen von Dienstleistungseinrichtungen liegt bei den Mitgliedstaaten. Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Maroš Šefčovič Olivér Várhelyi Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission 2 https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/68ce81fc-5d55-11ec-9c6c-01aa75ed71a1/language-de 3 SWD(2024) 55 final. 4 SWD(2024) 56 final. zu Drucksache 455/24 (Beschluss) - 2 -]

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