Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt
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Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt
[Bundesrat zu Drucksache 455/24 (Beschluss)
07.04.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung
2009/C 296/02 des Rates ersetzt
C(2025) 1721 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 17.3.2025
C(2025) 1721 final
Frau Anke REHLINGER
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
11055 Berlin
ALLEMAGNE/DUITSLAND
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine
Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen (KOM(2024) 55 final),
die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt.
Die Kommission hatte diese Empfehlung des Rates am 17. September 2024
vorgeschlagen, und der Rat hat sie am 3. Dezember 2024 angenommen1. Hauptziel der
vom Rat angenommenen Empfehlung ist es, die Menschen in der EU sowohl in
Innenräumen als auch in bestimmten Außenbereichen besser vor Passivrauch und
Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen. Die Empfehlung ist insbesondere
angesichts der Veränderungen, die seit 2009 auf dem Markt für Tabak und neuartige
Produkte eingetreten sind, wichtig. Neuartige Produkte wie elektronische Zigaretten und
erhitzte Tabakerzeugnisse haben an Marktanteilen und Attraktivität, insbesondere unter
jungen Menschen, zugenommen. Darüber hinaus ist die Belastung durch Passivrauch
und Aerosole in manchen Außenbereichen in der EU erheblich.
In der vom Rat angenommenen Empfehlung wird den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre
Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen auf wichtige Außenbereiche wie für Kinder
bestimmte Freiflächen, z. B. öffentliche Spielplätze, sowie Serviceeinrichtungen,
öffentliche Gebäude, Haltestellen und Bahnhofsbereiche auszuweiten.
Diese Maßnahmen tragen zu den tabakbezogenen Zielen in Europas Plan gegen den
Krebs bei, mit dem bis 2040 eine tabakfreie Generation in der EU angestrebt wird, in der
weniger als 5 % der Bevölkerung Tabak konsumieren.
Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die der Empfehlung zugrunde liegende
Auffassung teilt, dass Passivrauch gesundheitsschädlich sein kann und neuartige
1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024H07425
zu Drucksache 455/24 (Beschluss)
Produkte insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen überproportional
konsumiert werden.
Die Kommission nimmt die Kritikpunkte des Bundesrates zur Kenntnis. Bei der
Ausarbeitung des Vorschlags stützte sich die Kommission auf die von der
Weltgesundheitsorganisation und dem Wissenschaftlichen Ausschuss
„Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER)
veröffentlichten Erkenntnisse sowie auf die Ergebnisse der umfassenden Konsultation
einschlägiger Interessengruppen. Die Studie über rauchfreie Umgebungen und Werbung
für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse aus dem Jahr 20212 enthält Zahlen zur
Luftbelastung in bestimmten Außenbereichen in der EU. Die Zahlen aus dieser Studie
und anderen Quellen sind in der dem Vorschlag beigefügten Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen3 ausführlich dargelegt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse
der Konsultationen, und damit auch die Beiträge der Mitgliedstaaten zum
Verwaltungsaufwand der Maßnahmen, im zusammenfassenden Bericht4 aufgeführt, der
ebenfalls zusammen mit dem Vorschlag veröffentlicht wurde.
Die Kommission weist darauf hin, dass eine Empfehlung nicht verbindlich ist. Die
Zuständigkeit für die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Umsetzung dieser
Empfehlung, z. B. mögliche Rauchverbote oder das Untersagen der Verwendung
neuartiger Produkte in Innenräumen und bestimmten Außenumgebungen wie
Außenbereichen von Dienstleistungseinrichtungen liegt bei den Mitgliedstaaten.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen
Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maroš Šefčovič Olivér Várhelyi
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
2 https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/68ce81fc-5d55-11ec-9c6c-01aa75ed71a1/language-de
3 SWD(2024) 55 final.
4 SWD(2024) 56 final.
zu Drucksache 455/24 (Beschluss) - 2 -]