Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"
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Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 145/26
17.03.26
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von
Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen
Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"
Schleswig-Holstein Kiel, 17. März 2026
Der Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als
Anlage beigefügten Antrag
Entschließung des Bundesrates „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und
Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks “
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1063. Plenarsitzung am 27. März 2026 zu
setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther
Entschließung des Bundesrates „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und
Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-
Drinks“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass der übermäßige Konsum zuckerhaltiger
Erfrischungsgetränke wesentlich zur Entstehung von Übergewicht, Adipositas,
Zahn- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen beiträgt und erhebliche
Folgekosten für das Gesundheitssystem sowie hohe volkswirtschaftliche Kosten
verursacht. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen stellt der hohe
Zuckergehalt von Soft Drinks aufgrund seiner eingeschränkten Transparenz
und leichten Verfügbarkeit ein Gesundheitsrisiko dar.
2. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass Energy-Drinks oftmals Inhaltsstoffe, wie
z.B. Koffein und Taurin, enthalten, die in Wechselwirkung und Dosierung
negative Auswirkungen auf die geistige und körperliche Entwicklung eines
Kindes bzw. eines Jugendlichen haben.
3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der
Wirtschaft, Aufklärungsmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten allein
nicht ausreichen, um eine nachhaltige Reduktion des Zuckergehalts in
Erfrischungsgetränken zu erreichen. Ergänzend braucht es deshalb weiterer
Maßnahmen, die ein gesundheitsbewusstes Konsumverhalten fördern.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Steuer oder
Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die
Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark
zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie
koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die durch diese
Maßnahmen etwaig entstehenden Einnahmen sollten zielgerichtet für
gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Kinder und
Jugendliche, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz
verwendet werden.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung schließlich auf, eine gesetzliche
Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von koffeinhaltige
Erfrischungsgetränke (Energy-Drinks) zum wirksamen Schutz von Kindern und
Jugendlichen einzuführen.
Begründung:
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Voraussetzung für
ihre persönliche Entwicklung, ihre Bildungschancen und ihre gesellschaftliche
Teilhabe. Früh einsetzende gesundheitliche Belastungen – insbesondere infolge von
Fehlernährung – beeinträchtigen nicht nur die individuelle Lebensqualität, sondern
führen auch zu erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem und die
Volkswirtschaft insgesamt. Vor diesem Hintergrund sind weitergehende präventive
Maßnahmen erforderlich, um gesundheitsschädliche Fehlanreize wirksam zu
korrigieren.
Ein besonderes Problem stellt der hohe Konsum zuckerhaltiger
Erfrischungsgetränke dar. Soft Drinks enthalten häufig erhebliche Mengen Zucker, die von
Verbraucherinnen und Verbrauchern nur schwer einzuschätzen sind. Zucker wird in
flüssiger Form oftmals „versteckt“ konsumiert; eine einzelne Flasche Limonade
kann bereits ein Vielfaches der empfohlenen Tageshöchstmenge enthalten. Gerade
Kinder und Jugendliche nehmen dadurch unbewusst große Mengen Zucker auf, da
Soft Drinks allgegenwärtig, schnell konsumiert und häufig als vermeintliche
Durstlöscher wahrgenommen werden.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Informationskampagnen sind
wichtige Schritte, haben jedoch bislang nur begrenzte Wirkung gezeigt. Die
Reduktion des durchschnittlichen Zuckergehalts in Getränken fiel in den vergangenen
Jahren gering aus. Daher bedarf es ergänzend gezielter, marktwirtschaftlicher
Anreize. Eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer oder Zuckerabgabe auf Getränke
mit hohem Zuckeranteil setzt genau hier an. Sie greift nicht mit Verboten ein,
sondern wirkt über Preissignale und fördert Innovationen. Hersteller erhalten einen
klaren Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um steuerliche
Belastungen zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu bleiben. Zugleich dient die
Abgabe der Internalisierung externer Kosten, da die durch hohen Zuckerkonsum
entstehenden Folgelasten bislang nicht im Produktpreis abgebildet sind.
Neben Soft Drinks bedürfen insbesondere Energy-Drinks einer klaren gesetzlichen
Regulierung. Energy-Drinks enthalten hohe Mengen an Koffein, Zucker sowie
weitere stimulierende Substanzen wie Taurin oder Guarana. Das Bundesinstitut für
Risikobewertung weist darauf hin, dass Jugendliche bereits mit einer einzigen
handelsüblichen Dose die empfohlene maximale Koffeinzufuhr überschreiten
können. Bei übermäßigem Konsum können Herzrasen, Blutdruckanstieg, Nervosität
und andere kardiovaskuläre Auffälligkeiten auftreten. Kinder und Jugendliche mit
regelmäßig hohem Konsum werden als Risikogruppe mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial eingestuft.
Gleichzeitig sind Energy-Drinks bislang frei verkäuflich und werden gezielt an ein
junges Publikum vermarktet. Kinder sind besonders anfällig für werbliche
Ansprache, da sie kommerzielle Botschaften häufig nicht klar von sachlichen Informationen
unterscheiden können. Eine Zuckersteuer oder Zuckerabgabe allein würde zwar
den Zuckergehalt adressieren, nicht jedoch die spezifischen Risiken hoher Koffein-
und Tauringehalte. Daher ist ein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Energy-
Drinks an unter 16-Jährige ein konsequenter Schritt zum Schutz dieser besonders
vulnerablen Gruppe.
Drucksache 145/26- 3 -
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