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Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 145/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 145/26 17.03.26 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks" Schleswig-Holstein Kiel, 17. März 2026 Der Ministerpräsident An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag Entschließung des Bundesrates „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks “ zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1063. Plenarsitzung am 27. März 2026 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Günther Entschließung des Bundesrates „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy- Drinks“ Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der übermäßige Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke wesentlich zur Entstehung von Übergewicht, Adipositas, Zahn- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen beiträgt und erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem sowie hohe volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen stellt der hohe Zuckergehalt von Soft Drinks aufgrund seiner eingeschränkten Transparenz und leichten Verfügbarkeit ein Gesundheitsrisiko dar. 2. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass Energy-Drinks oftmals Inhaltsstoffe, wie z.B. Koffein und Taurin, enthalten, die in Wechselwirkung und Dosierung negative Auswirkungen auf die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen haben. 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, Aufklärungsmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten allein nicht ausreichen, um eine nachhaltige Reduktion des Zuckergehalts in Erfrischungsgetränken zu erreichen. Ergänzend braucht es deshalb weiterer Maßnahmen, die ein gesundheitsbewusstes Konsumverhalten fördern. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die durch diese Maßnahmen etwaig entstehenden Einnahmen sollten zielgerichtet für gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz verwendet werden. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung schließlich auf, eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von koffeinhaltige Erfrischungsgetränke (Energy-Drinks) zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen. Begründung: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Voraussetzung für ihre persönliche Entwicklung, ihre Bildungschancen und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Früh einsetzende gesundheitliche Belastungen – insbesondere infolge von Fehlernährung – beeinträchtigen nicht nur die individuelle Lebensqualität, sondern führen auch zu erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft insgesamt. Vor diesem Hintergrund sind weitergehende präventive Maßnahmen erforderlich, um gesundheitsschädliche Fehlanreize wirksam zu korrigieren. Ein besonderes Problem stellt der hohe Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke dar. Soft Drinks enthalten häufig erhebliche Mengen Zucker, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern nur schwer einzuschätzen sind. Zucker wird in flüssiger Form oftmals „versteckt“ konsumiert; eine einzelne Flasche Limonade kann bereits ein Vielfaches der empfohlenen Tageshöchstmenge enthalten. Gerade Kinder und Jugendliche nehmen dadurch unbewusst große Mengen Zucker auf, da Soft Drinks allgegenwärtig, schnell konsumiert und häufig als vermeintliche Durstlöscher wahrgenommen werden. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Informationskampagnen sind wichtige Schritte, haben jedoch bislang nur begrenzte Wirkung gezeigt. Die Reduktion des durchschnittlichen Zuckergehalts in Getränken fiel in den vergangenen Jahren gering aus. Daher bedarf es ergänzend gezielter, marktwirtschaftlicher Anreize. Eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer oder Zuckerabgabe auf Getränke mit hohem Zuckeranteil setzt genau hier an. Sie greift nicht mit Verboten ein, sondern wirkt über Preissignale und fördert Innovationen. Hersteller erhalten einen klaren Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um steuerliche Belastungen zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu bleiben. Zugleich dient die Abgabe der Internalisierung externer Kosten, da die durch hohen Zuckerkonsum entstehenden Folgelasten bislang nicht im Produktpreis abgebildet sind. Neben Soft Drinks bedürfen insbesondere Energy-Drinks einer klaren gesetzlichen Regulierung. Energy-Drinks enthalten hohe Mengen an Koffein, Zucker sowie weitere stimulierende Substanzen wie Taurin oder Guarana. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass Jugendliche bereits mit einer einzigen handelsüblichen Dose die empfohlene maximale Koffeinzufuhr überschreiten können. Bei übermäßigem Konsum können Herzrasen, Blutdruckanstieg, Nervosität und andere kardiovaskuläre Auffälligkeiten auftreten. Kinder und Jugendliche mit regelmäßig hohem Konsum werden als Risikogruppe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft. Gleichzeitig sind Energy-Drinks bislang frei verkäuflich und werden gezielt an ein junges Publikum vermarktet. Kinder sind besonders anfällig für werbliche Ansprache, da sie kommerzielle Botschaften häufig nicht klar von sachlichen Informationen unterscheiden können. Eine Zuckersteuer oder Zuckerabgabe allein würde zwar den Zuckergehalt adressieren, nicht jedoch die spezifischen Risiken hoher Koffein- und Tauringehalte. Daher ist ein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Energy- Drinks an unter 16-Jährige ein konsequenter Schritt zum Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe. Drucksache 145/26- 3 -

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