Empfehlung des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4285)
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Empfehlung des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4285)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4591
21. Wahlperiode 06.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4285 –
Empfehlung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen
Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ zur Altersgrenze für Energydrinks
umsetzen
A. Problem
Die antragstellende Fraktion betont, der Gesundheitsschutz von Kindern und
Jugendlichen sei Teil einer verlässlichen Ernährungspolitik. In Deutschland solle
daher im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Altersgrenze für Energydrinks
eingeführt werden. Wissenschaftliche Studien hätten festgestellt, dass der Konsum
von Koffein, das in Energydrinks enthalten sei, zu gesundheitlichen Risiken für
Herz und Kreislauf führe. Aus diesem Grund habe sich in einer repräsentativen
Umfrage eine große Mehrheit für ein gesetzliches Mindestalter für Energydrinks
ausgesprochen. In mehreren EU-Mitgliedstaaten, z. B. Lettland, Polen oder
Rumänien, sei der Verkauf von Energydrinks an Minderjährige verboten.
Des Weiteren führt die den Antrag stellende Fraktion aus, eine Altersgrenze für
Energydrinks sei eine der neun Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im
Wandel“. Die Empfehlungen seien auf Basis der vielfältigen Lebensrealitäten und
Wertevorstellungen der Teilnehmenden nach intensiven Diskussionen
ausgearbeitet worden. Der Bürgerrat stelle ein neues Beteiligungsformat dar. Eine
Umsetzung seiner Empfehlungen könne die Transparenz politischer Entscheidungen
erhöhen, ein Verantwortungsgefühl für die gemeinsamen Lösungen fördern sowie
die Akzeptanz politischer Maßnahmen in der Bevölkerung stärken.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4285 abzulehnen.
Berlin, den 4. März 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Johannes Steiniger
Berichterstatter
Peter Felser
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Johannes Steiniger, Peter Felser, Svenja Stadler, Dr. Zoe
Mayer und Ina Latendorf
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026 den Antrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4285 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für
Gesundheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass der hohe Koffein- und Zuckergehalt in Energydrinks
gesundheitliche Risiken für Kinder und Jugendliche beinhalte. Laut Aussage der EU-Kommission gebe es keinen
Handlungsbedarf auf Ebene der EU, da nationale Regelungen ausreichend seien. Mehrere EU-Mitgliedstaaten
hätten bereits den Verkauf von Energydrinks an Minderjährige gesetzlich verboten. Aufgrund der
gesundheitlichen Risiken habe sich die Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2024 für die Überprüfung der Einführung
einer Altersgrenze von mindestens 16 Jahren für Energydrinks und ähnliche Produkte ausgesprochen. Der
Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ habe ebenfalls eine Altersgrenze von mindestens 16 Jahren empfohlen. Die
Bundesregierung soll aufgefordert werden, eine gesetzliche Altersgrenze für Energydrinks von mindestens 16 Jahren
einzuführen sowie flankierende Maßnahmen, u. a. eine Aufklärungskampagne für Kinder, Jugendliche und
Erziehungsberechtigte, zu ergreifen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4285
empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 21/4285 empfohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 32. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4285 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/4285 in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass die vorherige Bundesregierung unter Beteiligung von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Einstiegsdroge Cannabis legalisiert habe und nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN eine Altersgrenze für Energydrinks vorschlage. Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
könnten kein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Jugendliche durch den Konsum von Energydrinks nachweisen, auch
wenn dies im Antrag behauptet werde. Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche solle beim Thema
Bewegung ansetzen. Hier müssten sowohl Schulen als auch Eltern adressiert werden, um Übergewicht bei Kindern und
Jugendlichen besser vorbeugen zu können.
Die Fraktion der AfD merkte an, die Arbeit des Bürgerrates sei längst eingestellt. Außerdem habe er keine
politischen Entscheidungen treffen können, denn dies sei die Aufgabe demokratisch gewählter Abgeordneter. Im
vorliegenden Antrag würden eine Altersgrenze für Energydrinks sowie eine begleitende Aufklärungskampagne und
zusätzliche Werberegeln gefordert. Die Fraktion spreche sich für bessere Aufklärung aus, sei aber gegen ein
pauschales Verkaufsverbot. Es gebe verbindliche Höchstwerte für koffeinhalte Erfrischungsgetränke. Das BfR sei
zum Schluss gekommen, dass ein moderater Konsum von Energydrinks bei gesunden jungen Erwachsenen kein
unerwünschtes Risiko zeige. Zahlen aus der EsKiMo-Studie des Robert-Koch-Instituts wiesen auf, dass nur 1,1
Prozent der Koffeinzufuhr bei Kindern und 3,9 Prozent bei Jugendlichen auf Energydrinks zurückzuführen seien.
Insofern müssten auch die bei Jugendlichen beliebten Eiskaffees verboten werden. Gesundheitsschutz bei Kindern
solle mit Augenmaß sowie Verbraucherinformationsarbeit und Regeln zur Produktdeklaration erfolgen. Völlig
unverständlich sei, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Energydrinks verbieten wolle, auf der anderen
Seite aber Cannabis legalisiert habe.
Die Fraktion der SPD begrüßte, dass mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema
Energydrinks aufgegriffen werde. Allerdings werde darin nur eine Einzelmaßnahme gefordert. Für den
Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen werde ein ganzheitliches und weitreichendes Konzept benötigt, dass
auch den Schutz vor digitaler Gewalt und Einflussnahme sowie weitere Maßnahmen für die mentale Gesundheit
beinhalten müsse. Zudem sollte eine sogenannte Zuckersteuer auf Limonaden eingeführt werden und Hilfs- und
Beratungsangebote sowie Aufklärungskampagnen initiiert werden. Die Bundesregierung werde ein Konzept
erarbeiten, mit dem Kinder und Jugendliche ganzheitlich geschützt werden könnten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ vor fast
genau zwei Jahren sein Gutachten an den Deutschen Bundestag überreicht habe. Die Fraktion habe dies zum
Anlass genommen, eine der zentralen Forderungen des Bürgerrates mit dem vorliegenden Antrag aufzugreifen
und die Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks zu fordern. In den letzten zwei Jahren habe die Fraktion
zu diesem Anliegen breite Zustimmung vernommen, auch aus den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD. In
vielen EU-Mitgliedstaaten gebe es gesetzliche Altersgrenzen für Energydrinks. Zudem sei bekannt, dass diese
aufgrund ihres hohen Koffeingehalts negative Auswirkungen auf Heranwachsende hätten. Es sei nicht
nachzuvollziehen, warum die Bundesregierung diese Forderung, deren Implementierung einfach sei und nichts koste,
nicht umsetze.
Die Fraktion Die Linke machte deutlich, der Bürgerrat habe neun zentralen Empfehlungen und eine
Querschnittsempfehlung abgegeben, von denen der vorliegende Antrag lediglich eine aufgreife. Es liege auch ein
Antrag der Fraktion Die Linke vor, der die Umsetzung aller Empfehlungen fordere. In der letzten Wahlperiode sei
erkennbar gewesen, wie schwer sich die Bundesregierung mit der Umsetzung des mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen eingesetzten Bürgerrates getan habe. Für einen besseren Gesundheitsschutz von Kindern und
Jugendlichen bedürfe es aus Sicht der Fraktion mehr als eine Altersgrenze für Energydrinks. Es müsse zusätzlich
der Zuckergehalt in Softgetränken reduziert werden. Großbritannien habe mit seiner sogenannten Zuckersteuer
gute Erfahrungen gemacht, denn der Zuckergehalt einer bekannten Limonadenmarke betrage dort aktuell nur
fünf Gramm pro 100 Milliliter, während es Deutschland neun Gramm seien.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass es bereits gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Koffein in
Erfrischungsgetränken gebe. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat habe das Max-
Rubner-Institut damit beauftragt, Daten zum Konsum von Energydrinks bei Kindern und Jugendlichen zu erheben.
Erste Daten würden Ende des Jahres 2026 erwartet. Darauf aufbauend werde die Bundesregierung die nötigen
Maßnahmen ergreifen. Daneben gebe es jetzt schon Informationskampagnen zum Thema und weitere
flankierende Instrumente.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4285 abzulehnen.
Berlin, den 4. März 2026
Johannes Steiniger
Berichterstatter
Peter Felser
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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