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Empfehlung des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4285)

dip / drucksache 06.03.2026 · WP 21 · 21/4591 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Empfehlung des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4285) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4591 21. Wahlperiode 06.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4285 – Empfehlung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen A. Problem Die antragstellende Fraktion betont, der Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen sei Teil einer verlässlichen Ernährungspolitik. In Deutschland solle daher im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Altersgrenze für Energydrinks eingeführt werden. Wissenschaftliche Studien hätten festgestellt, dass der Konsum von Koffein, das in Energydrinks enthalten sei, zu gesundheitlichen Risiken für Herz und Kreislauf führe. Aus diesem Grund habe sich in einer repräsentativen Umfrage eine große Mehrheit für ein gesetzliches Mindestalter für Energydrinks ausgesprochen. In mehreren EU-Mitgliedstaaten, z. B. Lettland, Polen oder Rumänien, sei der Verkauf von Energydrinks an Minderjährige verboten. Des Weiteren führt die den Antrag stellende Fraktion aus, eine Altersgrenze für Energydrinks sei eine der neun Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“. Die Empfehlungen seien auf Basis der vielfältigen Lebensrealitäten und Wertevorstellungen der Teilnehmenden nach intensiven Diskussionen ausgearbeitet worden. Der Bürgerrat stelle ein neues Beteiligungsformat dar. Eine Umsetzung seiner Empfehlungen könne die Transparenz politischer Entscheidungen erhöhen, ein Verantwortungsgefühl für die gemeinsamen Lösungen fördern sowie die Akzeptanz politischer Maßnahmen in der Bevölkerung stärken. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4285 abzulehnen. Berlin, den 4. März 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Johannes Steiniger Berichterstatter Peter Felser Berichterstatter Svenja Stadler Berichterstatterin Dr. Zoe Mayer Berichterstatterin Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Johannes Steiniger, Peter Felser, Svenja Stadler, Dr. Zoe Mayer und Ina Latendorf I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026 den Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4285 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass der hohe Koffein- und Zuckergehalt in Energydrinks gesundheitliche Risiken für Kinder und Jugendliche beinhalte. Laut Aussage der EU-Kommission gebe es keinen Handlungsbedarf auf Ebene der EU, da nationale Regelungen ausreichend seien. Mehrere EU-Mitgliedstaaten hätten bereits den Verkauf von Energydrinks an Minderjährige gesetzlich verboten. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken habe sich die Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2024 für die Überprüfung der Einführung einer Altersgrenze von mindestens 16 Jahren für Energydrinks und ähnliche Produkte ausgesprochen. Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ habe ebenfalls eine Altersgrenze von mindestens 16 Jahren empfohlen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, eine gesetzliche Altersgrenze für Energydrinks von mindestens 16 Jahren einzuführen sowie flankierende Maßnahmen, u. a. eine Aufklärungskampagne für Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte, zu ergreifen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4285 empfohlen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4285 empfohlen. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 32. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4285 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Drucksache 21/4285 in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass die vorherige Bundesregierung unter Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einstiegsdroge Cannabis legalisiert habe und nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eine Altersgrenze für Energydrinks vorschlage. Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) könnten kein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Jugendliche durch den Konsum von Energydrinks nachweisen, auch wenn dies im Antrag behauptet werde. Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche solle beim Thema Bewegung ansetzen. Hier müssten sowohl Schulen als auch Eltern adressiert werden, um Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen besser vorbeugen zu können. Die Fraktion der AfD merkte an, die Arbeit des Bürgerrates sei längst eingestellt. Außerdem habe er keine politischen Entscheidungen treffen können, denn dies sei die Aufgabe demokratisch gewählter Abgeordneter. Im vorliegenden Antrag würden eine Altersgrenze für Energydrinks sowie eine begleitende Aufklärungskampagne und zusätzliche Werberegeln gefordert. Die Fraktion spreche sich für bessere Aufklärung aus, sei aber gegen ein pauschales Verkaufsverbot. Es gebe verbindliche Höchstwerte für koffeinhalte Erfrischungsgetränke. Das BfR sei zum Schluss gekommen, dass ein moderater Konsum von Energydrinks bei gesunden jungen Erwachsenen kein unerwünschtes Risiko zeige. Zahlen aus der EsKiMo-Studie des Robert-Koch-Instituts wiesen auf, dass nur 1,1 Prozent der Koffeinzufuhr bei Kindern und 3,9 Prozent bei Jugendlichen auf Energydrinks zurückzuführen seien. Insofern müssten auch die bei Jugendlichen beliebten Eiskaffees verboten werden. Gesundheitsschutz bei Kindern solle mit Augenmaß sowie Verbraucherinformationsarbeit und Regeln zur Produktdeklaration erfolgen. Völlig unverständlich sei, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Energydrinks verbieten wolle, auf der anderen Seite aber Cannabis legalisiert habe. Die Fraktion der SPD begrüßte, dass mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema Energydrinks aufgegriffen werde. Allerdings werde darin nur eine Einzelmaßnahme gefordert. Für den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen werde ein ganzheitliches und weitreichendes Konzept benötigt, dass auch den Schutz vor digitaler Gewalt und Einflussnahme sowie weitere Maßnahmen für die mentale Gesundheit beinhalten müsse. Zudem sollte eine sogenannte Zuckersteuer auf Limonaden eingeführt werden und Hilfs- und Beratungsangebote sowie Aufklärungskampagnen initiiert werden. Die Bundesregierung werde ein Konzept erarbeiten, mit dem Kinder und Jugendliche ganzheitlich geschützt werden könnten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ vor fast genau zwei Jahren sein Gutachten an den Deutschen Bundestag überreicht habe. Die Fraktion habe dies zum Anlass genommen, eine der zentralen Forderungen des Bürgerrates mit dem vorliegenden Antrag aufzugreifen und die Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks zu fordern. In den letzten zwei Jahren habe die Fraktion zu diesem Anliegen breite Zustimmung vernommen, auch aus den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD. In vielen EU-Mitgliedstaaten gebe es gesetzliche Altersgrenzen für Energydrinks. Zudem sei bekannt, dass diese aufgrund ihres hohen Koffeingehalts negative Auswirkungen auf Heranwachsende hätten. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Bundesregierung diese Forderung, deren Implementierung einfach sei und nichts koste, nicht umsetze. Die Fraktion Die Linke machte deutlich, der Bürgerrat habe neun zentralen Empfehlungen und eine Querschnittsempfehlung abgegeben, von denen der vorliegende Antrag lediglich eine aufgreife. Es liege auch ein Antrag der Fraktion Die Linke vor, der die Umsetzung aller Empfehlungen fordere. In der letzten Wahlperiode sei erkennbar gewesen, wie schwer sich die Bundesregierung mit der Umsetzung des mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eingesetzten Bürgerrates getan habe. Für einen besseren Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen bedürfe es aus Sicht der Fraktion mehr als eine Altersgrenze für Energydrinks. Es müsse zusätzlich der Zuckergehalt in Softgetränken reduziert werden. Großbritannien habe mit seiner sogenannten Zuckersteuer gute Erfahrungen gemacht, denn der Zuckergehalt einer bekannten Limonadenmarke betrage dort aktuell nur fünf Gramm pro 100 Milliliter, während es Deutschland neun Gramm seien. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass es bereits gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Koffein in Erfrischungsgetränken gebe. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat habe das Max- Rubner-Institut damit beauftragt, Daten zum Konsum von Energydrinks bei Kindern und Jugendlichen zu erheben. Erste Daten würden Ende des Jahres 2026 erwartet. Darauf aufbauend werde die Bundesregierung die nötigen Maßnahmen ergreifen. Daneben gebe es jetzt schon Informationskampagnen zum Thema und weitere flankierende Instrumente. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4285 abzulehnen. Berlin, den 4. März 2026 Johannes Steiniger Berichterstatter Peter Felser Berichterstatter Svenja Stadler Berichterstatterin Dr. Zoe Mayer Berichterstatterin Ina Latendorf Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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