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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3192, 21/3904)

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 21/3905 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3192, 21/3904) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3905 21. Wahlperiode 28.01.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Till Steffen, Lukas Benner, Awet Tesfaiesus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/3192, 21/3904 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der europäischen Strafverfolgungsbehörden ist ein wichtiger und begrüßenswerter Baustein in der weiteren Vertiefung der justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Gerade im Bereich der elektronischen Beweismittel dürfen nationale Grenzen kein unüberwindbares Hindernis für die Strafverfolgungsbehörden darstellen. Es ist ein positiver Fortschritt, dass Ermittlungsmaßnahmen grundsätzlich grenzüberschreitend von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannt werden sollen. Damit darf aber kein Rückschritt rechtsstaatlicher Prinzipien einhergehen. Gleichzeitig müssen die neuen europäischen Ermittlungsinstrumente der Sicherungsbzw. Herausgabeanordnung im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben insgesamt im Rahmen einer größeren Reform in die deutsche Strafrechtssystematik eingefügt werden. Es muss ein Gleichlauf zwischen nationalen und europäischen, grenzüberschreitenden Ermittlungsbefugnissen hergestellt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. bei den Anpassungen zum E-Evidence-Paket im deutschen Recht sicherzustellen, dass ein Gleichlauf der grenzüberschreitenden Befugnisse mit den nationalen Ermittlungsbefugnissen besteht, sowohl hinsichtlich des Umfangs der Befugnisse als auch hinsichtlich der Beschuldigten- und Verteidigerrechte; 2. im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben insbesondere Rechtsschutz bei der Nichtgeltendmachung von Ablehnungsgründen durch die deutschen Vollstreckungsbehörden zu ermöglichen; 3. im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben insbesondere den Schutz von Berufsgeheimnissen auch im Bereich europäischer Ermittlungsmaßnahmen mindestens auf dem bisherigen deutschen Niveau sicherzustellen; 4. die begrenzten, aber vorhandenen europarechtlichen Spielräume bei den Anpassungen im deutschen Recht in diesem Sinne vollumfänglich zur Sicherung rechtsstaatlicher Prinzipien auszunutzen; 5. die Strafprozessordnung insgesamt in Bezug auf elektronische Beweismittel zu modernisieren und dabei die nationalen Regelungen sinnvoll auf die europäischen Regelungen abzustimmen. Berlin, den 27. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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