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Für ein zukunftsfähiges Elterngeld - Familien stärken und Gleichstellung fördern

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7034 · Antrag · Original ↗

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Für ein zukunftsfähiges Elterngeld - Familien stärken und Gleichstellung fördern Antrag der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Jamila Schäfer, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Ricarda Lang, Sven Lehmann, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für ein zukunftsfähiges Elterngeld – Familien stärken und Gleichstellung fördern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Familie bedeutet, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Das Elterngeld hilft Eltern dabei. Insbesondere im ersten Lebensjahr können sie sich finanziell unterstützt um ihr Kind kümmern und es betreuen. Familie und Beruf sollen damit besser vereinbar sein. Seit der Einführung des Elterngeldes 2007 hat sich unsere Gesellschaft verändert, das Elterngeld wurde seitdem jedoch nicht ausreichend weiterentwickelt. Angesichts anhaltend niedriger Geburtenzahlen und des demografischen Wandels braucht es eine starke und verlässliche Unterstützung von Familien. Ein zukunftsfähiges Elterngeld ist dabei ein zentrales Instrument moderner Familienpolitik. Es entlastet Eltern finanziell und schafft bessere Voraussetzungen dafür, dass sie sich insbesondere im ersten Lebensjahr um ihre Kinder kümmern können. Zugleich stärkt es die gleichberechtigte Verteilung von Sorgearbeit, insbesondere wenn Mütter durch eine stärkere Verantwortungsübernahme ihrer Partner schneller wieder in den Beruf zurückkehren können. Angesichts der demografischen Herausforderungen sind diese Ziele aktueller denn je. Verlässliche Rahmenbedingungen sind entscheidend, damit Familiengründung und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbar sind. Ein gut ausgestattetes Elterngeld trägt deshalb auch zur langfristigen Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme bei. Kürzungen bei wesentlichen Bestandteilen sind kontraproduktiv. Stattdessen muss es verbessert und ausgebaut werden, damit gleichstellungs-, wirtschafts- und familienpolitische Ziele erreicht werden. Im gegenwärtigen Modell können beide Elternteile mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Dabei ist auch eine ausgewogene Aufteilung möglich. In der Praxis dominiert jedoch weiterhin das traditionelle Modell: Frauen bezogen im Jahr 2025 im Durchschnitt 11,5 Monate Basiselterngeld, Männer lediglich 2,8 Monate (Bundestagsdrucksache 21/5926), obwohl sich eine große Mehrheit der Eltern eine gleichmäßigere Verteilung wünscht (www.bertelsmann-stiftung.de/de/- publikationen/publikation/did/spannungsfeld-vereinbarkeit- elternzeitpraeferenzenund-vereinbarkeitswuensche-von-frauen-und-maennern-1, S. 28-29). Fast alle Mütter, aber nur 46 Prozent aller Väter beantragen Elterngeld (www.destatis.de/DE/ Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Elterngeld/Tabellen/zeitreihe-elterngeld.html). Die geringe Väterbeteiligung hat strukturelle Ursachen, wie ökonomische Überlegun- Deutscher Bundestag Drucksache 21/7034 21. Wahlperiode 09.07.2026 gen der Familien, die in einer Reform behoben werden müssen. Partnerschaftliche Familienmodelle dürfen nicht länger an finanziellen Fehlanreizen scheitern. Da Mindest- und Höchstbetrag seit 2007 nicht an die Inflation angepasst wurden, bleiben sie hinter der realen Lohnentwicklung zurück. Die fehlende Anpassung seit knapp 20 Jahren entspricht einer faktischen Kürzung durch die reale Entwertung des Elterngeldes. Dies erhöht den finanziellen Druck auf Familien und begünstigt so, dass der Elternteil mit dem geringeren Erwerbseinkommen länger die Sorgearbeit zu Hause übernimmt. Dies sind in heterosexuellen Paarkonstellationen in den meisten Fällen Mütter (www.diw.de/de/diw_01.c.741779.de/publikationen/ wochenberichte/2020_10_2/gender_pay_gap_steigt_ab_dem_alter_von_30_jah- ren_stark_an.html). Noch immer übernehmen Frauen häufig Sorgearbeit zu Lasten ihrer eigenen Existenzsicherung, Erwerbsbiografie und damit auch Alterssicherung. Das Elterngeld sollte Anreize für partnerschaftliche Verantwortungsübernahme von Sorgearbeit von Anfang an setzen. Eltern, die die Verantwortung für das Kind direkt nach der Geburt partnerschaftlich teilen, behalten dies auch später häufiger bei (Bundestagsdrucksache 19/27200, S. 422-423). Denn eine einseitige Verteilung führt bei Frauen häufig zu Teilzeitbeschäftigung, Karrierebrüchen und einem erhöhten Risiko von Altersarmut. Neben einer Anpassung der Leistungen braucht es deshalb weitere Anreize, um eine gleichberechtigte Aufteilung der Verantwortungsübernahme für das Kind zu fördern. Die Einführung einer Familienstartzeit entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1158 wäre ein weiterer wirksamer Schritt, denn sie ermöglicht, dass neben der Mutter auch der andere Elternteil sich in den ersten zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freistellen lassen kann. Familien brauchen gerade in den ersten Monaten nach der Geburt Verlässlichkeit, Zeit füreinander und finanzielle Stabilität. Ein zukunftsfähiges Elterngeld schafft nicht nur finanzielle Absicherung, sondern gibt Eltern Zeit mit ihrem Kind und Entscheidungsspielräume zurück. Kinder profitieren in ihrer Entwicklung von mehreren erwachsenen Bezugspersonen. Durch eine Ausweitung des Elterngeldes wird eine enge Bindung beider Elternteile zu ihrem Kind und damit auch gleichberechtigte Elternschaft gefördert. Viele Väter wünschen sich viel Zeit mit ihren Kindern erfüllen dieses Idealbild nach Selbsteinschätzung jedoch nicht immer (www.pronovabkk.de/media/pdf- downloads/unternehmen/studien/pronova-bkk-familienstudie2025-ergebnisse.pdf, S. 51). Gleichstellungspolitik ist angesichts des Fachkräftemangels längst auch Wirtschafts- und Standortpolitik. Eine zukunftsfähige Reform des Elterngeldes ist von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz. Investitionen in ein reformiertes Elterngeld können zu einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen und damit zu mehr Fachkräften im Arbeitsmarkt führen (www.diw.de/de/diw_01.c.836553.de/publikationen/wochenberichte/2022_0- 9_1/reduktion_und_partnerschaftliche_aufteilung_unbezahlter_sorgearbeit_er- hoehen_erwerbsbeteiligung_von_frauen.html). Wenn Mütter schneller in den Beruf zurückkehren und Väter stärker Verantwortung in der Familie übernehmen, steigen Beschäftigung, Einkommen und soziale Sicherheit. Davon profitiert die gesamte Volkswirtschaft. Deshalb ist das Elterngeld nicht nur Teil von Familienpolitik, sondern auch von Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. das Elterngeld so zu gestalten, dass a. jedes Elternteil Anspruch auf sechs Monate Basiselterngeld hat und weitere sechs Monate flexibel untereinander aufgeteilt werden können. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 18 Monate Elterngeld; b. als Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate eine Dynamisierung der Einkommensersatzrate eingeführt wird. Dabei beziehen Elternpaare das maximale Elterngeld, die sich die Elterngeldmonate gleichmäßig aufteilen; c. Eltern, die parallel in Teilzeit gehen, um sich partnerschaftlich um das Kind zu kümmern, weiter den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen können und diese Möglichkeit bekannter gemacht wird; d. der maximale parallele Bezug von Elterngeld bei vollem Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit beider Elternteile auf zwei Monate ausgeweitet wird; e. der bestehende Anspruch auf ElterngeldPlus bei Teilzeitbeschäftigung fortbesteht; f. es bis zum 14. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden kann; 2. den Mindest- und Höchstbetrag des Basiselterngeldes auf 500 Euro beziehungsweise 2.400 Euro anzuheben und die Lohnersatzrate für geringe Einkommen zu verbessern und stärker zu dynamisieren. Die Anpassungen sollten entsprechend auch für das ElterngeldPlus umgesetzt werden; 3. einen Mechanismus für eine regelmäßige und automatische Anpassung des Mindest- und Höchstbetrags des Elterngeldes an die Preisentwicklung einzuführen, um die finanzielle Situation von Familien langfristig zu sichern; 4. die Elterngeldfreibeträge für Familien im Bezug existenzsichernder Sozialleistungen, insbesondere für Alleinerziehende, zu erhöhen; 5. entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1158 Vätern und Co-Müttern die Möglichkeit zu geben, sich in den ersten zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes mit einer Lohnersatzleistung von der Arbeit freistellen zu lassen. Eine entsprechende Regelung ist auch für Alleinerziehende zu schaffen; 6. einen Anspruch auf Elterngeld auch für Pflegeeltern einzuführen; 7. das Elterngeld durch eine Flexibilisierung der Berechnungsgrundlage an die Lebens- und Arbeitsrealität von Selbstständigen anzupassen; 8. die Vorschläge der Sozialstaatskommission und dabei insbesondere die Zentralisierung des Verwaltungsvollzugs umzusetzen, mit dem Ziel, digitale Kombianträge für Leistungen rund um die Geburt, insbesondere Elterngeld, Kindergeld, Namensgebung sowie Geburtsurkunden umfassend nach Once-Only-Prinzip zu ermöglichen. Berlin, den 23. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Zu 1a. Familien brauchen Zeit füreinander. Gerade viele Väter äußern den Wunsch mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können. Um die Zeitsouveränität von Familien zu stärken, wird die maximale Bezugsdauer des vollen Elterngelds von derzeit 14 auf 18 Monate ausgeweitet. Trotz des Rechtsanspruchs und dem starken Ausbau von Plätzen der Kindertagesbetreuung ab dem 1. Lebensjahr in den vergangenen Jahren, ist der Bedarf von Eltern weiterhin nicht gedeckt. Der ungedeckte Bedarf bei Eltern mit einjährigen Kindern betrug im Jahr 2025 12 Prozent in Ostdeutschland und 23 Prozent in Westdeutschland (www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit- 2006/bildungsbericht-2026/pdf-dateien-2026/bildung_in_deutschland_2026_web.pdf, S. 112). Dabei können armutsgefährdete Familien, Familien ohne akademischen Hintergrund und in denen kein Deutsch gesprochen wird sowie Alleinerziehende ihren Bedarf häufiger nicht decken als andere Familien (ebda., S. 113). Jeweils sechs Elterngeldmonate sind für ein Elternteil reserviert. Weitere sechs Elterngeldmonate stehen zur Verfügung, die flexibel unter den Elternteilen aufgeteilt werden können. Durch die Ausweitung der exklusiven Monate, werden Anreize gesetzt, dass die Bezugsdauer des Elterngelds durch Väter gesteigert wird. Gleichzeitig ist der Bezug von Elterngeld von einem Elternteil im kompletten ersten Lebensjahr weiterhin möglich. Dies ist insbesondere für die Absicherung von Müttern wichtig, deren Partner keine Elternzeit machen. Da Alleinerziehende mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind und Erwerbs- und Sorgearbeit häufig ganz allein leisten müssen, stehen ihnen die vollen 18 Elterngeldmonate zur Verfügung. Zu 1b. Die Umsetzung sollte sich an den Empfehlungen aus dem 9. Familienbericht der Bundesregierung orientieren (https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/neunter-familienbericht-eltern- seinin-deutschland-bundestagsdrucksache-191392Bundestagsdrucksache 19/27200, S. 520). Die Dynamisierung der Einkommensersatzrate könnte zum Beispiel so ausgestaltet werden, dass diese bei gleichmäßiger Aufteilung der Elterngeldmonate auf 80 Prozent steigt. So erhalten Elternpaare mit gleichmäßiger Aufteilung mehr Unterstützung, wenn sie beispielsweise jeweils neun Monate Elterngeld beziehen. Die Einkommensersatzrate wäre für jeden Elternteil in den exklusiven sowie der Hälfte der aufteilbaren Elterngeldmonate, also maximal neun Monate lang, gleich. Für darüber hinausgehende Elterngeldmonate würde die Einkommensersatzrate auf 50 Prozent sinken. Jeder zusätzliche Elterngeldmonat eines Elternteils, der über neun Monate hinausgeht, würde somit geringer entgolten. Im Durchschnitt hätten Frauen, die 12 Monate Elterngeld beziehen, in dem Rechenbeispiel mit 73 Prozent trotzdem eine höhere Einkommensersatzrate als aktuell. Bei einer Dynamisierung der Lohnersatzraten sind Regelungen über Zuschläge für Menschen mit niedrigen Einkommen zur Absicherung zu treffen. Gleichzeitig wird ein Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate gesetzt, der niemanden im Vergleich zum Status Quo schlechter stellt. Zu 1c. Der Partnerschaftsbonus setzt einen wichtigen Anreiz für eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den beiden Elternteilen, der dringend erhalten bleiben sollte. Um seine Wirkung zu erhöhen, sollte er stärker beworben und bekannter gemacht werden, da viele Eltern die bestehenden Möglichkeiten bislang nicht nutzen. Zu 1d. Die Begrenzung des parallelen Bezugs von Elterngeld bei vollständigem Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit durch beide Elternteile ist grundsätzlich sinnvoll. Insbesondere für Väter ist es wichtig auch allein Verantwortung für ihr Kind und Sorgearbeit übernehmen zu können. Die Möglichkeit eines längeren Parallelbezugs kann den für viele Eltern herausfordernden Familienalltag im ersten Lebensjahr erheblich erleichtern. Zudem gibt es Familien mit besonderen Herausforderungen, die es notwendig machen, dass beide Elternteile gleichzeitig zu Hause bleiben können, um sich um ihr Kind zu kümmern. Daher wird die Begrenzung des parallelen Bezugs von Elterngeld bei vollständigem Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit durch beide Elternteile von derzeit einem Monat auf zwei Monate ausgeweitet. Zu 1e. Weiterhin sollte es für Eltern möglich sein, in Teilzeit zu arbeiten und dabei ElterngeldPlus zu beziehen. Das ElterngeldPlus schafft flexible Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Zu 1f. Insbesondere im ersten Jahr nach der Geburt brauchen Kinder viel Zuwendung ihrer Eltern. Aber auch in späteren Lebensphasen des Kindes kann es aus verschiedenen Gründen sein, dass ein Kind mehr Zeit und Unterstützung von den Eltern benötigt. Um Familien die nötige Flexibilität und Zeitsouveränität für solche Situationen zu ermöglichen, sollte der Anspruch auf Elterngeld bis zum 14. Geburtstag des Kindes fortbestehen. Zu 2. und 3. Seit der Einführung 2007 wurden weder Mindest- noch Höchstbetrag des Elterngelds angepasst und das trotz stark gestiegener Lebenshaltungskosten. Das Elterngeld ist dadurch heute deutlich weniger wert als noch vor einigen Jahren. Daher müssen der Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes deutlich erhöht und auch langfristig dynamisiert werden. Denn ohne Inflationsausgleich verfehlt das Elterngeld seine ursprünglichen Ziele (www.iwkoeln.de/studien/wido-geis-thoene-ohne-inflationsausgleich-aendert-das-elterngeld-seinen-charak- ter.html). So ist eine Erhöhung auch notwendig, um die Väterbeteiligung zu erhöhen. Im Jahr 2024 bezog ein Drittel der Väter und nur jede achte Mutter den Höchstbetrag im Elterngeld (www.destatis.de/DE/Presse/ Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2025/PD25_28_p002.html). Viele Väter, die nicht in Elternzeit gegangen sind, begründen dies damit, dass ihnen die Einkommensverluste zu hoch erscheinen bzw. ihren Lebensstandard gesenkt hätten (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/230374/1167ddb2a80375a9ae2a2c9c4bba92c9/vaeterreport-2023- data.pdf, S. 37). Durch eine Anhebung des Höchstbetrags als Inflationsausgleich wird der Einkommensausfall verringert, was mehr Partnerschaftlichkeit in höheren Einkommensklassen steigern könnte. Familien mit niedrigen Einkommen sollten zusätzlich durch eine Verbesserung der Lohnersatzrate entlastet werden. Zudem ist eine Anpassung des Mindestbetrags über einen Inflationsausgleich hinaus notwendig, um Eltern mit geringem oder keinem Einkommen, die beispielsweise noch in der Ausbildung oder im Studium sind, stärker als bisher zu unterstützen. Zu 4. Der Elterngeldfreibetrag für Familien im Bezug existenzsichernder Sozialleistungen sind entsprechend der neuen Mindestsätze auf 500 Euro monatlich beim Basiselterngeld beziehungsweise bis zu 250 Euro monatlich beim ElterngeldPlus anzupassen. Zu 5. Die Zeit nach der Geburt eines Kindes ist für junge Familien besonders vulnerabel. Daher ist es wichtig, dass auch Väter und Co-Mütter diese besondere Zeit mit dem neugeborenen Kind erleben und die Mutter nach der Geburt unterstützen können. Durch diesen gemeinsamen Start ins Familienleben werden zudem die Chancen auf eine dauerhaft partnerschaftliche Verteilung der Familienarbeit zusätzlich erhöht (www.bmbfsfj.bund.de/ resource/blob/230374/1167ddb2a80375a9ae2a2c9c4bba92c9/vaeterreport-2023-data.pdf, S. 27). Für Alleinerziehende ist eine Regelung zu treffen, die die Benennung einer engen Bezugsperson ermöglicht. Zu 6. Pflegeeltern übernehmen im selben Maß Verantwortung für ihre Kinder, wie andere Eltern auch. Auch sie reduzieren häufig ihre Erwerbstätigkeit, damit sie sich um das Kind kümmern können. Es gibt daher keinen nachvollziehbaren Grund, warum Pflegeeltern bisher keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Pflegeeltern leisten einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag durch die Aufnahme von Pflegekindern in ihre Familie, den es wertzuschätzen gilt. Während der Bedarf an Pflegeeltern steigt, geht die Bereitschaft diese Aufgabe zu übernehmen zurück, wobei auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle spielen. Daher muss der Anspruch auf Elterngeld dringend auch auf Pflegeeltern ausgeweitet werden. Zu 7. Während die Höhe des Elterngeldes bei abhängig Beschäftigten auf den letzten 12 Monaten vor der Geburt basiert, wird es bei Selbstständigen am Gewinn des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres bemessen. Das blendet schwankende Einkommen und schwangerschaftsbedingtes Kürzertreten im Beruf systematisch zu Lasten von Selbstständigen aus, wodurch die tatsächliche persönliche und wirtschaftliche Situation von Selbstständigen nicht abgebildet wird. Eine Flexibilisierung der Berechnungsgrundlage würde der Lebensrealität von Selbständigen besser Rechnung tragen und diese während der ersten Zeit nach der Geburt zuverlässiger finanziell unterstützen. Zu 8. Familien brauchen ein verlässliches Elterngeld, das planbar ist und nicht durch komplizierte Antragsverfahren zusätzlich belastet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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