Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken - Rückschritten entgegentreten
Text
Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken - Rückschritten entgegentreten
Antrag
der Abgeordneten Ulle Schauws, Misbah Khan, Denise Loop, Dr. Anja
Reinalter, Nyke Slawik, Ayse Asar, Katharina Beck, Dr. Franziska Brantner,
Dr. Sandra Detzer, Marcel Emmerich, Simone Fischer, Dr. Lena Gumnior,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Helge Limburg, Dr. Irene Mihalic, Claudia
Müller, Sascha Müller, Dr. Ophelia Nick, Karoline Otte, Lisa Paus, Filiz Polat,
Sylvia Rietenberg, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Julia Schneider,
Marlene Schönberger, Sandra Stein, Katrin Uhlig und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen
stärken – Rückschritten entgegentreten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung – in Deutschland und weltweit. Von voller
Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit kann jedoch leider immer noch
keine Rede sein. Darum ist die Stärkung von Frauen mit Blick auf Gleichberechtigung
und Selbstbestimmung geboten. Frauen sind in Deutschland nach wie vor in vielen
Bereichen des Lebens benachteiligt. Ob im Beruf, in der Aufteilung und Übernahme
von Sorge- und Pflegeverantwortung, in der Politik, im Ehrenamt, im
Gesundheitssystem oder überall im öffentlichen Leben – Frauen sind immer noch mit erheblichen
strukturellen Hürden konfrontiert. Diese strukturellen Hürden sind nicht nur
ungerecht, sondern sie schwächen unsere Demokratie und sind ein ökonomisches Risiko:
Sie bremsen die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands, indem sie das dringend
benötigte Fachkräftepotenzial von Frauen nicht richtig nutzen. Sie verhindern Parität in
unserer Demokratie, in der immer noch nur etwa 13,5 % der Bürgermeister*innen Frauen
sind, und ohne ausreichende Repräsentation in Parlamenten und anderen
Entscheidungsgremien sind Mitsprachrechte bei den Interessen der Frauen nicht gewährleistet.
Viele notwendige Reformen oder Gesetze werden allerdings hintenangestellt. Die
Bundesregierung gibt hierauf keine Antworten und sitzt die drängenden Fragen aus.
Sie versäumt es, veraltete Gesetze, die Frauen benachteiligen, anzugehen und
Reformen in Angriff zu nehmen.
Dabei ist Gleichstellung eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit – national
sowie international. Um etwa auf die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der
Landwirtschaft weltweit wie in Deutschland aufmerksam zu machen, haben die
Vereinten Nationen das Jahr 2026 zum Internationalen Jahr der Landwirtin ausgerufen.
Das weltweite Erstarken von rückwärtsgewandten Kräften und patriarchalen
Machthabern mahnt in aller Deutlichkeit an, dass feministische Errungenschaften und
demokratiestärkende Gleichberechtigung kein gesicherter Status quo bleiben. Die Regie-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4502
21. Wahlperiode 03.03.2026
rung, die Koalition von Union und SPD und das ganze Parlament ist hier aufgerufen,
kontinuierlich für den Erhalt und Ausbau der Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen.
Frauenpolitik in diesen Zeiten erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der die
Selbstbestimmung und Teilhabe von Mädchen und Frauen stärkt, benachteiligende Hürden
abbaut und geschlechtsspezifischer Gewalt entschieden und konsequent entgegentritt.
Denn nur eine gerechte Gesellschaft ermöglicht allen Menschen ein selbstbestimmtes
Leben. Dazu müssen Diskriminierungen und Sexismus entschieden bekämpft werden.
Der Einsatz für Frauenrechte ist dafür essenziell.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch mehr Zeitsouveränität zu verbessern,
indem insbesondere
a. flexiblere Arbeitsmodelle ausgebaut werden, durch beispielsweise
Brückenteilzeit und das Rückkehrrecht in Vollzeit,
b. die Möglichkeit von mobilem Arbeiten und Home-Office ausgebaut wird;
2. die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umzusetzen, damit
endlich der gleiche Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Wirklichkeit wird;
3. die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Reform der
Lohnsteuerklassen als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen und das
Ehegattensplitting grundlegend geschlechtergerecht zu reformieren, um unter
anderem dort die nachteiligen Anreize bei der Aufteilung von Erwerbsarbeit
zwischen Eheleuten abzubauen;
4. Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
überführen, um die soziale Absicherung zu stärken (mit Ausnahmen für Rentner*innen,
Schüler*innen und Studierende);
5. Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in mittleren
Führungsebenen von großen Unternehmen auszubauen, das Führungspositionen-Gesetz I
und II zu ändern und die Vorgaben der EU-Richtlinie zu Führungspositionen
hinsichtlich Quoten in das deutsche Führungspositionen-Gesetz zu integrieren und
Sanktionen bei der Nichterreichung der Ziele einzuführen;
6. die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken, indem der Zugang zu
Wagniskapital für Gründerinnen verbessert wird und gezielte Förderprogramme
wie „EXIST-Women“ ausgebaut werden, um die Lücke bei
Unternehmensgründungen durch Frauen zu schließen;
7. die Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie,
Partnerschaftlichkeit und Sorgearbeit zu verbessern, indem
a. Kinderbetreuung und Unterstützungsangebote für Sorgearbeit deutlich
ausgebaut werden, unter anderem durch die deutliche Erhöhung der steuerlichen
Abzugsfähigkeit sowie die Einführung eines Gutscheinmodells für
haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen;
b. für Personen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, ein zeitlich
begrenzter Ausgleich für den Verdienstausfall eingeführt wird. Dabei soll es
möglich sein, die Pflege auf mehrere Personen aufzuteilen;
c. die Tagespflege durch verbindliche bundeseinheitliche Regeln und
gesicherte Vorhaltung von Plätzen gestärkt wird sowie Angebote für pflegerische
Akutsituationen geschaffen werden;
d. die Familienstartzeit eingeführt und Elternzeit partnerschaftlicher gestaltet
wird;
e. auch über die Elternzeit hinaus Arbeitsmodelle für Väter und erziehende
Personen erarbeitet werden, die mehr Vereinbarkeit ermöglichen;
f. das Elterngeld erhöht wird;
g. Mutterschutz für Selbstständige eingeführt wird, um Frauen in der
Selbstständigkeit abzusichern und Gründerinnen zu stärken;
h. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 EStG) in ein monatliches,
einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des
Kindergeldes überführt wird, das die steuerliche Freistellung der besonderen
Mehrbelastung Alleinerziehender funktional wahrt und allen
Alleinerziehenden eine verlässliche und gerechte Entlastung bietet;
i. das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet
wird;
8. reproduktive Rechte für Frauen zu stärken, indem
a. selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in § 218 des
Strafgesetzbuches kriminalisiert werden, sondern rechtmäßig und straffrei gestellt
werden;
b. Schwangerschaftsabbrüche in die Regelversorgung der gesetzlichen
Krankenkasse aufgenommen werden;
c. ein Recht auf Beratung und ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen
in vielfältiger Trägerschaft garantiert sind;
d. ausreichend und wohnortnah Einrichtungen, Praxen oder Krankenhäuser
Schwangerschaftsabbrüche mit der gewünschten Methode als
Kassenleistung vornehmen und telemedizinische Betreuung ausgebaut wird;
e. Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung
verpflichtend verankert werden;
f. ärztlich verordnete Verhütungsmittel kostenfrei und Teil des GKV-
Leistungskatalogs sind;
9. das Gesundheitssystem geschlechtergerecht aufzustellen, indem
a. Forschung, Ausbildung und medizinische Praxis geschlechtsspezifische
Aspekte zur Verbesserung der Frauengesundheit, einschließlich der Versorgung
rund um die Geburt, berücksichtigt wird;
b. eine kontinuierliche interprofessionelle Geburtshilfe im gesamten
Betreuungsbogen sichergestellt wird;
c. der Anteil von Frauen durch Quoten und bessere Arbeitsbedingungen in allen
Führungsgremien erhöht wird;
10. die Rechte und die Gesundheitsversorgung der Menschen, die in der Prostitution
arbeiten, menschenrechtsbasiert zu stärken;
11. ein Paritätsgesetz zur Wahl des Bundestages zu erlassen, um dem Staatsauftrag
der Gleichberechtigung nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gerecht zu
werden;
12. Gleichstellungsbeauftrage auf allen Ebenen auch durch Anstrengungen des
Bundes weiter zu stärken;
13. einen Nationalen Aktionsplan „Antifeminismus bekämpfen“ einzurichten;
14. die von der Bundesregierung am 11. Dezember 2024 beschlossene
Gewaltschutzstrategie konsequent umzusetzen und sie weiterzuentwickeln;
15. die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt sehr zeitnah in nationales Recht umzusetzen;
16. die Istanbul Konvention vollumfänglich umzusetzen, den Rechtsanspruch im
Gewalthilfegesetz auf alle von häuslicher Gewalt Betroffenen anzuwenden und den
Zugang zu Hilfsangeboten unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, der
sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie für Menschen mit Behinderung zu
sichern; rechtliche Lücken im Familienrecht zu schließen, insbesondere indem
Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsrecht stärker und unter Einbezug
von Täterarbeit im Kontext häuslicher Gewalt berücksichtigt wird;
17. bundesweite und mehrsprachige Anlaufstellen der Bundespolizei zum Schutz von
Frauen vor Gewalt im öffentlichen Raum einzurichten, wie sie seit 2024 am
Berliner Ostbahnhof eingerichtet ist;
18. sicherzustellen, dass Fachpersonal (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte,
Lehrkräfte, Gesundheitswesen, Sozialarbeit) durch qualifizierte und kontinuierliche
Aus- und Fortbildungen ausreichend Sachkenntnis zu häuslicher und
geschlechtsspezifischer Gewalt erlangen;
19. die Forschung im Bereich der häuslichen und geschlechtsspezifischen Gewalt
und die Datenlage im Hell- und Dunkelfeld auszubauen;
20. alle Schutzlücken im Aufenthalts- und Asylrecht zur Umsetzung von Artikel 59
und Artikel 60 der Istanbul-Konvention zu schließen, u. a. durch die Einführung
eines vom Ehegatten unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene häuslicher
und geschlechtsspezifischer Gewalt und die Streichung der Wohnsitzauflage;
21. die Perspektive der Betroffenen in die Gestaltung von Politik und
Präventionsmaßnahmen durch beispielsweise einen Betroffenenrat für häusliche und
geschlechtsspezifische Gewalt einzubeziehen;
22. verpflichtende, gleichstellungsfokussierte Täterarbeit bei
Gewaltschutzanordnungen nach bundeseinheitlichem Standard unter Einbeziehung von
Fachverbänden zu verankern und die Finanzierung von Täterarbeit auszubauen, damit die
Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können;
23. die Strafbarkeit von digitaler Gewalt entlang der EU-Gewaltschutzrichtlinie im
Strafgesetzbuch zu reformieren sowie ein digitales Gewaltschutzgesetz auf den
Weg zu bringen, das geschlechtsspezifische Formen digitaler Gewalt
berücksichtigt;
24. die dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische
Gewalt beim Deutschen Institut für Menschenrechte gesetzlich abzusichern –
entsprechend den Vorgaben des Artikels 10 Absatz 1 der Istanbul-Konvention;
25. den ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan zur Prävention und
Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen umzusetzen und
weiterzuentwickeln.
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Eigenständige Existenzsicherung und Vereinbarkeit
Das beste Mittel für ein finanziell eigenständiges Leben und eine verlässliche Altersvorsorge sind gute Löhne.
Damit sich die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen verbessern, müssen sie mehr Einfluss auf Lage und Dauer ihrer
Arbeitszeit nehmen können. Durch klare und verbindliche Regelungen zum Homeoffice und mobilem Arbeiten
wird die Erwerbsarbeit flexibler. Auch die Brückenteilzeit und das Rückkehrrecht in Vollzeit muss erweitert und
individueller gestaltet werden, damit die Rahmenbedingungen für die, die Sorgearbeit und Verantwortung für
andere übernehmen, besser integriert werden können. Damit Frauen ihr Recht auf gleichen Lohn für gleiche und
gleichwertige Arbeit erhalten, braucht es ein Entgelttransparenzgesetz, das tatsächlich wirkt. Dazu muss nun
endlich die EU-Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umgesetzt werden.
In der jetzigen Form stellt das Ehegattensplitting ein Erwerbshindernis für viele Frauen dar und ist weder gerecht
noch zeitgemäß. Deshalb muss es grundlegend geschlechtergerecht reformiert werden. Für Paare, die bereits
verheiratet sind, ändert sich nichts – außer sie entscheiden sich freiwillig für das neue Modell. Die
Vorgängerregierung hatte zudem bereits ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, um das derzeitige System der Lohnsteuerklassen
zu reformieren. Durch eine Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in das sogenannte Faktorverfahren würde sich
die Lohnsteuer für beide Eheleute danach berechnen, wie viel er oder sie wirklich zum Haushaltseinkommen
beiträgt. Dies ist vor allem für Frauen gerechter, denn aktuell wird die schlechtere Steuerklasse 5 in über 90 %
von Frauen genutzt.
Ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen ist die
Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs müssen schrittweise in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden (mit Ausnahmen für Rentner*innen, Schüler*innen und
Studierenden).
Außerdem braucht es endlich konsequente und verpflichtende Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen
sowie in der mittleren Führungsebene von großen Unternehmen. Ein wichtiger Schritt ist nun die Vorgaben der
weitreichenderen EU-Richtlinie zu Führungspositionen zügig und vollständig umzusetzen sowie Sanktionen bei
der Nichterreichung der Ziele einzuführen.
Frauen sind als Gründerinnen und Nachfolgerinnen im Mittelstand unterrepräsentiert. Dies kostet uns
Innovationskraft und wirtschaftliche Dynamik. Durch die Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige und
verbesserten Zugang zu Wagniskapital (u. a. EXIST-Women) stärken wir die Vielfalt unserer Wirtschaft und geben
selbstständigen Frauen und Gründerinnen den notwendigen Schutz und Rückenwind.
Wenn Arbeit besser ins Leben passt und alle Frauen mit Kindern so arbeiten könnten, wie sie möchten, hätten
wir in Deutschland bis zu 840.000 zusätzliche Arbeitskräfte. Vier Millionen Frauen, die derzeit in Teilzeit tätig
sind, würden ihre Arbeitszeit ausweiten, wenn Betreuungsverpflichtungen sie nicht davon abhielten (www.-
vfa.de/de/wirtschaft-standort/arbeit-soziales/macroscope-fachkraeftemangel). Deshalb müssen wir die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und die Bedingungen für eine gerechte Aufteilung von Care-Arbeit
verbessern. Wichtige Bausteine dafür sind der weitere Ausbau von Kinderbetreuung und Unterstützungsangebote
für Sorgearbeit, zum Beispiel durch die deutliche Erhöhung steuerlicher Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten
und die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen.
Ein erheblicher Teil der Pflege findet in Deutschland informell und unbezahlt durch Angehörige im privaten
Umfeld statt. Diese Pflegearbeit wird in weit überwiegender Zahl von Frauen geleistet (www.diw.de/de/-
diw_01.c.893160.de/informelle_pflege_wird_ueberwiegend_von_frauen_geleistet__au___ellen_pflege_in_-
deutschland_kann_gender_care_gap_verringern.html). Die Übernahme von Pflegeverantwortung durch
Angehörige führt für viele Pflegende zu einer Reduzierung der Erwerbsarbeitszeit oder zum vollständigen Ausstieg
aus dem Beruf. Eine pflegetätigkeitsbezogene Entgeltersatzleistung trägt sowohl zur sozialen Sicherung der
Pflegenden bei, setzt Anreize für geteilte Sorgearbeit in der Pflege und erleichtert die Weiterführung
sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeiten.
Mit dem Start ins Familienleben stellen viele Paare bereits die Weichen für die spätere Aufgabenteilung. Teilen
sich Eltern ihre Elternzeit gerecht auf, setzt sich das häufig später auch in der familiären Aufgabenverteilung fort.
Es braucht von Geburt an und über die Elternzeit hinaus mehr Anreize, Care-Arbeit partnerschaftlicher zu
gestalten, um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie und eine gerechte Aufteilung von
Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu ermöglichen. Die Familienstartzeit entsprechend den Regelungen der
Europäischen Union gibt Vätern und Co-Müttern die Möglichkeit, sich durch die Freistellung in den ersten zwei
Wochen nach der Geburt eines Kindes mit einer Lohnersatzleistung von der Arbeit intensiv um das Neu-geborene
zu kümmern. Diese Möglichkeit muss es auch für Alleinerziehende geben und soll möglichst unbürokratisch
bezogen werden können. Außerdem muss die Elternzeit so gestaltet werden, dass mindestens jeweils ein Drittel
der Zeit von jedem Elternteil genutzt werden kann. Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 sind die
Beträge unverändert. Der Mindest- und Höchstbetrag muss auf 500 bzw. 2.400 Euro erhöht werden. Zusätzlich
muss die Ersatzrate für geringe Einkommen angehoben werden.
Für selbstständige Frauen ist der Sprung in die Familiengründung oft mit besonderem Wagnis verbunden. Doch
auch sie brauchen Sicherheit und Schutz bei der Familiengründung. Auch Selbstständige müssen für die Wochen
rund um die Geburt durch Mutterschaftsgeld finanziell abgesichert werden. Hierzu sollen sie sich künftig auch
an der dafür vorgesehenen Umlagefinanzierung beteiligen.
Reproduktive Selbstbestimmung und Gesundheitsversorgung
Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht
auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen entsprechend der WHO-Leitlinien.
Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr in § 218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, sondern
grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden.
Durch ein Recht auf Beratung garantiert Deutschland ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in
vielfältiger Trägerschaft. Schwangerschaftsabbrüche sind für uns integraler Bestandteil einer umfassenden
Gesundheitsversorgung für Frauen und müssen daher in den Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen
aufgenommen werden. Zudem muss Deutschland seinem Versorgungsauftrag gerecht werden und genügend
Einrichtungen bereitstellen, die den Eingriff möglichst wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das
Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die telemedizinische Betreuung muss
gesetzlich abgesichert und ausgebaut werden. Auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollen kostenfrei und Teil
des GKV-Leistungskatalogs sein.
Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte führt nachweislich zu besseren Versorgungsergebnissen,
erhöht die Patient*innenzufriedenheit und reduziert gesundheitliche Risiken, die durch pauschale, nicht
differenzierte Behandlung entstehen können. Eine systematische Integration dieser Perspektiven in alle Bereiche des
Gesundheitssystems – von der wissenschaftlichen Forschung über die Ausbildung medizinischer Fachkräfte bis
hin zur praktischen Versorgung – ist daher unerlässlich, um eine qualitativ hochwertige und gerechte
Gesundheitsversorgung für Frauen sicherzustellen.
Die Zusammenarbeit zwischen Ärzt*innen und Hebammen ist entscheidend für eine umfassende Betreuung von
Schwangeren und Wöchnerinnen. Modelle der kontinuierlichen geburtshilflichen Betreuung, die beide
Berufsgruppen einbeziehen, haben in Studien gezeigt, dass sie mit einer höheren Rate spontaner vaginaler Geburten,
geringeren Interventionsraten und positiveren Geburtserfahrungen verbunden sind (www.cochranelibrary.com/-
cdsr/doi/10.1002/14651858.CD004667.pub6/full).
Trotz des stetigen Anstiegs des Frauenanteils im Medizinstudium (aktuell bei über 60 %) sind Frauen in den
Führungsebenen der deutschen Universitätsmedizin und klinischen Fächern noch immer stark unterrepräsentiert.
Im Jahr 2024 waren lediglich 14% der Führungspositionen in klinischen Fächern und Dekanaten von Frauen
besetzt. Studien belegen, dass heterogene Führungsteams zu nachhaltigeren und fundierteren Entscheidungen in
allen Bereichen des Gesundheitswesens beitragen. Dies ist auch besonders relevant, um eine gendersensible und
diversitätsorientierte Versorgung sektorenübergreifend zu verankern. Eine wirksame Maßnahme zur Erreichung
dieser Zielsetzung ist die Einführung fester Quotenregelungen.
Gezielte Unterstützung für Menschen, die in der Prostitution arbeiten, insbesondere in prekären Situationen, muss
auch durch aufsuchende Hilfen und Beratungen, gerade beim Ausstieg verstärkt werden. Betriebsstätten müssen
strenger kontrolliert, die Standards zur Betriebserlaubnis erhöht und die Befugnisse des Zolls erweitert werden,
um gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Selbstbestimmung und Sicherheit
sicherzustellen. Auf Grundlage der Arbeit der unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des
Schutzes von Prostituierten müssen notwendige Änderungen am Prostituiertenschutzgesetz vorgenommen werden, um
die Situation zu verbessern, ohne zu stigmatisieren oder zu kriminalisieren.
Politische und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen
Frauen machen über die Hälfte der Bevölkerung in der Bundesrepublik aus und trotzdem ist der Frauenanteil im
Deutschen Bundestag nach der letzten Wahl wieder gesunken und liegt bei nur 32,4 %. Ohne gesetzliche
Regelungen für die Geschlechterparität im Wahlrecht wird sich angesichts bestehender struktureller
Chancenungleichheit von Frauen in der Politik wenig ändern. In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wird klar und deutlich die
Gleichberechtigung von Frauen und Männer statuiert und die Beseitigung bestehender Nachteile garantiert.
Dieser Staatsauftrag muss endlich eingelöst werden. Frauen sind im Deutschen Bundestag gleichberechtigt an
demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Deshalb braucht es für die Wahl des Bundestages endlich
ein Paritätsgesetz. Ziel eines Gesetzes muss das Durchbrechen der strukturellen Machtungleichheit und
Herstellung von gleicher demokratischer Teilhabe sein.
Frauenfeindliche und antifeministische Angriffe auf der Straße, im Arbeitsleben und erst im Netz gehören für
Frauen nach wie vor und erschreckenderweise wieder zunehmend zum Alltag. Das ist nicht nur eine Bedrohung
für Betroffene, sondern bremst Frauen und Mädchen zunehmend in ihrem Engagement oder bei der Beteiligung
an zivilgesellschaftlichen oder politischen Projekten aus. Frauen müssen aber überall sicher sein. Mit der
Einsetzung eines Nationalen Aktionsplans „Antifeminismus bekämpfen“ sind die Bundesministerien aufgerufen,
Maßnahmen zu erarbeiten und durchzusetzen, die über Antifeminismus aufklären und Handlungsempfehlungen zur
Bekämpfung entwickeln. Hier sollen auch die Anliegen von Männern in den Blick genommen und adressiert
werden. Denn Geschlechterstereotype schaden allen Geschlechtern.
Gewalthilfe
Das Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher
Gewalt (GewHG) schreibt einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für alle von Gewalt
betroffenen Frauen und ihre Kinder ab dem Jahr 2032 fest. Dieser muss auf alle von Gewalt Betroffenen ausgeweitet
werden. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes muss sichergestellt werden, dass der Ausbau des
Hilfesystems bedarfsgerecht geschieht, insbesondere in Hinblick auf Herkunft, Aufenthaltsstatus, körperliche und
psychische Beeinträchtigung, Obdach- und Wohnungslosigkeit und so ein diskriminierungsfreies, inklusives,
barrierefreies und bedarfsgerechtes Hilfesystem entsteht.
Die Vorgaben aus Artikel 31 der Istanbul-Konvention müssen konsequent im Kindschaftsrecht umgesetzt
werden. Partnerschaftsgewalt muss in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht konsequent
berücksichtigt werden. Die derzeitigen Umgangsregelungen nach Trennungen können ein erhebliches Risiko für
erneute Gewalt bergen. Der Schutz und die Sicherheit von Frauen und Kindern muss jederzeit umfassend
gewährleistet werden. Die aktuellen Zahlen der Dunkelfeldstudie LeSuBiA zeigen auf, dass nur ein Bruchteil der
Fälle von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt angezeigt werden. Bei Partnerschaftsgewalt liegt die
Anzeigequote durch Frauen unter drei Prozent. Es muss sichergestellt werden, dass Betroffene niedrigschwellige
und ineinandergreifende Hilfsangebote erhalten. Dazu gehört auch, dass alle beteiligten Fachkräfte qualifizierte
und kontinuierliche Aus- und Fortbildungen zu Dynamiken häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
erhalten, um sicherzustellen, dass Gewaltbetroffene nicht zu regelmäßigem Kontakt mit dem Täter verpflichtet
werden. Die Teilnahme an verpflichtenden Täterprogramme sollten Voraussetzung für Umgang sein. Der
Gewaltschutz muss stets Vorrang vor Umgangsrecht haben.
Seit Jahren weisen Fachverbände darauf hin, dass migrantische und geflüchtete Frauen im Aufenthaltsrecht
strukturell benachteiligt werden. Insbesondere Wohnsitzauflagen und vom Ehepartner abhängige Aufenthaltstitel
halten Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Abhängigkeits- und Gefährdungssituationen fest. Die geltenden
Regelungen setzen hohe rechtliche und bürokratische Hürden für einen eigenständigen Aufenthalt und laufen
damit den Schutzpflichten der Istanbul-Konvention zuwider. Ein wirksamer Gewaltschutz erfordert daher u. a.
einen frühzeitigen, vom Partner unabhängigen Aufenthaltstitel sowie die Streichung von Wohnsitzauflagen, die
den Zugang zu Schutzräumen, Beratungsstellen und sozialer Teilhabe stark einschränken. Nur durch eine
konsequente Neuausrichtung des Aufenthalts- und Asylrechts kann gewährleistet werden, dass Betroffene Gewalt
verlassen können, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.
Die Erfahrungen und Perspektiven von Betroffenen sind zentral, um Politik und Präventionsmaßnahmen gegen
häusliche Gewalt wirksam zu gestalten. Ein Betroffenenrat kann direkt aus erster Hand aufzeigen, wo Hürden
sind, Unterstützung fehlt und welche Maßnahmen tatsächlich helfen. So lassen sich Präventions- und
Schutzstrategien sowie Angebote praxisnah und bedarfsgerecht entwickeln.
Eine nachhaltige Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt erfordert neben dem Schutz der Betroffenen auch
eine konsequente Arbeit mit Tätern. Täterarbeit muss bundesweit und flächendeckend verbindlich, nach
einheitlichem Qualitätsstandard und dauerhaft finanziert umgesetzt werden. Dafür braucht es früh ansetzende und
verpflichtende Programme, vor allem im familien- und strafrechtlichen Kontext, die auf Verantwortungsübernahme
abzielen und gewaltfördernde Verhaltensmuster wirksam durchbrechen.
Digitale Gewalt gegen Frauen nimmt rasant zu und wird durch KI-generierte Inhalte weiter verschärft. Die
Verbreitung echter oder künstlich erzeugter Nacktbilder gegen den Willen der Betroffenen, Cyberstalking, Doxing,
nicht einvernehmliche Bildveröffentlichungen und Deepfakes müssen grundsätzlich strafbar sein. Notwendig
sind ein wirksames digitales Gewaltschutzgesetz, die schnelle Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie sowie
sichere digitale Strafantragsverfahren. Auch der Besitz und die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter
Gewalt an Erwachsenen müssen konsequent unter Strafe gestellt und der Schutz sensibler Daten in Gewaltverfahren
gestärkt werden.
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar, die vor
allem Frauen betrifft. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz muss gestärkt werden,
um internationale Netzwerke von Menschenhandel und Zwangsprostitution aufzudecken und zu zerschlagen.
Dabei muss immer ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt werden und die Rechte und die Unterstützung
der Betroffenen in den Fokus rücken. Opfer von Menschenhandel sollen ein sicheres Bleiberecht bekommen,
unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft im Strafverfahren.
Gezielte Unterstützung für Menschen, die in der Prostitution arbeiten, insbesondere in prekären Situationen, muss
auch durch aufsuchende Hilfen und Beratungen, gerade beim Ausstieg verstärkt werden. Betriebsstätten müssen
strenger kontrolliert, die Standards zur Betriebserlaubnis erhöht und die Befugnisse des Zolls erweitert werden,
um gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Selbstbestimmung und Sicherheit
sicherzustellen. Auf Grundlage der Arbeit der unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des
Schutzes von Prostituierten müssen notwendige Änderungen am Prostituiertenschutzgesetz vorgenommen werden, um
die Situation zu verbessern, ohne zu stigmatisieren oder zu kriminalisieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Anja Reinalter (Antrag)
- authored ← Ayse Asar (Antrag)
- authored ← Claudia Müller (Antrag)
- authored ← Denise Loop (Antrag)
- authored ← Filiz Polat (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Franziska Brantner (Antrag)
- authored ← Helge Limburg (Antrag)
- authored ← Irene Mihalic (Antrag)
- authored ← Jamila Schäfer (Antrag)
- authored ← Julia Schneider (Antrag)
- authored ← Karoline Otte (Antrag)
- authored ← Katharina Beck (Antrag)
- authored ← Katrin Uhlig (Antrag)
- authored ← Kirsten Kappert-Gonther (Antrag)
- authored ← Lena Gumnior (Antrag)
- authored ← Lisa Paus (Antrag)
- authored ← Marcel Emmerich (Antrag)
- authored ← Marlene Schönberger (Antrag)
- authored ← Misbah Khan (Antrag)
- authored ← Nyke Slawik (Antrag)
- authored ← Ophelia Nick (Antrag)
- authored ← Sandra Detzer (Antrag)
- authored ← Sandra Stein (Antrag)
- authored ← Sascha Müller (Antrag)
- authored ← Sebastian Schäfer (Antrag)
- authored ← Simone Fischer (Antrag)
- authored ← Sylvia Rietenberg (Antrag)
- authored ← Ulle Schauws (Antrag)
- part_of_vorgang → Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken - Rückschritten entgegentreten (Antrag)