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Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken - Rückschritten entgegentreten

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4502 · Antrag · Original ↗

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Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken - Rückschritten entgegentreten Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Misbah Khan, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Nyke Slawik, Ayse Asar, Katharina Beck, Dr. Franziska Brantner, Dr. Sandra Detzer, Marcel Emmerich, Simone Fischer, Dr. Lena Gumnior, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Helge Limburg, Dr. Irene Mihalic, Claudia Müller, Sascha Müller, Dr. Ophelia Nick, Karoline Otte, Lisa Paus, Filiz Polat, Sylvia Rietenberg, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Julia Schneider, Marlene Schönberger, Sandra Stein, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken – Rückschritten entgegentreten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung – in Deutschland und weltweit. Von voller Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit kann jedoch leider immer noch keine Rede sein. Darum ist die Stärkung von Frauen mit Blick auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geboten. Frauen sind in Deutschland nach wie vor in vielen Bereichen des Lebens benachteiligt. Ob im Beruf, in der Aufteilung und Übernahme von Sorge- und Pflegeverantwortung, in der Politik, im Ehrenamt, im Gesundheitssystem oder überall im öffentlichen Leben – Frauen sind immer noch mit erheblichen strukturellen Hürden konfrontiert. Diese strukturellen Hürden sind nicht nur ungerecht, sondern sie schwächen unsere Demokratie und sind ein ökonomisches Risiko: Sie bremsen die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands, indem sie das dringend benötigte Fachkräftepotenzial von Frauen nicht richtig nutzen. Sie verhindern Parität in unserer Demokratie, in der immer noch nur etwa 13,5 % der Bürgermeister*innen Frauen sind, und ohne ausreichende Repräsentation in Parlamenten und anderen Entscheidungsgremien sind Mitsprachrechte bei den Interessen der Frauen nicht gewährleistet. Viele notwendige Reformen oder Gesetze werden allerdings hintenangestellt. Die Bundesregierung gibt hierauf keine Antworten und sitzt die drängenden Fragen aus. Sie versäumt es, veraltete Gesetze, die Frauen benachteiligen, anzugehen und Reformen in Angriff zu nehmen. Dabei ist Gleichstellung eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit – national sowie international. Um etwa auf die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Landwirtschaft weltweit wie in Deutschland aufmerksam zu machen, haben die Vereinten Nationen das Jahr 2026 zum Internationalen Jahr der Landwirtin ausgerufen. Das weltweite Erstarken von rückwärtsgewandten Kräften und patriarchalen Machthabern mahnt in aller Deutlichkeit an, dass feministische Errungenschaften und demokratiestärkende Gleichberechtigung kein gesicherter Status quo bleiben. Die Regie- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4502 21. Wahlperiode 03.03.2026 rung, die Koalition von Union und SPD und das ganze Parlament ist hier aufgerufen, kontinuierlich für den Erhalt und Ausbau der Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen. Frauenpolitik in diesen Zeiten erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der die Selbstbestimmung und Teilhabe von Mädchen und Frauen stärkt, benachteiligende Hürden abbaut und geschlechtsspezifischer Gewalt entschieden und konsequent entgegentritt. Denn nur eine gerechte Gesellschaft ermöglicht allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben. Dazu müssen Diskriminierungen und Sexismus entschieden bekämpft werden. Der Einsatz für Frauenrechte ist dafür essenziell. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch mehr Zeitsouveränität zu verbessern, indem insbesondere a. flexiblere Arbeitsmodelle ausgebaut werden, durch beispielsweise Brückenteilzeit und das Rückkehrrecht in Vollzeit, b. die Möglichkeit von mobilem Arbeiten und Home-Office ausgebaut wird; 2. die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umzusetzen, damit endlich der gleiche Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Wirklichkeit wird; 3. die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Reform der Lohnsteuerklassen als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen und das Ehegattensplitting grundlegend geschlechtergerecht zu reformieren, um unter anderem dort die nachteiligen Anreize bei der Aufteilung von Erwerbsarbeit zwischen Eheleuten abzubauen; 4. Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen, um die soziale Absicherung zu stärken (mit Ausnahmen für Rentner*innen, Schüler*innen und Studierende); 5. Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in mittleren Führungsebenen von großen Unternehmen auszubauen, das Führungspositionen-Gesetz I und II zu ändern und die Vorgaben der EU-Richtlinie zu Führungspositionen hinsichtlich Quoten in das deutsche Führungspositionen-Gesetz zu integrieren und Sanktionen bei der Nichterreichung der Ziele einzuführen; 6. die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken, indem der Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen verbessert wird und gezielte Förderprogramme wie „EXIST-Women“ ausgebaut werden, um die Lücke bei Unternehmensgründungen durch Frauen zu schließen; 7. die Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie, Partnerschaftlichkeit und Sorgearbeit zu verbessern, indem a. Kinderbetreuung und Unterstützungsangebote für Sorgearbeit deutlich ausgebaut werden, unter anderem durch die deutliche Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit sowie die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen; b. für Personen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, ein zeitlich begrenzter Ausgleich für den Verdienstausfall eingeführt wird. Dabei soll es möglich sein, die Pflege auf mehrere Personen aufzuteilen; c. die Tagespflege durch verbindliche bundeseinheitliche Regeln und gesicherte Vorhaltung von Plätzen gestärkt wird sowie Angebote für pflegerische Akutsituationen geschaffen werden; d. die Familienstartzeit eingeführt und Elternzeit partnerschaftlicher gestaltet wird; e. auch über die Elternzeit hinaus Arbeitsmodelle für Väter und erziehende Personen erarbeitet werden, die mehr Vereinbarkeit ermöglichen; f. das Elterngeld erhöht wird; g. Mutterschutz für Selbstständige eingeführt wird, um Frauen in der Selbstständigkeit abzusichern und Gründerinnen zu stärken; h. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 EStG) in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt wird, das die steuerliche Freistellung der besonderen Mehrbelastung Alleinerziehender funktional wahrt und allen Alleinerziehenden eine verlässliche und gerechte Entlastung bietet; i. das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird; 8. reproduktive Rechte für Frauen zu stärken, indem a. selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in § 218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert werden, sondern rechtmäßig und straffrei gestellt werden; b. Schwangerschaftsabbrüche in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden; c. ein Recht auf Beratung und ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert sind; d. ausreichend und wohnortnah Einrichtungen, Praxen oder Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche mit der gewünschten Methode als Kassenleistung vornehmen und telemedizinische Betreuung ausgebaut wird; e. Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden; f. ärztlich verordnete Verhütungsmittel kostenfrei und Teil des GKV- Leistungskatalogs sind; 9. das Gesundheitssystem geschlechtergerecht aufzustellen, indem a. Forschung, Ausbildung und medizinische Praxis geschlechtsspezifische Aspekte zur Verbesserung der Frauengesundheit, einschließlich der Versorgung rund um die Geburt, berücksichtigt wird; b. eine kontinuierliche interprofessionelle Geburtshilfe im gesamten Betreuungsbogen sichergestellt wird; c. der Anteil von Frauen durch Quoten und bessere Arbeitsbedingungen in allen Führungsgremien erhöht wird; 10. die Rechte und die Gesundheitsversorgung der Menschen, die in der Prostitution arbeiten, menschenrechtsbasiert zu stärken; 11. ein Paritätsgesetz zur Wahl des Bundestages zu erlassen, um dem Staatsauftrag der Gleichberechtigung nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gerecht zu werden; 12. Gleichstellungsbeauftrage auf allen Ebenen auch durch Anstrengungen des Bundes weiter zu stärken; 13. einen Nationalen Aktionsplan „Antifeminismus bekämpfen“ einzurichten; 14. die von der Bundesregierung am 11. Dezember 2024 beschlossene Gewaltschutzstrategie konsequent umzusetzen und sie weiterzuentwickeln; 15. die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sehr zeitnah in nationales Recht umzusetzen; 16. die Istanbul Konvention vollumfänglich umzusetzen, den Rechtsanspruch im Gewalthilfegesetz auf alle von häuslicher Gewalt Betroffenen anzuwenden und den Zugang zu Hilfsangeboten unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie für Menschen mit Behinderung zu sichern; rechtliche Lücken im Familienrecht zu schließen, insbesondere indem Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsrecht stärker und unter Einbezug von Täterarbeit im Kontext häuslicher Gewalt berücksichtigt wird; 17. bundesweite und mehrsprachige Anlaufstellen der Bundespolizei zum Schutz von Frauen vor Gewalt im öffentlichen Raum einzurichten, wie sie seit 2024 am Berliner Ostbahnhof eingerichtet ist; 18. sicherzustellen, dass Fachpersonal (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Lehrkräfte, Gesundheitswesen, Sozialarbeit) durch qualifizierte und kontinuierliche Aus- und Fortbildungen ausreichend Sachkenntnis zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt erlangen; 19. die Forschung im Bereich der häuslichen und geschlechtsspezifischen Gewalt und die Datenlage im Hell- und Dunkelfeld auszubauen; 20. alle Schutzlücken im Aufenthalts- und Asylrecht zur Umsetzung von Artikel 59 und Artikel 60 der Istanbul-Konvention zu schließen, u. a. durch die Einführung eines vom Ehegatten unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und die Streichung der Wohnsitzauflage; 21. die Perspektive der Betroffenen in die Gestaltung von Politik und Präventionsmaßnahmen durch beispielsweise einen Betroffenenrat für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt einzubeziehen; 22. verpflichtende, gleichstellungsfokussierte Täterarbeit bei Gewaltschutzanordnungen nach bundeseinheitlichem Standard unter Einbeziehung von Fachverbänden zu verankern und die Finanzierung von Täterarbeit auszubauen, damit die Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können; 23. die Strafbarkeit von digitaler Gewalt entlang der EU-Gewaltschutzrichtlinie im Strafgesetzbuch zu reformieren sowie ein digitales Gewaltschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das geschlechtsspezifische Formen digitaler Gewalt berücksichtigt; 24. die dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beim Deutschen Institut für Menschenrechte gesetzlich abzusichern – entsprechend den Vorgaben des Artikels 10 Absatz 1 der Istanbul-Konvention; 25. den ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen umzusetzen und weiterzuentwickeln. Berlin, den 3. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Eigenständige Existenzsicherung und Vereinbarkeit Das beste Mittel für ein finanziell eigenständiges Leben und eine verlässliche Altersvorsorge sind gute Löhne. Damit sich die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen verbessern, müssen sie mehr Einfluss auf Lage und Dauer ihrer Arbeitszeit nehmen können. Durch klare und verbindliche Regelungen zum Homeoffice und mobilem Arbeiten wird die Erwerbsarbeit flexibler. Auch die Brückenteilzeit und das Rückkehrrecht in Vollzeit muss erweitert und individueller gestaltet werden, damit die Rahmenbedingungen für die, die Sorgearbeit und Verantwortung für andere übernehmen, besser integriert werden können. Damit Frauen ihr Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten, braucht es ein Entgelttransparenzgesetz, das tatsächlich wirkt. Dazu muss nun endlich die EU-Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umgesetzt werden. In der jetzigen Form stellt das Ehegattensplitting ein Erwerbshindernis für viele Frauen dar und ist weder gerecht noch zeitgemäß. Deshalb muss es grundlegend geschlechtergerecht reformiert werden. Für Paare, die bereits verheiratet sind, ändert sich nichts – außer sie entscheiden sich freiwillig für das neue Modell. Die Vorgängerregierung hatte zudem bereits ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, um das derzeitige System der Lohnsteuerklassen zu reformieren. Durch eine Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in das sogenannte Faktorverfahren würde sich die Lohnsteuer für beide Eheleute danach berechnen, wie viel er oder sie wirklich zum Haushaltseinkommen beiträgt. Dies ist vor allem für Frauen gerechter, denn aktuell wird die schlechtere Steuerklasse 5 in über 90 % von Frauen genutzt. Ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen ist die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs müssen schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden (mit Ausnahmen für Rentner*innen, Schüler*innen und Studierenden). Außerdem braucht es endlich konsequente und verpflichtende Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in der mittleren Führungsebene von großen Unternehmen. Ein wichtiger Schritt ist nun die Vorgaben der weitreichenderen EU-Richtlinie zu Führungspositionen zügig und vollständig umzusetzen sowie Sanktionen bei der Nichterreichung der Ziele einzuführen. Frauen sind als Gründerinnen und Nachfolgerinnen im Mittelstand unterrepräsentiert. Dies kostet uns Innovationskraft und wirtschaftliche Dynamik. Durch die Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige und verbesserten Zugang zu Wagniskapital (u. a. EXIST-Women) stärken wir die Vielfalt unserer Wirtschaft und geben selbstständigen Frauen und Gründerinnen den notwendigen Schutz und Rückenwind. Wenn Arbeit besser ins Leben passt und alle Frauen mit Kindern so arbeiten könnten, wie sie möchten, hätten wir in Deutschland bis zu 840.000 zusätzliche Arbeitskräfte. Vier Millionen Frauen, die derzeit in Teilzeit tätig sind, würden ihre Arbeitszeit ausweiten, wenn Betreuungsverpflichtungen sie nicht davon abhielten (www.- vfa.de/de/wirtschaft-standort/arbeit-soziales/macroscope-fachkraeftemangel). Deshalb müssen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und die Bedingungen für eine gerechte Aufteilung von Care-Arbeit verbessern. Wichtige Bausteine dafür sind der weitere Ausbau von Kinderbetreuung und Unterstützungsangebote für Sorgearbeit, zum Beispiel durch die deutliche Erhöhung steuerlicher Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten und die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen. Ein erheblicher Teil der Pflege findet in Deutschland informell und unbezahlt durch Angehörige im privaten Umfeld statt. Diese Pflegearbeit wird in weit überwiegender Zahl von Frauen geleistet (www.diw.de/de/- diw_01.c.893160.de/informelle_pflege_wird_ueberwiegend_von_frauen_geleistet__au___ellen_pflege_in_- deutschland_kann_gender_care_gap_verringern.html). Die Übernahme von Pflegeverantwortung durch Angehörige führt für viele Pflegende zu einer Reduzierung der Erwerbsarbeitszeit oder zum vollständigen Ausstieg aus dem Beruf. Eine pflegetätigkeitsbezogene Entgeltersatzleistung trägt sowohl zur sozialen Sicherung der Pflegenden bei, setzt Anreize für geteilte Sorgearbeit in der Pflege und erleichtert die Weiterführung sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeiten. Mit dem Start ins Familienleben stellen viele Paare bereits die Weichen für die spätere Aufgabenteilung. Teilen sich Eltern ihre Elternzeit gerecht auf, setzt sich das häufig später auch in der familiären Aufgabenverteilung fort. Es braucht von Geburt an und über die Elternzeit hinaus mehr Anreize, Care-Arbeit partnerschaftlicher zu gestalten, um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie und eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu ermöglichen. Die Familienstartzeit entsprechend den Regelungen der Europäischen Union gibt Vätern und Co-Müttern die Möglichkeit, sich durch die Freistellung in den ersten zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes mit einer Lohnersatzleistung von der Arbeit intensiv um das Neu-geborene zu kümmern. Diese Möglichkeit muss es auch für Alleinerziehende geben und soll möglichst unbürokratisch bezogen werden können. Außerdem muss die Elternzeit so gestaltet werden, dass mindestens jeweils ein Drittel der Zeit von jedem Elternteil genutzt werden kann. Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 sind die Beträge unverändert. Der Mindest- und Höchstbetrag muss auf 500 bzw. 2.400 Euro erhöht werden. Zusätzlich muss die Ersatzrate für geringe Einkommen angehoben werden. Für selbstständige Frauen ist der Sprung in die Familiengründung oft mit besonderem Wagnis verbunden. Doch auch sie brauchen Sicherheit und Schutz bei der Familiengründung. Auch Selbstständige müssen für die Wochen rund um die Geburt durch Mutterschaftsgeld finanziell abgesichert werden. Hierzu sollen sie sich künftig auch an der dafür vorgesehenen Umlagefinanzierung beteiligen. Reproduktive Selbstbestimmung und Gesundheitsversorgung Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen entsprechend der WHO-Leitlinien. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr in § 218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Durch ein Recht auf Beratung garantiert Deutschland ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft. Schwangerschaftsabbrüche sind für uns integraler Bestandteil einer umfassenden Gesundheitsversorgung für Frauen und müssen daher in den Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Zudem muss Deutschland seinem Versorgungsauftrag gerecht werden und genügend Einrichtungen bereitstellen, die den Eingriff möglichst wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die telemedizinische Betreuung muss gesetzlich abgesichert und ausgebaut werden. Auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollen kostenfrei und Teil des GKV-Leistungskatalogs sein. Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte führt nachweislich zu besseren Versorgungsergebnissen, erhöht die Patient*innenzufriedenheit und reduziert gesundheitliche Risiken, die durch pauschale, nicht differenzierte Behandlung entstehen können. Eine systematische Integration dieser Perspektiven in alle Bereiche des Gesundheitssystems – von der wissenschaftlichen Forschung über die Ausbildung medizinischer Fachkräfte bis hin zur praktischen Versorgung – ist daher unerlässlich, um eine qualitativ hochwertige und gerechte Gesundheitsversorgung für Frauen sicherzustellen. Die Zusammenarbeit zwischen Ärzt*innen und Hebammen ist entscheidend für eine umfassende Betreuung von Schwangeren und Wöchnerinnen. Modelle der kontinuierlichen geburtshilflichen Betreuung, die beide Berufsgruppen einbeziehen, haben in Studien gezeigt, dass sie mit einer höheren Rate spontaner vaginaler Geburten, geringeren Interventionsraten und positiveren Geburtserfahrungen verbunden sind (www.cochranelibrary.com/- cdsr/doi/10.1002/14651858.CD004667.pub6/full). Trotz des stetigen Anstiegs des Frauenanteils im Medizinstudium (aktuell bei über 60 %) sind Frauen in den Führungsebenen der deutschen Universitätsmedizin und klinischen Fächern noch immer stark unterrepräsentiert. Im Jahr 2024 waren lediglich 14% der Führungspositionen in klinischen Fächern und Dekanaten von Frauen besetzt. Studien belegen, dass heterogene Führungsteams zu nachhaltigeren und fundierteren Entscheidungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens beitragen. Dies ist auch besonders relevant, um eine gendersensible und diversitätsorientierte Versorgung sektorenübergreifend zu verankern. Eine wirksame Maßnahme zur Erreichung dieser Zielsetzung ist die Einführung fester Quotenregelungen. Gezielte Unterstützung für Menschen, die in der Prostitution arbeiten, insbesondere in prekären Situationen, muss auch durch aufsuchende Hilfen und Beratungen, gerade beim Ausstieg verstärkt werden. Betriebsstätten müssen strenger kontrolliert, die Standards zur Betriebserlaubnis erhöht und die Befugnisse des Zolls erweitert werden, um gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Selbstbestimmung und Sicherheit sicherzustellen. Auf Grundlage der Arbeit der unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten müssen notwendige Änderungen am Prostituiertenschutzgesetz vorgenommen werden, um die Situation zu verbessern, ohne zu stigmatisieren oder zu kriminalisieren. Politische und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen Frauen machen über die Hälfte der Bevölkerung in der Bundesrepublik aus und trotzdem ist der Frauenanteil im Deutschen Bundestag nach der letzten Wahl wieder gesunken und liegt bei nur 32,4 %. Ohne gesetzliche Regelungen für die Geschlechterparität im Wahlrecht wird sich angesichts bestehender struktureller Chancenungleichheit von Frauen in der Politik wenig ändern. In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wird klar und deutlich die Gleichberechtigung von Frauen und Männer statuiert und die Beseitigung bestehender Nachteile garantiert. Dieser Staatsauftrag muss endlich eingelöst werden. Frauen sind im Deutschen Bundestag gleichberechtigt an demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Deshalb braucht es für die Wahl des Bundestages endlich ein Paritätsgesetz. Ziel eines Gesetzes muss das Durchbrechen der strukturellen Machtungleichheit und Herstellung von gleicher demokratischer Teilhabe sein. Frauenfeindliche und antifeministische Angriffe auf der Straße, im Arbeitsleben und erst im Netz gehören für Frauen nach wie vor und erschreckenderweise wieder zunehmend zum Alltag. Das ist nicht nur eine Bedrohung für Betroffene, sondern bremst Frauen und Mädchen zunehmend in ihrem Engagement oder bei der Beteiligung an zivilgesellschaftlichen oder politischen Projekten aus. Frauen müssen aber überall sicher sein. Mit der Einsetzung eines Nationalen Aktionsplans „Antifeminismus bekämpfen“ sind die Bundesministerien aufgerufen, Maßnahmen zu erarbeiten und durchzusetzen, die über Antifeminismus aufklären und Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung entwickeln. Hier sollen auch die Anliegen von Männern in den Blick genommen und adressiert werden. Denn Geschlechterstereotype schaden allen Geschlechtern. Gewalthilfe Das Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHG) schreibt einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder ab dem Jahr 2032 fest. Dieser muss auf alle von Gewalt Betroffenen ausgeweitet werden. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes muss sichergestellt werden, dass der Ausbau des Hilfesystems bedarfsgerecht geschieht, insbesondere in Hinblick auf Herkunft, Aufenthaltsstatus, körperliche und psychische Beeinträchtigung, Obdach- und Wohnungslosigkeit und so ein diskriminierungsfreies, inklusives, barrierefreies und bedarfsgerechtes Hilfesystem entsteht. Die Vorgaben aus Artikel 31 der Istanbul-Konvention müssen konsequent im Kindschaftsrecht umgesetzt werden. Partnerschaftsgewalt muss in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht konsequent berücksichtigt werden. Die derzeitigen Umgangsregelungen nach Trennungen können ein erhebliches Risiko für erneute Gewalt bergen. Der Schutz und die Sicherheit von Frauen und Kindern muss jederzeit umfassend gewährleistet werden. Die aktuellen Zahlen der Dunkelfeldstudie LeSuBiA zeigen auf, dass nur ein Bruchteil der Fälle von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt angezeigt werden. Bei Partnerschaftsgewalt liegt die Anzeigequote durch Frauen unter drei Prozent. Es muss sichergestellt werden, dass Betroffene niedrigschwellige und ineinandergreifende Hilfsangebote erhalten. Dazu gehört auch, dass alle beteiligten Fachkräfte qualifizierte und kontinuierliche Aus- und Fortbildungen zu Dynamiken häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten, um sicherzustellen, dass Gewaltbetroffene nicht zu regelmäßigem Kontakt mit dem Täter verpflichtet werden. Die Teilnahme an verpflichtenden Täterprogramme sollten Voraussetzung für Umgang sein. Der Gewaltschutz muss stets Vorrang vor Umgangsrecht haben. Seit Jahren weisen Fachverbände darauf hin, dass migrantische und geflüchtete Frauen im Aufenthaltsrecht strukturell benachteiligt werden. Insbesondere Wohnsitzauflagen und vom Ehepartner abhängige Aufenthaltstitel halten Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Abhängigkeits- und Gefährdungssituationen fest. Die geltenden Regelungen setzen hohe rechtliche und bürokratische Hürden für einen eigenständigen Aufenthalt und laufen damit den Schutzpflichten der Istanbul-Konvention zuwider. Ein wirksamer Gewaltschutz erfordert daher u. a. einen frühzeitigen, vom Partner unabhängigen Aufenthaltstitel sowie die Streichung von Wohnsitzauflagen, die den Zugang zu Schutzräumen, Beratungsstellen und sozialer Teilhabe stark einschränken. Nur durch eine konsequente Neuausrichtung des Aufenthalts- und Asylrechts kann gewährleistet werden, dass Betroffene Gewalt verlassen können, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren. Die Erfahrungen und Perspektiven von Betroffenen sind zentral, um Politik und Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt wirksam zu gestalten. Ein Betroffenenrat kann direkt aus erster Hand aufzeigen, wo Hürden sind, Unterstützung fehlt und welche Maßnahmen tatsächlich helfen. So lassen sich Präventions- und Schutzstrategien sowie Angebote praxisnah und bedarfsgerecht entwickeln. Eine nachhaltige Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt erfordert neben dem Schutz der Betroffenen auch eine konsequente Arbeit mit Tätern. Täterarbeit muss bundesweit und flächendeckend verbindlich, nach einheitlichem Qualitätsstandard und dauerhaft finanziert umgesetzt werden. Dafür braucht es früh ansetzende und verpflichtende Programme, vor allem im familien- und strafrechtlichen Kontext, die auf Verantwortungsübernahme abzielen und gewaltfördernde Verhaltensmuster wirksam durchbrechen. Digitale Gewalt gegen Frauen nimmt rasant zu und wird durch KI-generierte Inhalte weiter verschärft. Die Verbreitung echter oder künstlich erzeugter Nacktbilder gegen den Willen der Betroffenen, Cyberstalking, Doxing, nicht einvernehmliche Bildveröffentlichungen und Deepfakes müssen grundsätzlich strafbar sein. Notwendig sind ein wirksames digitales Gewaltschutzgesetz, die schnelle Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie sowie sichere digitale Strafantragsverfahren. Auch der Besitz und die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Erwachsenen müssen konsequent unter Strafe gestellt und der Schutz sensibler Daten in Gewaltverfahren gestärkt werden. Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar, die vor allem Frauen betrifft. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz muss gestärkt werden, um internationale Netzwerke von Menschenhandel und Zwangsprostitution aufzudecken und zu zerschlagen. Dabei muss immer ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt werden und die Rechte und die Unterstützung der Betroffenen in den Fokus rücken. Opfer von Menschenhandel sollen ein sicheres Bleiberecht bekommen, unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft im Strafverfahren. Gezielte Unterstützung für Menschen, die in der Prostitution arbeiten, insbesondere in prekären Situationen, muss auch durch aufsuchende Hilfen und Beratungen, gerade beim Ausstieg verstärkt werden. Betriebsstätten müssen strenger kontrolliert, die Standards zur Betriebserlaubnis erhöht und die Befugnisse des Zolls erweitert werden, um gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Selbstbestimmung und Sicherheit sicherzustellen. Auf Grundlage der Arbeit der unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten müssen notwendige Änderungen am Prostituiertenschutzgesetz vorgenommen werden, um die Situation zu verbessern, ohne zu stigmatisieren oder zu kriminalisieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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