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Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. Tätigkeit: Arbeitgeberverband Der VdU vertritt seit 1954 branchenübergreifend die Interessen von Unternehmerinnen gegenüber Politik und Gesellschaft. In besonderem Maße zeichnet uns die Verbindung von unternehmerischer und gleichstellungspolitischer Interessenvertretung aus. Wir setzen uns für verlässliche und zeitgemäße politische Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbstständige, die Stärkung weiblichen Unternehmertums, eine Steigerung des Anteils von Frauen unter Gründer*innen, in den Unternehmensführungen und in der Unternehmensnachfolge sowie für bessere Bedingungen für Frauen in der Wirtschaft ein. Wir führen Gespräche mit Personen aus Bundestag und Bundesregierung, wir organisieren und verantworten Diskussionsveranstaltungen zu politisch relevanten Themen, wir versenden Positionen und Stellungnahmen an die genannten politische Akteure. Vereinzelt werden wir als Sachverständige in Bundestagsausschüsse eingeladen. Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Klimaschutz; Berufliche Bildung; Erneuerbare Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Arbeitsmarkt; Digitalisierung; Verkehrsinfrastruktur; Hochschulbildung; Vorschulische Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Verkehrspolitik; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Schulische Bildung; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Energienetze Regelungsvorhaben: - Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel verankert, Familien dabei zu unterstützen, Erwerbs- und Sorgearbeit gerechter aufzuteilen. Verschiedene, mehr oder weniger wirkungsvolle politische Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren ergriffen, um dieses Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Sie adressieren im Kern vor allem Arbeitnehmer*innen. Die Belange von Selbstständigen und Unternehmer*innen wurden bisher nur am Rande berücksichtigt. s bedarf eines Bündels von zusammenwirkenden Maßnahmen: Daher bedarf es einer stärkeren Berücksichtigung von selbstständigen Gründerinnen beim Mutterschutz und in der Ausgestaltung und Berechnung des Elterngelds und die systematische Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten - Reform Ehegattensplitting: Ziel der Interessensvertretung ist eine Reform des bestehenden Ehegattensplittings hin zu einem Individual- oder Realsplittings mit übertragbaren Freibeträgen in Höhe des Grundfreibetrags für eine faire Familienpolitik und um das Erwerbspotenzial von Frauen zu steigern. - Arbeitszeitflexibilisierung und Tarifbindung: Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein. - Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige: Selbstständig Frauen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die gesetzlichen Mutterschutzfristen oder die Zahlung von Mutterschutzgeld. Die EU-Richtlinie zum Elternurlaub von 2010 legt fest, dass Selbstständige Mutterschaftsansprüche von mind. 14 Wochen haben müssen. Im Fall einer Schwangerschaft sind Selbständige einem großen finanziellen Risiko ausgesetzt: Die Arbeit kann nicht immer von anderen Mitarbeitenden miterledigt werden, häufig müssen für einen Ersatz zusätzliche finanzielle Mittel aufgebracht werden. Zudem laufen häufig betriebsbedingte Kosten weiter, auch ohne Einnahmen. Es braucht einen Mutterschutz für, um die Selbständigkeit zu ermöglichen: Alle Selbstständigen (also Männer und Frauen) sollten sich durch Beiträge am Ausgleichsverfahren für Mutterschutzleistungen beteiligen - Erhöhung Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Die aktuelle Größe der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten reichen die Änderungen nicht aus, um vor Selbstständigkeit von Frauen zu fördern oder die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie zu ermöglichen. Kinderbetreuungskosten müssen voll abzugsfähig sein, ohne Deckelung (aktuell 4.800 €/Jahr). Die Altersgrenze für steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kinderbetreuung sollte zusätzlich vom Kindergartenalter auf 14 Jahre erhöht werden. - Verbesserung des Elterngelds und Berücksichtigung von selbständigen Eltern: Das Elterngeld ist aktuell vor allem auf abhängig Beschäftigte ausgerichtet. Selbstständige haben eine andere Arbeitssituation, ihr Einkommen schwankt in Abhängigkeit von der Auftragslage, welche sich während der geplanten Bezugsdauer von ElterngeldPlus schwer voraussagen lassen und können stark schwanken. Wichtig wäre daher, bei der Beantragung des Elterngelds die Wahlmöglichkeit zu geben, als Bemessungszeitraum das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder das durchschnittliche Jahreseinkommen mehrerer Jahre zugrunde zu legen. Auch muss das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen während der Dauer des Elterngeldbezugs bei der Berechnung des Elterngelds in den Blick genommen werden, abzügl. Betriebskosten o.Ä. - Bürokratieabbau und Verwaltungsdigitalisierung: Wir fordern einen konsequenten Abbau überflüssiger Bürokratie durch die Modernisierung veralteter Regelungen, die Einführung eines digitalen One-Stop-Shops für alle behördlichen Anliegen, den gezielten Einsatz von KI und digitalen Lösungen sowie einen verpflichtenden Bürokratie-TÜV für neue Gesetze. Eine verlässliche, planbare Politik muss dabei auf Vertrauen in Unternehmer*innen setzen, nicht auf neue Hürden. - Sicherung wettbewerbsfähiger Energiepreise: Energie ist das Lebenselixier der deutschen Wirtschaft und muss zuverlässig sowie bezahlbar zur Verfügung stehen. Um wettbewerbsfähige Energiepreise zu sichern, fordern wir die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau, eine bundesweite Harmonisierung der Netzentgelte sowie stabile Rahmenbedingungen, die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit bieten. - Senkung der Unternehmenssteuerlast: Eine umfassende Steuerreform ist der Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit. Die Steuern für Kapitalgesellschaften müssen von den aktuell 30% auf mindestens den OECD-Durchschnitt von 23% gesenkt werden. Zusätzlich muss der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft werden. Die im Rahmen des Wachstumsboosters angekündigte Senkung der Körperschaftssteuer ab 2029 kommt deutlich zu spät und sollte früher greifen. - Geplantes Bundestariftreuegesetz und öffentliche Vergabe: Aus Sicht des Verbandes benachteiligt die vorgesehene Regelung jene Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, obwohl sie ihren Beschäftigten faire und marktgerechte Löhne zahlen. Die Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten, sind ohnehin beachtlich. Es besteht die Gefahr von bürokratischem Mehraufwand. Statt einer weiteren Regulierung über Tarifpflichten fordert der VdU eine gezielte Förderung frauengeführter Unternehmen sowie KMU in der öffentlichen Beschaffung. Noch immer bestehen in vielen Branchen gewachsene Strukturen, die den Zugang von Unternehmerinnen zu öffentlichen Aufträgen erschweren. Der Staat sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und seine Vergabepraxis so gestalten, dass Unternehmerinnen gestärkt werden. - Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht Der Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. (VdU) unterstützt uneingeschränkt das Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970, die faire und diskriminierungsfreie Bezahlung von Frauen und Männern zu fördern. Gleichzeitig stellt jede neue Melde-, Prüf- und Dokumentationspflicht für KMU eine erhebliche Zusatzbelastung dar. Ein Mehr an Bürokratie führt jedoch nicht zwingend zu mehr Fairness und mehr Entgelttransparenz. Die Umsetzung sollte möglichst bürokratiearm und praxisnah erfolgen. - Weiterentwicklung Start-up-Strategie: Der VdU bringt seine Expertise in die Entwicklung der neuen Start-up-Strategie des BMWE ein. Bei den Online-Konsultationen und in schriftlichen Stellungnahmen setzen wir uns besonders für den verbesserten Zugang zu Kapital für Gründerinnen und Unternehmerinnen ein.

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