Projekte gegen Desinformation an den deutschen Auslandsvertretungen (Antwort zu Drs. 21/3140)
Text
Projekte gegen Desinformation an den deutschen Auslandsvertretungen (Antwort zu Drs. 21/3140)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3455
21. Wahlperiode 22.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Stefan Keuter, Jan
Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3140 –
Projekte gegen Desinformation an den deutschen Auslandsvertretungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/1970 „würde
eine aussagekräftige Bilanzierung (der Projekte gegen Desinformation,
Anmerkung der Fragesteller) die Abfrage bei allen 225 Auslandsvertretungen
erfordern, was einen unverhältnismäßigen Personal- und Arbeitsaufwand nach
sich ziehen würde“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
Bundestagsdrucksache 21/1970). Daher erfolgt an dieser Stelle nur die
Abfrage der Projekte des Auswärtigen Amts an den deutschen
Auslandsvertretungen bei den Welt- bzw. Großmächten USA, China, Russland, Indien sowie
den internationalen Organisationen EU/NATO (Brüssel) und Frankreich sowie
Großbritannien.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Begriff „Desinformation“ bezeichnet nachweislich falsche oder
irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder
Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche
Sicherheit und Ordnung erheblich stören können. Desinformation kann von
staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren verbreitet werden. Desinformation
und ausländische Informationsmanipulation wirken sich mittelbar auf die
deutsche Außen- und Sicherheitspolitik aus. Dies gilt insbesondere, wenn
Partnerstaaten destabilisiert werden oder die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik
Deutschland gezielt untergraben wird.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch waren die Ausgaben des Auswärtigen Amts für Projekte mit
dem Themenschwerpunkt Desinformation in den Jahren von 2017 bis
2025 (bitte jährlich aufschlüsseln) an den folgenden Standorten der
deutschen Auslandsvertretungen:
a) Washington D.C.,
b) Beijing,
c) Moskau,
d) Neu-Delhi,
e) Brüssel,
f) London, und
g) Paris?
Im Rahmen des globalen Einsatzes für Demokratie und zur Stärkung der
Meinungsfreiheit fördert das Auswärtige Amt zivilgesellschaftliche Projekte.
Hierzu gehört die Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz z. B. durch die
Förderung von Medienverständnis. Die Bundesregierung verweist in diesem
Zusammenhang auf die Übersicht der Projektförderungen des Auswärtigen Amts im
Rahmen der Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 (Anlage 11) sowie
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 47 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319 (Anlage 12).
Die deutschen Auslandsvertretungen in den vom Fragesteller genannten
Hauptstädten haben im Zeitraum seit 2017 keine Projekte mit dem Schwerpunkt
Desinformation gefördert.
2. Welchen Projekttitel, welche Zielgruppe, welche Dauer, welchen
Projektträger und welche Zuwendungssumme hatten die in Frage 1 erfragten
Projekte?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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