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Projekte gegen Desinformation an den deutschen Auslandsvertretungen (Antwort zu Drs. 21/3140)

dip / drucksache 22.12.2025 · WP 21 · 21/3455 · Antwort · Original ↗

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Projekte gegen Desinformation an den deutschen Auslandsvertretungen (Antwort zu Drs. 21/3140) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3455 21. Wahlperiode 22.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3140 – Projekte gegen Desinformation an den deutschen Auslandsvertretungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/1970 „würde eine aussagekräftige Bilanzierung (der Projekte gegen Desinformation, Anmerkung der Fragesteller) die Abfrage bei allen 225 Auslandsvertretungen erfordern, was einen unverhältnismäßigen Personal- und Arbeitsaufwand nach sich ziehen würde“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 21/1970). Daher erfolgt an dieser Stelle nur die Abfrage der Projekte des Auswärtigen Amts an den deutschen Auslandsvertretungen bei den Welt- bzw. Großmächten USA, China, Russland, Indien sowie den internationalen Organisationen EU/NATO (Brüssel) und Frankreich sowie Großbritannien. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Begriff „Desinformation“ bezeichnet nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können. Desinformation kann von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren verbreitet werden. Desinformation und ausländische Informationsmanipulation wirken sich mittelbar auf die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik aus. Dies gilt insbesondere, wenn Partnerstaaten destabilisiert werden oder die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland gezielt untergraben wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie hoch waren die Ausgaben des Auswärtigen Amts für Projekte mit dem Themenschwerpunkt Desinformation in den Jahren von 2017 bis 2025 (bitte jährlich aufschlüsseln) an den folgenden Standorten der deutschen Auslandsvertretungen: a) Washington D.C., b) Beijing, c) Moskau, d) Neu-Delhi, e) Brüssel, f) London, und g) Paris? Im Rahmen des globalen Einsatzes für Demokratie und zur Stärkung der Meinungsfreiheit fördert das Auswärtige Amt zivilgesellschaftliche Projekte. Hierzu gehört die Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz z. B. durch die Förderung von Medienverständnis. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Übersicht der Projektförderungen des Auswärtigen Amts im Rahmen der Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 (Anlage 11) sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 47 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319 (Anlage 12). Die deutschen Auslandsvertretungen in den vom Fragesteller genannten Hauptstädten haben im Zeitraum seit 2017 keine Projekte mit dem Schwerpunkt Desinformation gefördert. 2. Welchen Projekttitel, welche Zielgruppe, welche Dauer, welchen Projektträger und welche Zuwendungssumme hatten die in Frage 1 erfragten Projekte? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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