Auswirkungen des Hamburger Klimaentscheids auf den Hamburger Hafen und das norddeutsche Verkehrsdrehkreuz Hamburg
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Auswirkungen des Hamburger Klimaentscheids auf den Hamburger Hafen und das norddeutsche Verkehrsdrehkreuz Hamburg
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3054
21. Wahlperiode 03.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Alexander Wolf, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, Alexis Leonard Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian
Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm,
Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der
Fraktion der AfD
Auswirkungen des Hamburger Klimaentscheids auf den Hamburger Hafen und
das norddeutsche Verkehrsdrehkreuz Hamburg
Am 12. Oktober 2025 haben die Stimmberechtigten der Freien und Hansestadt
Hamburg einem Entwurf eines Landesgesetzes für besseren Klimaschutz
zugestimmt (vgl. www.wahlen-hamburg.de/Hamburger_Zukunftsentscheid_2025/).
Es beteiligten sich nur 43,7 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung
(davon 80,7 Prozent per Briefwahl). Da aber das Quorum bereits bei einer
Zustimmung von nur einem Fünftel (20 Prozent) der Stimmberechtigten
(mindestens 262 609 Stimmen) erreicht wurde, wurde der Gesetzentwurf angenommen.
Andere Bundesländer haben höhere Hürden. Für einen erfolgreichen
Volksentscheid in Berlin muss eine Mehrheit der Teilnehmer und gleichzeitig
mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten mit Ja stimmen. Bei einem
vergleichbaren Volksentscheid in Berlin haben 18,2 Prozent der Stimmberechtigten
zugestimmt, das Quorum von 25 Prozent wurde nicht erreicht (vgl. www.berlin.de/
wahlen/abstimmungen/volksentscheid-berlin-2030-klimaneutral/). Die
Hamburger Entscheidung droht, erhebliche Auswirkungen auf den größten
deutschen Hafen und das Verkehrsdrehkreuz Hamburg zu haben, und hätte somit
bundespolitische Folgen.
Durch das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg führen eine Reihe von
Bundesautobahnen (A) (A 1, A 7, A 23, A 24, A 25, A 255, A 261),
Bundeswasserstraßen und Bundesschienenwege. Der Anschluss der A 26 an die A 7
mit der Weiterführung als sog. Hafenpassage (Verbindung der Autobahnen A 1
und A 7 zur Entlastung des Hafens) ist in Planung. Innerhalb des Stadtgebiets
liegt ein internationaler Flughafen. Der Hamburger Hafen ist der
umschlagsgrößte Seehafen Deutschlands und der drittgrößte Europas (www.hafen-hambur
g.de/). Er gilt auch als größter Eisenbahnhafen Europas und hat große
wirtschaftliche Bedeutung nicht nur für Nord- und Ostdeutschland, sondern auch
für Tschechien.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in einem Gutachten für eine
„Erreichung der Klimaneutralität“ den Maßnahmenkatalog für eine Zielerreichung im
Jahr 2040 dargelegt. Für den Sektor Verkehr sehen die Gutachter die
Einführung der Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h für die ganze Stadt vor
mit gleichzeitiger deutlicher Reduktion des Pkw-Verkehrs durch eine
Umverteilung des Straßenraums (www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/b
ukea/aktuelles/pressemeldungen/klimaneutralitaet-in-hamburg-gutachten-zur-zi
elerreichung-2040-veroeffentlicht-1098780).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage,
Seeschiffen, die nicht mit sogenannten Sustainable Ship Fuels oder
elektrisch angetrieben werden, eine Befahrung der Elbe ab westlicher
Stadtgrenze durch die Freie und Hansestadt Hamburg zu untersagen, und unter
welchen Umständen könnte eine solche Vorschrift ggf. etabliert werden
(die Unter- und Außenelbe bildet die seewärtige Zufahrt zum Hamburger
Hafen, rund 40 000 Schiffe laufen diesen pro Jahr an)?
2. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage,
Binnenschiffen, die nicht mit sog. Sustainable Ship Fuels oder elektrisch
angetrieben werden, eine Befahrung der Elbe ab östlicher Stadtgrenze
durch die Freie und Hansestadt Hamburg zu untersagen, und unter
welchen Umständen könnte eine solche Vorschrift ggf. etabliert werden?
3. Hat sich die Bundesregierung damit auseinandergesetzt, ob auf Grundlage
des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Landesgesetzes die
Möglichkeit oder Verpflichtung der Hamburg Port Authorithy, einer
Anstalt öffentlichen Rechts der Freien und Hansestadt Hamburg, die
Eigentümerin des Großteils der Hafengrundstücke ist, besteht, See- und
Binnenschiffen, die nicht mit sog. Sustainable Ship Fuels oder elektrisch
angetrieben werden, ein Anlanden im Hamburger Hafen zu untersagen, und
wenn ja, inwiefern widerspräche diese ggf. bundes- oder
unionsrechtlichen Bestimmungen?
4. Liegen der Bundesregierung bereits Informationen vor, ob die Hamburg
Port Authority mit Einrichtung sogenannter Umweltzonen im Hafen die
Möglichkeit besitzt oder der Verpflichtung unterliegt,
verbrennermotorisch betriebenen Lastkraftwagen oder Zugmaschinen die Zufahrt zu
Hafengrundstücken einzuschränken oder zu untersagen, und wenn ja, was
sind die Folgen für den nationalen wie internationalen Warenverkehr?
5. Unterstützt die Bundesregierung weiterhin den Neubau der
Köhlbrandbrücke mit einer Durchfahrtshöhe von 73,5 Metern, auch wenn der
Volksentscheid gegebenenfalls eine weitgehende Aufgabe der an der Süderelbe
gelegenen Hafenanlagen, insbesondere des Containerterminals Altenwerder,
zur Folge haben sollte, und wenn ja, weshalb erscheint der
Bundesregierung eine Fertigstellung der Ersatzbrücke frühestens im Jahr 2046 als
angemessen (www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-regional-politik-
undwirtschaft/chinesen-lachen-sich-schlapp-neue-koehlbrandbruecke-kommt-
erst-2046-87481338.bild.html)?
6. Gibt es Überlegungen eines Stopps der Bundeszuschüsse für die
Unterhaltskosten und ggf. Rückforderung für die Umsetzungskosten der
Elbvertiefung, falls die Freie und Hansestadt Hamburg den Weiterbetrieb des
Hamburger Hafens und dessen wirtschaftliche Entwicklung nicht mehr
unterstützen sollte (die Kosten für die Umsetzung des
Bundesverkehrswegeplan-Projekts „Fahrrinnenanpassung Tide-Elbe“ beliefen bis 2022
auf 490,2 Mio. Euro, die jährlichen Unterhaltungskosten beliefen sich
allein im Jahr 2023 auf 129 Mio. Euro, vgl. Antwort auf die Schriftliche
Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 20/10233)?
7. Ist der Bundesregierung die im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima,
Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg von
Öko-Institut e.V. und der Hamburg Institut GmbH erstellte Studie zu
Maßnahmen zur Klimaneutralität 2040 bekannt, und wenn ja, hat sie sich zu
deren Einschätzung eine eigene Auffassung erarbeitet, bis zum Jahr 2040
wären eine vollständige Elektrifizierung des Straßenverkehrs in
Deutschland, eine komplette Dekarbonisierung des Bundesstrommixes sowie ein
bundesweiter Ausbau der Ladeinfrastruktur erreichbar, was dort als
notwendiges Klimaschutzzielszenario genannt wird (vgl. www.hamburg.de/r
esource/blob/1098248/d99f6acefbb5e42e3db987da2b3af01f/d-machbarkei
tsgutachten-2025-data.pdf; S. 26), und wenn ja, wie lautet diese
Auffassung der Bundesregierung?
8. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine rechtliche Handhabe
der Behörden der Freien und Hansestadt, auf Grundlage des am 12.
Oktober 2025 durch Volksentscheid beschlossenen Hamburgischen Gesetzes
für besseren Klimaschutz auf den Bundesautobahnen, die auf dem Gebiet
der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, Geschwindigkeits- oder
Durchfahrtbegrenzungen für Kraftfahrzeuge anzuordnen?
9. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine rechtliche Handhabe
der genannten Behörden, auf Grundlage des am 12. Oktober 2025
beschlossenen durch Volksentscheid beschlossenen Hamburgischen
Gesetzes für besseren Klimaschutz auf den Bundesautobahnen, die auf dem
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, ein Durchfahrverbot für
verbrennermotorisch betriebene Personenkraftfahrzeuge, Busse oder
Lastkraftwagen anzuordnen sowie ein Einfahrverbot in die Stadt Hamburg?
10. Plant die Bundesregierung eine zügigere Realisierung der
Bundesautobahnen A 20 zwischen Bad Segeberg und A 27 sowie der A 21 zwischen
A 1 und A 39 bis 2040, um das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg umfahren zu können, und gibt es weitere Planungen für
Elbquerungen durch Bundesfernstraßen?
11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Fernstraßenprojekte auf dem
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg seitens der EU auf Grundlage
des Projekts eines Ausbaus der Transeuropäischen Verkehrsnetze
(TEN‑V) (https://webgate.ec.europa.eu/tentec-maps/web/public/screen/
home) gefördert, wenn ja, wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Fördersummen, und besteht aus Sicht der Bundesregierung
seitens der EU die Möglichkeit einer Rückforderung der gezahlten
Förderbeiträge für den Fall, dass die geförderten Straßen nicht mehr
vollumfänglich zugänglich sind?
12. Teilt die Bundesregierung die im Gutachten der Stadt Hamburg vom
16. September 2025 (vgl. www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoe
rden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/klimaneutralitaet-in-hamburg-guta
chten-zur-zielerreichung-2040-veroeffentlicht-1098780) geäußerte
Ansicht, dass es an einer Rechtsgrundlage zur flächendeckenden Anordnung
einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Gebiet der Freien und
Hansestadt Hamburg aus Klimaschutzgründen (Null-Emissions-Zone) fehlt?
13. Wenn die Bundesregierung die Frage 12 bejaht, beabsichtigt sie, dem
Gesetzgeber einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine rechtliche Grundlage
für flächendeckende innerörtliche Anordnungen von
Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Klimaschutzgründen (Null-Emissions-Zone) zum Inhalt
hat?
14. Widerspricht es nach Einschätzung der Bundesregierung unions- und
bundesrechtlichen Bestimmungen, für die Flughäfen Hamburg-Fuhlsbüttel
(Hamburg Airport Helmut Schmidt (HAM)) und Hamburg-Finkenwerder
(XFT) Luftfahrzeuge, die ab 2040 keine SAF (Sustainable Aircraft Fuels)-
Quote von 100 Prozent erfüllen, gegebenenfalls von den Start- und
Landerechte auszuschließen (die Europäische Verordnung [EU] 2023/2405 zu
der sog. ReFuelEU Aviation gibt vor, dass an europäischen Flughäfen eine
Beimischquote an sog. nachhaltigem Flugzeugtreibstoff [Sustainable
Aircraft Fuels -SAF] von 42 Prozent erst ab 2045 eingehalten werden muss)?
15. Sieht die Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit eines Ausbaus der
Schieneninfrastruktur südlich von Hamburg, entweder durch einen
dreigleisigen Ausbau zwischen Lüneburg und Uelzen und weiterführend eine
Neubaustrecke, wenn infolge einer möglichen erheblichen
Kapazitätsreduzierung des Umschlags des Hamburger Hafens gegebenenfalls mit
einem Rückgang des Schienengüterverkehrs zu rechnen ist?
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
an Trassen, der auf der Strecke 1720 zwischen dem Rangierbahnhof
Maschen und Lüneburg derzeit auf den Schienengüterverkehr entfällt?
17. Gibt es seitens der Bundesregierung alternative Überlegungen zum
Ausbau der Schieneninfrastruktur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen
und Niedersachsen, um die Containerhäfen Antwerpen, Rotterdam und
Wilhelmshaven anstelle des Hamburger Hafens besser für den
Schienengüterverkehr anzubinden, und wenn ja, welche Schienenverbindungen
Richtung belgischer und niederländischer Seehäfen haben für die
Bundesregierung Priorität?
18. Gab es bereits Forderungen des Senats der Freien und Hansestadt
Hamburg an den Bund nach gesetzgeberischer oder finanzieller Unterstützung
zur Umsetzung des Entscheids (vgl. www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-10/
volksentscheid-hamburg-klimaschutz-umsetzung-buergermeister-peter-tsc
hentscher-gxe)?
19. Erwartet die Bundesregierung mittelfristig Auswirkungen auf den
Länderfinanzausgleich in der Form, dass die Freie und Hansestadt von einem
Geberland des Länderfinanzausgleichs zu einem Nehmerland wird?
20. Verstößt aus Sicht der Bundesregierung das genannte Landesgesetz gegen
das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik bezüglich der Umsetzung des Gesamtkonzeptes Elbe
(GKE), da der tschechischen Binnenschifffahrt der Zugang zur Nordsee
durch eine Umsetzung des Entscheids erschwert werden könnte, und gab
es bereits eine diplomatische Reaktion der Republik Tschechien auf
mögliche Auswirkungen eines nur noch eingeschränkten Zugangs zum
Hamburger Hafen?
21. Erkennt die Bundesregierung signifikante Auswirkungen auf das
Weltklima durch die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität in
Hamburg schon im Jahr 2040, verbunden mit einer möglichen Verlagerung der
Hafenumschläge von Hamburg nach Antwerpen, Rotterdam und anderen
europäische Häfen?
Berlin, den 14. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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