Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen durch die Bundeswehr in Hamburg (Antwort zu Drs. 21/6179)
Text
Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen durch die Bundeswehr in Hamburg (Antwort zu Drs. 21/6179)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6529
21. Wahlperiode 15.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6179 –
Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen durch die Bundeswehr in
Hamburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die fortschreitende Aufrüstung und der geplante personelle Aufwuchs der
Bundeswehr haben weitreichende Auswirkungen auf die Länder und
Kommunen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Bundeswehr personell und
materiell auszubauen. Das bedeutet konkret eine Ausweitung der
Verteidigungsausgaben auf bis zu 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis
zum Jahr 2029 und eine Anhebung des Personals der Bundeswehr bis 2035
auf mindestens 255 000. Dafür werden verpflichtende Musterungen junger
Männer eingeführt, für die auch in den jeweiligen Bundesländern
Musterungskapazitäten aufgebaut werden müssen, entweder durch Ausbau, Neuerwerb
oder Reaktivierung bestehender Liegenschaften. Auch die Freie und
Hansestadt Hamburg ist als bedeutender Verkehrs- und Logistikstandort von diesen
Entwicklungen betroffen. Insbesondere im Kontext der sogenannten
Drehscheibe Deutschland sowie der militärischen Mobilitätsstrategien von NATO
und EU gewinnt Hamburg als Standort für Truppenverlegungen und
Materialtransporte an Bedeutung. Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) mit, dass mit einem Moratorium die Umwandlung
von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung
ausgesetzt wurde (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-
6035758). Die betroffenen Liegenschaften werden der sogenannten
strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr zugeführt. In Hamburg ist nach
den den Fragestellenden vorliegenden Informationen derzeit ein Objekt in der
Müggenburgerstraße 23 betroffen. Zudem stellt sich die Frage, in welchem
Umfang zivile Nutzungen beeinflusst werden und welche konkreten
Auswirkungen die militärischen Planungen auf die Nutzung öffentlicher Räume und
Infrastruktur haben. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches
öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Planungen der Bundeswehr in
Hamburg sowie deren konkreter Umsetzung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 15. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche Liegenschaften der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums
der Verteidigung befinden sich aktuell im Gebiet der Freien und
Hansestadt Hamburg (bitte Adresse, Fläche und Nutzungsstatus angeben), und
wer ist jeweils für die Verwaltung zuständig?
Die Liegenschaften im Sinne der Fragestellung werden grundsätzlich durch das
Bundeswehrdienstleistungszentrum Hamburg betrieben.
Liegenschaftsbezeichnung Nutzung Straße Fläche in m²
- Verwaltung/Kaserne Reiherdamm 40 000
Hanseatenkaserne Ausbildung Stolterstr. 120 000
Douaumont-Kaserne Ausbildung Holsterhofweg 260 000
Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne Ausbildung Blomkamp 250 000
Reichspräsident-Ebert-Kaserne Ausbildung Osdorfer Landstr. 200 000
Clausewitz-Kaserne Ausbildung Manteuffelsstr. 240 000
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Krankenhaus Lesserstr. 130 000
- Sonstiges Objekt Rodigallee 6 000
- Verwaltung/Kaserne Kurt-Oldenburg-Str. 3 000
- Verwaltung/Kaserne Hermine-Albers-Str. 24 000
- Verwaltung/Kaserne Stephanstr. 6 000
- Verwaltung/Kaserne Lesserstr. 3 000
2. Welche dieser Liegenschaften
a) werden derzeit aktiv genutzt,
b) sind ungenutzt oder nur teilweise genutzt und
c) sollen in den kommenden Jahren reaktiviert, erweitert oder
umgenutzt werden?
Alle in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften sind in Nutzung.
Erweiterungen oder Umnutzungen sind derzeit nicht geplant.
3. Welche Liegenschaften in Hamburg sind Bestandteil der sogenannten
strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr oder sollen dieser
zugeführt werden?
In Hamburg ist die Liegenschaft „ehem. Betriebsgrundstück“ vom Moratorium
betroffen. Die Prüfung, ob diese Liegenschaft der Strategischen
Liegenschaftsreserve zugeführt werden soll, ist noch nicht abgeschlossen.
4. Wie hoch ist aktuell der militärische Anteil
a) des Militärstraßengrundnetzes in Hamburg am Gesamtstraßennetz in
Hamburg (bitte in Kilometern und Prozent angeben) und
Die Länge des Militärstraßengrundnetzes in Hamburg beträgt rund 130
Kilometer.
b) an der Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hamburg?
Eine Festlegung des MEGN auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg ist noch nicht abgeschlossen.
5. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen der Bundeswehr bzw. dem
Bundesministerium der Verteidigung und der Freien und Hansestadt
Hamburg hinsichtlich
a) der Nutzung von Verkehrswegen für militärische Zwecke,
b) der Vereinfachung militärischer Transporte und
c) der Beteiligung an Infrastrukturmaßnahmen?
Eine Vereinbarung im Sinne der Fragestellung befindet sich derzeit in der
Abstimmung, sodass noch keine abschließenden Auskünfte möglich sind.
6. Welche Auswirkungen haben geplante militärische Nutzungen auf
bestehende zivile Nutzungen von Flächen oder Infrastruktur in Hamburg?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagesdrucksache 21/2953 verwiesen.
7. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der vom Moratorium
betroffenen Liegenschaften in Hamburg, und inwiefern gibt es dabei
besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [
möglichen] Umweltbelastungen aufführen)?
Die vom Moratorium betroffene Liegenschaft weist kein relevantes
Schadstoffpotenzial und entsprechende Gefährdung auf. Eine Kategorie „besonders
auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert.
8. In welcher Form sind sowohl die Anwohnenden als auch die
Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten Liegenschaften
der Bundeswehr in den Prozess der Reaktivierungspläne eingebunden?
Die Einbindung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Unternehmen und
Personen erfolgt im Bedarfsfall anlassbezogen.
9. Welche Rolle spielt der Hamburger Hafen in militärischen Logistik- und
Verlegekonzepten der Bundeswehr sowie im Rahmen internationaler
Verpflichtungen (z. B. NATO, EU Military Mobility)?
Es wird auf die Nationale Hafenstrategie der Bundesregierung (www.bmv.de/D
E/Themen/Mobilitaet/Wasser/Hafenstrategie/hafenstrategie.html) verwiesen.
10. Welche Kapazitäten zur Musterung und Personalgewinnung bestehen
derzeit in Hamburg, und welche Erweiterungen sind geplant?
Derzeit werden am Standort Hamburg keine Assessmentverfahren oder
Musterungen durchgeführt. Zur Einrichtung eines Musterungszentrums in Hamburg
wird auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung vom
7. Mai 2026 verwiesen (www.bmvg.de/de/presse/standortentscheidungen-must
erungszentren-6100396).
11. Von welchen Investitionen für den Um- und Neubau von
Bundeswehreinrichtungen in Hamburg im Zeitraum von 2026 bis 2029 geht die
Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)?
12. Von welchen finanziellen Aufwendungen für militärische
Infrastrukturmaßnahmen in Hamburg geht die Bundesregierung in den kommenden
Jahren aus?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
In der Freien und Hansestadt Hamburg sind gegenwärtig für die Jahre 2026 bis
2029 Bauinvestitionen in Höhe von rund 721 Mio. Euro für Liegenschaften der
Bundeswehr vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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