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Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen durch die Bundeswehr in Hamburg (Antwort zu Drs. 21/6179)

dip / drucksache 15.06.2026 · WP 21 · 21/6529 · Antwort · Original ↗

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Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen durch die Bundeswehr in Hamburg (Antwort zu Drs. 21/6179) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6529 21. Wahlperiode 15.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6179 – Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen durch die Bundeswehr in Hamburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die fortschreitende Aufrüstung und der geplante personelle Aufwuchs der Bundeswehr haben weitreichende Auswirkungen auf die Länder und Kommunen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Bundeswehr personell und materiell auszubauen. Das bedeutet konkret eine Ausweitung der Verteidigungsausgaben auf bis zu 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis zum Jahr 2029 und eine Anhebung des Personals der Bundeswehr bis 2035 auf mindestens 255 000. Dafür werden verpflichtende Musterungen junger Männer eingeführt, für die auch in den jeweiligen Bundesländern Musterungskapazitäten aufgebaut werden müssen, entweder durch Ausbau, Neuerwerb oder Reaktivierung bestehender Liegenschaften. Auch die Freie und Hansestadt Hamburg ist als bedeutender Verkehrs- und Logistikstandort von diesen Entwicklungen betroffen. Insbesondere im Kontext der sogenannten Drehscheibe Deutschland sowie der militärischen Mobilitätsstrategien von NATO und EU gewinnt Hamburg als Standort für Truppenverlegungen und Materialtransporte an Bedeutung. Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit, dass mit einem Moratorium die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung ausgesetzt wurde (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften- 6035758). Die betroffenen Liegenschaften werden der sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr zugeführt. In Hamburg ist nach den den Fragestellenden vorliegenden Informationen derzeit ein Objekt in der Müggenburgerstraße 23 betroffen. Zudem stellt sich die Frage, in welchem Umfang zivile Nutzungen beeinflusst werden und welche konkreten Auswirkungen die militärischen Planungen auf die Nutzung öffentlicher Räume und Infrastruktur haben. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Planungen der Bundeswehr in Hamburg sowie deren konkreter Umsetzung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Welche Liegenschaften der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung befinden sich aktuell im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (bitte Adresse, Fläche und Nutzungsstatus angeben), und wer ist jeweils für die Verwaltung zuständig? Die Liegenschaften im Sinne der Fragestellung werden grundsätzlich durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum Hamburg betrieben. Liegenschaftsbezeichnung Nutzung Straße Fläche in m² - Verwaltung/Kaserne Reiherdamm 40 000 Hanseatenkaserne Ausbildung Stolterstr. 120 000 Douaumont-Kaserne Ausbildung Holsterhofweg 260 000 Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne Ausbildung Blomkamp 250 000 Reichspräsident-Ebert-Kaserne Ausbildung Osdorfer Landstr. 200 000 Clausewitz-Kaserne Ausbildung Manteuffelsstr. 240 000 Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Krankenhaus Lesserstr. 130 000 - Sonstiges Objekt Rodigallee 6 000 - Verwaltung/Kaserne Kurt-Oldenburg-Str. 3 000 - Verwaltung/Kaserne Hermine-Albers-Str. 24 000 - Verwaltung/Kaserne Stephanstr. 6 000 - Verwaltung/Kaserne Lesserstr. 3 000  2. Welche dieser Liegenschaften a) werden derzeit aktiv genutzt, b) sind ungenutzt oder nur teilweise genutzt und c) sollen in den kommenden Jahren reaktiviert, erweitert oder umgenutzt werden? Alle in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften sind in Nutzung. Erweiterungen oder Umnutzungen sind derzeit nicht geplant.  3. Welche Liegenschaften in Hamburg sind Bestandteil der sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr oder sollen dieser zugeführt werden? In Hamburg ist die Liegenschaft „ehem. Betriebsgrundstück“ vom Moratorium betroffen. Die Prüfung, ob diese Liegenschaft der Strategischen Liegenschaftsreserve zugeführt werden soll, ist noch nicht abgeschlossen.  4. Wie hoch ist aktuell der militärische Anteil a) des Militärstraßengrundnetzes in Hamburg am Gesamtstraßennetz in Hamburg (bitte in Kilometern und Prozent angeben) und Die Länge des Militärstraßengrundnetzes in Hamburg beträgt rund 130 Kilometer. b) an der Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hamburg? Eine Festlegung des MEGN auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ist noch nicht abgeschlossen.  5. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen der Bundeswehr bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung und der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich a) der Nutzung von Verkehrswegen für militärische Zwecke, b) der Vereinfachung militärischer Transporte und c) der Beteiligung an Infrastrukturmaßnahmen? Eine Vereinbarung im Sinne der Fragestellung befindet sich derzeit in der Abstimmung, sodass noch keine abschließenden Auskünfte möglich sind.  6. Welche Auswirkungen haben geplante militärische Nutzungen auf bestehende zivile Nutzungen von Flächen oder Infrastruktur in Hamburg? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagesdrucksache 21/2953 verwiesen.  7. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hamburg, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [ möglichen] Umweltbelastungen aufführen)? Die vom Moratorium betroffene Liegenschaft weist kein relevantes Schadstoffpotenzial und entsprechende Gefährdung auf. Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert.  8. In welcher Form sind sowohl die Anwohnenden als auch die Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten Liegenschaften der Bundeswehr in den Prozess der Reaktivierungspläne eingebunden? Die Einbindung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Unternehmen und Personen erfolgt im Bedarfsfall anlassbezogen.  9. Welche Rolle spielt der Hamburger Hafen in militärischen Logistik- und Verlegekonzepten der Bundeswehr sowie im Rahmen internationaler Verpflichtungen (z. B. NATO, EU Military Mobility)? Es wird auf die Nationale Hafenstrategie der Bundesregierung (www.bmv.de/D E/Themen/Mobilitaet/Wasser/Hafenstrategie/hafenstrategie.html) verwiesen. 10. Welche Kapazitäten zur Musterung und Personalgewinnung bestehen derzeit in Hamburg, und welche Erweiterungen sind geplant? Derzeit werden am Standort Hamburg keine Assessmentverfahren oder Musterungen durchgeführt. Zur Einrichtung eines Musterungszentrums in Hamburg wird auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Mai 2026 verwiesen (www.bmvg.de/de/presse/standortentscheidungen-must erungszentren-6100396). 11. Von welchen Investitionen für den Um- und Neubau von Bundeswehreinrichtungen in Hamburg im Zeitraum von 2026 bis 2029 geht die Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)? 12. Von welchen finanziellen Aufwendungen für militärische Infrastrukturmaßnahmen in Hamburg geht die Bundesregierung in den kommenden Jahren aus? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. In der Freien und Hansestadt Hamburg sind gegenwärtig für die Jahre 2026 bis 2029 Bauinvestitionen in Höhe von rund 721 Mio. Euro für Liegenschaften der Bundeswehr vorgesehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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