Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen Bundesministers der Finanzen in die Privatwirtschaft
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Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen Bundesministers der Finanzen in die Privatwirtschaft
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2820
21. Wahlperiode 14.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Groß, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga,
Christian Douglas, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Christian Reck
und der Fraktion der AfD
Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die
italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen
Bundesministers der Finanzen in die Privatwirtschaft
In der Nacht zum 11. September 2024 veräußerte die Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren
4,49 Prozent des stimmberechtigten Kapitals (Pressemitteilung der
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, Nummer 9, 11. September 2024,
www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilung/dt/20
24/2024_09_11_pm09_FMS_Coba-Pricing_dt.pdf) der Commerzbank AG (im
Folgenden: CBK) an die UniCredit S.p.A. (im Folgenden: UniCredit). Damit
verringerte sich der Anteil des Bundes an der CBK von 16,49 Prozent auf
12 Prozent. In diesem Zusammenhang stellt die Bundesregierung regelmäßig
darauf ab, dass sie sich im Bieterverfahren bzw. bei Kauf und Verkauf von
Geschäftsanteilen verhalten müsse wie eine private Bank bzw. ein privater
Investor (Bundestagsdrucksache 20/13499, S. 5, 7 und 12).
Nach Aussagen der Bundesregierung wurden die Goldman Sachs Europe SE
(Goldman Sachs) und die J. P. Morgan SE als sogenannte Joint Bookrunner und
nicht als Berater mandatiert. Gleichzeitig gibt sie an, dass ihr während der
vorgenannten Transaktion keine Erkenntnisse darüber vorlagen, dass die UniCredit
bereits vorher 4,5 Prozent weiterer Stimmrechte an der CBK erworben hatte.
Dies sei ihr erst bekannt geworden, als das beschleunigte Bookbuilding-
Verfahren (ABB) bereits eingeleitet worden war und die Transaktion wegen des
bereits abgeschlossenen Platzierungsvertrages nicht mehr abgebrochen werden
konnte (Bundestagsdrucksache 20/13499). Im Ergebnis hielt UniCredit zum
11. September 2024 in Summe eine 9-prozentige Beteiligung an der CBK.
Am 23. September 2024 meldete die Börse Frankfurt, dass UniCredit indirekt
über Finanzinstrumente zusätzliche 11,5 Prozent der CBK-Anteile erworben
hatte und somit ihren Anteil an der CBK rechnerisch auf 21 Prozent erhöhte
(www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/ROUNDUP-3-Unicredit-greift-nach-Co
mmerzbank---mehr-Anteile-gesichert-6adc33e2-f838-405e-b936-040b9166
6353, zuletzt abgerufen am 1. September 2025).
Gleichzeitig sollte UniCredit eine behördliche Erlaubnis beantragt haben,
wonach sie ihren Anteil auf bis zu 29,9 Prozent erhöhen könnte. Nach § 35 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) besteht die
Verpflichtung, die Übernahme der Kontrolle über ein Zielunternehmen öffentlich zu
machen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein
Übernahmeangebot vorzulegen (Pflichtangebot). Die Kontrolle wird erlangt, wenn
mindestens 30 Prozent des Zielunternehmens übernommen worden sind.
Insofern würde diese Pflicht auf die UniCredit gegenwärtig nicht zutreffen.
Am 25. August 2025 vermeldeten deutsche Medien, dass die UniCredit durch
die Umwandlung von Derivaten in Anleihen nunmehr 26 Prozent der Anteile
an der CBK halten würde, womit sie über eine Sperrminorität verfüge und in
der Lage sei, wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung zu blockieren (www.
handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/commerzbank-unicr
edit-erhoeht-anteil-an-deutscher-privatbank-auf-26-prozent/100150357.html,
zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Unter Berücksichtigung des Vorgehens der UniCredit, die nachweislich allein
innerhalb eines Jahres zusätzliche Anteile an der CBK in Höhe von 21,5
Prozent erworben hat, wird eine feindliche Übernahme der CBK für möglich
gehalten.
Nach jüngsten Presseberichten hält der Chef der UniCredit, Andrea Orcel, an
seinem Ziel, die CBK zu übernehmen, fest (Handelsblatt, „Orcel: ‚Wir haben
einen Plan‘ – Unicredit könnte die Übernahme auch gegen Widerstand aus
Berlin vorantreiben“, www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/ban
ken/banken-orcel-schliesst-angebot-gegen-willen-der-regierung-nicht-aus/1001
50959.html, S. 3, zuletzt abgerufen am 6. September 2025). Hierzu sei er auch
in Kontakt mit der Bundesregierung, deren Vertreter er noch im Sommer 2025
schriftlich über seine Absichten informierte (ebd.).
Nunmehr wurde bekannt, dass der ehemalige Bundesminister der Finanzen
(2021 bis 2024) Christian Lindner Senior Advisor bei der Agentur Teneo wird,
die die UniCredit bei der Übernahme der CBK berät („Christian Lindner heuert
bei UniCredit-Berater Teneo an – Der FDP-Politiker steigt bei Teneo ein. Die
Agentur berät im Übernahmekampf um die Commerzbank den italienischen
Rivalen. In Berlin wird jetzt geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt“, www.ha
ndelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/ex-finanzminister-chris
tian-lindner-heuert-bei-unicredit-berater-teneo-an/100167063.html, zuletzt
abgerufen am 23. Oktober 2025). Die Anstellung Christian Lindners als Senior
Advisor durch Teneo wurde in einer Pressemitteilung des Unternehmens vom
22. Oktober 2025 bestätigt („Teneo Appoints Germany’s Former Finance
Minister Christian Lindner as Senior Advisor“ [„Teneo ernennt Deutschlands
früheren Finanzminister, Christian Lindner, zum Seniorberater“], www.teneo.com/
news/press-releases/teneo-appoints-germanys-former-finance-minister-christia
n-lindner-as-senior-advisor/, zuletzt abgerufen am 5. November 2025).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind seitens der Bundesregierung Bestrebungen der UniCredit zu einer
Übernahme der CBK gesehen worden, wenn ja, wann, welche, und wenn
nein, weshalb nicht?
2. Welche Kontakte bestanden zwischen der Bundesregierung und der Uni-
Credit vor ihrer Übernahme der 4,49 Prozent des stimmberechtigten
Kapitals der CBK des Bundes (wer war auf deutscher Seite wann
Gesprächspartner der UniCredit; bitte namentlich mit Nennung der Position
aufführen)?
3. Weshalb hat der Bund von seinen damaligen an der CBK gehaltenen
Anteilen in Höhe von 16,49 Prozent im Jahr 2024 exakt 4,49 Prozentpunkte
an UniCredit veräußert, weshalb nicht mehr, und weshalb nicht weniger?
4. Weshalb hat die Bundesregierung den Anteil an der CBK in Höhe von
4,49 Prozent überhaupt veräußert?
5. Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, ihren vorgenannten Anteil
in Höhe von 4,49 Prozent an die CBK zu veräußern, und wenn nein,
weshalb nicht?
6. Trifft es zu, dass die Bundesregierung, nachdem sie erfahren hatte, dass
die UniCredit bereits 4,5 Prozent weiterer Stimmrechte an der CBK
erworben hatte, die Transaktion abgebrochen hätte, wenn ihr dieser
Umstand vor der Einleitung des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens und
des bereits abgeschlossenen Platzierungsvertrages bekannt gewesen wäre,
um somit eine schließlich 9-prozentige Beteiligung der UniCredit an der
CBK zu verhindern?
7. Hat die Bundesregierung vor Veräußerung ihrer Anteile an der CBK das
Umfeld des Verkaufs hinreichend geprüft und analysiert, sodass sie
Kenntnis davon hätte erlangen können, dass UniCredit bereits 4,5 Prozent
der Stimmrechte der CBK erworben hatte?
8. Sieht die Bundesregierung angesichts des seit dem 3. Dezember 2021
bestehenden Beratungsmandats des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS)
mit der J. P. Morgan Securities plc zur Veräußerung der Beteiligung an der
Commerzbank einen Interessenkonflikt bei der Mandatierung der J. P.
Morgan SE als sogenannten Joint Bookrunner beim Verkauf der Anteile
des Bundes an der CBK im Jahr 2024, und wenn ja, inwiefern?
9. Teilt die derzeitige Bundesregierung die Verlautbarung des damaligen
Bundesfinanzministers Christian Lindner, der am 25. September 2024
(Bundestagsdrucksache 20/20187, S. 24224, zuletzt abgerufen am 2.
September 2025) als Leitvorgaben für den Verkauf von Anteilen des Bundes
im vorliegenden Fall definierte, dass ordnungspolitisch die richtige
Entscheidung zu treffen, europarechtlich richtig zu handeln sei und die
Vermögensinteressen der Steuerzahler zu achten seien, und inwiefern und
inwieweit ist diesen Leitvorgaben beim Verkauf der Bundesanteile an der
CBK an die UniCredit Rechnung getragen worden (bitte nach den
vorgenannten Kriterien des ehemaligen Bundesfinanzministers wie
Ordnungspolitik, Europarecht und Vermögensinteressen der Steuerzahler
aufgeschlüsselt beantworten)?
10. Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie, die darauf ausgerichtet ist,
die Übernahme der CBK durch UniCredit zu verhindern, wenn ja, mithilfe
welcher Instrumente will bzw. kann sie das erreichen, und wenn nein,
weshalb verfolgt sie eine solche Strategie nicht?
11. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, dass der
ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner in einer Agentur tätig
wird, die die italienische Bank UniCredit bei der Übernahme der CBK
berät (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lautet diese?
12. Legt der berufliche Wechsel des ehemaligen Bundesfinanzministers
Christian Lindner nahe, Interessenkonflikte zwischen seiner Tätigkeit in
der Bundesregierung und dem Handeln des Bundesministeriums der
Finanzen bei der Veräußerung von Anteilen an der CBK an die italienische
Bank UniCredit zu untersuchen, wenn ja, welche Maßnahmen
beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, und wenn nein, hält die
Bundesregierung einen Wechsel des ehemaligen deutschen Finanzministers für
rechts- und regelkonform?
13. Entspricht der Wechsel des ehemaligen Bundesfinanzministers Christian
Lindner zur Agentur Teneo nach Ansicht der Bundesregierung den mit
dem Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes
über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom
17. Juli 2015 festgelegten Regeln zur Einführung einer Karenzzeit von
mindestens 18 Monaten für ausscheidende Mitglieder der
Bundesregierung und für Parlamentarische Staatssekretäre, die Interessenkonflikten
zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer
Beschäftigung nach Amtsende begegnen sollen?
Berlin, den 11. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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