Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen Bundesministers der Finanzen in die Privatwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/2820)
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Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen Bundesministers der Finanzen in die Privatwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/2820)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3014
21. Wahlperiode 01.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Groß, Kay Gottschalk, Hauke
Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2820 –
Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die
italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen
Bundesministers der Finanzen in die Privatwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Nacht zum 11. September 2024 veräußerte die Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH in einem beschleunigten Bookbuilding-
Verfahren 4,49 Prozent des stimmberechtigten Kapitals (Pressemitteilung der
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, Nummer 9, 11.
September 2024, www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Pressemittei
lung/dt/2024/2024_09_11_pm09_FMS_Coba-Pricing_dt.pdf) der
Commerzbank AG (im Folgenden: CBK) an die UniCredit S.p.A. (im Folgenden: Uni-
Credit). Damit verringerte sich der Anteil des Bundes an der CBK von
16,49 Prozent auf 12 Prozent. In diesem Zusammenhang stellt die
Bundesregierung regelmäßig darauf ab, dass sie sich im Bieterverfahren bzw. bei
Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen verhalten müsse wie eine private
Bank bzw. ein privater Investor (Bundestagsdrucksache 20/13499, S. 5, 7
und 12).
Nach Aussagen der Bundesregierung wurden die Goldman Sachs Europe SE
(Goldman Sachs) und die J. P. Morgan SE als sogenannte Joint Bookrunner
und nicht als Berater mandatiert. Gleichzeitig gibt sie an, dass ihr während der
vorgenannten Transaktion keine Erkenntnisse darüber vorlagen, dass die Uni-
Credit bereits vorher 4,5 Prozent weiterer Stimmrechte an der CBK erworben
hatte. Dies sei ihr erst bekannt geworden, als das beschleunigte Bookbuilding-
Verfahren (ABB) bereits eingeleitet worden war und die Transaktion wegen
des bereits abgeschlossenen Platzierungsvertrages nicht mehr abgebrochen
werden konnte (Bundestagsdrucksache 20/13499). Im Ergebnis hielt Uni-
Credit zum 11. September 2024 in Summe eine 9-prozentige Beteiligung an
der CBK.
Am 23. September 2024 meldete die Börse Frankfurt, dass UniCredit indirekt
über Finanzinstrumente zusätzliche 11,5 Prozent der CBK-Anteile erworben
hatte und somit ihren Anteil an der CBK rechnerisch auf 21 Prozent erhöhte
(www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/ROUNDUP-3-Unicredit-greift-nach-C
ommerzbank---mehr-Anteile-gesichert-6adc33e2-f838-405e-b936-040b9166
6353, zuletzt abgerufen am 1. September 2025).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 28. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gleichzeitig sollte UniCredit eine behördliche Erlaubnis beantragt haben,
wonach sie ihren Anteil auf bis zu 29,9 Prozent erhöhen könnte. Nach § 35 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) besteht die
Verpflichtung, die Übernahme der Kontrolle über ein Zielunternehmen öffentlich zu
machen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein
Übernahmeangebot vorzulegen (Pflichtangebot). Die Kontrolle wird erlangt,
wenn mindestens 30 Prozent des Zielunternehmens übernommen worden sind.
Insofern würde diese Pflicht auf die UniCredit gegenwärtig nicht zutreffen.
Am 25. August 2025 vermeldeten deutsche Medien, dass die UniCredit durch
die Umwandlung von Derivaten in Anleihen nunmehr 26 Prozent der Anteile
an der CBK halten würde, womit sie über eine Sperrminorität verfüge und in
der Lage sei, wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung zu blockieren
(www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/commerzban
k-unicredit-erhoeht-anteil-an-deutscher-privatbank-auf-26-prozent/10015035
7.html, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Unter Berücksichtigung des Vorgehens der UniCredit, die nachweislich allein
innerhalb eines Jahres zusätzliche Anteile an der CBK in Höhe von 21,5
Prozent erworben hat, wird eine feindliche Übernahme der CBK für möglich
gehalten.
Nach jüngsten Presseberichten hält der Chef der UniCredit, Andrea Orcel, an
seinem Ziel, die CBK zu übernehmen, fest (Handelsblatt, „Orcel: ‚Wir haben
einen Plan‘ – Unicredit könnte die Übernahme auch gegen Widerstand aus
Berlin vorantreiben“, www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherunge
n/banken/banken-orcel-schliesst-angebot-gegen-willen-der-regierung-nicht-au
s/100150959.html, S. 3, zuletzt abgerufen am 6. September 2025). Hierzu sei
er auch in Kontakt mit der Bundesregierung, deren Vertreter er noch im
Sommer 2025 schriftlich über seine Absichten informierte (ebd.).
Nunmehr wurde bekannt, dass der ehemalige Bundesminister der Finanzen
(2021 bis 2024) Christian Lindner Senior Advisor bei der Agentur Teneo wird,
die die UniCredit bei der Übernahme der CBK berät („Christian Lindner
heuert bei UniCredit-Berater Teneo an – Der FDP-Politiker steigt bei Teneo ein.
Die Agentur berät im Übernahmekampf um die Commerzbank den
italienischen Rivalen. In Berlin wird jetzt geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt“,
www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/ex-finanzmin
ister-christian-lindner-heuert-bei-unicredit-berater-teneo-an/100167063.html,
zuletzt abgerufen am 23. Oktober 2025). Die Anstellung Christian Lindners
als Senior Advisor durch Teneo wurde in einer Pressemitteilung des
Unternehmens vom 22. Oktober 2025 bestätigt („Teneo Appoints Germany’s Former
Finance Minister Christian Lindner as Senior Advisor“ [„Teneo ernennt
Deutschlands früheren Finanzminister, Christian Lindner, zum
Seniorberater“], www.teneo.com/news/press-releases/teneo-appoints-germanys-former-fi
nance-minister-christian-lindner-as-senior-advisor/, zuletzt abgerufen am
5. November 2025).
1. Sind seitens der Bundesregierung Bestrebungen der UniCredit zu einer
Übernahme der CBK gesehen worden, wenn ja, wann, welche, und wenn
nein, weshalb nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499 und auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Gruppe
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13644 wird verwiesen.
2. Welche Kontakte bestanden zwischen der Bundesregierung und der Uni-
Credit vor ihrer Übernahme der 4,49 Prozent des stimmberechtigten
Kapitals der CBK des Bundes (wer war auf deutscher Seite wann
Gesprächspartner der UniCredit; bitte namentlich mit Nennung der Position
aufführen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des
Abgeordneten Christian Leye auf Bundestagsdrucksache 20/13317 und auf die
Antwort der Bundesregierung auf Frage 17 der Kleinen Anfrage der Gruppe
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13644 wird verwiesen.
3. Weshalb hat der Bund von seinen damaligen an der CBK gehaltenen
Anteilen in Höhe von 16,49 Prozent im Jahr 2024 exakt 4,49 Prozentpunkte
an UniCredit veräußert, weshalb nicht mehr, und weshalb nicht weniger?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499 wird verwiesen.
4. Weshalb hat die Bundesregierung den Anteil an der CBK in Höhe von
4,49 Prozent überhaupt veräußert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499 wird verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, ihren vorgenannten Anteil
in Höhe von 4,49 Prozent an die CBK zu veräußern, und wenn nein,
weshalb nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499 wird
verwiesen.
6. Trifft es zu, dass die Bundesregierung, nachdem sie erfahren hatte, dass
die UniCredit bereits 4,5 Prozent weiterer Stimmrechte an der CBK
erworben hatte, die Transaktion abgebrochen hätte, wenn ihr dieser
Umstand vor der Einleitung des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens
und des bereits abgeschlossenen Platzierungsvertrages bekannt gewesen
wäre, um somit eine schließlich 9-prozentige Beteiligung der UniCredit
an der CBK zu verhindern?
Die Frage ist hypothetisch und kann daher nicht beantwortet werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499 hingewiesen.
7. Hat die Bundesregierung vor Veräußerung ihrer Anteile an der CBK das
Umfeld des Verkaufs hinreichend geprüft und analysiert, sodass sie
Kenntnis davon hätte erlangen können, dass UniCredit bereits 4,5
Prozent der Stimmrechte der CBK erworben hatte?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 2 und 32 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499 wird
verwiesen.
8. Sieht die Bundesregierung angesichts des seit dem 3. Dezember 2021
bestehenden Beratungsmandats des Finanzmarktstabilisierungsfonds
(FMS) mit der J. P. Morgan Securities plc zur Veräußerung der
Beteiligung an der Commerzbank einen Interessenkonflikt bei der
Mandatierung der J. P. Morgan SE als sogenannten Joint Bookrunner beim
Verkauf der Anteile des Bundes an der CBK im Jahr 2024, und wenn ja,
inwiefern?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache
20/13644 wird verwiesen.
9. Teilt die derzeitige Bundesregierung die Verlautbarung des damaligen
Bundesfinanzministers Christian Lindner, der am 25. September 2024
(Bundestagsdrucksache 20/20187, S. 24224, zuletzt abgerufen am
2. September 2025) als Leitvorgaben für den Verkauf von Anteilen des
Bundes im vorliegenden Fall definierte, dass ordnungspolitisch die
richtige Entscheidung zu treffen, europarechtlich richtig zu handeln sei und
die Vermögensinteressen der Steuerzahler zu achten seien, und inwiefern
und inwieweit ist diesen Leitvorgaben beim Verkauf der Bundesanteile
an der CBK an die UniCredit Rechnung getragen worden (bitte nach den
vorgenannten Kriterien des ehemaligen Bundesfinanzministers wie
Ordnungspolitik, Europarecht und Vermögensinteressen der Steuerzahler
aufgeschlüsselt beantworten)?
Die Bundesregierung bewertet nicht die Entscheidungen der ehemaligen
Bundesregierung. Zu den Grundlagen der Entscheidung der ehemaligen
Bundesregierung wird auf deren Antwort zu den Fragen 1, 6 und 7 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499
verwiesen.
10. Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie, die darauf ausgerichtet ist,
die Übernahme der CBK durch UniCredit zu verhindern, wenn ja,
mithilfe welcher Instrumente will bzw. kann sie das erreichen, und wenn nein,
weshalb verfolgt sie eine solche Strategie nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des
Abgeordneten Sascha Müller auf Bundestagsdrucksache 21/1627 wird verwiesen.
11. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, dass der
ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner in einer Agentur tätig
wird, die die italienische Bank UniCredit bei der Übernahme der CBK
berät (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lautet
diese?
12. Legt der berufliche Wechsel des ehemaligen Bundesfinanzministers
Christian Lindner nahe, Interessenkonflikte zwischen seiner Tätigkeit in
der Bundesregierung und dem Handeln des Bundesministeriums der
Finanzen bei der Veräußerung von Anteilen an der CBK an die italienische
Bank UniCredit zu untersuchen, wenn ja, welche Maßnahmen
beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, und wenn nein, hält die
Bundesregierung einen Wechsel des ehemaligen deutschen Finanzministers für
rechts- und regelkonform?
13. Entspricht der Wechsel des ehemaligen Bundesfinanzministers Christian
Lindner zur Agentur Teneo nach Ansicht der Bundesregierung den mit
dem Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes
über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom
17. Juli 2015 festgelegten Regeln zur Einführung einer Karenzzeit von
mindestens 18 Monaten für ausscheidende Mitglieder der
Bundesregierung und für Parlamentarische Staatssekretäre, die Interessenkonflikten
zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer
Beschäftigung nach Amtsende begegnen sollen?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Zu laufenden individuellen Karenzzeitverfahren nimmt die Bundesregierung
grundsätzlich nicht Stellung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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