Soziale und ökologische Folgen einer Reprivatisierung von Uniper SE (Antwort zu Drs. 21/2136)
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Soziale und ökologische Folgen einer Reprivatisierung von Uniper SE (Antwort zu Drs. 21/2136)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2397
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2136 –
Soziale und ökologische Folgen einer Reprivatisierung von Uniper SE
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst
wurde, geriet Deutschlands größter Gasimporteur und Gasversorger Uniper
SE in eine existenzbedrohende Lage. Nachdem Russland seine Gaslieferungen
abrupt einstellte, schossen die Kosten für alternative Beschaffungen in die
Höhe. Da der Konzern die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen konnte,
wurde er im Jahr 2022 mit milliardenschweren öffentlichen Mitteln stabilisiert
– der Bund übernahm in diesem Zuge die Mehrheit der Anteile, konkret
99,12 Prozent (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilun
gen/Finanzpolitik/2022/12/2022-12-22-einstieg-bund-bei-uniper-vollzoge
n.html).
Von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen wie Uniper unterliegen
nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) trotz ihrer
privatrechtlichen Organisation einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (www.b
undestag.de/resource/blob/850868/9668cd0b70fa9aae066dcbd939efb0e7/WD-
6-048-21-pdf-data.pdf). Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist
der Klimaschutz auf nationaler Ebene auch verfassungsrechtlich verankert,
daher sind alle staatlichen Stellen an ein auf Klimaneutralität zielendes
Klimaschutzgebot im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens und
einfachgesetzlich durch das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) an dessen verbindliches 1,5-
Grad-Ziel gebunden. Im aktuellen Geschäftsbericht wird das Ziel der
Klimaneutralität für direkte Emissionen (Scope 1) und indirekte Emissionen aus
eingekaufter Energie (Scope 2) nun für das Jahr 2040 anvisiert – zuvor war noch
2035 vorgesehen. Das Vorhaben eines frühzeitigen Ausstieges aus den fossilen
Energien wurde aufgegeben. Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen
und Aktionäre kritisierte dieses Vorgehen scharf (Uniper: Bundesregierung
muss Klimaziele und Versorgungssicherheit priorisieren | urgewald e. V.;
www.urgewald.org/medien/uniper-bundesregierung-klimaziele-versorgungssi
cherheit-priorisieren).
Aufgrund europäischer Beihilferegelungen steht die Reprivatisierung (bis auf
einen Anteil des Bundes von maximal 25 Prozent plus eine Aktie) von Uniper
bis spätestens 2028 bevor. Die damalige Regierungskoalition aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erhob dazu trotz nach Ansicht der
Fragestellenden alternativer Vorgehensmöglichkeiten keine Einwände. Derzeit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Oktober
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wird ein Börsengang diskutiert, doch auch international nach Investorinnen
und Investoren gesucht, die in Uniper ein profitables Geschäftsmodell sehen.
Angebliche Interessenten sind unter anderem die Taqa-Gruppe aus den
Vereinigten Arabischen Emiraten oder der tschechische Milliardär Daniel Křetínský
(www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/daniel-kretinsky-
tschechischermilliardaer-koennte-auch-bei-uniper-einsteigen-01/100101966.html).
Vor diesem Hintergrund sehen die Fragestellenden die Gefahr, dass die
Reprivatisierung Unipers weitere Rückschritte beim Klimaschutz auslösen und eine
langfristige Ausrichtung des Unternehmens auf ein profitables Gasgeschäft
nach sich ziehen könnte. Dies könnte jedoch unvereinbar sein mit dem 1,5-
Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens, zu dem sich die Bundesregierung
verpflichtet hat. Unter öffentlicher demokratischer Kontrolle kann nach
Ansicht der Fragestellenden der Gasausstieg zügig und in Abstimmung mit dem
Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgen. Die Interessen neuer
Investorinnen und Investoren stehen dem im Weg.
1. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die Uniper SE die
Verpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung des 1,5-Grad-Ziels des
Pariser Klimaabkommens nicht untergräbt, trotz der nach Kenntnis der
Fragestellenden abgegebenen Erklärung der Uniper SE auf der
Hauptversammlung 2025, dass „eine Anpassung der Klimaziele an einen 1,5°C-
kompatiblen Pfad [...] nicht geplant“ sei?
Der beteiligungsführenden Stelle oblag bzw. obliegt insbesondere die
ökonomische Stabilisierung des Unternehmens mit dem Ziel der Sicherstellung der
Energieversorgung und Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die
Gewährleistung eines möglichst sparsamen Einsatzes von Haushaltsmitteln sowie
die Sicherstellung der in der Beihilfeentscheidung enthaltenen Zusagen der
Bundesregierung, einschließlich der Verringerung der Anteile an der Uniper SE
auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie bis Ende 2028.
Unabhängig von der Übernahme der Anteile der Uniper SE verbleibt es bei der
gesetzlichen Verantwortlichkeit des Vorstands für die Geschäftsführung.
Dessen ungeachtet gilt, dass sich im Rahmen des Pariser
Klimaschutzabkommens die Staaten u. a. in sog. Nationally determined contributions (NDCs) auf
Abbaupfade bei den Emissionen für die gesamte Volkswirtschaft verpflichten.
Die Wahl der Instrumente zur konkreten Umsetzung ihrer NDCs und
Klimaziele bleibt aber den Staaten überlassen. Einen angemessenen deutschen und
europäischen Beitrag zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze sollen die klimapolitischen
Instrumente gewährleisten, denen auch Uniper SE weiterhin unterliegen wird,
insbesondere das europäische Emissionshandelssystem. Diese Instrumente
stellen die Einhaltung entsprechender Minderungspfade im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen für die erfassten Sektoren sicher.
2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Unternehmens, dass Unipers
Rückstellungen für die Stilllegung und den Rückbau von Unipers
Gasinfrastruktur bis 2030 bzw. 2035 ausreichen, die nach Kenntnis der
Fragestellenden laut Unternehmensangaben auf der Jahreshauptversammlung
2025 zum 31. Dezember 2024 rund 460 Mio. Euro betrugen, vor dem
Hintergrund, dass Uniper Gasspeicher betreibt und an
Gastransportleitungen beteiligt ist, die im Zuge des für den 1,5°-Grad-kompatiblen
notwendigen Gasausstiegs mittelfristig stillgelegt werden müssen?
3. Gibt es seitens der Bundesregierung Auflagen zu den Rückstellungen für
die Stilllegung und den Rückbau von Unipers Gasinfrastruktur?
a) Wenn ja, wie sehen diese Auflagen konkret aus (bitte nach
Stichdatum 2030, 2035, 2040 und 2045 aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Welches Risiko sieht die Bundesregierung nach aktueller Einschätzung,
dass zukünftige Kosten der Stilllegung und des Rückbaus von Unipers
Gasinfrastruktur nicht durch das Unternehmen, sondern durch den Bund
übernommen werden müssen, und wie adressiert die Bundesregierung
diese Risiken?
Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Uniper bildete zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen in Höhe von 460 Mio.
Euro für den Rückbau der Gasspeicher und der im Eigentum der Uniper
befindlichen Gasleitungen. Diese Rückstellungen fanden entsprechend den
handelsrechtlichen Anforderungen an Einzelabschlüsse deutscher Gesellschaften und
den Anforderungen der International Financial Reporting Standards im
Zusammenhang mit einem Konzernabschluss statt. Alle Abschlüsse – zuletzt im
Geschäftsjahr 2024 – wurden durch den unabhängigen Abschlussprüfer ohne
Beanstandungen testiert.
5. Mit welchem Zeitplan kalkuliert die Bundesregierung bei der
Reprivatisierung der Uniper SE?
a) Welche Schritte wurden bereits unternommen?
b) Welche Schritte sind für die Jahre 2025 und 2026 bereits konkret in
Planung?
c) Wie weicht der Plan der Bundesregierung zum Umgang mit Uniper
von den Plänen der Vorgängerregierung ab?
6. Mit welchen Erlösen aus dem Verkauf der Uniper SE kalkuliert die
Bundesregierung?
10. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass es durch die
Reprivatisierung der Uniper SE nicht zu einer vergleichbaren Situation wie bei
der Commerzbank AG kommt, bei der der Verkauf der staatlichen
Anteile und die daraus folgenden Konsequenzen vom heutigen
Bundeskanzler Friedrich Merz, Vorstand und Betriebsrat öffentlich kritisiert wurden?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Rückführung
der in der Energiekrise erworbenen Staatsbeteiligungen auf einen
„strategischen Anteil“, mit erfolgter Zustimmung der EU-Kommission eine
Bundesbeteiligung von 25 Prozent plus eine Aktie dauerhaft
aufrechtzuerhalten?
15. Berät sich die Bundesregierung auch zu alternativen Optionen zur
Reprivatisierung – insbesondere zur Möglichkeit, die Uniper SE dauerhaft in
gemeinwirtschaftlicher oder öffentlicher Trägerschaft zu belassen, um
die öffentliche Kontrolle über eine offensichtlich systemrelevante und
kritische Infrastruktur langfristig zu sichern?
16. Erwägt die Bundesregierung, Uniper-Anteile an die Stadtwerke,
Kommunen und Industriekonzerne zu verkaufen, die Uniper beliefert?
Die Fragen 5, 6, 10, 12, 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Der Bund muss auf der Basis der Genehmigungsentscheidungen der
Europäischen Kommission zu den Stabilisierungsmaßnahmen für die
Energieunternehmen Uniper und SEFE seine Beteiligung an beiden Unternehmen bis spätestens
2028 auf maximal 25 Prozent plus einen Anteil reduzieren.
Die Bundesregierung arbeitet darauf hin, die Beteiligung unter Anwendung der
relevanten Rechtsvorschriften (einschließlich § 63 BHO) und der Zusagen, die
die Bundesregierung der Europäischen Kommission gemacht hat, zu veräußern.
Die Bundesregierung wird im Reprivatisierungsprozess der
Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas Rechnung tragen. Dieser Prozess schließt die
Prüfung verschiedener Optionen ein, die unvoreingenommen geprüft werden.
Im Rahmen eines BMF-Statements wurden am 19. September 2024
Informationen bzgl. der Überlegungen zur Reprivatisierung Unipers veröffentlicht.
Hierbei handelt es sich um ein marktübliches Vorgehen. Konkret umfasste das
Statement die folgenden Punkte:
o Der Bund ist seit Dezember 2022 mit einem Anteil von über 99 Prozent
Mehrheitsaktionär der Uniper SE und hat sich gegenüber der EU-
Kommission verpflichtet, seine Beteiligung bis spätestens 2028 auf maximal 25
Prozent plus eine Aktie zu reduzieren.
o Der Bund prüft gegenwärtig die Handlungsoptionen zur Einhaltung dieser
Exit-Verpflichtung.
o Bislang ist noch keine finale Entscheidung über Zeitpunkt und Form einer
möglichen Transkation getroffen worden.
o Auf Basis eingehender Analysen kommen wir zu dem Schluss, dass eine
Veräußerung über den Kapitalmarkt die zentrale Handlungsoption des
Bundes zur Reprivatisierung von Uniper ist. Darüber hinaus werden vom Bund
auch außerbörsliche Veräußerungsoptionen in Abhängigkeit von ihrer
Validität geprüft.
Informationen zu Einzelheiten sind aufgrund der Börsennotierung Unipers
nicht möglich.
7. Inwiefern adressiert die Bundesregierung bei der Vorbereitung der
Reprivatisierung der Uniper SE das Risiko, dass mögliche zukünftige
Großinvestoren mit klaren fossilen Geschäftsstrategien die
Dekarbonisierungsstrategie von Uniper SE unter Druck setzen?
8. Gibt es bei dem geplanten Verkauf von Uniper SE seitens der
Bundesregierung Auflagen zur sozial-ökologischen Transformation des
Konzerns?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Privatwirtschaftliche Unternehmen in Deutschland sind in ihren
betriebswirtschaftlichen Entscheidungen frei, soweit die anwendbaren Rechtsvorschriften
beachtet werden. Die Bundesregierung treibt die generelle Dekarbonisierung
der Volkswirtschaft durch Rechtsvorschriften wie u. a. dem Bundes-
Klimaschutzgesetz (KSG) und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sowie durch
Mitgestaltung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) und des
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) voran.
9. Inwiefern will die Bundesregierung sicherstellen, dass es nach der
(Teil-)Reprivatisierung der Uniper SE nicht zu einer möglichen
risikoreichen Abhängigkeit von dessen systemkritischen Infrastrukturen und
Risiken bei der Versorgungssicherheit kommt (vgl. www.deutschlandfun
k.de/merz-uebernahme-nicht-akzeptabel-100.html)?
11. Wie geht die Bundesregierung als Eigentümerin vor dem Hintergrund,
dass der Vorstand der Uniper SE nach Kenntnis der Fragestellenden auf
der Hauptversammlung 2025 in Fragen der risikobehafteten
Abhängigkeit systemkritischer Infrastruktur auf den Bund als Eigentümer
verwiesen hat, mit den ggf. drohenden Risiken des Verkaufs kritischer
Energieinfrastruktur um?
Die Fragen 9 und 11 werden zusammen beantwortet.
Der Betrieb kritischer Infrastruktur setzt nicht per se eine Bundesbeteiligung
voraus. Die (Energie-)Versorgungssicherheit wird in der Bundesrepublik
Deutschland durch allgemeingültige Rechtsvorschriften gewährleistet, etwa
durch das sogenannte Gasspeichergesetz gemäß § 35a bis § 35h EnWG.
Für Unternehmenserwerbe, die die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik
Deutschland beeinträchtigen könnten, ist insbesondere das Verfahren der
Investitionsprüfung vorgesehen.
13. Prüft die Bundesregierung die Option von Nachverhandlungen mit der
EU-Kommission?
Über Gespräche mit der Europäischen Kommission entscheidet die
Bundesregierung bei Veranlassung.
14. Bezieht die Bundesregierung bei ihren Reprivatisierungsplänen die
Beschäftigten von Uniper über die Arbeitnehmervertretung mit ein,
nachdem der Vorstand der Uniper SE nach Kenntnis der Fragestellenden bei
der Hauptversammlung 2025 in dieser Sachlage an den Bund als
Eigentümerin verwiesen hat?
Die Bundesregierung befindet sich im regelmäßigen Austausch mit der
Arbeitnehmervertretung der Uniper SE.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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