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Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3608 · Antrag · Original ↗

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Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize [Antrag der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Christian Görke, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, Lisa Schubert, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die deutsche Film- und Serienproduktionswirtschaft befindet sich in einer tiefen Krise. Aufträge, insbesondere internationaler Streaming-Dienste, sind seit 2022 deutlich zurückgegangen, während Produktionskosten infolge von Inflation, Fachkräftemangel und erhöhten technischen Anforderungen gestiegen sind. Diese Entwicklung gefährdet die kulturelle Vielfalt, die wirtschaftliche Grundlage unabhängiger Produzent*innen und die Infrastruktur der Kinos (vgl. https://produktionsallianz.de/herbstumfrage- 2025-strukturelle-probleme-in-der-filmwirtschaft-der-standort-deutschland- brauchtentscheidungen/). Während Deutschland einer der größten audiovisuellen Märkte Europas ist, fließen Investitionen internationaler Streaming-Dienste überwiegend in andere Länder. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle dokumentiert für 2025, dass globale Streaming-Dienste zwar 8,5 Milliarden Euro in europäische Originalinhalte investiert haben, diese Investitionen aber geografisch stark konzentriert sind: Das Vereinigte Königreich und Spanien vereinen 58 Prozent aller Streaming-Investitionen in Europa auf sich (vgl. https://rm.coe.int/audiovisual-fiction-production-in-europe-2015-2024-figu- res-december-20/488029937b). Diese Asymmetrie wird durch klare gesetzliche Regelungen in anderen Ländern adressiert: Frankreich schreibt eine Investitionsverpflichtung von 20 Prozent der Umsätze vor (Disney+ verpflichtete sich sogar zu 25 Prozent), Italien schreibt 16 Prozent vor (vgl. https://rm.coe.int/iris-plus-2022de2-investitionen- in-europaische-werke-die-verpflichtung/1680a8ff42). Auch die Bundesregierung sollte angehalten sein, diese Lücke zu schließen. Die von der Bundesregierung angestrebte Selbstverpflichtung der Streaming-Dienste für 2026 bis 2030 umfasst nach der Produktionsallianz nur 1,83 Milliarden Euro an tatsächlichen neuen Verpflichtungen. Dies wird als „Mogelpackung“ kritisiert, da der Großteil bereits geplante Mittel von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern umfasst (vgl. https://produktionsallianz.de/mogelpackung-statt-milliardendeal-was-die- vorgelegten-zahlen-von-kulturstaatsminister-wolfram-weimer-wirklich-zeigen/). Die bisherigen Erfahrungen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Streaming-Dienste Deutscher Bundestag Drucksache 21/3608 21. Wahlperiode 13.01.2026 zeigen ein klares Muster: Sie sind weder rechtlich verlässlich noch wirtschaftlich bedeutsam. Branchenverbände, Filmschaffende und Jurist*innen bezweifeln die Verbindlichkeit solcher Verpflichtungen. Eine gesetzliche Regelung ist unumgänglich. Die Krise der Film- und Kinolandschaft bedroht weit mehr als wirtschaftliche Interessen. Sie gefährdet filmische Vielfalt sowie Kinos als Orte der Begegnung, der kulturellen Teilhabe und des öffentlichen Diskurses. Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen sind Filmkulturstätten zentrale Ankerpunkte für Zusammenhalt und Demokratie. Mit dem Verschwinden der Kinos schwindet auch die kulturelle Grundversorgung dieser Regionen. Darüber hinaus arbeiten tausende Filmschaffende unter unsicheren Bedingungen, häufig mit unzureichenden Erwerbseinkommen und ohne angemessene Altersversorgung. Das neue Filmförderungsgesetz 2025 (FFG 2025) verankert verbindlich angemessene Beschäftigungsbedingungen und Maßnahmen zur Sicherung der Altersvorsorge als Fördervoraussetzung. Diese Verbesserungen müssen konsequent ausgebaut, auf alle geförderten Bereiche übertragen und durch unverrückbare gesetzliche Standards gesichert werden. Weitergehend ist die deutsche Filmbranche geprägt durch systematische Unterrepräsentation und strukturelle Diskriminierung. Frauen inszenieren nur 25 Prozent der deutschen Spielfilme, verfassen 24 Prozent der Drehbücher und erhalten nur etwa 65 Prozent der Fördersummen, die Männer für vergleichbare Projekte erhalten (vgl. www.malisastiftung.org/studien/diversitt-im-deutschen-film). Queere Menschen und deren Lebensrealitäten sind im deutschen Film und Fernsehen unterrepräsentiert (vgl. www.lsvd.de/de/ct/6047-Darstellung-von-LSBTIQ-im-Fernsehen-und-den-Medien). Schwarze Menschen spielen nur 5 Prozent der Hauptrollen in TV-Programmen (im Vergleich zu einem geschätzten Bevölkerungsanteil von 10 Prozent, vgl. https://medi- endienst-integration.de/diversitaet-und-teilhabe/medien/diversitaet-in-film-und- fernsehen/). Zudem werden die Geschichten von queeren und migrantisierten Personen im Film oft stigmatisierend, stereotypisierend oder als Problemgeschichten erzählt (vgl. https://payload.vielfaltimfilm.de/api/files/file/Ergebnisse_Vielfalt_im_Film-min.pdf). Neue, verbindliche Regelungen sind notwendig, um diesen Zustand zu beenden und Chancengerechtigkeit sowie kulturelle Authentizität herzustellen. Zur Sicherung der kulturellen Filmförderung sowie des Filmerbes sind klare Regelungen im Filmförderungsgesetz und den darauf beruhenden Förderrichtlinien erforderlich. Gleiches gilt für die Stärkung der unabhängigen Produktion, des Verleihs und der Kinos sowie für die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Filmschaffenden und die Erhöhung der Diversität. Darüber hinaus braucht es eine wirksame steuerliche Filmförderung und eine verbindliche gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. schnellstmöglich einen Entwurf für ein Gesetz über eine Investitionsverpflichtung von Streaming-Diensten vorzulegen, das a) bei mindestens 20 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze ansetzt und durch Regelungen zum Rechterückbehalt unabhängige Produzent*innen stärkt; b) die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in angemessener Weise berücksichtigt und zugleich private Anbieter fair in die Pflicht nimmt; c) analog zum Filmförderungsgesetz eine Vergütung, die tarifvertraglich oder in Anlehnung an einen TV geregelt ist, zur Voraussetzung für die Anrechenbarkeit von Investitionen macht; d) klare Transparenz-, Berichts- und Kontrollpflichten vorsieht, einschließlich testierter Jahresberichte, einer zuständigen unabhängigen Aufsichts- und Prüfinstanz sowie wirksamer Sanktionen bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung; 2. schnellstmöglich einen Entwurf für ein Gesetz über eine Filmförderung vorzulegen, das a) eine steuerliche Filmförderung in Höhe von 30 Prozent der Herstellungskosten vorsieht, b) die Einhaltung aller tarifvertraglichen Regelungen – über die Vergütung hinaus – für die Förderung voraussetzt; c) wirksame Kontrollmechanismen sowie Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, um die Einhaltung gemäß Nummer 2 Buchstabe b abzusichern; d) neben der Filmproduktion auch Verleih und Kinos berücksichtigt; 3. die Neuregelungen im Filmförderungsgesetz (FFG 2025) frühzeitig zu evaluieren und a) zu prüfen, ob die Maßnahmen zur Gleichstellung ausreichende Wirkung zeigen; b) zu prüfen, inwieweit die Prädikate der Deutschen Film- und Medienbewertung erneut eine Rolle im Fördersystem finden können; c) zu prüfen, welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die Aufteilung von Fördermitteln zwischen Produktion und Verleih haben und im Falle einer Unwucht zugunsten der Produktion ggf. nachzusteuern, um eine ausbalancierte Wertschöpfungskette sicherzustellen; 4. einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Filmfördergesetzes (FFG 2025) schnellstmöglich vorzulegen, um a) Maßnahmen zur Stärkung der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit zu implementieren; b) insbesondere Zielvorgaben zur geschlechtergerechten Filmförderung vorzusehen, einschließlich einer quotierten Vergabe von Filmfördergeldern an Projekte, die in den Gewerken Drehbuch, Produktion und Regie Frauen oder nicht-binäre Personen besetzen; c) den Förderanteil von Verleih, Kino und Festivals in der Förderung zu erhöhen, um die Auswertung und Sichtbarkeit von Filmen im Kinobereich nachhaltig zu stärken; 5. in den kommenden Haushaltsentwürfen ausreichende Mittel für die kulturelle Filmförderung sowie den Erhalt des Filmerbes bereitzustellen, insbesondere das Zukunftsprogramm Kino bzw. sein Nachfolgeprogramm bedarfsgerecht aufzustocken, um erforderliche Investitionen in die Kinolandschaft zu ermöglichen; 6. auf die Länder hinzuwirken, damit die Länderregierungen ihre Mittel für das Kuratorium junger deutscher Film erhöhen und den Bereich Entwicklungsförderung angemessen ausstatten. Berlin, den 13. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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