Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize
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Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize
[Antrag
der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm,
Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Christian Görke,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi
Pantisano, Bodo Ramelow, Lisa Schubert, Aaron Valent, Isabelle Vandre,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche
Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die deutsche Film- und Serienproduktionswirtschaft befindet sich in einer tiefen Krise.
Aufträge, insbesondere internationaler Streaming-Dienste, sind seit 2022 deutlich
zurückgegangen, während Produktionskosten infolge von Inflation, Fachkräftemangel
und erhöhten technischen Anforderungen gestiegen sind. Diese Entwicklung gefährdet
die kulturelle Vielfalt, die wirtschaftliche Grundlage unabhängiger Produzent*innen
und die Infrastruktur der Kinos (vgl. https://produktionsallianz.de/herbstumfrage-
2025-strukturelle-probleme-in-der-filmwirtschaft-der-standort-deutschland-
brauchtentscheidungen/).
Während Deutschland einer der größten audiovisuellen Märkte Europas ist, fließen
Investitionen internationaler Streaming-Dienste überwiegend in andere Länder. Die
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle dokumentiert für 2025, dass globale
Streaming-Dienste zwar 8,5 Milliarden Euro in europäische Originalinhalte investiert
haben, diese Investitionen aber geografisch stark konzentriert sind: Das Vereinigte
Königreich und Spanien vereinen 58 Prozent aller Streaming-Investitionen in Europa auf
sich (vgl. https://rm.coe.int/audiovisual-fiction-production-in-europe-2015-2024-figu-
res-december-20/488029937b). Diese Asymmetrie wird durch klare gesetzliche
Regelungen in anderen Ländern adressiert: Frankreich schreibt eine
Investitionsverpflichtung von 20 Prozent der Umsätze vor (Disney+ verpflichtete sich sogar zu 25 Prozent),
Italien schreibt 16 Prozent vor (vgl. https://rm.coe.int/iris-plus-2022de2-investitionen-
in-europaische-werke-die-verpflichtung/1680a8ff42). Auch die Bundesregierung
sollte angehalten sein, diese Lücke zu schließen.
Die von der Bundesregierung angestrebte Selbstverpflichtung der Streaming-Dienste
für 2026 bis 2030 umfasst nach der Produktionsallianz nur 1,83 Milliarden Euro an
tatsächlichen neuen Verpflichtungen. Dies wird als „Mogelpackung“ kritisiert, da der
Großteil bereits geplante Mittel von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern
umfasst (vgl. https://produktionsallianz.de/mogelpackung-statt-milliardendeal-was-die-
vorgelegten-zahlen-von-kulturstaatsminister-wolfram-weimer-wirklich-zeigen/). Die
bisherigen Erfahrungen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Streaming-Dienste
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3608
21. Wahlperiode 13.01.2026
zeigen ein klares Muster: Sie sind weder rechtlich verlässlich noch wirtschaftlich
bedeutsam. Branchenverbände, Filmschaffende und Jurist*innen bezweifeln die
Verbindlichkeit solcher Verpflichtungen. Eine gesetzliche Regelung ist unumgänglich.
Die Krise der Film- und Kinolandschaft bedroht weit mehr als wirtschaftliche
Interessen. Sie gefährdet filmische Vielfalt sowie Kinos als Orte der Begegnung, der
kulturellen Teilhabe und des öffentlichen Diskurses. Besonders in strukturschwachen und
ländlichen Regionen sind Filmkulturstätten zentrale Ankerpunkte für Zusammenhalt
und Demokratie. Mit dem Verschwinden der Kinos schwindet auch die kulturelle
Grundversorgung dieser Regionen.
Darüber hinaus arbeiten tausende Filmschaffende unter unsicheren Bedingungen,
häufig mit unzureichenden Erwerbseinkommen und ohne angemessene Altersversorgung.
Das neue Filmförderungsgesetz 2025 (FFG 2025) verankert verbindlich angemessene
Beschäftigungsbedingungen und Maßnahmen zur Sicherung der Altersvorsorge als
Fördervoraussetzung. Diese Verbesserungen müssen konsequent ausgebaut, auf alle
geförderten Bereiche übertragen und durch unverrückbare gesetzliche Standards
gesichert werden.
Weitergehend ist die deutsche Filmbranche geprägt durch systematische
Unterrepräsentation und strukturelle Diskriminierung. Frauen inszenieren nur 25 Prozent der
deutschen Spielfilme, verfassen 24 Prozent der Drehbücher und erhalten nur etwa
65 Prozent der Fördersummen, die Männer für vergleichbare Projekte erhalten (vgl.
www.malisastiftung.org/studien/diversitt-im-deutschen-film). Queere Menschen und
deren Lebensrealitäten sind im deutschen Film und Fernsehen unterrepräsentiert (vgl.
www.lsvd.de/de/ct/6047-Darstellung-von-LSBTIQ-im-Fernsehen-und-den-Medien).
Schwarze Menschen spielen nur 5 Prozent der Hauptrollen in TV-Programmen (im
Vergleich zu einem geschätzten Bevölkerungsanteil von 10 Prozent, vgl. https://medi-
endienst-integration.de/diversitaet-und-teilhabe/medien/diversitaet-in-film-und-
fernsehen/). Zudem werden die Geschichten von queeren und migrantisierten Personen im
Film oft stigmatisierend, stereotypisierend oder als Problemgeschichten erzählt (vgl.
https://payload.vielfaltimfilm.de/api/files/file/Ergebnisse_Vielfalt_im_Film-min.pdf).
Neue, verbindliche Regelungen sind notwendig, um diesen Zustand zu beenden und
Chancengerechtigkeit sowie kulturelle Authentizität herzustellen.
Zur Sicherung der kulturellen Filmförderung sowie des Filmerbes sind klare
Regelungen im Filmförderungsgesetz und den darauf beruhenden Förderrichtlinien
erforderlich. Gleiches gilt für die Stärkung der unabhängigen Produktion, des Verleihs und der
Kinos sowie für die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der
Filmschaffenden und die Erhöhung der Diversität. Darüber hinaus braucht es eine
wirksame steuerliche Filmförderung und eine verbindliche gesetzliche
Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. schnellstmöglich einen Entwurf für ein Gesetz über eine
Investitionsverpflichtung von Streaming-Diensten vorzulegen, das
a) bei mindestens 20 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze ansetzt
und durch Regelungen zum Rechterückbehalt unabhängige
Produzent*innen stärkt;
b) die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in angemessener
Weise berücksichtigt und zugleich private Anbieter fair in die Pflicht nimmt;
c) analog zum Filmförderungsgesetz eine Vergütung, die tarifvertraglich oder
in Anlehnung an einen TV geregelt ist, zur Voraussetzung für die
Anrechenbarkeit von Investitionen macht;
d) klare Transparenz-, Berichts- und Kontrollpflichten vorsieht, einschließlich
testierter Jahresberichte, einer zuständigen unabhängigen Aufsichts- und
Prüfinstanz sowie wirksamer Sanktionen bei Nichterfüllung der
Investitionsverpflichtung;
2. schnellstmöglich einen Entwurf für ein Gesetz über eine Filmförderung
vorzulegen, das
a) eine steuerliche Filmförderung in Höhe von 30 Prozent der
Herstellungskosten vorsieht,
b) die Einhaltung aller tarifvertraglichen Regelungen – über die Vergütung
hinaus – für die Förderung voraussetzt;
c) wirksame Kontrollmechanismen sowie Sanktionsmöglichkeiten vorsieht,
um die Einhaltung gemäß Nummer 2 Buchstabe b abzusichern;
d) neben der Filmproduktion auch Verleih und Kinos berücksichtigt;
3. die Neuregelungen im Filmförderungsgesetz (FFG 2025) frühzeitig zu evaluieren
und
a) zu prüfen, ob die Maßnahmen zur Gleichstellung ausreichende Wirkung
zeigen;
b) zu prüfen, inwieweit die Prädikate der Deutschen Film- und
Medienbewertung erneut eine Rolle im Fördersystem finden können;
c) zu prüfen, welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die Aufteilung von
Fördermitteln zwischen Produktion und Verleih haben und im Falle einer
Unwucht zugunsten der Produktion ggf. nachzusteuern, um eine
ausbalancierte Wertschöpfungskette sicherzustellen;
4. einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Filmfördergesetzes (FFG 2025)
schnellstmöglich vorzulegen, um
a) Maßnahmen zur Stärkung der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit,
Inklusion und Antidiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit zu
implementieren;
b) insbesondere Zielvorgaben zur geschlechtergerechten Filmförderung
vorzusehen, einschließlich einer quotierten Vergabe von Filmfördergeldern an
Projekte, die in den Gewerken Drehbuch, Produktion und Regie Frauen oder
nicht-binäre Personen besetzen;
c) den Förderanteil von Verleih, Kino und Festivals in der Förderung zu
erhöhen, um die Auswertung und Sichtbarkeit von Filmen im Kinobereich
nachhaltig zu stärken;
5. in den kommenden Haushaltsentwürfen ausreichende Mittel für die kulturelle
Filmförderung sowie den Erhalt des Filmerbes bereitzustellen, insbesondere das
Zukunftsprogramm Kino bzw. sein Nachfolgeprogramm bedarfsgerecht
aufzustocken, um erforderliche Investitionen in die Kinolandschaft zu ermöglichen;
6. auf die Länder hinzuwirken, damit die Länderregierungen ihre Mittel für das
Kuratorium junger deutscher Film erhöhen und den Bereich Entwicklungsförderung
angemessen ausstatten.
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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