Boni für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
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Boni für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2806
21. Wahlperiode 13.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lars Haise, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L.
Giersch, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker,
Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker
Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Boni für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Bahn
Aktiengesellschaft
Die Kundenzufriedenheit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB
InfraGO AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen der DB AG stagniert
oder verschlechterte sich im Betrachtungszeitraum von 2022 bis 2024 (vgl.
https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengefasster-lagebericht/produkt
qualitaet-und-digitalisierung/kunde-im-mittelpunkt-unseres-handelns/kundenzu
friedenheit/).
Dieses könnte dem Empfinden großer Teile der Bahnkunden und der
Steuerzahler in einem Widerspruch zu geleisteten Boni, ausgezahlt als variable
Vergütungen des DB Konzerns an seine Vorstandsmitglieder, stehen. Der
Vergütungsbericht des integrierten Berichts der DB AG 2024 liefert nur stark aggregierte
Informationen über die Leistungskriterien und deren Erfüllung durch die
einzelnen Vorstandsmitglieder (https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammeng
efasster-lagebericht/governance/corporate-governance-bericht/verguetungsberi
cht/).
Daher ist es im Sinne bestmöglicher Transparenz für Steuerzahler und
Bahnkunden nach Auffassung der Fragesteller begründet, die Anreizstruktur der
Bonuszahlungen an Vorstandsmitglieder der DB AG nachvollziehbar zu machen.
Für ihre Tätigkeiten im Jahr 2024 erhielten die Vorstandsmitglieder der DB AG
folgende Gesamtvergütungen, davon variable Vergütungen in Klammern (vgl.
Deutsche Bahn, Integrierter Bericht, S. 217):
– Dr. R. Lutz, Vorstandsvorsitzender: 2,136 Mio. Euro (0,706 Mio. Euro)
– B. Huber, Ressort Infrastruktur: 1,426 Mio. Euro (0,467 Mio. Euro)
– Dr. L. Holle, Finanzen und Logistik: 1,252 Mio. Euro (0,381 Mio. Euro)
– Dr. S. Nikutta, Güterverkehr: 1,212 Mio. Euro (0,340 Mio. Euro)
– M. Seiler, Personal: 1,287 Mio. Euro (0,424 Mio. Euro)
– Dr. D. Gerd tom Markotten, T.u.D.: 1,016 Mio. Euro (0,251 Mio. Euro)
– E. Palla, Regionalverkehr: 0,898 Mio. Euro (0,193 Mio. Euro)
– Dr. M. Peterson, Fernverkehr: 0,833 Mio. Euro (0,169 Mio. Euro)
Insgesamt erhielt der Vorstand der DB AG für das Geschäftsjahr 2024 eine
Vergütung von 10,110 Mio. Euro, wovon 2,930 Mio. variable Vergütungen waren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde die Bemessung der variablen Vergütungen des Vorstands der DB
AG für das Geschäftsjahr 2024 bereits auf Basis eines Vergütungsmodells,
das im Jahr 2023 eingeführt worden sein soll (vgl. www.tagesschau.de/inv
estigativ/ndr-wdr/bahn-vorstand-bonus-104.html), vorgenommen?
2. Sind Informationen der Presse zutreffend, dass bei der Bemessung der
variablen Vergütung nach dem neuen Modell nur noch 150 Prozent erzielen
können, während beim alten Vergütungsmodell die DB-Vorstände bei
voller Erfüllung eines Ziels bis zu 200 Prozent Bonus bekommen konnten
(vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bahn-vorstand-bonus-10
4.html)?
3. Ist zutreffend, dass die festen Vergütungen für die Vorstandsmitglieder der
DB AG, die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannt wurden, von
3,916 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2022 auf 7,071 Mio. Euro für das
Geschäftsjahr 2024 angehoben wurden, was einer Erhöhung von rund
80 Prozent entsprechen würde (vgl. www.deutschebahn.com/resource/blo
b/10431118/7022b1241d1c0b4322ae6c752157c263/Integrierter-Bericht_
Download-data.pdf)?
4. Ist es zutreffend, dass die Gesamtbezüge der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Vorstandsmitglieder der DB AG von 8,589 Mio.
Euro im Geschäftsjahr 2022 auf 10,110 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024
angehoben wurden, was einer Erhöhung von mehr als 17 Prozent
entspricht?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die deutliche Erhöhung der Bezüge vor
dem Hintergrund, dass sich die Kundenzufriedenheit nicht verbessert (vgl.
https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengefasster-lagebericht/pro
duktqualitaet-und-digitalisierung/kunde-im-mittelpunkt-unseres-handelns/
kundenzufriedenheit/) und die Pünktlichkeit im Schienenverkehr sich
„trotz intensiver Steuerung der Betriebsqualität“ weiter verringert hat (vgl.
https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengefasster-lagebericht/pro
duktqualitaet-und-digitalisierung/kunde-im-mittelpunkt-unseres-handelns/
puenktlichkeit/)?
6. Welche Bewertungskriterien wurden für Auszahlungen der variablen
Vergütungen an die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Vorstandsmitglieder der DB AG (bitte nach kollektiven und individuellen
Zielen der jeweiligen Vorstandsmitglieder gemäß Vergütungsbericht (vgl.
https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengefasster-lagebericht/go
vernance/corporate-governance-bericht/verguetungsbericht/), für das
Geschäftsjahr 2024 zur Grundlage genommen und festgelegt,
aufschlüsseln)?
7. Welche Soll-Werte wurden für diese Ziele als Referenzgröße für eine
hundertprozentige Zielerreichung in den jeweiligen Jahren definiert?
8. In welchem Umfang haben die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Vorstandsmitglieder ihre jeweiligen Ziele erreicht?
9. Wie wurden die jeweiligen Ziele der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Vorstandsmitglieder in den jeweiligen Jahren in Bezug auf die
Festlegung der Variablen Vergütung gewichtet?
10. Welche variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2024 wären im Falle
einer
a) hundertprozentigen Zielerfüllung zu erreichen,
b) maximal möglichen Zielerfüllung zu erreichen gewesen (bitte auch in
Prozentwerten vergleichend darstellen)?
11. War es bei der Errechnung der variablen Vergütung für das
Geschäftsjahr 2024 wiederum möglich, ein Nichterreichen der Ziele bei
Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit durch „Mitarbeitenden-Zufriedenheit und
Frauen in Führung“ zu kompensieren, wie dies für das Geschäftsjahr 2022
möglich gewesen sein soll (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/
bahn-vorstand-bonus-100.html)?
12. Wurden die Soll-Werte für eine hundertprozentige und maximal mögliche
Zielerreichung des Vorstands seitens der Hauptversammlung der DB AG
oder seitens des Aufsichtsrats festgelegt?
13. Ist es zutreffend, dass der Personalausschuss des Aufsichtsrats der DB AG
zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Jahresabschluss 2024 aus zwei
Vertretern der Anteilseignerseite (Dr. W. Gatzer und S. Henckel) sowie
aus zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite (M. Burkert, Vorsitzender der
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), und H. Moll, Vorsitzende
des Gesamtbetriebsrats der DB AG) bestand, und hat dieser Ausschuss
den Umfang der Erreichung der Ziele festgestellt und dem Aufsichtsrat
zur Beschlussfassung vorgeschlagen?
14. Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der seitens des
Aufsichtsrats der DB AG festgestellten Zielerreichung der
Vorstandsmitglieder Dr. R. Lutz, Dr. D. Gerd tom Markotten, B. Huber und Dr. S.
Nikutta und deren Ablösung im Jahr 2025?
15. Welches Organ der DB AG hat über die Höhe der variablen Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder S. Gelbhaar, D. Martin und B. Reuther, die bis
zum Jahr 2025 Mitglieder des Deutschen Bundestages waren, für das
Geschäftsjahr 2024 beschlossen, und erkennt die Bundesregierung einen
verfassungsrechtlichen Konfliktfall in der Fallkonstellation, wenn die
Bundesregierung über die Hauptversammlung der DB AG über die
Vergütungshöhe von Mitgliedern des Deutschen Bundestages entscheidet, die
im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung für das Jahr 2024 über die
Erhöhung des Eigenkapitals der DB AG aus Steuergeld
(Bundestagsdrucksache 20/7800, Kapitel 1202, Titel 83101–742) zu entscheiden hatten?
Berlin, den 11. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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