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Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen

dip / drucksache 22.09.2025 · WP 21 · 21/1754 · Antrag · Original ↗

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Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1754 21. Wahlperiode 22.09.2025 Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Winfried Strauß und der Fraktion der AfD Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutscher Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass 1. die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder in der DB AG, deren Tochterunternehmen, der Autobahn GmbH des Bundes und weiteren Gesellschaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, und die in der 20. und 21. Wahlperiode Mitglieder des Deutschen Bundestags waren und sind, umgehend aus den Aufsichtsräten abberufen werden; 2. in den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG oder in Aufsichtsräte von Konzerntochterunternehmen der DB AG durch die Hauptversammlungen für die Anteilseignerseite keine Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, die gleichzeitig Mitglieder des Deutschen Bundestages sind; 3. in Gesellschaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner beteiligt ist, keine Mitglieder des Deutschen Bundestages zu Mitgliedern der Aufsichtsräte bestellt werden; 4. der Gesellschaftsvertrag der Autobahn GmbH des Bundes dahingehend ergänzt wird, dass die für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages nicht mehr Aufsichtsratsmitglieder vorschlagen, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind. Berlin, den 22. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestags sind einzig ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 GG Abs. 1 GG). Mitglieder von Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und GmbHs sind jedoch keinesfalls einzig ihrem Gewissen unterworfen, sondern den Bestimmungen des Aktiengesetzes bzw. des GmbH-Gesetzes. Sie sind zur Verschwiegenheit über Interna der Aktiengesellschaft (§ 116 Satz 2 AktG) bzw. GmbH (§ 85 Abs. 1 GmbHG) verpflichtet. Dies kann dazu führen, dass Mitglieder des Bundestages ihren Kontrollauftrag gegenüber Regierung, Verwaltung und Beteiligungen nicht vollumfänglich wahrnehmen können. Da ihnen als Mitglieder eines Aufsichtsrats de jure alle relevanten Vorgänge bekannt sein müssten, dürften sie sich in der parlamentarischen Arbeit zu die Deutsche Bahn AG oder die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahngesellschaft) betreffenden Themen nicht mehr einlassen, weil sie sich geschäftsschädigend verhalten könnten. Inwieweit sie von der Verschwiegenheitspflicht entbunden sind (§ 394 AktG), erscheint angesichts der Öffentlichkeit vieler Sitzungen des Deutschen Bundestages offen. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und in einem Organ einer in Bundesbesitz stehenden Gesellschaft kann zu einer möglichen Fallkonstellation führen, dass Aufsichtsratsmitglieder schon deshalb eine parlamentarische Aufklärung und Kontrolle zu verhindern versuchen könnten, weil sie aus haftungsrechtlichen Gründen nicht gegen sich selbst als Organe der Gesellschaft vorgehen wollen und können. Aufsichtsratsmitglieder, die von der Bundesregierung entsandt wurden und keine Abgeordnetenmandate innehaben, würde eine derartige Regelung nicht betreffen. Ein starkes Engagement von Finanz- und Verkehrsministerium über deren beamtete Staatssekretäre in den Aufsichtsräten von DB AG und Autobahngesellschaft bleibt erwünscht. Eine weitere Bestellung von Bundesabgeordneten zu Aufsichtsräten in bundeseigenen Gesellschaften oder Beteiligungen unterläuft die Gewaltenteilung zwischen Bundesregierung und Bundestag. Kontrollmöglichkeiten können so aus dem Parlament in den Aufsichtsrat der DB oder Autobahngesellschaft verlagert werden – dort kommen aber Oppositions-Abgeordnete nicht zu Wort, weil sie keine Aufsichtsratsmitglieder sind. Die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der 19. Wahlperiode eingeleitete und von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in der 20. Wahlperiode intensivierte Ämterkumulation und „Mandate-Sammelei“ schadet dem Ansehen des Bundestages, zumal ein Aufsichtsratsmandat vergütet wird. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages im Aufsichtsrat der DB AG erhielten allein nur im Geschäftsjahr 2023 allein feste Vergütungen von jeweils 20.000 Euro.1 Laut einem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an das Bundesministerium der Finanzen – Anpassung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes vom 2. Mai 2025 – hatte der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2021 darauf hingewiesen, dass durch diese Doppelfunktionen die Interessen des jeweiligen Unternehmens und des Bundes kollidieren können. Dies bedeutet, dass in ein und derselben Person nicht vereinbare Interessen zusammentreffen können, zum Beispiel als Mittelgeber und Mittelempfänger. Dies kann sich nachteilig auf die finanziellen Interessen des Bundes oder die Kontrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung auswirken.² Die Begründung gilt sinngemäß auch für alle weiteren Gesellschaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, und in denen Mitglieder des Deutschen Bundestages Aufsichtsratsmandate wahrnehmen. 1 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 20/14693 ² www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/beteiligungsfuehrung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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