polradar

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Änderungsantrag zu Drs. 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25, 21/2753)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2760 · Änderungsantrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Änderungsantrag zu Drs. 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25, 21/2753) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2760 21. Wahlperiode 12.11.2025 Änderungsantrag der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Michael Kellner, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25, 21/2753 – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt: ‚2. § 2a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „Beantragung“ durch die Angabe „Gewährung“ ersetzt und wird die Angabe „, Steuerermäßigung“ gestrichen. bb) In Satz 2 wird die Angabe „oder der Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung“ gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) In der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „Beantragung“ durch die Angabe „Gewährung“ ersetzt und wird die Angabe „, Steuerermäßigung“ gestrichen. bbb) In Nummer 1 wird die Angabe „der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65)“ durch die Angabe „der Verordnung (EU) Nr. 651/2014“ ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „oder Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung“ gestrichen. c) In Absatz 3 wird die Angabe „, Absatz 2 und 3 sowie die §§ 9b und 9c“ gestrichen.‘ b) Nach Nummer 2 wird die folgende Nummer 2a eingefügt: ‚2a. § 3 wird durch den folgenden § 3 ersetzt: „§ 3 Steuertarif Die Steuer beträgt 0,5 Euro für eine Megawattstunde für betriebliche Zwecke und 1 Euro für eine Megawattstunde für nichtbetriebliche Zwecke.“ ‘ c) Nummer 6 wird wie folgt geändert: aa) Vor Buchstabe a wird der folgende Buchstabe a eingefügt: ‚a) In der Überschrift wird die Angabe „, Steuerermäßigungen“ gestrichen.‘ bb) Die bisherigen Buchstaben a und b werden zu den Buchstaben b und c. cc) Nach dem neuen Buchstaben c werden die folgenden Buchstaben d bis g eingefügt: ‚d) Die Absätze 2 und 3 werden gestrichen. e) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: „1. nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Buchstabe a von der Steuer befreiten Strom entnehmen will,“ bb) Nummer 2 wird gestrichen. cc) Nummer 3 wird zu Nummer 2. f) Absatz 6 Satz 3 wird gestrichen. g) In Absatz 9 Satz 1 wird die Angabe „und die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 2 und 3“ gestrichen und wird die Angabe „der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), die durch die Verordnung (EU) 2017/1084 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Angabe „der Verordnung (EU) Nr. 651/2014“ ersetzt.‘ dd) Die bisherigen Buchstaben c bis e werden gestrichen. d) Die Nummern 8 und 9 werden durch die folgende Nummer 8 ersetzt: ‚8. Die §§ 9b und 9c werden gestrichen.‘ e) Die Nummern 10 bis 12 werden zu den Nummern 9 bis 11. 2. Artikel 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 3 werden die folgenden Nummern 3a und 3b eingefügt: ‚3a. § 1d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „und Steuerermäßigungen“ gestrichen. bb) Satz 3 wird gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „und Steuerermäßigungen“ gestrichen. 3b. § 1e Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird die Angabe „und Steuerermäßigungen“ gestrichen. b) Satz 3 wird gestrichen.‘ b) In Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa wird in Nummer 1 die Angabe „, den Absätzen 2 und 3 des Stromsteuergesetzes“ gestrichen. c) Nummer 19 wird durch die folgende Nummer 19 ersetzt: ‚19. Die §§ 17b bis 17e werden gestrichen.‘ d) Die Nummern 20 bis 24 werden gestrichen. Berlin, den 11. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Zu Nummer 1 Buchstabe b (Artikel 1 Nummer 2a – § 3 des Stromsteuergesetzes) Mit der Änderung wird die Stromsteuer auf den europarechtlich zulässigen Mindeststeuersatz nach Artikel 10 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I, Tabelle C der Richtlinie 2003/96/EG gesenkt. Er beträgt derzeit 1 Euro/MWh für die nicht-betriebliche und 0,5 Euro/MWh für die betriebliche Verwendung. Die Änderung entspricht damit der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigten Absenkung der Stromsteuer. Dadurch entfällt die Notwendigkeit zahlreicher Ausnahmetatbestände und Entlastungsregelungen. Die Streichung der Steuerermäßigungen im Stromsteuergesetz führt zu einer erheblichen Vereinfachung des Stromsteuerrechts und entlastet zugleich Verwaltung und Wirtschaft. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von der Absenkung, gleichzeitig wird die Elektrifizierung der Wirtschaft gefördert und die Abkehr von fossiler Energie beschleunigt. Weitere Änderungen Es handelt sich um Folgeänderungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen