Eignung des Fallschirmsystems EPC-B bei der Bundeswehr
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Eignung des Fallschirmsystems EPC-B bei der Bundeswehr
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2024
21. Wahlperiode 07.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörg Zirwes, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, Kurt
Kleinschmidt, Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Jan Ralf Nolte, Andreas Paul,
Dr. Daniel Zerbin, Torben Braga, Peter Felser, Mirco Hanker, Stefan Henze, Martin
Hess, Gerold Otten, Sven Wendorf, Christian Zaum, Kay-Uwe Ziegler und der
Fraktion der AfD
Eignung des Fallschirmsystems EPC-B bei der Bundeswehr
Die Bundeswehr hat mit dem EPC (Ensemble de Parachutage du Combat
tant)‑B ein neues Fallschirmsystem eingeführt, das seit Frühjahr 2024 in Teilen
der Truppe eingesetzt wird. Der Hersteller ist der französische
Rüstungskonzern Safran Electronics & Defense. Ziel der Anschaffung war es demnach, die
Ausrüstung der Fallschirmjäger zu modernisieren, insbesondere durch höhere
Lastfähigkeit, verbesserte Leistung und längere Nutzungsdauer.
Nach der Auslieferung wurde das System laut Medienberichten in einem
internen Papier des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr (BAAINBw) kritisch bewertet; nur einen Tag später sei das
Papier bereits wieder zurückgezogen und als gegenstandslos erklärt worden.
Details aus vertraulichen Unterlagen, die den Medien vorgelegen haben sollen,
werden aus Geheimschutzgründen nicht wiedergegeben.
Darüber hinaus berichten Medien über Zwischenfälle im praktischen Einsatz.
Auch sei die ursprünglich geplante Nutzungsdauer des Systems verkürzt und
die zulässige Absprunghöhe herabgesetzt worden.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern unter anderem die
Fragen, ob das Fallschirmsystem EPC-B den Anforderungen an Zuverlässigkeit
und Sicherheit im Einsatz entspricht und ob die möglichen Risiken für
Fallschirmjägerinnen und Fallschirmjäger vertretbar sind. Zudem ist in den Augen
der Fragesteller zu klären, wie die Bundesregierung mit der Information
umgeht, dass ein interner Bericht kurz nach seiner Erstellung als gegenstandslos
eingestuft worden sein soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Eigenschaften und technischen Leistungsdaten besitzt das
Fallschirmsystem EPC-B (bitte insbesondere zu Sprunghöhe, Steuerbarkeit,
Öffnungssystem, Lebensdauer und Tragekapazität angeben)?
2. Wurden konkrete technische Mängel und sicherheitsrelevante
Zwischenfälle seit Einführung des EPC-B festgestellt, und wenn ja, welche (bitte
nach Art des Problems, Häufigkeit, Ort und Datum aufschlüsseln)?
3. Kam es im Zusammenhang mit dem Einsatz des EPC-B seit 2019 zu
Verletzungen oder Todesfällen, und wenn ja, in welchem Kontext, und mit
welchem Ausgang?
4. Wurde das EPC-B zwischenzeitlich außer Betrieb genommen oder in der
Nutzung eingeschränkt, und wenn ja, wann, und mit welcher
Begründung?
5. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der laut Medienberichten zunächst
erfolgten und dann zurückgezogenen internen Einschätzung des
BAAINBw zur Bewertung des EPC-B zu (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
6. Welche Konsequenzen wurden seitens der Bundesregierung aus der
erfolgten Begutachtung und der dargestellten Bewertung ggf. gezogen (z. B.
Nachbesserung, Umrüstung, Kündigung oder Neuverhandlung von
Verträgen)?
7. Welche Summen wurden bisher für die Anschaffung des EPC-B
aufgewendet, und welche Nachkosten entstehen durch die verkürzte
Nutzungsdauer?
8. Welche Institutionen haben die technische Zulassung und
sicherheitstechnische Bewertung des EPC-B vorgenommen, und wann fanden diese
Prüfungen statt?
9. Wenn sicherheitsrelevante Probleme des EPC-B festgestellt wurden,
wurde der Deutsche Bundestag – insbesondere der Verteidigungsausschuss –
über diese unterrichtet, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
10. Wenn sicherheitsrelevante Probleme des EPC-B festgestellt wurden, wie
bewertet die Bundesregierung ihre Verantwortung gegenüber Soldatinnen
und Soldaten im Hinblick auf den Einsatz von möglicherweise
sicherheitsgefährdender Ausrüstung?
11. Plant die Bundesregierung eine unabhängige technische Untersuchung
zum Beschaffungsprozess und Einsatz des EPC-B?
12. Wurden Fallschirmsysteme EPC-B seit ihrer Einführung ggf. aus dem
Bestand der Bundeswehr entfernt oder als unbrauchbar eingestuft, und wenn
ja, wie viele der insgesamt beschafften (bitte nach Anzahl, betroffenen
Standorten und Einheiten sowie Ursache – Mängel oder Unbrauchbarkeit
– aufschlüsseln), erfolgten in diesen Fällen Ersatzlieferungen durch den
Hersteller oder Neubeschaffungen durch die Bundeswehr, und wenn ja, in
welchem Umfang?
Berlin, den 14. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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