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Eignung des Fallschirmsystems EPC-B bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/2024)

dip / drucksache 28.11.2025 · WP 21 · 21/3008 · Antwort · Original ↗

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Eignung des Fallschirmsystems EPC-B bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/2024) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3008 21. Wahlperiode 28.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2024 – Eignung des Fallschirmsystems EPC-B bei der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeswehr hat mit dem EPC (Ensemble de Parachutage du Combat tant)‑B ein neues Fallschirmsystem eingeführt, das seit Frühjahr 2024 in Teilen der Truppe eingesetzt wird. Der Hersteller ist der französische Rüstungskonzern Safran Electronics & Defense. Ziel der Anschaffung war es demnach, die Ausrüstung der Fallschirmjäger zu modernisieren, insbesondere durch höhere Lastfähigkeit, verbesserte Leistung und längere Nutzungsdauer. Nach der Auslieferung wurde das System laut Medienberichten in einem internen Papier des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) kritisch bewertet; nur einen Tag später sei das Papier bereits wieder zurückgezogen und als gegenstandslos erklärt worden. Details aus vertraulichen Unterlagen, die den Medien vorgelegen haben sollen, werden aus Geheimschutzgründen nicht wiedergegeben. Darüber hinaus berichten Medien über Zwischenfälle im praktischen Einsatz. Auch sei die ursprünglich geplante Nutzungsdauer des Systems verkürzt und die zulässige Absprunghöhe herabgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern unter anderem die Fragen, ob das Fallschirmsystem EPC-B den Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sicherheit im Einsatz entspricht und ob die möglichen Risiken für Fallschirmjägerinnen und Fallschirmjäger vertretbar sind. Zudem ist in den Augen der Fragesteller zu klären, wie die Bundesregierung mit der Information umgeht, dass ein interner Bericht kurz nach seiner Erstellung als gegenstandslos eingestuft worden sein soll. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Beantwortung der Fragen 1 und 4 betrifft Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann. Die Kenntnisse der erfragten Eigenschaften, technischen Leistungsdaten und des Nutzungsumfangs versetzt einen möglichen Gegner in die Lage, sich auf die Bekämpfung des Fallschirmsystems einzustellen, dessen Wirkung einzuhegen und diese durch gezielt vorgenommene Schutz- und Gegenmaßnahmen deutlich herabzusetzen. Dies würde die Kampfkraft der Bundeswehr sowie der Streitkräfte anderer Partnernationen, die ebenfalls dieses Fallschirmsystem nutzen, erheblich schwächen und Einsätze der Bundeswehr und ihrer Partnernationen unter Abstützung auf das Fallschirmsystem in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Im Ergebnis wären folglich sowohl Leib und Leben von Soldatinnen und Soldaten als auch die Verfassungsrang genießende Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr gefährdet. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr sowie der Streitkräfte anderer Partnernationen nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung und ihrer Partnernationen zurückstehen.  1. Welche Eigenschaften und technischen Leistungsdaten besitzt das Fallschirmsystem EPC-B (bitte insbesondere zu Sprunghöhe, Steuerbarkeit, Öffnungssystem, Lebensdauer und Tragekapazität angeben)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Wurden konkrete technische Mängel und sicherheitsrelevante Zwischenfälle seit Einführung des EPC-B festgestellt, und wenn ja, welche (bitte nach Art des Problems, Häufigkeit, Ort und Datum aufschlüsseln)?  3. Kam es im Zusammenhang mit dem Einsatz des EPC-B seit 2019 zu Verletzungen oder Todesfällen, und wenn ja, in welchem Kontext, und mit welchem Ausgang? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Es wurden keine technischen Mängel festgestellt. Es wurden zwei Sprungunfälle im Jahr 2024 bei der Landung mit dem EPC-B gemeldet, die zu kleineren Verletzungen führten. Ursache war eine fehlerhafte Bedienung des Systems.  4. Wurde das EPC-B zwischenzeitlich außer Betrieb genommen oder in der Nutzung eingeschränkt, und wenn ja, wann, und mit welcher Begründung? Der EPC-B wurde nicht außer Betrieb genommen. Der EPC-B unterliegt bis zum Vorliegen aller Nachweise einer Nutzungsbeschränkung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der laut Medienberichten zunächst erfolgten und dann zurückgezogenen internen Einschätzung des BAAINBw zur Bewertung des EPC-B zu (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Eine Einschätzung des BAAINBw im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung keine Presseberichterstattung.  6. Welche Konsequenzen wurden seitens der Bundesregierung aus der erfolgten Begutachtung und der dargestellten Bewertung ggf. gezogen (z. B. Nachbesserung, Umrüstung, Kündigung oder Neuverhandlung von Verträgen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  7. Welche Summen wurden bisher für die Anschaffung des EPC-B aufgewendet, und welche Nachkosten entstehen durch die verkürzte Nutzungsdauer? Bisher wurden für die Beschaffung des EPC-B insgesamt rund 51 Mio. Euro aufgewendet (Stand: 11. November 2025). Nachkosten entstehen nicht.  8. Welche Institutionen haben die technische Zulassung und sicherheitstechnische Bewertung des EPC-B vorgenommen, und wann fanden diese Prüfungen statt? Der Hersteller leistet in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr und mit Unterstützung der Wehrtechnischen Dienststelle 61 die flugsicherheitstechnische Bewertung des Fallschirmsystems. Die Prüfungen haben im Jahr 2021 begonnen und werden voraussichtlich im Jahr 2026 mit Vorliegen sämtlicher Nachweise abgeschlossen sein.  9. Wenn sicherheitsrelevante Probleme des EPC-B festgestellt wurden, wurde der Deutsche Bundestag – insbesondere der Verteidigungsausschuss – über diese unterrichtet, und wenn ja, wann, und in welcher Form? 10. Wenn sicherheitsrelevante Probleme des EPC-B festgestellt wurden, wie bewertet die Bundesregierung ihre Verantwortung gegenüber Soldatinnen und Soldaten im Hinblick auf den Einsatz von möglicherweise sicherheitsgefährdender Ausrüstung? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung eine unabhängige technische Untersuchung zum Beschaffungsprozess und Einsatz des EPC-B? Eine Untersuchung im Sinne der Fragestellung ist nicht geplant. 12. Wurden Fallschirmsysteme EPC-B seit ihrer Einführung ggf. aus dem Bestand der Bundeswehr entfernt oder als unbrauchbar eingestuft, und wenn ja, wie viele der insgesamt beschafften (bitte nach Anzahl, betroffenen Standorten und Einheiten sowie Ursache – Mängel oder Unbrauchbarkeit – aufschlüsseln), erfolgten in diesen Fällen Ersatzlieferungen durch den Hersteller oder Neubeschaffungen durch die Bundeswehr, und wenn ja, in welchem Umfang? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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