Aktueller Stand Schutz von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
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Aktueller Stand Schutz von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3005
21. Wahlperiode 01.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Gerold
Otten, Heinrich Koch, Sven Wendorf, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Mirco
Hanker und der Fraktion der AfD
Aktueller Stand Schutz von sicherheits- und verteidigungsindustriellen
Schlüsseltechnologien
Die Bundesregierung hat in ihrem „Strategiepapier der Bundesregierung zur
Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ (Bundestagsdrucksache
19/17296) die Notwendigkeit betont, die Abhängigkeit von ausländischen
Informationstechnologien zu reduzieren und die digitale Souveränität sowie die
Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen zu stärken. Hervorgehoben wird,
dass bestehende Mechanismen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
lediglich reaktiv wirken und daher keine hinreichende Vorsorge gegen drohende
Ausverkäufe sicherheits- und verteidigungsindustrieller Schlüsseltechnologien
leisten können. Die Bundesregierung kündigt deshalb an, strategisch
einsetzbare Instrumente zu entwickeln, die bereits in frühen Stadien von
Schlüsseltechnologien ansetzen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Überlegungen ist
die Einrichtung eines IT-Sicherheitsfonds, um unerwünschten Übernahmen
frühzeitig begegnen zu können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche
Kriterien und Verfahren die Bundesregierung für die Identifizierung relevanter
Technologien vorsieht, welche rechtlichen und europäischen Rahmenbedingungen
beachtet werden, wie die institutionelle und finanzielle Ausgestaltung des
geplanten IT-Sicherheitsfonds konzipiert ist und welche konkreten Fortschritte
bislang erreicht wurden. Darüber hinaus ist von Interesse, welche quantitativen
Zielgrößen definiert sind und wie die Reduktion der Abhängigkeit von
ausländischen Informationstechnologien gemessen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen Kriterien identifiziert die Bundesregierung Technologien, die
„heute bereits erkennbar, aber erst zukünftig in der Masse relevant und
produktiv eingesetzt werden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/17296, S. 7)?
2. In welchem Stadium befindet sich die geplante Einrichtung eines IT-
Sicherheitsfonds (rechtliche Vorprüfung, Finanzierungsmodell,
institutionelle Zuständigkeit)?
3. Wie ist der aktuelle Stand der praktischen Umsetzung des IT-
Sicherheitsfonds, insbesondere hinsichtlich der Mittelbereitstellung,
institutionellen Verankerung und ersten Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Wie soll sichergestellt werden, dass flexible und strategisch einsetzbare
Instrumente zur Verhinderung von Ausverkäufen, wie sie von der
Bundesregierung im Strategiepapier angekündigt wurden (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/17296, S. 7), nicht mit dem EU-Beihilferecht oder den
Wettbewerbsregeln in Konflikt geraten?
5. In welchen Fällen stützte sich die Bundesregierung seit Januar 2020 ggf.
bei der Vergabe von Aufträgen auf die Ausnahmeregelung des § 12 der
Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)?
6. Welche interministeriellen Abstimmungen oder Steuerungsmechanismen
existieren ggf. bereits, um drohende Übernahmen von sicherheitsrelevanten
Schlüsseltechnologien frühzeitig zu verhindern, bevor die
Investitionsprüfmechanismen nach der AWV greifen?
7. Welche quantitativen Zielgrößen (z. B. Fondsvolumen, Anzahl der
abzusichernden Technologien, Reaktionszeit bei drohenden Übernahmen) werden
derzeit in den Planungen für die aktive Schutzstrategie diskutiert?
8. Wie weit konnte die Abhängigkeit von ausländischen
Informationstechnologien nach Auffassung der Bundesregierung bislang reduziert werden, und
welche Messgrößen werden hierfür herangezogen?
Berlin, den 25. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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