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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - hier: Einzelplan 03 Bundesrat

dip / drucksache 01.08.2025 · WP 21 · 21/1003 · Beschlussempfehlung · Original ↗

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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - hier: Einzelplan 03 Bundesrat [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1003 21. Wahlperiode 01.08.2025 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) – Drucksache 21/500 – hier: Einzelplan 03 Bundesrat Der Bundestag wolle beschließen, den Entwurf des Einzelplans 03 mit den aus anliegender Zusammenstellung* ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlusssummen, im Übrigen unverändert nach der Vorlage – Drucksache 21/500 Anlage – anzunehmen. Berlin, den 30. Juli 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Sergej Minich Berichterstatter Carsten Körber Berichterstatter Felix Döring Berichterstatter Sascha Müller Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter * Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses zu den zurückgestellten Titeln folgen in einer Ergänzung zu dieser Beschlussempfehlung, die in Einzelfällen auch Änderungen zu bereits gefassten Beschlüssen enthalten kann. Zusammenstellung des Entwurfs des Einzelplans 03 Bundesrat – Drucksache 21/500 Anlage – mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 0312 – Bundesrat Tit. 411 02 Fahrtkosten, Kostenpauschale, Reisekosten nach den Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates Tit. 411 02 Fahrtkosten, Kostenpauschale, Reisekosten nach den Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates 3. Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG ist einzelfallbezogen nachzuweisen, um nicht gegen § 7 BHO zu verstoßen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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