zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - hier: Einzelplan 03 Bundesrat
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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - hier: Einzelplan 03 Bundesrat
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1003
21. Wahlperiode 01.08.2025
Beschlussempfehlung
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
– Drucksache 21/500 –
hier: Einzelplan 03
Bundesrat
Der Bundestag wolle beschließen,
den Entwurf des Einzelplans 03 mit den aus anliegender Zusammenstellung*
ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der
Abschlusssummen, im Übrigen unverändert nach der Vorlage – Drucksache 21/500 Anlage –
anzunehmen.
Berlin, den 30. Juli 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Sergej Minich
Berichterstatter
Carsten Körber
Berichterstatter
Felix Döring
Berichterstatter
Sascha Müller
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
* Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses zu den zurückgestellten Titeln folgen in einer Ergänzung zu dieser Beschlussempfehlung,
die in Einzelfällen auch Änderungen zu bereits gefassten Beschlüssen enthalten kann.
Zusammenstellung
des Entwurfs des Einzelplans 03
Bundesrat
– Drucksache 21/500 Anlage –
mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 0312 – Bundesrat
Tit. 411 02 Fahrtkosten, Kostenpauschale, Reisekosten nach den
Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder
des Bundesrates
Tit. 411 02 Fahrtkosten, Kostenpauschale, Reisekosten nach den
Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder
des Bundesrates
3. Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von
Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG ist
einzelfallbezogen nachzuweisen, um nicht gegen § 7 BHO zu
verstoßen.
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ISSN 0722-8333]
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