Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1. 5)
Text
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1. 5)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2639
21. Wahlperiode 05.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1.5 –
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
A. Problem
Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist derzeit nur für die Jahre 2023 bis
2025 geregelt. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
verankerte Fortsetzung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus soll unter
Berücksichtigung des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 18.
September 2025 und des Votums des Bundesrates umgesetzt werden.
B. Lösung
Es wird eine gesetzliche Regelung der Finanzierung des Deutschlandtickets bis
zum Jahr 2030 geschaffen.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD
und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN.
C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1495, 21/1932 mit folgenden Maßgaben,
im Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe b werden die Doppelbuchstaben aa und bb durch die
folgenden Doppelbuchstaben aa und bb ersetzt:
‚aa) In Satz 1 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2030“
ersetzt.
bb) Nach Satz 4 wird der folgende Satz eingefügt:
„Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030
werden die tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile nach
den Regelungen des Absatzes 7a ausgeglichen.“ ‘
b) Buchstabe d wird durch den folgenden Buchstaben d ersetzt:
‚d) Nach Absatz 3 wird der folgende Absatz 3a eingefügt:
„(3a) Der Betrag nach Absatz 2 Satz 1 wird in den Jahren
2026 bis 2030 wie folgt auf die Länder verteilt:
Baden-Württemberg 203 200 000 Euro
Bayern 299 830 000 Euro
Berlin 152 790 000 Euro
Brandenburg 12 010 000 Euro
Bremen 7 500 000 Euro
Hamburg 99 030 000 Euro
Hessen 96 940 000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 14 770 000 Euro
Niedersachsen 80 840 000 Euro
Nordrhein-Westfalen 358 460 000 Euro
Rheinland-Pfalz 45 650 000 Euro
Saarland 7 500 000 Euro
Sachsen 40 770 000 Euro
Sachsen-Anhalt 17 130 000 Euro
Schleswig-Holstein 42 930 000 Euro
Thüringen 20 650 000 Euro.“ ‘
c) Buchstabe e wird durch den folgenden Buchstaben e ersetzt:
e) ‚ Absatz 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt:
(4) „ Von den für die Jahre 2024 bis 2030 jeweils zur
Verfügung zu stellenden Beträgen ist je ein Zwölftel zum 15. Tag eines
jeden Monats zu überweisen.“ ‘
d) Nach Buchstabe f wird der folgende Buchstabe g eingefügt:
‚g) Absatz 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt:
„(6) Die Länder sind für die zweckentsprechende
Verwendung der Beträge nach den Absätzen 3 und 3a verantwortlich und
weisen dem Bund jährlich, beginnend mit dem Jahr 2023, die
Verwendung der Mittel nach Maßgabe der Anlage 8, ab dem Jahr
2026 nach Maßgabe der Anlage 9, bis zum 30. Juni des jeweiligen
Folgejahres nach. Nachzuweisen sind die dem jeweiligen
Kalenderjahr zuzurechnenden finanziellen Nachteile, unabhängig
davon, in welchem Jahr diese haushaltswirksam geworden sind. Bei
der Erstellung des Verwendungsnachweises sind Veränderungen
der Werte der Vorjahre kenntlich zu machen und zu erläutern.
Eine Ergänzung des Bundesanteils durch Regionalisierungsmittel
gemäß § 5 sowie Verrechnungen, die dies bewirken, sind nicht
gestattet. Nicht oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel
sind dem Bund zu erstatten.“ ‘
e) Der bisherige Buchstabe g wird durch den folgenden Buchstaben h
ersetzt:
‚h) Nach Absatz 7 wird der folgende Absatz 7a eingefügt:
„(7a) Die Mittel nach Absatz 3a stehen für den Ausgleich der
finanziellen Nachteile im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 und 3 im
Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 zur
Verfügung.“ ‘
2. Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt:
2. ‚ Nach Anlage 8 wird die folgende Anlage 9 eingefügt:
„Anlage 9 (zu § 9 Absatz 6)
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen
Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3a
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland: im Jahr 2026
zum Stichtag 30. Juni …
Bereich
Landeshaushalt
(Kapitel/
Titel)
Verwendungszweck Betrag
(in EUR)
1
1.1
Verfügbare Mittel
Zuweisung nach § 9 Abs. 3a RegG
1.2 Minderung/Aufstockung aufgrund
Länderausgleich
1.3 Landesmittel
1.4 verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.1 bis 1.3)
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland: im Jahr 2026
zum Stichtag 30. Juni …
2
2.1 Ausgleich von
finanziellen
Nachteilen im öffentlichen
Personennahverkehr
geleistete Zahlungen gemäß
Landesrichtlinie
2.2
geleistete Zahlungen für zusätzliche
Ausgaben
2.3 Summe (2.1 und 2.2)
3 Differenz
verfügbare Mittel/
Ausgaben
(Differenz aus 1.4 und 2.3)
Dem Verwendungsnachweis sind geeignete inhaltliche Erläuterungen, Hinweise zur Validität
(z. B. endgültige Testierung) sowie Aussagen zur Höhe des Mittelabflusses im Berichtsjahr
beizufügen. Die Verwendungsnachweise der Vorjahre sind zu aktualisieren.“ ‘
Berlin, den 5. November 2025
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Wolfgang Wiehle
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1495 in seiner 21. Sitzung am 11. September
2025 beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung und nach § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung „Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes – 21/1495 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung“ auf
Drucksache 21/1932 wurde am 9. Oktober 2025 gemäß § 80 Absatz 3 Geschäftsordnung an den Verkehrsausschuss zur
federführenden Beratung sowie an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen (Drucksache 21/2146
Nr. 1.5).
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Finanzierung des
Deutschlandtickets für das Jahr 2026.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1495, 21/1932 in seiner 21. Sitzung am
5. November 2025 beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Änderungsantrags
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(8)2467neu (entsprechend
Ausschussdrucksache 21(15)36 neu des federführenden Ausschusses) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1495 in seiner 7. Sitzung am 24. September
2025 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung am 6. Oktober 2025 beschlossen. Er hat sich dabei
einvernehmlich verständigt, über die Benennungsrechte der einzelnen Fraktionen hinaus den kommunalen
Spitzenverbände Gelegenheit zu geben, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter für die Anhörung zu benennen.
In seiner 8. Sitzung am 6. Oktober 2025 hat der Verkehrsausschuss diese öffentliche Anhörung durchgeführt. An
der Anhörung nahmen als Auskunftspersonen teil: Ralf Damde, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates DB Regio
AG und stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Deutschen Bahn AG; Thomas Kiel d’Aragon,
Deutscher Städtetag, Referent für Verkehrswesen, Verkehrsinfrastruktur, Personenbeförderung, Güterverkehr
und Logistik (für die kommunalen Spitzenverbände); Prof. Dr. Andreas Krämer, exeo Strategic Consulting AG,
Vorstandsvorsitzender; Alexander Möller, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV), Rechtsanwalt,
Geschäftsführer Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV); Kai Neumann, Bundesverband Deutscher
Omnibusunternehmen e. V. (bdo), Stellvertretender Hauptgeschäftsführer; Dr. Markus Raupp, Stuttgarter Straßenbahnen
AG, Leiter Marketing und Vertrieb; Hanna Rhein, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Senior Expert Städtische
Mobilität und Frank Zerban, D-TIX GmbH & Co. KG, Geschäftsführer.
Bei der öffentlichen Anhörung wurde der Gesetzentwurf begrüßt, aber es wurde auch eine Regelung für die
Folgejahre im Rahmen dieses Gesetzentwurfs gefordert.
Thomas Kiel d’Aragon, Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, wandte sich im
Zusammenhang mit dem Deutschlandticket gegen eine Abwälzung von Finanzierungslasten und Defizitrisiken
auf die kommunale Ebene. Er sprach sich dafür aus, nicht nur der Ticketpreis, sondern auch den von Bund und
Ländern gewährten Ausgleichsbetrag entsprechend der Kostenentwicklung im ÖPNV zu dynamisieren. Die
Mittel zur Grundfinanzierung des Schienenpersonennahverkehrs müssten spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2027
angehoben werden. Mit der von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) beschlossenen Anhebung des
monatlichen Ticketpreises auf 63 Euro werde die Finanzierungslücke nicht verlässlich geschlossen, was Belastungen für
die kommunale Ebene zur Folge haben könne.
Der Rechtsanwalt Alexander Möller vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) äußerte,
Berechnungen zeigten, dass die von der VMK beschlossene Preiserhöhung allein die Finanzierungslücken nicht
vollumfänglich schließen könne. Vielmehr seien hier ein umfassenderer Vertrieb des Deutschlandtickets und weitere
Vereinfachungen bei den ÖPNV-Tarifen erforderlich. Er forderte eine Dynamisierung des Preises des
Deutschlandtickets und der Ausgleichsmittel von Bund und Ländern. Zudem sprach er sich dafür aus, das Deutschlandticket-
Job bis zum Jahr 2030 zu garantieren.
Die Einigung zur Zukunft des Deutschlandtickets zwischen Bund und Ländern anlässlich der letzten
Sonderverkehrsministerkonferenz wurde von Kai Neumann vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo)
begrüßt. Den von der VMK geforderten Branchenbeitrag zur Fortsetzung des Deutschlandtickets bewertete man
aber sehr kritisch. Bei den privaten Bus-Unternehmen könne man schwerlich Mittel einsparen, um den geforderten
Branchenbeitrag zu leisten. Er begrüßte die von der VMK geplante Indexierung des Preises für das
Deutschlandticket. Bei deren Festlegung gehe aber Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Prof. Dr. Andreas Krämer hob die positiven Auswirkungen des Deutschlandtickets für die Nahverkehrsbranche,
die Verbraucher und für das Klima hervor. Er stellte fest, mit dem Ticket gehe es der Branche besser als ohne das
Ticket. Er legte dar, dass jeder zweite Nutzer des Deutschlandtickets vor dem Mai 2023 kein Abonnement im
Nahverkehr besessen habe. Das Ticket führe auch zu einer signifikanten Einsparung von CO2-Emissionen. Er
kritisierte, dass die positiven Wirkungen des Deutschlandtickets, welche die Kosten bei weitem übertreffen
würden, in der Berichterstattung zu wenig gewürdigt würden und sich die Berichterstattung stattdessen auf
Finanzierungsprobleme fokussiere.
Dr. Markus Raupp von der Stuttgarter Straßenbahnen AG begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich; dieser sei
als positives Signal für die Fortführung des Deutschlandtickets zu werten und stelle einen ersten wichtigen Schritt
zur Planungssicherheit dar. Da notwendige Regelungen in den ÖPNV-Gesetzen der Länder noch weitgehend
fehlten, sei aber eine Regelung in diesem Gesetz wünschenswert, welche die Umsetzung von
„Anwendungsbefehlen“ durch die Länder verbindlich vorgebe. Zudem äußerte er, er schätzte den zusätzlichen Umsatzerlös durch
die Preisanhebung um fünf Euro im Hinblick auf Kostensteigerungen im ÖPNV als zu knapp ein. Er forderte, der
pauschalierte Ausgleich ab 2026 müsse durch einen Nivellierungs-Mechanismus ergänzt werden, der allen
Regionen faire Kompensationen ermöglicht.
Ralf Damde, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates DB Regio AG und stellvertretender Vorsitzender des
Konzernbetriebsrates der Deutschen Bahn AG, begrüßte die Verständigung zur geplanten Fortsetzung des
Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus. Kritisch sehe man, dass die Finanzierungsmittel für die Jahre 2026 bis 2030
sowohl Seitens des Bundes als auch der Länder in ihrer Höhe fixiert sein sollten. Er äußerte die Befürchtung, dass
eine Kostendeckung über zusätzliche Einnahmen durch die Kunden zu einem überdurchschnittlichen Preisanstieg
führen würden. Es bestünden Zweifel in der Branche, dass der für 2026 kalkulierte und der für die Folgejahre
erwartete Finanzierungsbedarf mit den bisherigen Maßnahmen und bereitgestellten Mitteln gedeckt werden
könnten.
Hanna Rhein, Vertreterin der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) forderte, die Beschlüsse der VMK zur
Fortführung des Tickets bis zum Jahr 2030 in dem aktuellen Gesetzentwurf abzubilden. Sie kritisierte die geplante
Preissteigerung auf 63 Euro und sprach sich dafür aus, zumindest an dem Preis von 58 Euro festzuhalten. Dieser
liege laut Studien bereits über dem, was sich Bürgerinnen und Bürger leisten wollten.
Frank Zerban von der D-TIX GmbH & Co. KG führte aus, die Preiserhöhung auf 63 Euro bedeute zwar für die
Fahrgäste eine signifikante Belastung, werde aber dennoch zu weiter steigenden Einnahmen führen. Zentral sei
es, einen Mechanismus zur indexbezogenen Preisfortschreibung zu entwickeln, dem die spezifischen
Kostenindices des ÖPNV zugrunde gelegt würden. Nur so könne eine jährliche politische Diskussion vermieden werden.
Erforderlich sei es auch, die Gesamthöhe der Mittel, die von Bund und Ländern als Beitrag zur Finanzierung des
Deutschlandtickets bereitgestellt würden, ebenfalls einer solchen Indexierung zu unterwerfen.
Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird im Übrigen auf das Wortprotokoll der 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses verwiesen, welches – zusammen mit den schriftlichen Stellungnahmen der Auskunftspersonen – auch
im Internet veröffentlicht wurde.
In seiner 12. Sitzung am 5. November 2025 hat der Verkehrsausschuss den Gesetzentwurf auf Drucksachen
21/1495, 21/1932 abschließend beraten. Er hat den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Deutschlandticket weiterentwickeln und langfristig sichern, Drucksache 21/1543,
beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht
(Ausschussdrucksache 21(15)36 neu), dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung sowie aus dem Teil B dieses
Berichts ergibt.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben eine Protokollnotiz vorgelegt, welche dem Protokoll der
Ausschusssitzung als Anhang beigefügt werden soll. Sie haben darin unter anderem ausgeführt, dass die
Hauptverantwortung für die konkrete Tarifausgestaltung des Deutschlandtickets bei den Bundesländern im
Zusammenwirken mit den Verbünden und Verkehrsunternehmen liege und es zur dauerhaften Stärkung des Deutschlandtickets
notwendig sei, die Attraktivität des Deutschlandtickets durch bundeseinheitliche Regelungen zu stärken. Man
begrüße, dass es eine Einigung gebe, das Deutschlandticket Job über 2025 hinaus fortzuführen. Es wird gefordert,
dass die Länder zudem das Deutschlandticket verpflichtend einführen, um die notwendige Rechtssicherheit
herzustellen, etwa durch einen Anwendungsbefehl in den ÖPNV-Gesetzen der Länder. Stufe 3 der
Einnahmeaufteilung beim Deutschlandticket solle mithilfe einer digitalen Erfassung der absolvierten Fahrten zügig umgesetzt
werden.
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte den Gesetzentwurf und stellte fest, dass man mit dessen vorgesehener
Anpassung fünf Jahre Sicherheit im Hinblick auf das Deutschlandticket haben werde und auch die Finanzierung
bis 2030 gesichert sei. Hervor hob sie die Übereinkunft in der Verkehrsministerkonferenz, dass es künftig einen
verlässlichen Mechanismus in Bezug auf die Preisentwicklung geben solle. Auf die erwähnte Protokollnotiz nahm
sie Bezug. Wichtig seien bundeseinheitliche Regeln. Zusätze zum Deutschlandticket in einzelnen Bundesländern
konterkarierten die bundesweite Gültigkeit. Sie befürworte eine Fortsetzung des Deutschlandticket Job und dessen
Ausweitung auf Auszubildende, was aber auch bundeseinheitlich geregelt sein müsse. Sie sprach sich zudem für
den Erlass eines Anwendungsbefehls durch die Länder aus. Zudem plädierte sie dafür, das Thema Digitalität
voranzubringen.
Die Fraktion der AfD führte aus, das Deutschlandticket habe als deutschlandweit einheitlicher und einfacher
Tarif unbestreitbar Vorteile und es sei trotz Preissteigerungen weiterhin beliebt. Pendler profitierten und es werde
auch für Wochenendausflüge oder Urlaubsfahrten genutzt. Letzteres könne allerdings zu Problemen durch
überfüllte Züge und Bahnsteige führen. Die Verkehrsunternehmen hätten Schwierigkeiten mit ausbleibenden
Ticketeinnahmen. Diese führten dazu, dass es mittlerweile auch zum Ausdünnen von Fahrplänen komme und bereits
einzelne Landkreise mit dem Ausstieg aus dem Deutschlandticket gedroht hätten. Trotz der Preiserhöhung auf 63
Euro werde es auch im kommenden Jahr eine Unterdeckung im Hinblick auf die Kosten geben. Aus Sicht der
AfD-Fraktion habe das Deutschlandticket nach wie vor keinen fairen und seinem Wert angemessenen Preis.
Die Fraktion der SPD begrüßte, dass es mit dem Deutschlandticket in überschaubarer Zeit gelungen sei, ein
dauerhaftes, deutschlandweit gültiges ÖPNV-Ticket gesetzlich abzusichern. Man solle gemeinsam würdigen, dass
man es hier geschafft habe, einen wirklichen Systemwechsel im öffentlichen Nahverkehr herbeizuführen und für
die Menschen in Deutschland eine echte Verbesserung zu schaffen. Das Projekt finde in der Bevölkerung auch
breite Anerkennung. Sie begrüße, dass man mit den gesetzlichen Regelungen, die man heute umsetzen wolle, die
ständigen Diskussionen über die Anschlussfinanzierung beenden könne. In Zukunft könne man sich daher darauf
fokussieren, das Ticket noch attraktiver zu machen und mehr Menschen dafür zu begeistern, um auch den
Grundstock an Abonnements perspektivisch zu erhöhen. Sie verwies zudem auf die Protokollnotiz der
Koalitionsfraktionen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass das Deutschlandticket ein großer Erfolg sei. Man
begrüße, dass dieses jetzt bis zum Jahr 2030 abgesichert werden solle. Wenn man sich allerdings über diesen
Zeitraum auf einen festen Zuschuss des Bundes festlege, werde das unweigerlich zu deutlichen Preissteigerungen
führen. Solche Preissteigerungen setzten eine Spirale in Gang, dass Abonnements gekündigt würden, was
wiederum zu Problemen bei der Finanzierung führe. Sie wies darauf hin, dass ihr Antrag sehr viele Elemente beinhalte,
wie man mehr Kundinnen und Kunden gewinnen könne. In der Protokollnotiz der Koalitionsfraktionen würde
einige der Vorschläge aus dem Antrag übernommen. Sie hob hervor, dass man auch mit einem einheitlichen
Sozialticket zusätzliche Kundinnen und Kunden gewinnen könne, die sich das Deutschlandticket heute nicht
leisten könnten.
Die Fraktion Die Linke wies auf die Klimaziele hin, die man in Deutschland im Verkehrssektor auch wegen der
derzeitigen Ausgestaltung des Deutschlandtickets verfehle. Mit den vorliegenden Gesetzesvorschlägen werde der
Preis bis 2030 in Richtung 80 Euro steigen und man müsse davon ausgehen, dass dann etwa zwei Millionen
Menschen weniger das Ticket nutzen würden. Gerade das Ziel, mit dem Ticket Gelegenheitsfahrten mit dem Auto
auf den ÖPNV zu verlagern, werde dadurch verfehlt. Daher bedeute das, was von der Koalition vorgelegt worden
sei, keinen guten Tag für das Deutschlandticket, für den ÖPNV und für das Klima. Sie forderte, mehr
Bundesmittel für das Ticket zur Verfügung zu stellen. In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEBN finde man
vieles richtig, aber auch ein Preis von 49 Euro sei zu teuer, weshalb man den Antrag ablehnen werde.
Der Verkehrsausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Ausschussdrucksache 21(15)36 neu mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Verkehrsausschuss die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksachen 21/1495, 21/1932 in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(15)36 neu. Zu der Unterrichtung auf Drucksache 21/1932
empfiehlt er Kenntnisnahme.
B. Besonderer Teil
Begründung zu den Änderungen
Die Änderung dient der Modifikation des Gesetzentwurfs der Bundesregierung unter Berücksichtigung des
Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 und des Votums des Bundesrates. Darüber
hinaus bleiben die Inhalte im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf unverändert.
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Entsprechend dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 und dem Votum des
Bundesrates wird die Finanzierung des Deutschlandtickets im Zeitraum von 2026 bis 2030 sichergestellt.
Zu Buchstabe b
Der Schlüssel der Verteilung der Bundesmittel auf die Länder wird angepasst.
Zu den Buchstaben d und e
Der neue Absatz 6 regelt die Nachweispflicht nun auch für den Zeitraum ab 2026 und sieht dafür eine neue
Anlage 9 vor.
In Absatz 7a ist vorgesehen, dass die Länder unabhängig vom Zeitpunkt der Zuweisung die Mittel nach Absatz 3a
für den Ausgleich der finanziellen Nachteile verwenden können, die im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31.
Dezember 2030 entstanden sind. Die Länder stellen dabei gemäß Absatz 2 Satz 3 sicher, dass die Landesmittel
mindestens dem Betrag der Bundesmittel an das jeweilige Land entsprechen, ggf. unter Berücksichtigung einer
länderinternen Umverteilung gemäß Absatz 5 Satz 1.
Zu Nummer 2
Anpassung des Verwendungsnachweises.
Berlin, den 5. November 2025
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Verkehrsausschuss
- authored ← Wolfgang Wiehle (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht)