Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter - Digitalsteuer einführen
Text
Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter - Digitalsteuer einführen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2536
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch,
Desiree Becker, Clara Bünger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Katrin Fey, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Bodo Ramelow, Zada Salihović, David
Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Christin Willnat, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter – Digitalsteuer einführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Zeitalter des Tech-Kapitalismus hat sich eine Handvoll Digitalkonzerne in der
Plattform-Ökonomie eine beispiellose Marktmacht erarbeitet – gestützt auf
datenbasierte Geschäftsmodelle, aggressive Steuervermeidung und ein globales System, das
wirtschaftliche Konzentration begünstigt. Die Gewinne großer Technologiekonzerne
übersteigen die Gesamteinnahmen vieler Staaten (vgl. www.tagesschau.de/
wirtschaft/big-tech-erfolg-gewinne-100.html). Damit einher geht der Aufstieg einer neuen
Klasse von Multimilliardär:innen, deren Vermögen und politischer Einfluss in einem
grotesken Missverhältnis zur gesellschaftlichen Verantwortung stehen.
Konzerne, die mit digitalen Leistungen ihr Geld verdienen, werden häufig nicht
angemessen besteuert. Vier der größten US-Digitalkonzerne (Alphabet, Apple, Meta,
Microsoft) zahlten zum Beispiel 2024 laut Schätzungen des Netzwerks
Steuergerechtigkeit nur 3,4 Prozent Steuern auf in Deutschland erwirtschaftete Gewinne (vgl.
www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/jahrbuch2025/). Die Problematik ist aber nicht
auf US-Konzerne beschränkt. Dass hier offensichtlich das Steuerrecht versagt, hat
mehrere Gründe. Unternehmensgewinne sollten dort versteuert werden, wo sie
erwirtschaftet werden. Bei klassischen Geschäftsmodellen lässt sich der Ort der
Wertschöpfung meist anhand der physischen Präsenz von Betriebsstätten und Mitarbeitenden
eindeutig bestimmen. Im Gegensatz dazu sind digitale Geschäfte wie Online-Marktplätze
oder Streaming-Dienste schwer zu verorten. Durch Zahlungen künstlich hoher
Lizenzgebühren an Tochterfirmen mit Sitz in Niedrigsteuerländern lassen sich in der
Digitalwirtschaft besonders leicht Steuern vermeiden. Diese unversteuerten Gewinne müssen
mit einer Digitalsteuer abgeschöpft werden, die an der Quelle (Umsatz) ansetzt.
Die Europäische Kommission legte 2018 einen Gesetzesvorschlag für eine
Digitalsteuer vor (vgl. COM/2018/0148 final, „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum
gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter
digitaler Dienstleistungen“). Angesichts stockender internationaler Vereinbarungen
haben viele Staaten, darunter auch Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien und
Spanien bereits eine nationale Digitalsteuer eingeführt (vgl. www.vatcalc.com/
global/digital-services-taxes-dst-global-tracker/). Nationale Digitalsteuern adressieren
unmittelbar die bestehende unzureichende Besteuerung von Digitalkonzernen, bis ein
internationaler Kompromiss erzielt wird, der die einzelnen nationalen Regelungen
langfristig ersetzten könnte.
Dass Digitalkonzerne zu wenig Steuern zahlen, ist nicht nur wegen fehlender
Einnahmen für die öffentliche Hand ein Problem. Diese Konzerne haben einen ungerechten
Wettbewerbsvorteil, sowohl gegenüber kleineren digitalen Anbietern als auch
analogen Dienstleistern. Sie können so ihre Marktmacht weiter ausbauen, was auch für
gemeinwohlorientierte Plattformen die Konkurrenz erschwert. Außerdem gefährden
Digitalkonzerne die Medienvielfalt, indem sie durch ihre Dominanz im
Onlinewerbemarkt Werbeeinnahmen abziehen und so die Existenz kleinerer Medien sowie die
Qualität des Journalismus bedrohen. Der Effekt verstärkt sich sogar noch, weil
Digitalkonzerne über bestimmte marktdurchdringende Produkte bereits die Kontrolle über User-
Zugänge haben, sodass auch das Angebot anderer Produkte direkt von diesen
Konzernen abhängig wird (Lock-in-Effekt). Wer beispielsweise seine App nicht im Google
Play Store oder im Apple App Store anbietet, hat kaum Marktchancen. Wer sein
Produkt nicht mithilfe von Google oder Meta bewirbt, erreicht kaum noch Menschen.
Dieser Monopolbildung im Tech-Kapitalismus muss auf mehreren Wegen
entgegengewirkt werden. Durch die Abschöpfung der bisher durch Steuerflucht erlangten
finanziellen Vorteile könnte eine Digitalsteuer auch dazu beitragen, ungleiche
Machtverhältnisse abzubauen.
Einige digitale Geschäftsmodelle haben nicht nur ökonomische, sondern auch
darüberhinausgehende gesellschaftliche Auswirkungen. So haben die Big Tech eine zentrale
Gatekeeper-Funktion, faktisch bestimmen die Algorithmen welche Meinungen und
Informationen sichtbar werden. Social-Media-Unternehmen etwa bieten ihre Dienste
scheinbar kostenlos an, finanzieren sich jedoch durch die systematische Erhebung und
Nutzung personenbezogener Daten. Wer (unbewusst) in diese ausufernde
Profilbildung und Datennutzung einwilligt, kann durch gezielte Werbung zu mehr Konsum
verleitet oder in der politischen Meinungsbildung beeinflusst werden. Der Skandal um
Cambridge Analytica hat gezeigt, wie leicht sich Datenprofile für gezielte politische
Manipulation missbrauchen lassen – bis hin zur Untergrabung demokratischer Wahlen
(vgl. www.zeit.de/kultur/film/2019-07/the-great-hack-netflix-doku-facebook-
skandal-cambridge-analytica). Zudem sind die eingesetzten Algorithmen darauf
ausgerichtet, die Nutzungsdauer möglichst stark zu erhöhen, indem sie vor allem
emotionalisierende oder polarisierende Inhalte bevorzugt verbreiten. Dies wirkt sich negativ auf
Suchtverhalten, psychische Gesundheit, informationelle Selbstbestimmung, freie
Meinungsbildung und die Qualität öffentlicher Information aus (vgl. https://uni-
koeln.de/universitaet/aktuell/koelner-universitaetsmagazin/unimag-einzelansicht/
soziale-medien-eine-gefahr-fuer-die-meinungsfreiheit, www.leopoldina.org/
publikationen/detailansicht/publication/soziale-medien-und-die-psychische-gesundheit-
vonkindern-und-jugendlichen-2025/). Ein erwarteter sekundärer Effekt einer Digitalsteuer
wäre die finanzielle Beteiligung der Konzerne an den gesellschaftlichen Kosten, die
sie durch ihre Geschäftsmodelle verursachen. Ein Teil der steuerlichen Einnahmen
könnte auch dazu genutzt werden, diesen negativen Folgen entgegenzuwirken, etwa
durch die Förderung der Medienvielfalt und gemeinwohlorientierter Plattformen.
Neben der Einführung einer Digitalsteuer sind weitere Maßnahmen erforderlich, um
den schädlichen gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Geschäftsmodelle
entgegenzuwirken. Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA)
existieren bereits europäische Rechtsrahmen, auf denen aufgebaut werden kann.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Digitalsteuer von mindestens 10
Prozent vorzulegen, die – in Anlehnung an den Vorschlag der Europäischen
Kommission (vgl. COM/2018/0148 final) – auf in Deutschland erzeugte Umsätze aus
Geschäften mit Werbung, Social-Media-Diensten, Suchmaschinen, Handel mit
Nutzerdaten, Online-Marktplätzen, KI-Anwendungen oder Vermittlung auf
Plattformen greift und die für Unternehmen mit einem globalen jährlichen Umsatz
von mindestens 250 Mio. Euro gelten soll;
2. sich parallel auf EU-Ebene für eine Wiederbelebung und Verbesserung des
bestehenden Vorschlags zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer einzusetzen.
Berlin, den 4. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Agnes Conrad (Antrag)
- authored ← Anne Zerr (Antrag)
- authored ← Bodo Ramelow (Antrag)
- authored ← Cansin Köktürk (Antrag)
- authored ← Cem Ince (Antrag)
- authored ← Christian Görke (Antrag)
- authored ← Christin Willnat (Antrag)
- authored ← Clara Bünger (Antrag)
- authored ← David Schliesing (Antrag)
- authored ← Desiree Becker (Antrag)
- authored ← Dietmar Bartsch (Antrag)
- authored ← Donata Vogtschmidt (Antrag)
- authored ← Doris Achelwilm (Antrag)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Ines Schwerdtner (Antrag)
- authored ← Isabelle Vandre (Antrag)
- authored ← Janine Wissler (Antrag)
- authored ← Jan Krampe (Antrag)
- authored ← Jörg Cezanne (Antrag)
- authored ← Katrin Fey (Antrag)
- authored ← Lisa Schubert (Antrag)
- authored ← Mirze Edis (Antrag)
- authored ← Pascal Meiser (Antrag)
- authored ← Sarah Vollath (Antrag)
- authored ← Sascha Wagner (Antrag)
- authored ← Sonja Lemke (Antrag)
- authored ← Tamara Mazzi (Antrag)
- authored ← Zada Salihovic (Antrag)
- part_of_vorgang → Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter - Digitalsteuer einführen (Antrag)