polradar

Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter - Digitalsteuer einführen

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2536 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter - Digitalsteuer einführen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2536 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Clara Bünger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Bodo Ramelow, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Christin Willnat, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter – Digitalsteuer einführen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Zeitalter des Tech-Kapitalismus hat sich eine Handvoll Digitalkonzerne in der Plattform-Ökonomie eine beispiellose Marktmacht erarbeitet – gestützt auf datenbasierte Geschäftsmodelle, aggressive Steuervermeidung und ein globales System, das wirtschaftliche Konzentration begünstigt. Die Gewinne großer Technologiekonzerne übersteigen die Gesamteinnahmen vieler Staaten (vgl. www.tagesschau.de/ wirtschaft/big-tech-erfolg-gewinne-100.html). Damit einher geht der Aufstieg einer neuen Klasse von Multimilliardär:innen, deren Vermögen und politischer Einfluss in einem grotesken Missverhältnis zur gesellschaftlichen Verantwortung stehen. Konzerne, die mit digitalen Leistungen ihr Geld verdienen, werden häufig nicht angemessen besteuert. Vier der größten US-Digitalkonzerne (Alphabet, Apple, Meta, Microsoft) zahlten zum Beispiel 2024 laut Schätzungen des Netzwerks Steuergerechtigkeit nur 3,4 Prozent Steuern auf in Deutschland erwirtschaftete Gewinne (vgl. www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/jahrbuch2025/). Die Problematik ist aber nicht auf US-Konzerne beschränkt. Dass hier offensichtlich das Steuerrecht versagt, hat mehrere Gründe. Unternehmensgewinne sollten dort versteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Bei klassischen Geschäftsmodellen lässt sich der Ort der Wertschöpfung meist anhand der physischen Präsenz von Betriebsstätten und Mitarbeitenden eindeutig bestimmen. Im Gegensatz dazu sind digitale Geschäfte wie Online-Marktplätze oder Streaming-Dienste schwer zu verorten. Durch Zahlungen künstlich hoher Lizenzgebühren an Tochterfirmen mit Sitz in Niedrigsteuerländern lassen sich in der Digitalwirtschaft besonders leicht Steuern vermeiden. Diese unversteuerten Gewinne müssen mit einer Digitalsteuer abgeschöpft werden, die an der Quelle (Umsatz) ansetzt. Die Europäische Kommission legte 2018 einen Gesetzesvorschlag für eine Digitalsteuer vor (vgl. COM/2018/0148 final, „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen“). Angesichts stockender internationaler Vereinbarungen haben viele Staaten, darunter auch Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien bereits eine nationale Digitalsteuer eingeführt (vgl. www.vatcalc.com/ global/digital-services-taxes-dst-global-tracker/). Nationale Digitalsteuern adressieren unmittelbar die bestehende unzureichende Besteuerung von Digitalkonzernen, bis ein internationaler Kompromiss erzielt wird, der die einzelnen nationalen Regelungen langfristig ersetzten könnte. Dass Digitalkonzerne zu wenig Steuern zahlen, ist nicht nur wegen fehlender Einnahmen für die öffentliche Hand ein Problem. Diese Konzerne haben einen ungerechten Wettbewerbsvorteil, sowohl gegenüber kleineren digitalen Anbietern als auch analogen Dienstleistern. Sie können so ihre Marktmacht weiter ausbauen, was auch für gemeinwohlorientierte Plattformen die Konkurrenz erschwert. Außerdem gefährden Digitalkonzerne die Medienvielfalt, indem sie durch ihre Dominanz im Onlinewerbemarkt Werbeeinnahmen abziehen und so die Existenz kleinerer Medien sowie die Qualität des Journalismus bedrohen. Der Effekt verstärkt sich sogar noch, weil Digitalkonzerne über bestimmte marktdurchdringende Produkte bereits die Kontrolle über User- Zugänge haben, sodass auch das Angebot anderer Produkte direkt von diesen Konzernen abhängig wird (Lock-in-Effekt). Wer beispielsweise seine App nicht im Google Play Store oder im Apple App Store anbietet, hat kaum Marktchancen. Wer sein Produkt nicht mithilfe von Google oder Meta bewirbt, erreicht kaum noch Menschen. Dieser Monopolbildung im Tech-Kapitalismus muss auf mehreren Wegen entgegengewirkt werden. Durch die Abschöpfung der bisher durch Steuerflucht erlangten finanziellen Vorteile könnte eine Digitalsteuer auch dazu beitragen, ungleiche Machtverhältnisse abzubauen. Einige digitale Geschäftsmodelle haben nicht nur ökonomische, sondern auch darüberhinausgehende gesellschaftliche Auswirkungen. So haben die Big Tech eine zentrale Gatekeeper-Funktion, faktisch bestimmen die Algorithmen welche Meinungen und Informationen sichtbar werden. Social-Media-Unternehmen etwa bieten ihre Dienste scheinbar kostenlos an, finanzieren sich jedoch durch die systematische Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten. Wer (unbewusst) in diese ausufernde Profilbildung und Datennutzung einwilligt, kann durch gezielte Werbung zu mehr Konsum verleitet oder in der politischen Meinungsbildung beeinflusst werden. Der Skandal um Cambridge Analytica hat gezeigt, wie leicht sich Datenprofile für gezielte politische Manipulation missbrauchen lassen – bis hin zur Untergrabung demokratischer Wahlen (vgl. www.zeit.de/kultur/film/2019-07/the-great-hack-netflix-doku-facebook- skandal-cambridge-analytica). Zudem sind die eingesetzten Algorithmen darauf ausgerichtet, die Nutzungsdauer möglichst stark zu erhöhen, indem sie vor allem emotionalisierende oder polarisierende Inhalte bevorzugt verbreiten. Dies wirkt sich negativ auf Suchtverhalten, psychische Gesundheit, informationelle Selbstbestimmung, freie Meinungsbildung und die Qualität öffentlicher Information aus (vgl. https://uni- koeln.de/universitaet/aktuell/koelner-universitaetsmagazin/unimag-einzelansicht/ soziale-medien-eine-gefahr-fuer-die-meinungsfreiheit, www.leopoldina.org/ publikationen/detailansicht/publication/soziale-medien-und-die-psychische-gesundheit- vonkindern-und-jugendlichen-2025/). Ein erwarteter sekundärer Effekt einer Digitalsteuer wäre die finanzielle Beteiligung der Konzerne an den gesellschaftlichen Kosten, die sie durch ihre Geschäftsmodelle verursachen. Ein Teil der steuerlichen Einnahmen könnte auch dazu genutzt werden, diesen negativen Folgen entgegenzuwirken, etwa durch die Förderung der Medienvielfalt und gemeinwohlorientierter Plattformen. Neben der Einführung einer Digitalsteuer sind weitere Maßnahmen erforderlich, um den schädlichen gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Geschäftsmodelle entgegenzuwirken. Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) existieren bereits europäische Rechtsrahmen, auf denen aufgebaut werden kann. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Digitalsteuer von mindestens 10 Prozent vorzulegen, die – in Anlehnung an den Vorschlag der Europäischen Kommission (vgl. COM/2018/0148 final) – auf in Deutschland erzeugte Umsätze aus Geschäften mit Werbung, Social-Media-Diensten, Suchmaschinen, Handel mit Nutzerdaten, Online-Marktplätzen, KI-Anwendungen oder Vermittlung auf Plattformen greift und die für Unternehmen mit einem globalen jährlichen Umsatz von mindestens 250 Mio. Euro gelten soll; 2. sich parallel auf EU-Ebene für eine Wiederbelebung und Verbesserung des bestehenden Vorschlags zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer einzusetzen. Berlin, den 4. November 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen