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Big Tech fair besteuern - Digitalsteuer jetzt einführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5287)

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6727 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Big Tech fair besteuern - Digitalsteuer jetzt einführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5287) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6727 21. Wahlperiode 25.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karoline Otte, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5287 – Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt einführen A. Problem Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt aus, die großen US- Digital- und Techkonzerne wie Amazon, Apple, Alphabet, Microsoft und Meta seien unter den profitabelsten Konzernen der Welt. In Deutschland zahlen sie aber trotzdem nur einstellige Steuersätze. Durch den Beschluss der OECD, die USA durch eine Side-by-Side-Regelung effektiv von der globalen Mindeststeuer auszunehmen, werden die US-Steuerausnahmen für diese Konzerne weiter zementiert. Nach Schätzungen des Tax Justice Network haben die großen US-Konzerne durch ihre zu niedrige Besteuerung Deutschland zwischen 2016 und 2021 etwa 15 Milliarden Euro an Steuereinnahmen gekostet. Dass Betriebe in Deutschland gleichzeitig die regulären Steuersätze von bis zu 30 Prozent zahlen und nicht die Möglichkeit einer ähnlichen Steuervermeidung und -gestaltung haben, sorgt für einen massiven Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen. B. Lösung Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, 1. einen Gesetzentwurf zur Einführung einer nationalen Digitalsteuer vorzulegen, die als befristete Übergangsmaßnahme ausgestaltet ist, bis eine europäische oder internationale Lösung zur angemessenen Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle in Kraft tritt und deren Einführung es anderen Staaten erleichtern soll, eine europäische oder internationale Lösung mitzutragen; 2. sich darüber hinaus weiterhin deutlich für eine einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf europäischer Ebene einzusetzen, und darauf hinzuwirken, dass eine solche Steuer baldmöglichst eingeführt und perspektivisch als neues Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union ausgestaltet wird; 3. die Digitalsteuer als Steuer auf in Deutschland erzielte Umsätze aus klar definierten digitalen Leistungen auszugestalten, insbesondere a) Umsätze aus Online-Werbung, b) Umsätze aus Online-Vermittlungs- und -Plattformleistungen, einschließlich digitaler Marktplätze, App Stores und Vermittlungsplattformen, c) Umsätze aus Cloud-Infrastruktur- und ausgewählten digitalen Infrastrukturdiensten, d) Umsätze aus dem Handel mit Nutzerdaten und anderen datenbasierten Monetarisierungsmodellen; 4. vorzusehen, dass die Digitalsteuer nur auf Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen Anwendung findet, a) deren weltweiter Jahresumsatz mindestens 750 Millionen Euro beträgt, und b) deren in Deutschland erzielter Jahresumsatz aus den in Nummer 3 genannten digitalen Leistungen mindestens 50 Millionen Euro beträgt, um kleine und mittlere Unternehmen sowie junge Wachstumsunternehmen von der Digitalsteuer auszunehmen; 5. einen Steuersatz von grundsätzlich 10 % auf die in Deutschland erzielten steuerbaren digitalen Umsätze festzulegen; 6. die Einnahmen aus der zunächst nationalen Besteuerung von Umsätzen aus Online-Werbung für die Förderung des Medien- und Kulturstandortes und von Medienkompetenz vorzusehen, um Nachteile auszugleichen, die Kultur- und Medienschaffenden und der Gesellschaft durch digitale Plattformen entstehen; 7. die Lizenzschranke wieder einzuführen und konsequent anzuwenden; 8. sich aktiv für ein ambitioniertes Ergebnis in den Verhandlungen zur UN- Steuerrahmenkonvention einzusetzen und auch auf dieser Ebene für die effektive und faire Besteuerung von Digitalkonzernen einzusetzen. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Antrag diskutiert keine Kosten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5287 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Karoline Otte Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Karoline Otte I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/5287 in seiner 70. Sitzung am 15. April 2026 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, dem Ausschuss für Kultur und Medien und dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. Die Problematik der Digitalsteuer wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordern soll, 1. einen Gesetzentwurf zur Einführung einer nationalen Digitalsteuer vorzulegen, die als befristete Übergangsmaßnahme ausgestaltet ist, bis eine europäische oder internationale Lösung zur angemessenen Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle in Kraft tritt und deren Einführung es anderen Staaten erleichtern soll, eine europäische oder internationale Lösung mitzutragen; 2. sich darüber hinaus weiterhin deutlich für eine einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf europäischer Ebene einzusetzen, und darauf hinzuwirken, dass eine solche Steuer baldmöglichst eingeführt und perspektivisch als neues Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union ausgestaltet wird; 3. die Digitalsteuer als Steuer auf in Deutschland erzielte Umsätze aus klar definierten digitalen Leistungen auszugestalten, insbesondere a) Umsätze aus Online-Werbung, b) Umsätze aus Online-Vermittlungs- und -Plattformleistungen, einschließlich digitaler Marktplätze, App Stores und Vermittlungsplattformen, c) Umsätze aus Cloud-Infrastruktur- und ausgewählten digitalen Infrastrukturdiensten, d) Umsätze aus dem Handel mit Nutzerdaten und anderen datenbasierten Monetarisierungsmodellen; 4. vorzusehen, dass die Digitalsteuer nur auf Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen Anwendung findet, a) deren weltweiter Jahresumsatz mindestens 750 Millionen Euro beträgt, und b) deren in Deutschland erzielter Jahresumsatz aus den in Nummer 3 genannten digitalen Leistungen mindestens 50 Millionen Euro beträgt, um kleine und mittlere Unternehmen sowie junge Wachstumsunternehmen von der Digitalsteuer auszunehmen; 5. einen Steuersatz von grundsätzlich 10 % auf die in Deutschland erzielten steuerbaren digitalen Umsätze festzulegen; 6. die Einnahmen aus der zunächst nationalen Besteuerung von Umsätzen aus Online-Werbung für die Förderung des Medien- und Kulturstandortes und von Medienkompetenz vorzusehen, um Nachteile auszugleichen, die Kultur- und Medienschaffenden und der Gesellschaft durch digitale Plattformen entstehen; 7. die Lizenzschranke wieder einzuführen und konsequent anzuwenden; 8. sich aktiv für ein ambitioniertes Ergebnis in den Verhandlungen zur UN-Steuerrahmenkonvention einzusetzen und auch auf dieser Ebene für die effektive und faire Besteuerung von Digitalkonzernen einzusetzen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in seiner 24. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5287 in seiner 38. Sitzung am 24. Juni 2026 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5287. Die Fraktion der CDU/CSU verwies auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem vereinbart worden sei, die Einführung einer Abgabe für Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzten, zu prüfen. Die Erlöse sollten dem Medienstandort Deutschland zugutekommen. Daher werde in der Diskussion von einer Abgabe und nicht von einer Steuer gesprochen, da sie zweckgebunden sei, sofern sie eingeführt werde. Sobald Staatsminister Wolfram Weimar das Prüfergebnis vorlege, werde die Koalition über die Digitalabgabe beraten. Eine Digitalsteuer lehne die Fraktion der CDU/CSU nach wie vor ab, weil verfassungs- und europarechtliche Argumente dagegensprächen. In Artikel 106 des Grundgesetzes sei genau geregelt, welche Steuern es gebe. Ein Recht, selbst neue Steuerarten zu bestimmen, existiere nicht. Dies habe man bereits bei der Kernbrennstoffsteuer gesehen. Daher sei eine Digitalsteuer nicht möglich, jedenfalls nicht als Ertragsteuer, sondern allenfalls als Verkehrsteuer. Europarechtlich könne es aber keine weitere Verkehrsteuer neben der Mehrwertsteuer geben. Dies sei durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie geregelt. Darüber hinaus bestünden wirtschaftspolitische und digitalpolitische Bedenken. Die Frage sei außerdem, wer eine solche Steuer am Ende tatsächlich tragen würde – die genannten Big-Tech-Unternehmen oder vielmehr die Kunden, weil die Digitalsteuer überwälzt würde. Der vorliegende Antrag sehe außerdem die Wiedereinführung der Lizenzschranke nach § 4 j EStG vor, die mit dem Mindeststeueranpassungsgesetz im Zuge der globalen Mindeststeuer abgeschafft worden sei. Die Fraktion der CDU/CSU setze darauf, dass die Mindestbesteuerung weltweit funktioniere. Andernfalls hätte man die international abgestimmten Regelungen zur Eindämmung schädlicher Gewinnverlagerungen nicht verabschieden müssen. Zudem sei der Niedrigsteuersatz der Lizenzschranke im Jahr 2024 von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt worden. Dies entspreche genau dem Mindeststeuersatz und sei daher in der Wirkung deckungsgleich. Wenn das Mindeststeuersystem funktioniere, benötige man keine Lizenzschranke mehr. Durch deren Abschaffung sei zusätzlicher Nachweis- und Prüfungsaufwand bei den Unternehmen sowie insbesondere bei der Finanzverwaltung vermieden worden. Eine Doppelregulierung sei nicht sinnvoll. Die Fraktion der CDU/CSU stelle sich klar hinter das internationale Mindeststeuerregime. Der Nachweis, dass weiterhin Milliardengewinne unversteuert in die USA flössen, sei bisher nicht erbracht worden. Das Bundesministerium der Finanzen habe ausgeführt, dass hierzu keinerlei Erkenntnisse vorlägen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die Lizenzschranke stets als Übergangsregelung der OECD bis zum Jahr 2021 gedacht gewesen sei. Daher sei die Abschaffung vernünftig. Gleichwohl habe die Koalition mit einer Protokollerklärung zum damaligen Gesetzentwurf vereinbart, die Abschaffung der Lizenzschranke zu evaluieren und genau zu prüfen, ob es in der Folge nicht doch zu Verwerfungen komme. Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den vorliegenden Antrag ab. Die Fraktion der AfD schloss sich der rechtlichen Einschätzung der Fraktion der CDU/CSU zu einer möglichen Digitalsteuer an. Der vorliegende Antrag entspreche einem üblichen Muster der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Man wolle eine vermeintliche Gerechtigkeitslücke im Steuerrecht schließen. In diesem Fall gehe es um die großen US- Konzerne wie Amazon, Apple, Alphabet, Microsoft und andere. Im Grunde übernähme die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit jedoch die Wirtschaftspolitik von US-Präsident Donald Trump, allerdings aus deutscher Sicht. Man sähe vermeintliche Nachteile für die heimische Industrie und wolle diese beseitigen. Ein Vorgehen, das die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Administration von US-Präsident Donald Trump scharf kritisiere, wolle sie nun selbst umsetzen. In der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sei die Idee einer nationalen Digitalsteuer bereits diskutiert worden. Diese sei jedoch schnell verworfen worden, weil Deutschland durch die Reaktionen und Gegenmaßnahmen anderer Länder deutlich mehr verlieren als gewinnen würde. Deutschland exportiere sehr viel, auch auf digitalem Wege. Deshalb sei das Thema damals schnell wieder aufgegeben worden. Deutschland habe insgesamt kein Einnahmeproblem bei den Steuern, sondern ein Ausgabenproblem. Die Steuereinnahmen lägen bei rund einer Billion Euro. Die Fraktion der AfD lehne aus diesen Gründen eine Digitalsteuer ab. Sie lehne darüber hinaus jede neue Steuer ab, weil dies den Wirtschaftsstandort schwäche, stets mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sei – sowohl in den Unternehmen als auch in der Finanzverwaltung. Im Fall der vom Antrag geforderten Digitalsteuer würde es zudem Gegenmaßnahmen ausländischer Regierungen geben. Letztlich würde die Situation für die exportorientierte Industrie in Deutschland erschwert, und es könnten wirtschaftliche Konflikte entstehen. Außerdem würden die Preise für die Verbraucher steigen. Der vorliegende Antrag sei unausgegoren und wurde von der Fraktion der AfD abgelehnt. Die Fraktion der SPD bezeichnete das Anliegen des Antrags als grundsätzlich nachvollziehbar. Große Digitalkonzerne verfügten weiterhin über erhebliche Möglichkeiten der Gewinnverlagerung und trügen häufig nicht in gleichem Maße wie viele mittelständische Unternehmen zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Eine faire Besteuerung bleibe daher ein wichtiges steuerpolitisches Ziel. Bei möglichen Maßnahmen komme es auf drei Punkte an: Eine zielgenaue Ausgestaltung, die Beschränkung auf sehr große Unternehmen mit erheblicher Marktmacht und eine europäische und internationale Koordinierung. Hierbei zählten Timing, Sorgfalt und eine genaue Ausarbeitung. Insofern wäre ein Schnellschuss nicht angebracht, selbst wenn die Fraktion der SPD die Intention des vorliegenden Antrags teile. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass US-Tech-Konzerne in Deutschland und Europa hohe Umsätze erzielten und ein großes Interesse an diesen Märkten hätten. Gleichzeitig zahlten sie innerhalb Deutschlands auf ihre Gewinne jedoch nur 3,4 Prozent Steuern. Wenn andere Fraktionen auf die globale Mindestbesteuerung verwiesen, müsse man insbesondere mit Blick auf das US-Steuersystem an erhebliche Lücken in der dortigen Besteuerung erinnern. In den USA würden Gewinne nicht mit mindestens 15 Prozent besteuert. Vielmehr bestehe dort die Möglichkeit, Gewinne deutlich niedriger zu versteuern. Daher sei die Abschaffung der Lizenzschranke auch nicht gerechtfertigt. Mit Blick auf die Steuerlast, die Unternehmen in Deutschland zu tragen hätten – im Durchschnitt 28,6 Prozent –, bestehe dringender Handlungsbedarf. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde begrüßen, wenn die Prüfung einer Digitalabgabe durch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bald abgeschlossen wäre. Eine Digitalabgabe sei nach ihren Erkenntnissen innerhalb des europäischen Rahmens sowie innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben deutlich schwieriger umzusetzen als die vorgeschlagene Digitalsteuer, die im Rahmen des Körperschaftsteuerrechts auf die Gewinne von Digitalkonzernen erhoben werden könnte. Es gebe bereits funktionierende Beispiele aus dem europäischen Ausland: Frankreich, Italien, Spanien und Österreich hätten bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Österreich verfüge über eine Digitalabgabe, die anderen genannten Länder über eine Digitalsteuer. Auch Deutschland könnte in dieser Frage national vorangehen. Europäische Bemühungen seien darüber hinaus unterstützenswert und wichtig. Die EU sei die wichtigste Regelungsebene, um Digitalkonzerne fair zu besteuern. Die Fraktion Die Linke schloss sich dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an und begrüßte, dass darin nun statt einer Digitalabgabe eine Digitalsteuer gefordert werde. Während die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro ansetze, sehe die Fraktion Die Linke den Bedarf für eine Digitalsteuer bereits ab einem weltweiten Jahresumsatz von 250 Millionen Euro. Die Digitalabgabe der Bundesregierung sei bereits zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt worden. Seitdem habe es zwar immer wieder Aktualisierungen gegeben, bislang lägen jedoch weder ein Gesetzentwurf noch Eckpunkte vor. Daher sei der Verweis der Koalitionsfraktionen auf die angekündigte Digitalabgabe inzwischen kläglich, da dringender Handlungsbedarf bestehe. Die bestehende Gerechtigkeitslücke angesichts eines durchschnittlichen Steuersatzes von 3,4 Prozent auf Gewinne der großen Digitalkonzerne in Deutschland sei eigentlich mehr als das – nämlich ein seit Jahren bestehendes Regulierungsdefizit. Deshalb könne in Bezug auf den vorliegenden Antrag auch nicht von einem Schnellschuss gesprochen werden. Angesichts der weit fortgeschrittenen Digitalisierung der Wirtschaft sowie globaler Steuervermeidung bestehe bereits seit Langem Handlungsbedarf. Daher müssten auch auf nationaler Ebene Lösungen gefunden werden, wenn internationale Regelungen nicht mehr griffen. Es gebe zahlreiche Länder, insbesondere auch im europäischen Raum, die bereits über funktionierende Digitalsteuern verfügten. Das Argument, es gebe bei den Steuern in Deutschland kein Einnahmenproblem, sondern lediglich ein Ausgabenproblem, sei nicht überzeugen. Es gebe erhebliche Ungerechtigkeiten bezüglich des Ursprungs der Einnahmen und der Angemessenheit der verschiedenen Steuerbeiträge. Die Digitalkonzerne nutzten jede Möglichkeit und unterhielten große Abteilungen, um sich ihrer steuerlichen Verantwortung zu entziehen. Gleichzeitig seien die gesellschaftlichen Kosten in diesem Bereich beträchtlich. Dies gelte sowohl aus klimapolitischer Sicht als auch mit Blick auf soziale Medien, das Internet und die jeweiligen Plattformen insgesamt. Deshalb müssten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Falls eine Digitalsteuer aus rechtlichen Gründen nicht infrage komme, stelle sich für die Fraktion Die Linke die Frage, wann die von der Bundesregierung angekündigte Digitalabgabe tatsächlich eingeführt werde. Berlin, den 24. Juni 2026 Karoline Otte Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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